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Und da fragst du jetzt schon.
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Nein, das war präventiv und leicht ironisch.
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Vermietet ihr armen Ratten alle nichts, oder wie ist das möglich?
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| Zitat von Rufus
| Zitat von grufti
| Zitat von Real_Futti
Ich reg mich dennoch auf, so eine Fehlermeldung müsste doch unmittelbar kommen (wie bei einem Typo) und nicht 4 Tage später.
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Das muss sicher manuell gemacht werden. Wie soll dir De-Mail denn eine Fehlermeldung an deine normale Adresse schicken?
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De-Mail spricht kein eigenes oder anderes Protokoll als normale E-Mail. Dass die Kommunikation zwischen Normal- und De-Mail nicht "möglich" ist, ist so gewollt, aber nicht technisch bedingt. Ist also nicht unmöglich, da eine (sofortige) Auto-Antwort nach dem Motto "hier nur De-Mail, draußen nur Kännchen" zurückzuschicken.
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Echt?
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Sorry, ich erkläre schon den ganzen Morgen Leuten irgendwelche trivialen Dinge. Ich filtere nicht mehr.
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Wie ist das eigentlich mit der aktuellen Home Office Situation, was kann man da nächstes Jahr dann bei der Steuer berücksichtigen?
- Arbeitszimmer/-fläche? Ich habe kein getrenntes Arbeitszimmer, würde halt so 15m² von der Wohnfläche (65m²) ansetzen
- Sinnvolles Equipment (Monitor, Bürostuhl)?
- Berücksichtigung 1% Regelung beim Dienstwage (der ja aktuell nur rumsteht, habe aber jetzt natürlich x Wochen auch keinen Arbeitsweg mehr zu versteuern..)
- Anteilig Internet-/Telefonkosten
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Auf Basis der aktuellen Rechtslage kannst du das Arbeitszimmer nicht anteilig ansetzen, wenn du keinen gesonderten Raum hast. Aufgrund der Unterstützung für Unternehmen (etwa durch Stundung von Steuerzahlungen) kann man ja abwarten, ob da nicht ebenfalls etwas für den Homeoffice-Nutzer getan wird.
Internet-/Telefonkosten können zu 30% angesetzt werden, jedes Steuerprogramm hat da eine Pauschalregelung implementiert
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| Zitat von Dr. Schlauschlau
Mal gespannt wie lang man dieses Jahr auf eine Rückzahlung beziehungsweise einen Bescheid warten muss
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Eingericht: Am 5. Januar in den Briefkasten des Finanzamts geworfen
Rückzahlung erhalten: 17. März
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Eingereicht 29.02, vor 2 Tagen kam der Brief mit Nachweis der Unterlagen (hatte nen berufsbedingten Umzug und vergessen die RE vom Umzugsunternehmen anzuheften).
Das ging schneller als erwartet o.O
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| Zitat von Mad_Melone
Auf Basis der aktuellen Rechtslage kannst du das Arbeitszimmer nicht anteilig ansetzen, wenn du keinen gesonderten Raum hast. Aufgrund der Unterstützung für Unternehmen (etwa durch Stundung von Steuerzahlungen) kann man ja abwarten, ob da nicht ebenfalls etwas für den Homeoffice-Nutzer getan wird.
Internet-/Telefonkosten können zu 30% angesetzt werden, jedes Steuerprogramm hat da eine Pauschalregelung implementiert
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Aus aktueller Fachliteratur:
| [...] Behauptungen des Steuerpflichtigen, zu welcher Zeit er auf welche Weise ein in die häusliche Sphäre eingebundenes Zimmer nutzt (z. B. durch ein Nutzungszeitenbuch), sieht der BFH regelmäßig als nicht verifizierbar an (vgl. BFH, Beschluss v. 27.7.2015 - GrS 1/14, BStBl 2016 II S. 265.). Anzuraten ist die fotografische Dokumentation der Einrichtung des genutzten Raumes bei Beginn und bei Beendigung der Nutzung als Home-Office, um zumindest den Ausschluss der privaten Mitbenutzung glaubhaft machen zu können.
Die zeitweilige Tätigkeit im Home-Office zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus führt nach den Grundsätzen der bisherigen BFH-Rechtsprechung nicht zur zwingenden Berücksichtigung der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Ein davon abweichendes Ergebnis könnte nur im Wege einer Billigkeitsmaßnahme erreicht werden. Die Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers hängt im Besonderen von der bestehenden Nutzung des Raumes und deren Ausschluss während der zeitweiligen Nutzung als Home-Office ab. | |
NWB 13/2020 S. 878
TLDR: Nach aktuell geltender RS nicht, aber ggf. kommt man ja nächstes Jahr aufgrund von Billigkeitsmaßnahmen doch dazu. Ich würde auf jeden Fall alles soweit wie möglich dokumentieren.
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Gut, danke. Ich mein, es entsteht ja nicht plötzlich ein zusätzlicher Raum aber ich muss halt ggf. umdisponieren.
Eventuell baue ich auch das Wohnzimmer etwas um; das wäre auf jeden Fall angebracht wenn es nicht nur 1 Woche oder so geht (was ja anscheinend nicht der Fall sein wird...)
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Also folgt die Fachliteratur meinem Gefühl, sehr gut
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Anschaffungs-/Herstellungskosten abzgl. Anteil Grund u. Boden (falls nicht neu gebaut und somit Grundstückspreis gezahlt) = AfA-Bemessungsgrundlage.
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Afa kommt wie immer drauf an (§ 7 EStG), ich würde für deinen Fall aber stark auf 2% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten tippen
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Wie hoch sind denn deine Transportkosten im Monat?
Hinsichtlich "keinen Sinn machen": ich kenne die Situation nicht genau, aber macht es Sinn wegen der paar Kröten in Zeiten von Corona aufs Homeoffice und somit Social Distancing zu verzichten?
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Beim Darlehen sind nur Zinsen abzugsfähig.
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30% vom Internet gehen eigentlich auch immer durch, vielleicht gönnst du dir ja aus arbeitsmedizinischen Gründen noch einen neuen Bildschirm (wenn du es versuchen willst, kannst du ja auch deinen 4k 65 Zoll TV als externen Bildschirm ansetzen...)
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| Zitat von Real_Futti
| Zitat von Switchie
Beim Darlehen sind nur Zinsen abzugsfähig.
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Moment. Wenn ich Mieter bin, darf ich anteilig Miete ansetzen, bin ich aber Eigentümer mit Darlehen anne Backe darf ich nur die Zinsen ansetzen?
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Weil Mieter AfA auf ihre Mietwohnung absetzen können?
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Ich meinte damit: Ja, du darfst als Mieter anteilig die Miete für das Arbeitszimmer ansetzen, aber das ist realistisch eher eine theoretische Möglichkeit (Anforderungen an ein Arbeitszimmer wurden hier ja genannt).
Als Eigentümer darfst du die Tilgungsraten nicht ansetzen, sondern nur die Zinsen. Dafür aber halt zusätzlich noch die AfA.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 25.03.2020 17:20]
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Das stimmt, da haben wohl die Finger das Hirn überholt.
Ist korrigiert.
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |