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Die Stelle war nicht für Deutschland ausgeschrieben sondern Europaweit, da wird erstmal nichts in Deutschland nachkommen. Und das Unternehmen hat unter 50 Mitarbeiter. Von daher habe ich so meine Zweifel, dass die ne Betriebsstätte in Deutschland gründen wollen.
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Das ist aber kein rein deutsches Problem, sondern m.W. sind andere Länder in Europa auch daran interessiert, die Steuern von so grenzüberschreitenden Konstruktionen zu bekommen.
Natürlich wollen die keine Betriebsstätte gründen, im Zweifel möchte das deutsche Finanzamt (?) aber eine Betriebsstätte haben damit die Erträge in Deutschland versteuert werden.
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Die Frage, ob eine Betriebsstätte zumindest steuerlich vorliegt oder nicht, ist aber (vorbehaltlich Gestaltungen) keine, die das Unternehmen trifft, sondern die sich aus dem Gesetz(12 AO) ergibt
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Interessante Frage die bei einem ehemaligen Kollegen im Rahmen des Bewerbungs und dann Onboarding-Prozesses aufkam: Braucht man als leitender Angestellter (hier: IT Umfeld) eine Berufshaftpflicht? Ich war bisher immer davon ausgegangen, dass das als Angestellter unnötig ist, aber bei ihm wurde dies wohl von der HR Abteilung dringend empfohlen. Hat da jemand Erfahrung?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von asnu am 23.02.2020 12:18]
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Meines Wissens ist die Haftung eines leitenden Angestellten identisch mit der eines normalen Arbeitnehmers.
Mich interessiert die Frage aber auch, aktuell habe ich keine Versicherung und insbesondere als Betreiber ist man schnell mit im Boot wenn etwas nicht korrekt abläuft. Und wie verhält sich es wenn der AG dann noch explizit die Unternehmerpflichten überträgt?
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Sobald eine Berufshaftpflicht notwendig ist (etwa bei mir als Steuerberater), dann übernimmt der Arbeitgeber diese im Regelfall.
Für "normale" Angestellte ist das schon deshalb meist nicht notwendig, da diese ja nicht die Endverantwortung für ein Arbeitsergebnis tragen.
Anders sieht es bei Geschäftsleitung, etc aus, dort gibt es sogenannte D&O-Versicherungen
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| Zitat von asnu
Interessante Frage die bei einem ehemaligen Kollegen im Rahmen des Bewerbungs und dann Onboarding-Prozesses aufkam: Braucht man als leitender Angestellter (hier: IT Umfeld) eine Berufshaftpflicht? Ich war bisher immer davon ausgegangen, dass das als Angestellter unnötig ist, aber bei ihm wurde dies wohl von der HR Abteilung dringend empfohlen. Hat da jemand Erfahrung?
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Hmm, bei uns galt immer die Ansage dass eine D&O Versicherung erst benötigt wird wenn "Geschäftsführer" oder "ppa." auf der Visitenkarte steht.
Trotzdem hat Chef kürzlich angekündigt dass er für den leitenden Haufen bei uns eine D&O abgeschlossen hat, vielleicht gabs das auch nur beim neuen Versicherer oben drauf.
Ansonsten ist mein Wissenstand das was Raster sagt, leitender Angestellter ist erstmal Angestellter. Mit persönlicher Haftung ist da erstmal nix.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von da t0bi am 23.02.2020 13:34]
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Okay scheint also wirklich nicht ganz so klar zu sein wie ich dachte. Nach dem was man so im Internet findet ist die IT da evtl dank dem Thema IT Sicherheit auch eine Sonderlocke. Ab "mittlerer" Fahrlässigkeit kann da wohl ein leitender Angestellter prinzipiell schon in Haftung genommen werden, aber nur mit einer Deckelung: https://www.i-doit.com/blog/haftung-it-sicherheit/
Bin allerdings alles andere als rechtlich bewandert, kann das also nicht wirklich beurteilen, inwiefern das in der Realität von Relevanz ist.
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Ist bei Strafsachen anders, Sachverständige bzw. deren Mitarbeiter haften bei Strafsachen nur bei bewusster Fahrlässigkeit. Ist aber afaik ne Ausnahme.
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| Zitat von asnu
Interessante Frage die bei einem ehemaligen Kollegen im Rahmen des Bewerbungs und dann Onboarding-Prozesses aufkam: Braucht man als leitender Angestellter (hier: IT Umfeld) eine Berufshaftpflicht? Ich war bisher immer davon ausgegangen, dass das als Angestellter unnötig ist, aber bei ihm wurde dies wohl von der HR Abteilung dringend empfohlen. Hat da jemand Erfahrung?
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Die Angaben sind etwas dünn... Eine sogenannte Berufshaftpflichtversicherung benötigt man z.B. als Steuerberater, Rechtsanwalt, Versicherungsvermittler etc. IT-Unternehmen sollten eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben, die echte Vermögensschäden abdeckt.
Die D&O-Versicherung (Managerhaftpflicht) kann auch als persönliche Versicherung abgeschlossen werden. Es wäre aber erst mal zu klären, welche persönliche Haftung er mit seinem Angestelltenvertrag eingeht.
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| Zitat von chuck.sports
Die Angaben sind etwas dünn... Eine sogenannte Berufshaftpflichtversicherung benötigt man z.B. als Steuerberater, Rechtsanwalt, Versicherungsvermittler etc. IT-Unternehmen sollten eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben, die echte Vermögensschäden abdeckt.
Die D&O-Versicherung (Managerhaftpflicht) kann auch als persönliche Versicherung abgeschlossen werden. Es wäre aber erst mal zu klären, welche persönliche Haftung er mit seinem Angestelltenvertrag eingeht.
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Tatsächlich kann ich da auch nicht mehr zu sagen, Berufshaftpflicht war einfach der Name, den er dem Ganzen gegeben hat. Ob letztlich eine solche D&O dahintersteckt weiß ich nicht.
Dein letzter Satz ist vermutlich der Knackpunkt. Was ist denn da der "Standardfall"? Ich nehme mal an bei einem ganz normalen (auch leitenden) Angestelltenverhältnis, bei dem nicht explizit irgendwelche persönlichen Haftungen festgeschrieben sind, ist das alles kein Thema? Ansonsten müsste ich mich da nämlich auch mal genauer umhören
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von asnu am 23.02.2020 16:09]
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Da müsstest du eher mal den Juristenthread fragen. Als Angestellter haftet man mE nach Verschuldungsgrad (leichte, mittlere, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz). Versicherbar ist in manchen Privathaftpflichtversicherungen Ansprüche des Arbeitgebers bis zu einer festgelegten Deckungssumme. Das hilft aber bei Ansprüchen von Dritten nicht unbedingt weiter.
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Was verlangt man so als Junior im Strategischen Einkauf?
weltweit, 900 Mann, 190 Millionen Umsatz in Ostwestfalen.
Hab strategischen Einkauf für Metall und Diamanten jetzt seit paar Jahren nebenbei am Hals . Insgesamt seit 4,5 Jahren am wörken
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Jo passt, eventuell 2500 wenn der AN nett ist. Wenn man's "nebenbei" machen kann ist der Aufwand ja nicht so hoch.
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also am besten während der Einarbeitung direkt umsonst da arbeiten, weil man ja so Commitment showt?
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Du solltest für die Möglichkeit deine Erfahrungen und Kenntnisse zu vertiefen eigentlich zuzahlen.
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Ihr Hunde.
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Ne, jetzt mal Jokuse beiseite
x- Betrag für Einarbeitungszeit
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x+6000 bis 7000 mehr nach Einarbeitung?
FRAGEN!
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Jo, rund 12.000 Euro brutto monatlich sollten drin, damit du das netto hast.
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"Ja wie, Sie haben die Preiserhöhung bei $Alieferant geschluckt? Na ja, wird halt auf ihren Bonus verrechnet, ne!"
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Ich kann nur taktischen Einkauf.
B-4-2
B-8-2
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Ja, sone Arschlochregelung mit zu viel Interpretationsspielraum habe ich auch schonmal gesehen. Und erfolgreich auf Abschaffung gedrängt, weil das Ding ganz nebenbei unglaublich viel Zeit gefressen hat.
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Thema: Vorstellungsgespräche 23 ( 5k Netto reicht nur für ein Leben auf der Straße ) |