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| Zitat von Ameisenfutter
Dann hören Sie es, denn ich habes hier im Thread glaube ich schon 3 mal angepriesen.
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Oh, ich dachte ich lese hier aufmerksam mit und so alt ist das Interview ja nun echt nicht.
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| Zitat von Dagrachon
https://app.handelsblatt.com/unternehmen/energie/energiewirtschaft-aerger-fuer-rwe-konkurrenten-gehen-gegen-milliarden-entschaedigung-fuer-kohleausstieg-vor/27102762.html
| Kommunalversorger appellieren an die EU-Kommission, die Zahlungen an Braunkohlekonzerne zu stoppen. Sie fürchten, RWE werde unzulässig gestärkt – und sind zur Klage bereit.
Der Kohleausstieg in Deutschland bekommt ein juristisches Nachspiel – und speziell für RWE könnte das teuer werden. Eine Gruppe von einflussreichen Konkurrenten geht nach Informationen des Handelsblatts gegen die im vergangenen Jahr mit dem Bund ausgehandelte Entschädigung für den Ausstieg aus der Braunkohleförderung und -verstromung vor.
In einem ersten Schritt haben sich die Unternehmen, darunter einige der größten deutschen Regionalversorger, an die EU-Kommission gewandt. Sie sehen in den 2,6 Milliarden Euro, die RWE zugesagt wurden, eine Wettbewerbsverzerrung und fordern die EU-Kommission auf, die Zahlungen im Rahmen der beihilferechtlichen Prüfung zu stoppen. Eines der Schreiben liegt dem Handelsblatt vor. | |
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Die EU-Kommission scheint da sowieso schon ein Auge drauf geworfen zu haben.
Kohleausstieg: EU-Kommission prüft Entschädigungen für Kraftwerksbetreiber
https://www.pv-magazine.de/2021/03/02/kohleausstieg-eu-kommission-prueft-entschaedigungen-fuer-kraftwerksbetreiber/
| Bei der Untersuchung geht es um die Frage, ob die in Deutschland geplanten Entschädigungszahlungen für die Betreiber von Braunkohlekraftwerken gegen die EU-Beihilfevorschriften verstoßen. Mit dem Geld sollen entgangene Gewinne und zusätzliche Tagebaufolgekosten ausgeglichen werden.
2. März 2021 | |
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Das wäre schon ziemlich sweet wenn das wieder gestrichen würde und Stanislaw Tillich für seine Mibrag dann mit Gottkanzlerin Annalena über Geld für Kohle sprechen darf.
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| Zitat von seastorm
Das wäre schon ziemlich sweet wenn das wieder gestrichen würde und Stanislaw Tillich für seine Mibrag dann mit Gottkanzlerin Annalena über Geld für Kohle sprechen darf.
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Oh Gott es wäre so schön.
Zahlen für abgeschriebene Kohlemeiler. Seid mal besser froh dass die Dinger so lange angeblieben sind.
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Dann halt Entschädigungen nach Klage per Energiecharta Vertrag, macht euch keine Illusionen.
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Die Dinger würden doch eh abgeschaltet. Das ist es doch gerade.
Und zur Not dreht man ein bisschen an der Preisschraube fürs CO2. Wobei man sicherlich auch daraus irgendwelche Enteignungsvorwürfe drehen kann.
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| Zitat von seastorm
...
Und zur Not dreht man ein bisschen an der Preisschraube fürs CO2. Wobei man sicherlich auch daraus irgendwelche Enteignungsvorwürfe drehen kann. | |
Das CO2-Produktion die nächsten Jahre immer teurer wird, steht ja schon fest (wenn auch weit weniger als zum Ausgleich der Schäden berechnet).
Gab letztens auch eine Nachricht dazu, das das dann evtl. für Kohlekraftwerke schon kritisch wird, weiter profitabel zu bleiben, und deswegen schon vor 2038 vom Netz gegen könnten.
Find die nur grad nicht mehr.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von SETIssl am 21.04.2021 8:52]
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Koalitionsvereinbarung kommt nicht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Almi am 22.04.2021 15:06]
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Was für Versager. Unfassbar.
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1A Wahlwerbung für die Grünen.
Gut gemacht.
Was macht die EEG Reform?
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Das war doch der Teil der EEG Reform der nachgeholt werden sollte. Naja. Das ist das Ergebnis. Klassisch Union. Öffentlichkeitswirksam Zugeständnisse machen und später doch noch Probleme und Hindernisse finden.
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| Zitat von Aspe
Was macht die EEG Reform?
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Mit dem Angriff ACAB wird das alles in Ordnung kommen.
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Wir könnten sooooooo viel weiter sein. Lieber ne ganze Industrie killen.
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Die brachte halt keine Kohle. Ba dum ts.
Hatte das nicht mal wer ausgerechnet, dass es günstiger wäre, den noch verbleibenden Kohlekumpels (+Kraftwerksarbeiter + Manager) ein paar Millionen pro Nase in die Hand zu drücken, als sie weiter arbeiten zu lassen?
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Da ich gerade an UpIsNotJump erinnert wurde. Er hat ein cooles Video gemacht:
Bringt einige gute Punkte...auf den Punkt. Insbesondere, wenn man schnell mal ein paar Eckdaten braucht für so Aussagen wie: "die Erde ist gerade in einer Warmphase".
Er hat jetzt noch eine Version nachproduziert, school friendly, ohne böse Worte:
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Das ist möglicherweise die beste Zusammenfassung zum Thema die ich je gesehen habe
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Meldung vom Bundesverfassungsgericht dazu
| Zwar kann nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat.
Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz.
Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden.
Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind. Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln. | |
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Crosshead am 29.04.2021 9:48]
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Lösung: Klimaziele erst für 2100 definieren. Dann muss man nach 2030 die Freiheiten weniger stark einschränken, man hat ja noch viel Zeit.
Hoffe geholfen zu haben!
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| Zitat von [A-51SS] fly
Lösung: Klimaziele erst für 2100 definieren. Dann muss man nach 2030 die Freiheiten weniger stark einschränken, man hat ja noch viel Zeit.
Hoffe geholfen zu haben!
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Der Mann ist Anwalt!
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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der grüne Klimawahnsinn bürdet unseren Kindern unzumutbare Einschränkungen der Freiheit auf. Wir brauchen langfristige Politik und Vernunft statt blindem Aktionismus! (tm)
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| Zitat von Ameisenfutter
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der grüne Klimawahnsinn bürdet unseren Kindern unzumutbare Einschränkungen der Freiheit auf. Wir brauchen langfristige Politik und Vernunft statt blindem Aktionismus! (tm)
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Hat er nicht gemacht.
Spoiler - markieren, um zu lesen:
Ich hab nachgeguckt.
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Wenn man hier im Thread schaut wie viele sich bei Haus und Wohnung nicht einschränken wollen, wie soll sowas den der breiten Bevölkerung verkauft werden? Das wäre ja noch die kleinste Einschränkung die mir in den Sinn kommt.
Ich verstehe den Wahnsinn in der Schweiz absolut nicht, fast jeder will ein Eigenheim im grünen oder mindestens eine grosse Stadtwohnung. Genau so wird hierzulande gebaut und die Preise sind massiv gestiegen. Weil die Stadtwohnungen nun kaum noch bezahlbar sind, wird halt einfach aus der Aglo in die Stadt gependelt.
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Was nicht heißt, dass die Fixierung auf das Eigenheim nicht trotzdem ungut ist und natürlich auch Auswirkungen auf Bereiche wie Wärmeerzeugung oder Transport und Aufbau der Infrastruktur hat.
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Thema: Klimakatastrophe ( Fridays for Future ) |