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Kurz: nein, es gibt Eingaben der Verbände, die aber noch nicht beantwortet sind.
Bisschen Insiderwissen: das ist eine politische Entscheidung, die so durchgehauen wird, unabhängig, wie das die fachlichen Kollegen des BMF sehen
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| Zitat von Mad_Melone
Kurz: nein, es gibt Eingaben der Verbände, die aber noch nicht beantwortet sind.
Bisschen Insiderwissen: das ist eine politische Entscheidung, die so durchgehauen wird, unabhängig, wie das die fachlichen Kollegen des BMF sehen
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Schade, danke. Dann wird es Zeit sich nach Alternativen umzuschauen.
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| Zitat von GLG|Assassin
| Zitat von Aspe
| Zitat von Switchie
| Zitat von Aspe
| Zitat von Mad_Melone
| Zitat von RageQuit Jetzt will das Finanzamt keine Extra Dokumente mehr. Einfach dann die Sammlung Aufwendungen Studium angeben und auf Nachfrage warten? Oder wird das dann direkt abgeschmettert.
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Korrekt
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Kann ich sowas eigentlich auch bei Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit machen?
Letztes Jahr war meine Reisetätigkeit so kompliziert wie noch nie und ich raste aus wenn ich in Anlage N jede Reise einzeln eingeben muss.
Eine Übersicht über alle gezahlten und gekürzten steuerfreien Pauschalen erhalte ich vom Arbeitgeber
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Würde mir da so wenig Mühe wie möglich machen und erstmal alles in eine Summe ziehen. Auf Nachfrage kann dann ja gerne noch die einzelaufstellung nachgereicht werden.
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Auch wieder wahr.
Also "sonstige Werbungskosten"?
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Kann aber sein, dass im Zuge der Risikoorientierung und automationsgestützten Bearbeitung gerade eine derartige Zusammenfassung zu vermehrten/überhaupt erst Nachfragen und damit zu einer langsameren Bearbeitung führt.
Kann, muss aber nicht.
/Aber wieso jede einzelne Reise?
Hab mir die Anl. N 2019 noch nicht genau angesehen, mich hat schon die Umstrukturierung der EÜR genervt
// Einfach die Summen in die Zeilen 50ff rein. Nix einzeln, nur auf Nachfrage.
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Ich hab’s dreist als eine Gesamtsumme in EUR als sonstige Werbekosten probiert.
Bescheid ist da, wurde natürlich nicht akzeptiert.
In den Zeilen 52ff der Anlage N kann man ja als Summe nur die Anzahl der Tage als Summe eintragen und dann die EUR-Summe der Kürzungsbeträge.
Das ist bei einem Mitarbeiter der eine Messe im Jahr besucht hat alles easy.
Die Anlage N ist aber bei knapp 50 Dienstreisen in 5 verschiedenen Ländern, mit unterschiedlichsten Kürzungsbeträgen dann ein totaler Krampf.
Hätte gerne einfach ein Feld zwischen Zeile 52 und 57 wo ich die gleiche Summe wie aus Zeile 20 in der Lohnsteuerescheinigung als Aufwand eintragen kann (und mit einer Übersicht aller Dienstreisen belegen kann) und gut ist.
Das Feld sonstige Werbungskosten wurde ja nicht akzeptiert.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 09.05.2020 20:18]
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Reich doch eine Excel-Tabelle ein, um den Betrag aufzusplitten, dann sparst du dir ggfs. die Formulararbeit. Frag aber am besten vorher nach
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Ja, so eine Übersicht vom AG habe ich ja.
Aber lasse ich die Zelle in der Anlage N dann einfach leer? Ich kann da manuell über WISO nichts eintragen.
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Querpost aus dem Erklärbär:
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| Zitat von Kanonfutter
Da ich mich nicht kompetent genug empfinde einen neuen Steuererklärungen-Thread ins Leben zu rufen:
Wenn jemand 2019 Einkünfte aus selbständiger Arbeit hatte (Freiberufler) die nicht umsatzsteuerpflichtig ist, dabei aber "keine Kosten" angefallen sind, muss er trotzdem eine EÜR beim Finanzamt abgeben oder kann man einfach nur den Gesamtbetrag in Anlage S eintragen?
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mit dieser Antwort:
| Zitat von Der Büßer
/Trotzdem EÜR. Kannst auch pauschal 800irgendwas Euro als Ausgaben abziehen ohne Nachweis. Weiß nicht ob dies für alle Branchen gilt
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-> nun wäre meine Frage: Gibt es so eine Pauschale für Ausgaben? Und was mache ich wenn meine Einnahmen unter der Pauschale liegen`(ausser ein schlechtes Gewissen kriegen)?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kanonfutter am 11.05.2020 8:24]
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Nochmal nachgeschaut. 614 EUR. In meiner Steuererklärung drin in der EÜR als "Pauschale Ermittlung der Betriebsausgaben für die nebenberufliche Tätigkeit als Künstler, Wissenschaftler oder Schriftsteller 614,00"
Die Zahl hilft beim googlen.
