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| Zitat von Poliadversum
Ordnungswidrigkeit sollte das sein denke ich? Again, wololololo Arma erscheine
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Ja, OWi, aber je nach Bundesland kommt da nicht viel Kohle bei rum: https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-hundekot/
Irgendsoein funny Schild im Laden kaufen und aufhängen, sei es auch geschmacklos, halte ich für strafrechtlich eher unrelevant. Da wird ja wirklich nichts konkretisiert.
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Die Drohung "Ich stech deinen scheiß Hund ab" ist laut aufnehmder Pollezei keine strafbare Handlung, da der Hund als solcher eine verbale Bedrohung nicht inhaltlich versteht.
"Ich stech deinen scheiß Hund und dann dich ab" wäre dagegen eine strafbare Handlung. Wurde mir sehr ausfühlich so erklärt.
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| Zitat von dieselrakete
Die Drohung "Ich stech deinen scheiß Hund ab" ist laut aufnehmder Pollezei keine strafbare Handlung, da der Hund als solcher eine verbale Bedrohung nicht inhaltlich versteht.
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Irgendwie glaub ich nicht, dass der Zusammenhang so rechtlich stimmen kann
Vor allem wenn das mit einer Handlungsvorgabe verbunden ist ("Mach X sonst stech ich deinen Hund ab") müsste das ganz klar Nötigung sein.
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Hab ich eben Vogelpopulation gehört!?
Keine Ahnung, wer oder was das war. Also sowohl Täter als auch Opfer.
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| Zitat von Poliadversum
| Zitat von dieselrakete
Die Drohung "Ich stech deinen scheiß Hund ab" ist laut aufnehmder Pollezei keine strafbare Handlung, da der Hund als solcher eine verbale Bedrohung nicht inhaltlich versteht.
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Irgendwie glaub ich nicht, dass der Zusammenhang so rechtlich stimmen kann
Vor allem wenn das mit einer Handlungsvorgabe verbunden ist ("Mach X sonst stech ich deinen Hund ab") müsste das ganz klar Nötigung sein.
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Da ist ja die Adresse der Drohung der Halter und ich der Hund. Davon abgesehen, dass es ein anderer juristischer Raum ist, gab es mal aus England eine Nachricht, wo einer verklagt worden ist weil er ein Polizeipferd als schwul aussehend "beleidigt" hat. Die Klage wurde abgewiesen, da das Pferd die Beleidigung als solche gar nicht verstanden hat.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [nAc]Unicron am 14.04.2021 14:25]
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| Zitat von [nAc]Unicron
| Zitat von Poliadversum
| Zitat von dieselrakete
Die Drohung "Ich stech deinen scheiß Hund ab" ist laut aufnehmder Pollezei keine strafbare Handlung, da der Hund als solcher eine verbale Bedrohung nicht inhaltlich versteht.
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Irgendwie glaub ich nicht, dass der Zusammenhang so rechtlich stimmen kann
Vor allem wenn das mit einer Handlungsvorgabe verbunden ist ("Mach X sonst stech ich deinen Hund ab") müsste das ganz klar Nötigung sein.
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Da ist ja die Adresse der Drohung der Halter und ich der Hund.
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Und das ist eben eine bescheuerte Argumentation, die so nicht stimmen kann.
"Ich ersteche dein Baby" ist dann also auch keine anzeigbare Äußerung weil das Baby die Drohung ja nicht versteht.
Makes perfect sense.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Poliadversum am 14.04.2021 14:26]
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Tier = Sache
Da liegt juristisch auch noch ein Unterschied zum Baby/Mensch vor.
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Katze, Marder oder Fuchs.
Die zerlegen alle gern mal unvorsichtige Vögelchen.
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| Zitat von Che Guevara
Tier = Sache
Da liegt juristisch auch noch ein Unterschied zum Baby/Mensch vor.
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Das ist aber n ganz anderes Argument als "der "Adressat versteht die Drohung nicht" (abgesehen davon dass sowieso der Mensch der Adressat der Sprachäußerung ist und nicht der Hund)
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| Zitat von loliger_rofler
Katze, Marder oder Fuchs.
Die zerlegen alle gern mal unvorsichtige Vögelchen.
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Seit dem Lockdown gibt's hier auf der Wiese auch mehr Tauben, die werden aber seitdem eher von den Elstern zerfetzt.
Aber laut einem Nachbarn fressen die Elstern zwischendurch auch die Karnickelbabys.
[E] for Elstern
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Jehova-3 am 14.04.2021 16:14]
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Wer, die Elstern oder die Tauben?
Kommt eine Mauser in betracht?
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Ich tippe auf Marder. Unsere beiden waren gestern nämlich nicht draußen.
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| Zitat von Che Guevara
Tier = Sache
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Ist das eigentlich der größte Mythos, den es über das deutsche Rechtswesen gibt?
Tiere sind keine Sachen, auch nicht aus Perspektive des Gesetzgebers. Der Glaube, Tiere "seien (rechtlich) Sachen" kommt daher, dass im Privatrecht alle Normen des Sachenrechts auch auf Tiere Anwendung finden, soweit nichts anderes aus dem Gesetz hervorgeht.
Das "Sachenrecht" ist aber nur ein Teil des Privatrechts und das Privatrecht nur der Teil des Rechts, der Beziehungen zwischen privaten Akteuren regelt.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Ameisenfutter am 14.04.2021 18:03]
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Macht die Aussage "'ich steche deinen Hund ab' ist keine anzeigbare Äußerung weil der kein Deutsch kann" dann noch skurriler.
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| Zitat von Ameisenfutter
| Zitat von Che Guevara
Tier = Sache
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Ist das eigentlich der größte Mythos, den es über das deutsche Rechtswesen gibt?
Tiere sind keine Sachen, auch nicht aus Perspektive des Gesetzgebers. Der Glaube, Tiere "seien (rechtlich) Sachen" kommt daher, dass im Privatrecht alle Normen des Sachenrechts auch auf Tiere Anwendung finden, soweit nichts anderes aus dem Gesetz hervorgeht.
Das "Sachenrecht" ist aber nur ein Teil des Privatrechts und das Privatrecht nur der Teil des Rechts, der Beziehungen zwischen privaten Akteuren regelt.
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Dann such mal raus was Du zur Bedrohung von Tieren findest (anhand des konkreten Beispiels) und stellst fest, dass dieser Paragraph des BGB eine Farce ist und die Realität genaus leider anders aussieht.
Tierrechte schlechter Witz bei uns. Imho.
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| Zitat von Ameisenfutter
| Zitat von Che Guevara
Tier = Sache
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Ist das eigentlich der größte Mythos, den es über das deutsche Rechtswesen gibt?
Tiere sind keine Sachen, auch nicht aus Perspektive des Gesetzgebers. Der Glaube, Tiere "seien (rechtlich) Sachen" kommt daher, dass im Privatrecht alle Normen des Sachenrechts auch auf Tiere Anwendung finden, soweit nichts anderes aus dem Gesetz hervorgeht.
Das "Sachenrecht" ist aber nur ein Teil des Privatrechts und das Privatrecht nur der Teil des Rechts, der Beziehungen zwischen privaten Akteuren regelt.
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Diese Aussage stimmt so leider nicht. Es finden mehr Vorschriften auf Tiere Anwendung als nur zivilrechtliche, Teilbereich Sachenrecht. Tiere können schuldrechtlich ge- und verkauft werden, verpachtet, verliehen etc. Strafrechtlich können Tiere gestohlen werden oder im Rahmen der Sachbeschädigung kaputtgemacht. Vor Einführung des § 90a BGB 1990 waren Tiere rechtlich auch noch Sachen.
https://www.juraforum.de/ratgeber/tierschutz/sind-tiere-sachen-im-sinne-des-bgb
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Oke, ich war mit meinem 2. Satz so überspezifisch, das war fast klar dass es da noch weitere Fälle gibt. Und bei §90 BGB erkennt man ja schon am Wortlaut, dass der Gesetzgeber da mal Handlungsbedarf sah. Ist aber auch egal: Tiere sind keine Sachen im rechtlichen Sinne.
/ Das ist auch keine Bewertung dessen, wie in Deutschland der Tierschutz aufgestellt ist. Es ging mir schlicht um "Tiere = Sachen".
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Ameisenfutter am 14.04.2021 20:22]
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Hooman um 9 noch im Bett, ich bin mad.
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Die Augen, ist die Farbe echt?
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Wenn Kadser mal ihre Pläne für dein Ableben umsetzt, wirst du verdammt leiden.
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| Zitat von Bombur
Die Augen, ist die Farbe echt?
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Das Bild hat schon nen Filter drübergelegt fürs eye candy, aber blaue Augen haben die beiden schon. Aber eher hellblau im Vergleich zur "klassischen" Ragdoll.
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The spice, poli. it must flow.
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Guckma, der hat auch dieses eine Tasthaar, das aus der Backe wächst. Das ist also normal.
/ Das hier:
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Ameisenfutter am 15.04.2021 11:01]
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Das ne sie Das die Matz. Der Kadermann guckt immer lieb
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sorray, ich erkenne Geschlecht nur von hinten!
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| Zitat von Ameisenfutter
sorray, ich erkenne Geschlecht nur von hinten!
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Arbeitskollege ist ja felsenfest überzeugt dass er das Geschlecht einer Katze am Gesicht erkennen kann. Ich bezweifle es.
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wieso katzen
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Thema: Haustierthread ( Neues Jahr neuer Flausch ) |