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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Eltern-Thread XVIII ( Schick doch einfach die Alte malochen, lol. )
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Bazooker

Bazooker
1+13 ist eine gute Wahl.
Der erste Monat ist aber 1. Priorität mMn.
11.10.2019 20:08:21  Zum letzten Beitrag
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GraveDiggeR

GraveDiggeR
 
Zitat von monischnucki

Heute zum Elterninfoabend im Krankenhaus gewesen.
Das wirds. Strange da durch die Kreisssäle zu laufen, und zu wissen, hier passierts dann.



Hab ich auch gedacht und auf einmal wurde es dann plötzlich der OP. Zum Glück alles gut gegangen. Wünsche euch aber natürlich eine komplikationsfreie Geburt.
11.10.2019 20:14:00  Zum letzten Beitrag
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Politeness

xmas female arctic
1 und 13 fällt bei uns halt raus, weil mein Mann dann jeweils den kompletten Dezember weg wäre und da die arbeitsreichste Zeit ist, er seine Kollegen ungern im Stich lassen würde.

Da aber genug familiärer Zusammenhalt und Unterstützung vorhanden ist, sollte es auch mit paar Tage Urlaub ab Geburt plus zweiter Monat ganz gut klappen, denke ich. Bzgl dem zweiten Monat überlegen wir aber nochmal ein wenig, das hat ja dann noch etwas Zeit
11.10.2019 20:16:04  Zum letzten Beitrag
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Hackerschrecker

haeggis
Achtung, die Elternzeit in der ersten zwei Lebensjahren müssen verbindlich 7 Wochen vor Begin beim Arbeitgeber angezeigt werden. Bei nachträglichen Änderungen ist man dann auf die Kulanz des Arbeitgeber angewiesen.

edit: Wenn dein Mann also z.B.: 2. und 10. Monat machen will, muss er das dann entsprechend ~3 Wochen vor Geburt schriftlich dem Arbeitgeber mitteilen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Hackerschrecker am 11.10.2019 20:26]
11.10.2019 20:23:41  Zum letzten Beitrag
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Politeness

xmas female arctic
Das mit der Frist hab ich auf dem Schirm, ja Augenzwinkern wobei ich dachte, dass der zweite Monat seine eigene Frist hat. Muss ich beide Monate für ihn auf einmal beantragen?
11.10.2019 20:49:05  Zum letzten Beitrag
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Chinakohl mit Reis

AUP Chinakohl mit Reis 12.01.2019
Bei uns ist (voraussichtlich) Mitte Dezember soweit.
Werde am Anfang ca. 3 Wochen Urlaub nehmen, Elternzeit dann nächstes Jahr vermutlich im Mai und August oder September.
11.10.2019 21:15:35  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
 
Zitat von GraveDiggeR

 
Zitat von monischnucki

Heute zum Elterninfoabend im Krankenhaus gewesen.
Das wirds. Strange da durch die Kreisssäle zu laufen, und zu wissen, hier passierts dann.



Hab ich auch gedacht und auf einmal wurde es dann plötzlich der OP. Zum Glück alles gut gegangen. Wünsche euch aber natürlich eine komplikationsfreie Geburt.



Danke.

Gegenüber von KS 3 ist ne Schiebetür zum OP, da drin nochmal 90 Grad ist die Tür Neonatologie. Immer genug Personal anwesend.

Besser kanns doch nicht laufen.
Wenn ich da Stories höre, dass bei Komplikationen vom anderen Krankenhaus aus eh eine Verlegung stattfindet, weiss ich doch wo wir direkt hingehen.
Wer 1,7k Kinder im Jahr zur Welt bringt, weiss was er tut.
Ich bin da zuversichtlich.
11.10.2019 21:43:16  Zum letzten Beitrag
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Hackerschrecker

haeggis
 
Zitat von Politeness

Das mit der Frist hab ich auf dem Schirm, ja Augenzwinkern wobei ich dachte, dass der zweite Monat seine eigene Frist hat. Muss ich beide Monate für ihn auf einmal beantragen?



ja, man muss für die ersten 2 Lebensjahre die Elternzeit verbindlich angeben. Wenn man da nur den ersten Monat angibt, bestätigt man indirekt, dass man keine weitere Elternzeit nehmen wird. Ist für die Planungssicherheit des Arbeitgebers gedacht.
Je nach Arbeitgeber (öffentlicher Dienst z.B.) ist es oft aber auch kein Problem das erst später zu melden.
Den rechtlichen Anspruch vom Elternzeitgesetzt her hat man aber nur wenn man wie beschrieben vorgeht.
11.10.2019 23:33:44  Zum letzten Beitrag
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Politeness

xmas female arctic
Ok, danke, dann beantragen wir für ihn beide Monate auf einmal
11.10.2019 23:52:24  Zum letzten Beitrag
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Der Büßer

AUP Der Büßer 06.12.2019
...
Ich hatte bei Nr. eins einen Monat, beim zweiten Kind 2 direkt am Anfang.

Ich regrette rien lediglich, beim ersten Kind aufgrund Hochperformanz nur 1 statt 2 Monate genommen zu haben.
12.10.2019 8:04:25  Zum letzten Beitrag
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[-SUSHY-]Salie

AUP [-SUSHY-]Salie 16.11.2008
High performance shoot Breites Grinsen
12.10.2019 8:10:40  Zum letzten Beitrag
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SiAm

AUP SiAm 22.03.2011
 
Zitat von Politeness

Ok, danke, dann beantragen wir für ihn beide Monate auf einmal


Man kann btw auch recht kurzfristig (vorher) den zweiten Part der Elternzeit nochmal ändern, obwohl man den ersten Teil bereits genommen hat.
12.10.2019 18:03:52  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
Moin, kurze Frage zur Rentenversicherung: Ich weiß, dass die Erziehungszeiten einem Elternteil (defaultmäßig der Frau) angerechnet werden und man das auf Antrag auf den anderen Elternteil übertragen lassen kann. Aber geht es denn nicht auch viel sinniger, dass $Mann in seinen Elternzeitmonaten einfach selbst einzahlt? Dann hätten beide keine Lücken, aber dazu finde ich keine Infos. Hat das hier jemand gemacht?
14.10.2019 14:26:25  Zum letzten Beitrag
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skinni

skinni
Reden wir jetzt von der Rente, oder einer Rentenversicherung?

In deine "normale" Rente kannst du jederzeit einzahlen soviel du willst
14.10.2019 15:41:43  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
 
Zitat von skinni

Reden wir jetzt von der Rente, oder einer Rentenversicherung?


Von "der normalen Rente", für welche die "Deutsche Rentenversicherung" zuständig ist.

// https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/muss-ich-waehrend-der-elternzeit-beitraege-zur-rentenversicherung-zahlen-/124868
 
Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten. Sie wirken rentenbegründend und rentensteigernd. Sie zählen bei der Erfüllung der sogenannten Wartezeit (Mindestversicherungszeit) mit und führen zu einem Rentenanspruch, den ein Durchschnittsverdiener erreicht
(...)
Die Kindererziehungszeit kann nur bei einem Elternteil angerechnet werden, auch wenn Eltern ihr Kind gemeinsam erziehen. Gemeinsam erziehende Eltern können aber mit einer übereinstimmenden Erklärung bestimmen, bei welchem Elternteil die Kindererziehungszeit anerkannt werden soll. Ist eine solche Erklärung nicht abgegeben worden und eine überwiegende Erziehung durch den Vater nicht feststellbar, ist die Zeit der Mutter anzurechnen.

Falls Sie möchten, dass sie dem Vater - ganz oder zeitweise - zugeordnet wird, dann müssen Sie das der Rentenversicherung mitteilen


Die überschneidende Erziehungszeit (aka. beide sind in Elternzeit daheim und beziehen Elterngeld) wird also im Kontext Rente nur einem Elternteil (default: Mutter) angerechnet, der Vater hat die Lücke - wie (konkret) schließt man diese durch Selbstzahlung?
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 14.10.2019 17:28]
14.10.2019 17:04:52  Zum letzten Beitrag
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mformkles

AUP mformkles 17.01.2016
.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von mformkles am 15.10.2019 10:17]
15.10.2019 10:12:36  Zum letzten Beitrag
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Phillinger

AUP Phillinger 11.02.2013
Zunge rausstrecken
Unsere jüngste vorhin todernst im Auto:

"Hier sind Slangen verboten!"

15.10.2019 18:45:44  Zum letzten Beitrag
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RushHour

rushhour
...
 
Zitat von teppi.ulr

Wir hatten vor 2.5 Wochen erneut Zuwachs und sind jetzt zu fünft. Ein strammer Jonge mit 4.3kg. Zuerst verlor er ziemlich schnell Gewicht, mittlerweile steuern wir aber schon auf die 5kg Marke zu. :-)






Wollte ich noch gesagt haben!
15.10.2019 21:23:40  Zum letzten Beitrag
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Skywalkerchen

skywalkerchen
 
Zitat von Politeness

wann soll papa freinehmen


Es ist wurscht. Echt.
Überlegt lieber ob und wie es möglich ist, dass dein Mann vllt auf 75% oder so reduziert, das ist glaub sinnvoller, ham alle Drei mehr davon.
15.10.2019 21:46:35  Zum letzten Beitrag
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Politeness

xmas female arctic
Ich fürchte, dass das finanziell nicht möglich ist, zumindest so lange ich nicht arbeite. Zwei Monate lassen sich auffangen, aber auf Dauer ist das wohl etwas knifflig.
15.10.2019 21:53:53  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
 
Zitat von skinni

Reden wir jetzt von der Rente, oder einer Rentenversicherung?

In deine "normale" Rente kannst du jederzeit einzahlen soviel du willst



Kannst du nicht, wie kommst du darauf? Man für Erziehungs- oder Ausbildunngszeiten nachträglich Punkte kaufen oder Sonderzahlungen leisten, um früher in Rente zu gehen. Aber alles nicht in unbeschränkter Höhe. Trotzdem macht das, angesichts des derzeitigen Anlagenotstands, für ziemlich viele Leute Sinn. Gerade ältere Menschen, die in absehbarer Zeit (<10 Jahre) in Rente gehen, sollten darüber nachdenken die Möglichkeit zu nutzen, falls die Ersparnisse ansonsten unverzinst rumliegen.
15.10.2019 21:58:10  Zum letzten Beitrag
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Skywalkerchen

skywalkerchen
 
Zitat von Politeness

Ich fürchte, dass das finanziell nicht möglich ist, zumindest so lange ich nicht arbeite. Zwei Monate lassen sich auffangen, aber auf Dauer ist das wohl etwas knifflig.


Dann geniest die zwei Monate und danach gibts halt etwas mehr Freizeit und dafür weniger Schlaf, auch kein Drama Breites Grinsen
15.10.2019 22:02:16  Zum letzten Beitrag
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Politeness

xmas female arctic
Das ist der Plan fröhlich
15.10.2019 22:06:08  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
 
Zitat von Flashhead

 
Zitat von skinni

Reden wir jetzt von der Rente, oder einer Rentenversicherung?

In deine "normale" Rente kannst du jederzeit einzahlen soviel du willst



Kannst du nicht, wie kommst du darauf? Man für Erziehungs- oder Ausbildunngszeiten nachträglich Punkte kaufen oder Sonderzahlungen leisten, um früher in Rente zu gehen. Aber alles nicht in unbeschränkter Höhe. Trotzdem macht das, angesichts des derzeitigen Anlagenotstands, für ziemlich viele Leute Sinn. Gerade ältere Menschen, die in absehbarer Zeit (<10 Jahre) in Rente gehen, sollten darüber nachdenken die Möglichkeit zu nutzen, falls die Ersparnisse ansonsten unverzinst rumliegen.


Ich frage mich nach wie vor, wieso meine Frage von oben nicht *jeden* Vater hier im Thread betroffen hat, aber aus persönlichen Stichproben weiß ich, dass sich sich wohl einfach keiner drum gekümmert hat. Wtf.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 16.10.2019 2:30]
16.10.2019 2:27:07  Zum letzten Beitrag
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teppi.ulr

Arctic
 
Zitat von RushHour

 
Zitat von teppi.ulr

Wir hatten vor 2.5 Wochen erneut Zuwachs und sind jetzt zu fünft. Ein strammer Jonge mit 4.3kg. Zuerst verlor er ziemlich schnell Gewicht, mittlerweile steuern wir aber schon auf die 5kg Marke zu. :-)



https://abload.de/image.php?img=weitersoeijkm.jpg


Wollte ich noch gesagt haben!



Ganz bestimmt nicht. Wir sind jetzt definitiv fertig. Ich will ja mein Leben irgendwann zurück.

Aber Danke schön!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von teppi.ulr am 16.10.2019 4:09]
16.10.2019 4:09:17  Zum letzten Beitrag
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Zipper

zipper
 
Zitat von Rufus

 
Zitat von Flashhead

 
Zitat von skinni

Reden wir jetzt von der Rente, oder einer Rentenversicherung?

In deine "normale" Rente kannst du jederzeit einzahlen soviel du willst



Kannst du nicht, wie kommst du darauf? Man für Erziehungs- oder Ausbildunngszeiten nachträglich Punkte kaufen oder Sonderzahlungen leisten, um früher in Rente zu gehen. Aber alles nicht in unbeschränkter Höhe. Trotzdem macht das, angesichts des derzeitigen Anlagenotstands, für ziemlich viele Leute Sinn. Gerade ältere Menschen, die in absehbarer Zeit (<10 Jahre) in Rente gehen, sollten darüber nachdenken die Möglichkeit zu nutzen, falls die Ersparnisse ansonsten unverzinst rumliegen.


Ich frage mich nach wie vor, wieso meine Frage von oben nicht *jeden* Vater hier im Thread betroffen hat, aber aus persönlichen Stichproben weiß ich, dass sich sich wohl einfach keiner drum gekümmert hat. Wtf.



In der Schweiz bekommst du einen Zettel, wer die so genannten Erziehungsgutschriften erhalten soll. Das ist ein Betrag, der dir auf die Rente angerechnet wird. Man kann 50/50 oder 100% Vater oder 100% Mutter wählen. Hatten das erst 50/50 aufgeteilt, da es aber keine Vaterzeit gibt und ich nur Urlaub hatte und meine Freundin bisschen unbezahlt Zuhause blieb haben wir ihr die 100% gutgeschrieben.
Des weiteren kann man sich hier Auszüge über seine Lücken in der Rentenkasse geben lassen und dann nachzahlen.
Ganz durchschaut habe ich es nie ganz genau, um ehrlich zu sein.
Aber das ist vermutlich so ein Thema wie Geldanlage mit Aktien, die Deutschen trauen sich irgendwie an solche komplizierten administrativen Sachen zum Grossteil nicht ran, obwohl es wichtig wäre.
16.10.2019 6:39:36  Zum letzten Beitrag
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Viva la Bluescreen

AUP Viva la Bluescreen 31.01.2008
Vielleicht bin ich zu naiv aber was tun mir 2 Monate nicht einzahlen? Kommt halt hinten minimal weniger aus und gut?!

Ansonsten T -4 Wochen. Frau gehts immernoch gut. Kurzer Schrecktag nachdem Sie die letzten Treppenstufen runtergesegelt ist, waren dann im KKH und haben es checken lassen, aber alles bestens, abgesehen von ein paar blauen Flecken.

So langsam wirds Zeit, bin ungeduldig...
16.10.2019 7:55:46  Zum letzten Beitrag
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skinni

skinni
 
Zitat von Flashhead

 
Zitat von skinni

Reden wir jetzt von der Rente, oder einer Rentenversicherung?

In deine "normale" Rente kannst du jederzeit einzahlen soviel du willst



Kannst du nicht, wie kommst du darauf? Man für Erziehungs- oder Ausbildunngszeiten nachträglich Punkte kaufen oder Sonderzahlungen leisten, um früher in Rente zu gehen. Aber alles nicht in unbeschränkter Höhe. Trotzdem macht das, angesichts des derzeitigen Anlagenotstands, für ziemlich viele Leute Sinn. Gerade ältere Menschen, die in absehbarer Zeit (<10 Jahre) in Rente gehen, sollten darüber nachdenken die Möglichkeit zu nutzen, falls die Ersparnisse ansonsten unverzinst rumliegen.



Aus erster Hand durch die Rentenberatung meines Schwiegervaters und durch den Steuerberater eines Freundes, der ihm geraten hat, ein Teil seiner Abfindung lieber in die Rentenkasse einzuzahlen.

Im Internet findet sich auf die schnelle das hier:

https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/freiwillig-in-die-gesetzliche-rentenkasse-einzahlen.html

und das da:

Das Finanzamt erkennt Renten-Ausgleichszahlungen steuerlich an

Bürger können die Einzahlungen steuersenkend als Sonderausgaben geltend machen.

Im Jahr 2019 lassen sich dafür maximal 24.305 Euro jährlich bei Ledigen beziehungsweise 48.610 Euro jährlich bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnern als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Diese Beträge erkennt das Finanzamt zu 88 Prozent an – es ergeben sich also "nur" absetzbare Summen von 21.388 Euro bei Singles und 42.776 Euro bei Verheirateten, die als Sonderausgaben anerkannt werden.


Aber evtl. stimmt das ja alles nicht mehr
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von skinni am 16.10.2019 9:32]
16.10.2019 9:31:27  Zum letzten Beitrag
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niffeldi

niffeldi
Lol als ob die Rente sicher wäre...
16.10.2019 15:26:20  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
 
Zitat von niffeldi

Lol als ob die Rente sicher wäre...



Hat 2 Weltkriege und die DDR überlebt. Ob vom Aktienpaket hinterher mehr übrig bleibt.
16.10.2019 15:27:36  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Eltern-Thread XVIII ( Schick doch einfach die Alte malochen, lol. )
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