Du darfst nur 25% der Umsätze so ansetzen; gedeckelt eben bei 614 EUR.
Alles ohne Gewähr! Bin zwar seit vielen Jahren betroffen, aber dennoch nahezu ahnungslos. MettMelone, Switchner etc haben hier um Faktor 1000 mehr Plan.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Der Büßer am 11.05.2020 8:31]
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Auf der verlinkten Seite finde ich mich ( Arzt) allerdings nicht wieder.
Wie muss ich die EÜR eigentlich ausfüllen? Was geb ich bei Betrieb an ( gibt keinen)? Trag ich bei Einnahmen nur dieGesamteinnahmen ein oder jede Position einzeln?
Zur Erklärung:
Ich war gezwungen ( hab ihn nicht weggetauscht bekommen) einen ärztlichen Notdienst durchzuführen. Der war sogar noch 2018 3 Tage vor Jahreswechsel, Einnahmen daraus kamen also erst 2019.
Habe für den Dienst Geld bekommen, dort sogar noch eine Strukturpauschale abgezogen bekommen ( geb ich da dann nur an was unten rauskommt oder eigentlicher Verdienst bei Einnahmen und die Strukturpauschale dann bei Ausgaben?) + Privateinnahmen direkt auf mein Konto.
Deswegen einen Steuerberater hinzuzuziehen widerstrebt mir maximal. Zur Not frag ich nochmal die freundliche Dame vom Finanzamt.
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Sagt mal bei mir kommt der Code für die vor ausgefüllten Belege nicht an, hat das Problem noch jemand und an wen wende ich mich?
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Steuer-ID vom Kind verdödelt, was tun? Der Brief liegt irgendwo gut aufgehoben, da bin ich sicher. Aber ich finde ihn im Moment nicht. Kann das Finanzamt oder wer auch immer den einfach neu zuschicken?
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Rekord beim FA Frankfurt: Keine Nachfragen, Bescheid in weniger als drei Wochen. Das gabs in sechs Jahren Frankfurt noch nie.
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| Zitat von Abso
Steuer-ID vom Kind verdödelt, was tun? Der Brief liegt irgendwo gut aufgehoben, da bin ich sicher. Aber ich finde ihn im Moment nicht. Kann das Finanzamt oder wer auch immer den einfach neu zuschicken?
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Von allen meinen Marotten ist die, wirklich jeden Scheiß von Jugendschutz-Pin des Unitymedia-Receivers (0000) bis hin zu solchen Dingen, im Password Store meines Vertrauens redundant zu halten, wohl nicht die dümmste.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 12.05.2020 14:06]
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| Zitat von Rufus
, im Password Store meines Vertrauens
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Ne Datenbank bei Statixx Data Warehouse Ltd?
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Developed with *dummes Herzchen* by staddicks, proudly hosted by Affentütü
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Hach ja... Affentütü und sein Serverraum.
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Bescheid bei USt grundsätzlich nur, wenn abgewichen wird (allgemein kommen Bescheide und Geld ziemlich zeitgleich).
Vielleicht noch bissl warten oder nochmal nachrechnen? Ggf. auch Verrechnung?
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Eine Mitteilung, in der steht, dass ein bestehendes Guthaben teilweise auf andere Beträge umgebucht worden ist.
Warte mal paar Tage auf die Mitteilung dann wirst du wohl erleuchtet.
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Mein Vermieter kann die Nebenkostenabrechnung 2019 erst Ende Juli / August mir zustellen. Wie verfahre ich da mit der Steuererklärung 2019? Übernehme ich Daten von 2018 einfach pauschal? muss ich das irgendwie anmerken?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RageQuit am 17.06.2020 10:13]
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Ich habe das so gemacht, dass ich die Vorjahreswerte übernommen und Nachlieferung der aktuellen Daten angekündigt habe
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Frage zum Firmenwagen: ich versteuere gem. 1% Regelung. Ich dachte, dass ich dadurch den Arbeitsweg dadurch wieder "normal" ansetzen könnte. Wenn ich das bei WISO so angebe, komme ich auf 1400¤. Davon wird aber #18 der Lohnsteuerbescheinigung (pauschal besteuerte Fahrtkostenzuschüsse) abgezogen (1100¤) wodurch ich nur noch auf das Delta von 300¤ komme. Das ist wohl soweit korrekt. Woher kommen aber die 1100¤? Auf den Monat gerechnet sind das 91.xx¤ und ich habe keine Ahnung woher die kommen. Ist das wieder irgendeine Pauschale oder woran wird das festgemacht?
/Oder ist das der Betrag der durch die 0.03% entstanden ist?
//das kommt grob überschlagen hin.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von shibby am 17.06.2020 11:45]
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Alternativ in dem Jahr keine Nebenkosten angeben (kann ich sich ja nach Höhe der sonstigen WK / Pauschbetrag sogar lohnen) und die 2019er NK dann in der Steuererklärung für 2020 angeben.
So spart man sich das Nachreichen und Neuberechnen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 17.06.2020 11:36]
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Geht das generell? Also kann ich auch die von 2015 noch 2019 einreichen?
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |