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Wie ist das wenn ich jedes Jahr auf mindestens September warten muss wegen Nebenkostenabrechnung?
Hinschreiben? Vorläufige ESt-Erklärung einreichen?
Wie das alles abfuckt
Gestern erst per Brief vom FA totgefickt worden, weil quartalsweise USt-VA zweieinhalb Monate zu spät abgegeben
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Nachreichen und Änderung beantragen.
Die Diskussion hatten wir ja schon oft hier. In der Praxis wird wohl sehr oft die Abrechnung eingereicht, die im jeweiligen Steuerjahr erteilt worden ist.
Also in ESt Erklärung 2019 die Abrechnung, die man IN 2019 erhalten hat.
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Und dann immer nochmal hinterherkorrigieren?
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Nee, es dann immer so belassen und in den Jahren so fortführen.
Das würde natürlich in deinem Fall bedeuten, dass du in einem Jahr mal nichts ansetzt, wenn du bisher immer die Abrechnung das "richtige" Jahr betreffend erklärt hast.
Also müsstest du quasi einmal mit dem System brechen. Der Aufwand ist ja nicht weg.
Aber wenn du eh bald Eigenheimer bist wird sich das Problem ja erübrigen!
Trotzdem solltest du die Erklärung fristgerecht einreichen, um einen Verspätungszuschlag zu vermeiden und dann die Abrechnung einfach nachreichen.
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Wieso erübrigen? Geht ja um ne Abrechnung aus Vermietung!
Danke switchie! <3
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| Zitat von pr0mill0
Klingt für mich nach einem Jahresausgleich im Lohn. Grundsätzlich können Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Einkünfte im Rahmen der Erklärung auch versteuert werden müssen (sprich: wenn es kein Minijob war).
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Waaah, wie jedes Jahr stoße ich auch hier mal wieder auf #neuland.
Noch mal kurz der Überblick zu den Einkünften aus dem Beispiel (Steuerklasse IV):
- Jan bis Mär: wiss. Hilfskraft, ca. 1200 EUR monatlich brutto (Lohnsteuerabzug erfolgt, waren in Summe aber nicht mal 60 EUR);
- Apr bis Sep: wiss. Hilfskraft, ca. 590 EUR monatlich brutto (kein Lohnsteuerabzug erfolgt);
- Okt bis Dez: wiss. Mitarbeiterin, ca. 3000 EUR monatlich brutto (Lohnsteuerabzug erfolgt; im Dezember ca. 400 EUR Erstattung an Lohnsteuer);
Ich wüsste nicht, dass das Arbeitsverhältnis im Sommer in irgendeiner Weise als Minijob deklariert gewesen wäre (sprengt ja auch die 450-Euro-Marke).
Führt die Hochschule von April bis September da keine Lohnsteuer ab wegen des jährlichen Freibetrages oder aus welchem Grund geschieht das?
Sorry wegen meiner Verwirrtheit und offensichtlichen Unkenntnis...
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@Büßer mit dem Fakt FA um Verlängerung bis Oktober bitten. Ich verlänger immer ohne jegliche Begründung bis Oktober und das FA ist fein damit.
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Ok ich mach das jetzt.
Fressen sie das bei dir per Mail? Oder Brief
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| Zitat von -=Charon=-
| Zitat von pr0mill0
Klingt für mich nach einem Jahresausgleich im Lohn. Grundsätzlich können Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Einkünfte im Rahmen der Erklärung auch versteuert werden müssen (sprich: wenn es kein Minijob war).
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Waaah, wie jedes Jahr stoße ich auch hier mal wieder auf #neuland.
Noch mal kurz der Überblick zu den Einkünften aus dem Beispiel (Steuerklasse IV):
- Jan bis Mär: wiss. Hilfskraft, ca. 1200 EUR monatlich brutto (Lohnsteuerabzug erfolgt, waren in Summe aber nicht mal 60 EUR);
- Apr bis Sep: wiss. Hilfskraft, ca. 590 EUR monatlich brutto (kein Lohnsteuerabzug erfolgt);
- Okt bis Dez: wiss. Mitarbeiterin, ca. 3000 EUR monatlich brutto (Lohnsteuerabzug erfolgt; im Dezember ca. 400 EUR Erstattung an Lohnsteuer);
Ich wüsste nicht, dass das Arbeitsverhältnis im Sommer in irgendeiner Weise als Minijob deklariert gewesen wäre (sprengt ja auch die 450-Euro-Marke).
