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| Zitat von [nAc]Unicron
Alles für den Dackel - alles für den Club
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| Zitat von blue
Unser Leben fuer den h o n d
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| Zitat von Selenic
Guter Punkt. Das Forum darf nicht dem Inhaltsfilter zum Opfer fallen.
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Ist die login-Seite bereits (Kategorie Games). Einsame, langweilige Bürotage
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Oh nein!
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| Zitat von Fersoltil
Das sagt mir zu. Gibt es .penis?
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Also wenn, dann .penen !
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| Zitat von dino the pizzaman
| Zitat von Selenic
Guter Punkt. Das Forum darf nicht dem Inhaltsfilter zum Opfer fallen.
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Ist die login-Seite bereits (Kategorie Games). Einsame, langweilige Bürotage
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Mal über die IP probiert?
Das hatte bei nem ehem. AG geklappt.
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N Verein? So richtig deutsch.
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Was wäre denn die nicht-deutsche Lösung?
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| Zitat von Armag3ddon
Was wäre denn die nicht-deutsche Lösung?
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eine Ltd.
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Ein souveräner Staat. Denkt mal drüber nach.
Also ernsthaft jetzt.
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| Zitat von DeathCobra
| Zitat von dino the pizzaman
| Zitat von Selenic
Guter Punkt. Das Forum darf nicht dem Inhaltsfilter zum Opfer fallen.
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Ist die login-Seite bereits (Kategorie Games). Einsame, langweilige Bürotage
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Mal über die IP probiert?
Das hatte bei nem ehem. AG geklappt.
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Die Seite, auf die ich weitergeleitet werde beim anklicken des login Buttons ist wohl das Problem. Wie greife ich da aus der anmeldemaske direkt via IP zu?
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ich verstehe nichts
finde es aber glaube gut
also macht
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Es wird sich nichts ändern haben sie gesagt. Neue Threads in nderen Subforen kann man nicht mehr erstellen! Lügen! Überall Lügen!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von gwskunk am 10.09.2019 1:03]
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Cool, dass ihr euch kümmert und die Bude hier weiter läuft.
Bei der Gelegenheit auch ein dickes Dankeschön an alle, die das bisher gemacht haben (krang und so)!
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Wenn es dann ja nun einen Verein gibt, dann wird es ja auch bald eine Satzung geben. Entsprechend kann dann ja Geld für satzungsgemäße Zwecke aufgewendet werden.
Macht es dann nicht langsam mal Sinn, jetzt wo es einen offiziellen Adressaten gibt, Einkäufe über Amazon per Affiliate Link zu tätigen? Hier wird jeden Tag so viel empfohlen und vorgestellt, da kommt doch bestimmt auch dann was zusammen, wenn nicht jeder immer dran denkt und nur ab und zu was bestellt.
Was denkt ihr darüber?
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| Zitat von Selenic
Was denkt ihr darüber?
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Ich denke vorsichtshalber gar nicht.
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Also so grundsätzlich oder über dieses Thema?
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Haste mal ne Gurke seziert? Irgendwo was Wallnussartiges gefunden?
Siehste.
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Vielleicht wird er ja bei dem Hans fuendig geworden sein.
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Nabend
Freitag abend ist mir beim Fßball ein Gegner in die Rippen gesprungen. Tut immernoch weh. Morgen besser Hausarzt oder Orthopäde?
... poste ich gefühlt ein mal im Jahr hier und verkack' den richtigen Thread.
Aber richtig gut mit dem Verein Leute
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von normal am 15.09.2019 23:50]
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Würde ich einen Verein zu gründen und dann entscheiden.
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Ich würde zu einem Schiedsrichter gehen!
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| Zitat von Selenic
Wenn es dann ja nun einen Verein gibt, dann wird es ja auch bald eine Satzung geben. Entsprechend kann dann ja Geld für satzungsgemäße Zwecke aufgewendet werden.
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Alter! Ich gebe es zu...ich schaue ja nicht (mehr) oft ins Forum. Aber ab und zu mache ich es ja doch. Zum Glück. Vereinsgründung. Pot.de Woher kenne ich das noch? Ach ja, da war doch was... Vor vielen, vielen Jahren...
Komischerweise habe ich letztens erst meine uralte externe Festplatte aufgeräumt. Eine Datei konnte ich dabei nicht löschen. Und haltet euch fest, es ist die -wie Ihr seht ist die Idee nicht neu- Vereinssatzung von mods.de. Das Teil hatte ich damals entworfen. Habe gerade nachgesehen, Erstellungsdatum ist der 02.10.2003. Das ist sage und schreibe 16 (!!!!) Jahr her. Aber genug der Worte. Hier ist das Teil:
Präambel
Forum-CS.de ist hervorgegangen aus der Forengemeinschaft des größten deutschen Online Spieleportales Counter-Strike.de.
Die Arbeit des Vereins soll unabhängig, überparteilich und grenzüberschreitend sein.
Der Verein versteht sich als ein aktiver Beitrag zur Förderung des Ansehens verschiedenster Computerspiele und ihrer Spieler in der Gesellschaft.
Angst, Besorgnis und Unkenntnis sind die Basis für die derzeitig gängigen Vorurteile und pauschalen Verdammungen der öffentlichen Meinung gegenüber der Computerspielszene. Computerspiele seien gewaltverherrlichend, rassistisch, sexistisch, sie ließen die Jugendlichen den Kontakt zur Wirklichkeit verlieren, sie seien verblödend und besäßen süchtigmachende Qualität. Dieser Tendenz möchte der Verein aktiv entgegenwirken.
In diesem Sinne gibt sich Forum-Cs.de nachfolgende Satzung:
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der Verein trägt den Namen "Forum-CS.de" und führt die Unterbezeichnung "Killerspiel Spieler sind keine Killer". Mit Eintragung des Vereins in das Register ist der Zusatz "e.V." dem Namen hinzuzufügen.
2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
3. Der Verein hat seinen Sitz in Bielefeld.
4. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit dem 1.1.2004.
§ 2 Zweck
1. Zweck des Vereins ist es, Basisinformationen zum Thema Computerspiele anzubieten, sowie die geführten Diskussionen zum Thema zu versachlichen und die kaum mehr geführte Auseinandersetzung zwischen den Generationen zu beleben.
2. Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch Aktionen, Diskussionen, Veranstaltungen und Informationsangebote verschiedener Medien. Hierzu zählt auch die Förderung dem Vereinsinhalt entsprechender Aktivitäten anderer.
3. Pflege und Herausgabe der Website www.forum-CS.de.
4. Richtschnur aller Aktivitäten und Fördermaßnahmen ist stets die Achtung von Würde und Freiheit des Anderen.
§ 3 Steuerbegünstigung
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Etwaige Gewinne und sonstige Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mitglieder des Vorstandes haben jedoch Anspruch auf Ersatz ihrer für den Verein getätigten nachgewiesenen Auslagen
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Ordentliche Mitgliedschaft
1. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.
2. Grundlage für die ordentliche Mitgliedschaft ist die regelmäßige aktive Vereinsmitarbeit und ein jährlicher Beitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.
3. Die Aufnahme eines ordentlichen Mitglieds setzt dessen schriftlichen Aufnahmeantrag an den Vereinsvorstand voraus. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Die Entscheidung, auch die Ablehnung des Antrages, kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.
4. Gegen einen ablehnenden Bescheid des Vorstands kann der/die Antragsteller(in) innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheides eine schriftliche Beschwerde beim Vorstand einlegen. Über diese Beschwerde entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.
5. Die ordentliche Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich.
6. Von den ordentlichen Mitgliedern sind Beiträge zu entrichten, deren Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. In Härtefällen entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag des betroffenen Mitgliedes.
§ 5 Beendigung der ordentlichen Mitgliedschaft
1. Die ordentliche Mitgliedschaft endet:
a) durch freiwilligen Austritt, der nur schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden kann. Er ist zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig;
b) durch förmliche Ausschließung. Der Vorstand kann ein Mitglied, das in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstößt oder dem Verein einen Schaden zufügt, aus dem Verein ausschließen. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Beachtung einer angemessenen Frist Gelegenheit zur persönlichen oder schriftlichen Stellungnahme zu geben. Der Beschluss über einen Ausschluss aus dem Verein ist vom Vorstand zu begründen und dem Mitglied schriftlich bekannt zu machen;
c) durch Ausschließung mangels Interesses, die durch Beschluss des Vorstands ausgesprochen werden kann, wenn ohne besondere Rechtfertigung trotz zweimaliger Mahnung die Beiträge nicht entrichtet worden sind. Über die Streichung aus der Mitgliederliste ist das Mitglied zu informieren.
2. Gegen den Ausschluss kann das ausgeschlossene Mitglied innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen, über die bei der nächsten Mitgliederversammlung entschieden wird. Bis dahin ruht die Mitgliedschaft.
3. Bei seinem Ausscheiden aus dem Verein hat ein Mitglied keinen Anspruch bezüglich des Vereinsvermögens.
§ 6 Organe und Ausschüsse
1. Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
2. Mit Zustimmung der Mitgliederversammlung kann der Vorstand weitere Ausschüsse bilden. In diesem Beschluss ist festzulegen, welche Aufgaben der Ausschuss übernehmen sowie welche Rechte und Pflichten er haben soll.
§ 7 Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist alljährlich abzuhalten. Sie beschließt insbesondere über:
a) Satzungsänderungen,
b) die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie deren Entlastung,
c) die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge,
d) die Ausschließung eines Mitgliedes,
e) die Auflösung des Vereins und die Verwendung seines Vermögens.
2. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung durch besondere schriftliche Einladung der Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung ein. Die Ladung ist auch über elektronische Medien (E-Mail) möglich. Die Einladung ergeht jeweils an die letzte dem Vorstand bekannte Anschrift oder E-Mail Adresse des Mitgliedes. Der Vorstand bestimmt die Tagesordnung; jedes Mitglied kann ihre Ergänzung bis spätestens eine Woche vor der Verhandlung beantragen.
3. In der Mitgliederversammlung ist Vertretung auch bei der Ausübung des Stimmrechts zulässig. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder, bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Über die Art der Abstimmung entscheidet der Vorstand. Wahlen erfolgen jedoch, wenn nicht einstimmig durch Zuruf, schriftlich durch Stimmzettel. Beschlüsse, durch die die Satzung oder der Vereinszweck geändert werden, und Beschlüsse über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder.
4. Über die Verhandlungen der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Diese Niederschrift muß den Mitgliedern innerhalb von sechs Monaten zugänglich sein. Einwendungen können nur innerhalb eines Monats, nachdem die Niederschrift zugänglich gemacht worden ist, erhoben werden.
5. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn mindestens 25% der Mitglieder dies unter Angabe des Grundes und des Zwecks schriftlich gegenüber dem Vorstand verlangen. Kommt der Vorstand einem solchen Verlangen nicht nach, können diese Mitglieder die Mitgliederversammlung selbst einberufen.
§ 8 Vorstand des Vereins
1. Zu Vorstandsmitgliedern können nur Mitglieder des Vereins bestellt werden. Die Wahl erfolgt einzeln. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes kann für seine restliche Amtszeit vom Vorstand ein Nachfolger mit einfacher Mehrheit der Stimmen bestellt werden.
2. Die Mitglieder des Vorstands werden in der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 24 Monaten gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
3. Den Vorstand im Sinne des § 26 Abs. 2 BGB bilden der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende sowie der Schatzmeister. Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die gemeinsame Zeichnung von zwei Mitgliedern des Vorstandes. Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 3000 ¤ ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
5. Der Vorstand entscheidet durch Beschluss in Vorstandssitzungen, zu denen er mindestens einmal jährlich zusammentritt und über die eine Niederschrift zu fertigen ist. Die Einladung ergeht mit einer Frist von einer Woche durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden.
6. Jedes Vorstandsmitglied hat das gleiche Stimmrecht bei Vorstandssitzungen. Es entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
§ 9 Auflösung und Zweckänderung
1. Die Auflösung des Vereins kann nur die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder beschließen. In der Einladung zur Mitgliederversammlung muss auf diesen Tagesordnungspunkt ausdrücklich hingewiesen werden.
2. Die Auseinandersetzung erfolgt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
3. Nach einer Auseinandersetzung oder einem Wegfall des bisherigen Vereinszweckes ist das Vereinsvermögen an bereits bestehende gemeinnützige Organisationen weiterzuleiten. Näheres beschließt die Mitgliederversammlung.
Ihr könnt es gerne verwenden. Ich habe nicht geprüft, ob es nach heutiger Rechtslage für eine Gemeinnützigkeit reicht. Aber falls sich das Registergericht anstellen sollte, finden wir bestimmt eine Lösung...
Beste Grüße
Kagan
/E: WTF! ich bin nicht mehr Admin im TF2 Forum!? Seit wann das denn? Bitte wieder ändern.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kagan am 21.09.2019 1:13]
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Boah_geil.avi
(??????)
Grüße,
Skib
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Schön, aber für den angepeilten Zweck (Trägerverein) ziemlich unbrauchbar.
Außerdem steht die Satzung ja schon längst.
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Thema: Vereinsgründung OffTopic e.V. ( Aktueller Status und weiteres Vorgehen ) |