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Jahrelang haben sie uns erzählt, das Internet dürfe kein rechtsfreier Raum sein.
| Der Post, mit dem der Artikel dann auf Facebook eingestellt wurde, führte Künasts Zitat aus 1986 mit der rhetorischen Frage des Welt-Autors aus 2015 zusammen und legte Künast die Worte „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt“ in den Mund.
Auch wenn Künast das so nie gesagt habe, müsse sie sich dieses untergeschobene Zitat gefallen lassen, weil ihr Zwischenruf von der Öffentlichkeit als Zustimmung zur vom nordrhein-westfälischen Landesverband seinerzeit angestrebten Entkriminalisierung gewaltfreier pädophiler Handlungen (und nicht nur als korrigierende Präzisierung der Zwischenfrage des CDU-Abgeordneten) verstanden würde, so das Landgericht Berlin. | |
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/landgericht-berlin-erlaubt-beleidigungen-gegen-renate-kuenast-16392690.html
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Ist doch geil, ich geh dann mal die ganzen AfD Spacken beleidigen, ist ja ok.
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Abwarten, was OLG undoder BGH dazu sagen.
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Hätte als Verteidiger die Richterin danach auch mal als Drecksfotze bezeichnet. Hätte mich interessiert, wie die darauf reagiert hätte.
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Der Volkszorn kocht
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Beleidigung:
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* Dafür, dass ein Mann einen bei einer Fahrscheinkontrolle anwesenden Polizisten als „Clown“ bezeichnete, musste er 225 Euro zahlen, Kammergericht Berlin (KG NstZ 05, 693).
* Bei einer Demonstration nannte ein junger Mann einen Polizisten „Hurensohn“. Das Amtsgericht München (Urteil vom 8.11.2017, Aktenzeichen 1024 Ds 113 Js 165967/17 jug) hatte trotz Entschuldigung hier kein Nachsehen und verurteilte ihn zu 20 Tagessätzen Geldstrafe.
*Ausgestreckter Mittelfinger in Richtung eines Polizisten? Ein 36-Jähriger wurde dafür vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (40 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt.
*Amtsgericht Böblingen hat einer Polizeibeamtin zivilrechtlich ein Schmerzensgeld von 300 Euro zugesprochen, die von einem angetrunkenen Randalierer auf das Übelste sexuell beschimpft worden war (Urt. vom 16.11.2006 – 3 C 1899/06).
*Das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 11.09.2018 - 1 RVs 58/18) hat kürzlich einen Mann wegen den Beleidigungen „Spinner“ und „Spasti“ für vier Monate ins Gefängnis geschickt – ohne Bewährung. Grund dafür war jedoch das strafbare Vorverhalten des Angeklagten gewesen.
*Übrigens: Als Tathandlung kommen nicht nur Worte in Betracht. Auch symbolische Handlungen (Tippen auf die Stirn, Zeigen des blanken Hinterns) können eine Beleidigung sein. So hat das Amtsgericht München (Urteil vom 23.08.2016 - 1014 Ds 457 Js 183150/16) einen 19-Jährigen sogar wegen einer Tätowierung wegen Beleidigung verurteilt. „ACAP“ stand auf seiner Lippeninnenseite geschrieben –„All Cops Are Bastards“. Diesen Schriftzug zeigte er einem Polizisten. Seine Strafe: 48 Stunden gemeinnützige Arbeit.
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legitime Meinungsäußerungen:
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* „Drecks Fotze“
* „Ferck du Drecksau“
* “Wurde diese ,Dame’ vielleicht als Kind ein wenig viel gef… und hat dabei etwas von ihren Verstand eingebüßt. ...“
* „Stück Scheisse“
* „Geisteskranke“
* „…die Fresse polieren“
* „Sondermüll“
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totaly legit.
Klar das eine war face to face, das andere via Internet gehated - das ist imho schon etwas anderes. Aber darauf geht das Berliner Landgericht ja überhaupt nicht ein. Also zumindest nicht in dem mir bekannten Snippets.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von le glock sportif ® am 19.09.2019 18:50]
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Naja, also geisteskrank is doch fürs Verharmlosen von Kinderfickerei völlig angemessen.
Der Rest halt nich.
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das Urteil klingt für Berlin erstaunlich typisch. Wie die einfach *nichts* richtig hinbekommen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 19.09.2019 18:40]
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| Zitat von Skywalkerchen
Naja, also geisteskrank is doch fürs Verharmlosen von Kinderfickerei völlig angemessen.
Der Rest halt nich.
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Schön wie du das Nazirativ direkt aufgreifst. Lesen bildet, Compañero.
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| Zitat von Parax
Hätte als Verteidiger die Richterin danach auch mal als Drecksfotze bezeichnet. Hätte mich interessiert, wie die darauf reagiert hätte.
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"Sie sind für mich eine Drecksfotze, weil das Urteil hanebüchen ist" bitte.
Die Auseinandersetzung mit der Sache muss dabei sein.
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| Zitat von Abso
| Zitat von Skywalkerchen
Naja, also geisteskrank is doch fürs Verharmlosen von Kinderfickerei völlig angemessen.
Der Rest halt nich.
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Schön wie du das Nazirativ direkt aufgreifst. Lesen bildet, Compañero.
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Nazis und
die Richter.
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Bemerkenswert ist auch eine andere Passage der von drei Berliner Richtern getroffenen Entscheidung, in der es heißt, Künast habe ihre angeblich aus dem Zwischenruf erkenntliche Haltung zur Legalisierung von Pädophilie „bislang nicht öffentlich revidiert oder klargestellt ... und damit Widerstand aus der Bevölkerung provoziert“.
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Das weiß ich.
Es geht auch nicht um die Grünen,sondern um die Künast. Und ihr angeblicher "Korrektureinwurf" ist einfach verharmlosend gewesen, egal wie sie sich jetzt windet "das sei nur fürs korrekte Protokoll gewesen".
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Ich weiß nicht, will man denn wirklich dass irgendwelche Kraftausdrücke in Kommentaren von sozialen Medien 'ne Grundlage für ne Anklage sein können? Das stelle ich mir als etwas dystopisch vor.
Aufrufe zur Gewalt, Morddrohungen etc., keine Frage, das darf nicht durchgehen. Aber "Drecksfotze"? Oh mei, es ist das Internet. Wenn da jeder klagen würde der im Netz so beleidigt wird könnten die ohnehin überforderten Gerichte direkt einpacken.
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| Zitat von Poliadversum
Ich weiß nicht, will man denn wirklich dass irgendwelche Kraftausdrücke in Kommentaren von sozialen Medien 'ne Grundlage für ne Anklage sein können? Das stelle ich mir als etwas dystopisch vor.
Aufrufe zur Gewalt, Morddrohungen etc., keine Frage, das darf nicht durchgehen. Aber "Drecksfotze"? Oh mei, es ist das Internet. Wenn da jeder klagen würde der im Netz so beleidigt wird könnten die ohnehin überforderten Gerichte direkt einpacken.
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Wo ziehst du dann die Grenze? Was macht das Internet anders als das Fußballstadion, eine Demonstration, den Supermarkt oder den Straßenverkehr? Nur weil es digital ist? Den Unterschied machen wir doch bei anderen Vergehen auch nicht.
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| Zitat von Flashhead
| Zitat von Poliadversum
Ich weiß nicht, will man denn wirklich dass irgendwelche Kraftausdrücke in Kommentaren von sozialen Medien 'ne Grundlage für ne Anklage sein können? Das stelle ich mir als etwas dystopisch vor.
Aufrufe zur Gewalt, Morddrohungen etc., keine Frage, das darf nicht durchgehen. Aber "Drecksfotze"? Oh mei, es ist das Internet. Wenn da jeder klagen würde der im Netz so beleidigt wird könnten die ohnehin überforderten Gerichte direkt einpacken.
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Wo ziehst du dann die Grenze? Was macht das Internet anders als das Fußballstadion, eine Demonstration, den Supermarkt oder den Straßenverkehr? Nur weil es digital ist? Den Unterschied machen wir doch bei anderen Vergehen auch nicht.
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Hier wirst du doch zum Beispiel für Beleidigungen zum Großteil nichmal verwarnt, und du möchtest da jetzt Ermittlungsverfahren gegen die einzelnen User haben?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Poliadversum am 19.09.2019 19:24]
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| Zitat von Parax
Mit W bitte!
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| Zitat von Poliadversum
| Zitat von Flashhead
| Zitat von Poliadversum
Ich weiß nicht, will man denn wirklich dass irgendwelche Kraftausdrücke in Kommentaren von sozialen Medien 'ne Grundlage für ne Anklage sein können? Das stelle ich mir als etwas dystopisch vor.
Aufrufe zur Gewalt, Morddrohungen etc., keine Frage, das darf nicht durchgehen. Aber "Drecksfotze"? Oh mei, es ist das Internet. Wenn da jeder klagen würde der im Netz so beleidigt wird könnten die ohnehin überforderten Gerichte direkt einpacken.
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Wo ziehst du dann die Grenze? Was macht das Internet anders als das Fußballstadion, eine Demonstration, den Supermarkt oder den Straßenverkehr? Nur weil es digital ist? Den Unterschied machen wir doch bei anderen Vergehen auch nicht.
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Hier wirst du doch zum Beispiel für Beleidigungen zum Großteil nichmal verwarnt, und du möchtest da jetzt Ermittlungsverfahren gegen die einzelnen User haben? :D
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Dass du einzig praktische Gründe (mögliche Überlastung der Gerichte) als Grund heranziehst, warum Beleidungen im Internet anders behandelt werden als in anderen Räumen, finde ich zumindest schwierig. Nur weil ein Teil unseres Zusammenlebens (wie das Rechtssystem) auf die Folgen der Digitalisierung nicht vorbereitet ist, ist für mich noch kein Grund es einfach auszusetzen. In der Praxis wirst du mich wahrscheinlich auch in Zukunft nicht anzeigen, wenn ich dich hier beleidige, aber jemand wie Renate Künast wird jährlich in den sozialen Netzwerken vermutlich 50.000 angegriffen. Da hätte ich so einen Rundumschlag, in dem an einem Vormittag 500 Leute für Facebook-Kommentare zu 15 Tagessätzen verurteilt werden, zumindest begrüßt.
Kachelmann wäre das vermutlich nicht passiert. Der hat den Höcker auf Schnellwahl und wenn man seinen Tweets glauben darf, holt der sich wirklich jeden, der das Maul zuweit aufreißt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Flashhead am 19.09.2019 19:31]
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| Zitat von Parax
Mit V bitte!
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Nur die Unterschicht das Lumpenprekariat schreibt das mit V.
e: Sofern die schreiben können
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von [Skeletor] am 19.09.2019 19:33]
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| Zitat von Flashhead
| Zitat von Poliadversum
| Zitat von Flashhead
| Zitat von Poliadversum
Ich weiß nicht, will man denn wirklich dass irgendwelche Kraftausdrücke in Kommentaren von sozialen Medien 'ne Grundlage für ne Anklage sein können? Das stelle ich mir als etwas dystopisch vor.
Aufrufe zur Gewalt, Morddrohungen etc., keine Frage, das darf nicht durchgehen. Aber "Drecksfotze"? Oh mei, es ist das Internet. Wenn da jeder klagen würde der im Netz so beleidigt wird könnten die ohnehin überforderten Gerichte direkt einpacken.
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Wo ziehst du dann die Grenze? Was macht das Internet anders als das Fußballstadion, eine Demonstration, den Supermarkt oder den Straßenverkehr? Nur weil es digital ist? Den Unterschied machen wir doch bei anderen Vergehen auch nicht.
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Hier wirst du doch zum Beispiel für Beleidigungen zum Großteil nichmal verwarnt, und du möchtest da jetzt Ermittlungsverfahren gegen die einzelnen User haben?
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Dass du einzig praktische Gründe (mögliche Überlastung der Gerichte) als Grund heranziehst, warum Beleidungen im Internet anders behandelt werden als in anderen Räumen, finde ich zumindest schwierig.
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Naja, warum ist das schwierig? Sowas wird die ganze Zeit gemacht. Zum Beispiel verfolgt die StA München Betrugsvergehen erst dann, wenn der Schaden 1000 Euro übersteigt, bin mir sicher dass das anderswo ähnlich gehandhabt wird. Ist halt ein Ermessen zwischen Aufwand (und damit Kosten) und angerichtetem Schaden/ Schwere der Tat.
e/
/ Und die 500 Leute werden ja nich' an einem Vormittag verurteilt. Die bestreiten den Kommentar geschrieben zu haben, dann muss ein Sachverständiger beauftragt werden, der versucht nachzuweisen dass sie den Kommentar geschrieben haben, das kostet dann ein paar tausend Euro aufwärts (pro Beschuldigtem), das muss dann verhandelt werden, usw. usw.
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Poliadversum am 19.09.2019 19:39]
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| Berlin (dpo) - Sollte man diesen Stücken Scheiße die Fresse polieren? Drecksfotzenrichter am Berliner Landgericht haben heute in einem geisteskranken Urteil gegen Renate Künast entschieden, dass sie alle (!) Beschimpfungen, die in diesem Artikel stehen, als nicht beleidigend hinzunehmen hat.
Offenbar wurden die Richter als Kinder ein wenig zu viel gefickt – denn sie entschieden, dass es sich bei den Beleidigungen um "Auseinandersetzungen in der Sache" handelt. Wie genau die hohlen Nüsse zu diesem Urteil kamen, ist derzeit noch unklar.
Sicher scheint jedoch, dass der Urteilsspruch der gehirnamputierten Justiz-Schlampen und -Schlamper vermutlich zu einem Anstieg wüster Beschimpfungen im Internet führen wird
Unabhängige Beobachter empfehlen nun, die Sondermüll-Richter mal richtig durchzuknattern, bis sie wieder normal werden – möglicherweise wird das Urteil dann revidiert.
Bis dahin meint der Postillon: "Ferckt, ihr Drecksäue!" | |
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| Zitat von Poliadversum
| Zitat von Flashhead
| Zitat von Poliadversum
| Zitat von Flashhead
| Zitat von Poliadversum
Ich weiß nicht, will man denn wirklich dass irgendwelche Kraftausdrücke in Kommentaren von sozialen Medien 'ne Grundlage für ne Anklage sein können? Das stelle ich mir als etwas dystopisch vor.
Aufrufe zur Gewalt, Morddrohungen etc., keine Frage, das darf nicht durchgehen. Aber "Drecksfotze"? Oh mei, es ist das Internet. Wenn da jeder klagen würde der im Netz so beleidigt wird könnten die ohnehin überforderten Gerichte direkt einpacken.
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Wo ziehst du dann die Grenze? Was macht das Internet anders als das Fußballstadion, eine Demonstration, den Supermarkt oder den Straßenverkehr? Nur weil es digital ist? Den Unterschied machen wir doch bei anderen Vergehen auch nicht.
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Hier wirst du doch zum Beispiel für Beleidigungen zum Großteil nichmal verwarnt, und du möchtest da jetzt Ermittlungsverfahren gegen die einzelnen User haben?
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Dass du einzig praktische Gründe (mögliche Überlastung der Gerichte) als Grund heranziehst, warum Beleidungen im Internet anders behandelt werden als in anderen Räumen, finde ich zumindest schwierig.
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Naja, warum ist das schwierig? Sowas wird die ganze Zeit gemacht. Zum Beispiel verfolgt die StA München Betrugsvergehen erst dann, wenn der Schaden 1000 Euro übersteigt, bin mir sicher dass das anderswo ähnlich gehandhabt wird. Ist halt ein Ermessen zwischen Aufwand (und damit Kosten) und angerichtetem Schaden/ Schwere der Tat.
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Alright, aber dann kannst du die Grenze immer noch nicht zwischen Internet/nicht-Internet ziehen. Auch die StA München wird nicht willkürlich sagen "online verfolgen wir Betrug erst ab 1.000 EUR, offline schon ab 50 EUR". Mir geht es nur darum, das man so tut, als sei der Internet ein völlig eigenständiger homogener Teil unserer Lebensrealität, indem Gesetze völlig anders ausgelegt werden und zur Anwendung kommen können.
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Geilomat Beleidigungen endlich legalisiert. Gleich mal in anderen Foren anmelden und die ganzen Hurensöhne ordentlich zur Sau machen.
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| Zitat von Flashhead
| Zitat von Poliadversum
| Zitat von Flashhead
| Zitat von Poliadversum
| Zitat von Flashhead
| Zitat von Poliadversum
Ich weiß nicht, will man denn wirklich dass irgendwelche Kraftausdrücke in Kommentaren von sozialen Medien 'ne Grundlage für ne Anklage sein können? Das stelle ich mir als etwas dystopisch vor.
Aufrufe zur Gewalt, Morddrohungen etc., keine Frage, das darf nicht durchgehen. Aber "Drecksfotze"? Oh mei, es ist das Internet. Wenn da jeder klagen würde der im Netz so beleidigt wird könnten die ohnehin überforderten Gerichte direkt einpacken.
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Wo ziehst du dann die Grenze? Was macht das Internet anders als das Fußballstadion, eine Demonstration, den Supermarkt oder den Straßenverkehr? Nur weil es digital ist? Den Unterschied machen wir doch bei anderen Vergehen auch nicht.
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Hier wirst du doch zum Beispiel für Beleidigungen zum Großteil nichmal verwarnt, und du möchtest da jetzt Ermittlungsverfahren gegen die einzelnen User haben?
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Dass du einzig praktische Gründe (mögliche Überlastung der Gerichte) als Grund heranziehst, warum Beleidungen im Internet anders behandelt werden als in anderen Räumen, finde ich zumindest schwierig.
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Naja, warum ist das schwierig? Sowas wird die ganze Zeit gemacht. Zum Beispiel verfolgt die StA München Betrugsvergehen erst dann, wenn der Schaden 1000 Euro übersteigt, bin mir sicher dass das anderswo ähnlich gehandhabt wird. Ist halt ein Ermessen zwischen Aufwand (und damit Kosten) und angerichtetem Schaden/ Schwere der Tat.
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Alright, aber dann kannst du die Grenze immer noch nicht zwischen Internet/nicht-Internet ziehen.
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Ist doch nicht willkürlich wenn nicht einfach so bewiesen werden kann (z.B. durch Zeugenaussagen), wer die Straftat (in dem Fall die Beleidigung) begangen hat.
Deshalb wird sowas im speziellen halt so gut wie immer eingestellt, weils eben das Internet ist und man solche Straftaten nicht mal easy peasy nachweisen kann (bzw. der Nachweis dann vom Aufwand her in keinem Verhältnis zur Strafe steht).
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| Zitat von Shooter
anderen Foren | |
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Thema: p0t-News ( Feiertagsedition! ) |