Führt die Hochschule von April bis September da keine Lohnsteuer ab wegen des jährlichen Freibetrages oder aus welchem Grund geschieht das?
Sorry wegen meiner Verwirrtheit und offensichtlichen Unkenntnis...
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Ganz stark vereinfacht ausgedrückt wird der Lohnsteuerabzug per Hochrechnung auf das Jahresbrutto hochgerechnet.
Bei einem monatlichen Bezug von 1.500 ¤ erfolgt die LSt-Berechnung also auf: 1.500 ¤ x 12 = 18.000 ¤ Jahreseinkommen.
Wenn dann plötzlich in einigen Monaten nur noch 600 ¤ brutto gezahlt werden, dann erfolgt die LSt-Ermittlung wie oben, mit dem Ergebnis, dass das Gesamtbrutto unter dem Grundfreibetrag von 9.xxx ¤ liegt und deshalb keine LSt abgeführt wird.
Nach § 42b EStG sind Arbeitgeber verpflichtet, am Jahresende einen Lohnsteuer-Jahresausgleich vorzunehmen, wenn der Arbeitnehmer ganzjährig beschäftigt war und sich die Lohnsteuer-Abzugsmerkmale nicht geändert haben. Das wird in diesem Fall passiert sein.
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| Zitat von Der Büßer
Wieso erübrigen? Geht ja um ne Abrechnung aus Vermietung!
Danke switchie! <3
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Ach, es geht um die Hausgeldabrechnung bei vermieteten Objekten? Okay dann würde ich wohl der Einfachheit halber auch um Fristverängerung bitten.
Ich bin davon ausgegangen, du meintest die Abrechnung, die du von deinem Vermieter erhältst und draus anteilig eine Steuerermäßigung für Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen willst.
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Ok, Missverständnis. Danke! Versuche das nun.
Die letzten Jahre wars egal; hab ich einfach 1-2 böse Briefe erduldet bis die Abrechnung endlich da war
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| Zitat von Der Büßer
Ok ich mach das jetzt.
Fressen sie das bei dir per Mail? Oder Brief
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Ich mach das per Mail. Aber da tickt jeder Bearbeiter beim FA ggf. anders.
Nachfragen oder einfach mit nem Brief starten, wäre wohl nicht dumm.
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| Zitat von Switchie
| Zitat von -=Charon=-
| Zitat von pr0mill0
Klingt für mich nach einem Jahresausgleich im Lohn. Grundsätzlich können Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Einkünfte im Rahmen der Erklärung auch versteuert werden müssen (sprich: wenn es kein Minijob war).
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Waaah, wie jedes Jahr stoße ich auch hier mal wieder auf #neuland.
Noch mal kurz der Überblick zu den Einkünften aus dem Beispiel (Steuerklasse IV):
- Jan bis Mär: wiss. Hilfskraft, ca. 1200 EUR monatlich brutto (Lohnsteuerabzug erfolgt, waren in Summe aber nicht mal 60 EUR);
- Apr bis Sep: wiss. Hilfskraft, ca. 590 EUR monatlich brutto (kein Lohnsteuerabzug erfolgt);
- Okt bis Dez: wiss. Mitarbeiterin, ca. 3000 EUR monatlich brutto (Lohnsteuerabzug erfolgt; im Dezember ca. 400 EUR Erstattung an Lohnsteuer);
Ich wüsste nicht, dass das Arbeitsverhältnis im Sommer in irgendeiner Weise als Minijob deklariert gewesen wäre (sprengt ja auch die 450-Euro-Marke).
Führt die Hochschule von April bis September da keine Lohnsteuer ab wegen des jährlichen Freibetrages oder aus welchem Grund geschieht das?
Sorry wegen meiner Verwirrtheit und offensichtlichen Unkenntnis...
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Ganz stark vereinfacht ausgedrückt wird der Lohnsteuerabzug per Hochrechnung auf das Jahresbrutto hochgerechnet.
Bei einem monatlichen Bezug von 1.500 ¤ erfolgt die LSt-Berechnung also auf: 1.500 ¤ x 12 = 18.000 ¤ Jahreseinkommen.
Wenn dann plötzlich in einigen Monaten nur noch 600 ¤ brutto gezahlt werden, dann erfolgt die LSt-Ermittlung wie oben, mit dem Ergebnis, dass das Gesamtbrutto unter dem Grundfreibetrag von 9.xxx ¤ liegt und deshalb keine LSt abgeführt wird.
Nach § 42b EStG sind Arbeitgeber verpflichtet, am Jahresende einen Lohnsteuer-Jahresausgleich vorzunehmen, wenn der Arbeitnehmer ganzjährig beschäftigt war und sich die Lohnsteuer-Abzugsmerkmale nicht geändert haben. Das wird in diesem Fall passiert sein.
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Vielen Dank soweit! Mir war tatsächlich nicht klar, dass der Abzug (vereinfacht gesagt, wie du ja schreibst) auf das Jahresbrutto hochgerechnet wird, ist aber irgendwie auch naheliegend, wenn man mal so darüber nachdenkt. Ebenso neu, dass der AG dann sogar verpflichtet ist, diese Art von Lohnsteuer-Ausgleich zu schaffen.
Und das heißt dann (zu dem Anfangsproblem), dass Werbungskosten hier in dem Zeitraum von April bis September geltend gemacht werden können?
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Damit der Groschen vielleicht noch endgültig fällt:
Bedeutet das auch gleichzeitig, dass man in der Einkommensteuererklärung diese Sommermonate ohne Abzug auch nicht noch mal irgendwie nachversteuern müsste (ich wüsste auch gar nicht, wo/wie das in WISO einzugeben wäre), sondern, dass am Ende einfach weniger Gesamterstattung über die Einkommensteuererklärung herausspringen dürfte - weil ja offenbar schon im Dezember eine Art Lohnsteuer-Erstattung (ebendieser Ausgleich von hier 400 EUR) erfolgt ist?
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Deine Frage ist sehr verklausuliert gestellt, ich versuche es mal mit ein paar möglichen Antworten, vielleicht ist ja eine passende dabei:
1) Deine Steuererklärung umfasst das gesamte Jahr, d.h. in dieser werden alle drei Zeiträume mit unterschiedlichen Steuerabzügen aggregiert. Das ist auch non-optional Deine gesamte Steuerlast ergibt sich ausschließlich aus dem Steuerbescheid und ist grundsätzlich unabhängig von Lohnsteuer- oder Lohnsteuerausgleichen.
2) Die Lohnsteuer ist eine unterjährige Vorauszahlung der Einkommensteuer, d.h. je mehr du vorauszahlst, desto höher ist deine potentielle Erstattung. In deinem Beispiel sorgt der Lohnsteuerausgleich im Dezember durch die Erstattung von 400 ¤ dafür, dass diese 400 ¤ eben nicht mehr im Rahmen der Steuererklärung erstattet werden, da deine Vorauszahlung nun geringer ist.
3) Damit alles "richtig" läuft, brauchst du nur die Daten der Lohnsteuerbescheinigung des gesamten Jahres in WISO einzutragen und dann eben noch Werbungskosten, Sonderausgaben, etc. einzutragen und das Finanzamt berechnet darauf die Steuer. Es wird also keine Doppelerstattunug oder Doppelzahlung wegen des LSt-Ausgleichs geben.
Passt so?
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Ja, ich dachte mir schon, dass ich meine abschließende(?) Riesenfrage vermutlich weniger kompliziert hätte ausdrücken können.
| Zitat von Mad_Melone Passt so?
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Ich denke, das passt so sehr gut!
Alle drei Antworten reduzieren meine Unsicherheit auf ein erträgliches Minimum.
Vielen, vielen Dank dir (und Switchie und pr0mill0 ebenso)!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=Charon=- am 23.07.2020 12:22]
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So bescheuert wie ich bin, habe ich 7 Monate und 26 Tage diese Steuererklärung vor mich her geschoben und gestern erst die neue 2020 Software installiert, und es irgendwie gebacken bekommen noch gestern den letzten Eintrag zu machen.
Nun die Frage....ich hatte letztes Jahr zur etwa gleichen Zeit ne Zertifikatsdatei erhalten und hatte auch problemlos alle meine Erklärungen von 2015-2018 online digital einreichen können.
Jetzt hat die Software einfach alles vom Vorjahr übernommen, samt Zertifikatsdatei.... Geht es wenn ich den Pin eintucken und es abschicke???
(p.s. "alles übernommen" heißt : ich hab alles veränderte noch ändern können)
///Und ich hab noch ne Frage:
Ich habe insgesamt 1400 Euro aus selbstständiger Arbeit verdient. 900 davon noch bevor ich im Angestelltenverhältnis war und den rest (also 500e) neben meinem Vollzeitjob.
Und wie mach ich das mit der EÜR?
Berechne ich alles unter anlage S und fasse die EÜR dementsprechend zusammen?
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[Dieser Beitrag wurde 6 mal editiert; zum letzten Mal von _Kiddo_ am 30.07.2020 7:21]
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Dein Angestellten-Verhältnis ändert an deiner freien Tätigkeit doch nichts?
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1) Das Zertifikat ist länger als ein Jahr lang gültig, du kannst es also für mehrere Steuererklärungen verwenden.
2) Ja, die Einkünfte werden gesondert in Summe erfasst, das Angestelltenverhältnis hat darauf keine Auswirkungen.
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Folgendes Spielszenario:
Ehepaar, erste gemeinsame Steuererklärung, gemeinsam veranlagt.
Sie ist römisch katholisch. Er aus der Kirche ausgetreten.
Einkünfte (fiktiv):
Sie: 25.000
Er: 50.000
Gezahlte Einkommenssteuer laut Steuerbescheid: 16.500 EUR
Nach der Einkommensteuererklärung schreibt die katholische Kirche jetzt die Frau an, dass sie Kirchensteuer nachzahlen müsse i.H.v 120 EUR.
Die Kirche sagt nämlich:
Der Anteil ihrer Einkünfte an der Gesamteinkünfte sind 33% (25k von 75k), 33% von 16.500 EUR ESt= 5.500 EUR. Davon 8% Kirchensteuer= 440 EUR.
Gezahlt hat sie mit ihrem Lohn nur 320 EUR (8% von der monatlich gezahlten Lohnsteuer). Daher die Nachzahlung von 120 EUR.
Ich frag mal so: Haben die den Arsch auf?
Durch Gemeinsamveranlagung eines Ehepaares, wo der geringer Verdiendende Partner Kirchenmitglied ist, fängt diese Person sich eine Nachzahlung bei der Kirchensteuer ei n?
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Meines Wissens legit
Zumindest wurde ich auch schon so abgezogen von Pope Inc.
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Ich bin's... aber so richtig.
Meine Frau, eigentlich großer Anhänger ihrer katholischen Kirche, ist aber auch dezent angefressen... vielleicht bekomme ich sie ja bekehrt.
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Ihr seid ja nicht verpflichtet, eine Zusammenveranlagung zu machen. Alternativ könnt ihr ja auch eine einzelveranlagung von Ehegatten durchführen.
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Und in vielen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, die Kirchensteuer zu kappen.
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Einfach austreten. Insb. als Katholik
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| Zitat von Aspe
Ich bin's... aber so richtig.
Meine Frau, eigentlich großer Anhänger ihrer katholischen Kirche, ist aber auch dezent angefressen... vielleicht bekomme ich sie ja bekehrt.
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Dafür gibt es einen Cheatcode.
Einfach aus der Kath. bzw. evangelischen Kirche austreten und der Orthodoxen beitreten.
Die orthodoxe Kirche erhebt keine Kirchensteuern und wird von den beiden anderen Denominationen komplett anerkannt.
Wenn also Anstellung/Altersheim/Friedhof/Heirat kirchlich erfolgen soll, ist das immer noch möglich. Und Christ bleibt man natürlich auch.
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Puh, da muss ich mich mal mit befassen. Bin extra für meinen Neffen wieder in die Kirche eingetreten, um direkt nach der Taufe wieder auszutreten. Spätestens zur Konfirmation muss ich wieder rein
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Eingetreten zur Taufe? WTF?
Mal eben zum Pfarrer gegangen, gesagt er soll dich kurz taufen und gleich das Formular für den Austritt mit beilegen? Wie läuft sowas bitte ab?
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |