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Gehst zum Pfarrer, sagst du willst eintreten.
Der stellt dir dann ne Religionszugehörigkeitsbescheinigung () aus. Damit gehst du dann zum Tauf-Pfarrer, weil der das ja unbedingt sehen muss. Ein Heide könnte NIEAMLS den kleinen Neffen erziehen!
Wenn das rum ist gehste wieder zum Amt und trittst aus.
e:/ Neffe wurde getauft, nicht ich.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RageQuit am 28.07.2020 12:28]
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| Zitat von RageQuit
Ein Heide könnte NIEAMLS den kleinen Neffen erziehen!
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Das ist ja auch nicht die Aufgabe des Taufpaten.
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Klar, wenn die Eltern mal abnippeln bist du der nächste in der Kette.
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Was die freiwillige jährliche Steuererklärung angeht, war ich bislang ein ziemlich faules Schwein
Soweit ich recherchiert habe, kann ich trotzdem bis 31.12.2020 rückwirkend bis 2016 eine Erklärung abgeben. Hat damit schon jemand Erfahrung?
Da ich eine ziemliche Nulpe auf dem Gebiet bin, kann jemand noch eine geeignete Software dafür empfehlen die einen mit Tipps überhäuft und das ganze relativ Easy macht?
Wäre es dann zu Empfehlen die Software aus jedem Jahrgang zu besorgen (also 2019, 2018, 2017 & 2016) oder reicht dann einfach die neuste Ausgabe und ich kann damit trotzdem eine Erklärung aus den vergangenen Jahren machen?
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| Zitat von RageQuit
Klar, wenn die Eltern mal abnippeln bist du der nächste in der Kette.
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Nö, Taufpate ist ein Ehrenamt und hat keine rechtliche Bedeutung.
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Thema Werbungskosten 1000¤ Pauschalbeitrag.
Dieser Pauschalbeitrag wird aber erst durch eine Steuererklärung gelten gemacht oder?
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Nein, schon im laufenden Lohnsteuerabzugsverfahren.
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Hab mal ne vermutlich ganz dumme Frage.
Ich hatte jahrelang nie groß Steuererstattungen, da ich nie über die Webungskostenpauschale gekommen bin (weil ich zu Fuß zur Arbeit gehen konnte).
Seit letztem Jahr hab ich nun aber gut 20km eine Strecke zur Arbeit und endlich kommt mal ne Erstattung zusammen die größer als 50 EUR ist.
Nun kommt sie mir aber sehr hoch vor (knapp 500¤) und ich hab Angst dass ich irgendwo kompletten bullshit eingetragen habe.
Ich habe überhaupt kein Gefühl wie hoch sowas ist (lässt sich ja auch pauschal nicht beantworten).
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Strecke einfach nur pro Arbeitstag. Nicht doppelt. Sonst kann man da eigentlich nix verkacken. Wird schon passen
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20 km/Arbeitstag * 220 Arbeitstage * 0,30 ¤/km = 1.320 ¤,
Das kann schon passen, je nachdem wie hoch die anderen Werbungskosten sind.
Ich würde da nichts unternehmen
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In NRW gab es 2019 sogar 250 Arbeitstage, was die Summe auf 1500 ¤ erhöhen würde.
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Und Urlaub macht man wann?
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Nie
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| Zitat von Switchie
Und Urlaub macht man wann?
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Rainmaker nie!
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| Zitat von Peterscnd
Was die freiwillige jährliche Steuererklärung angeht, war ich bislang ein ziemlich faules Schwein
Soweit ich recherchiert habe, kann ich trotzdem bis 31.12.2020 rückwirkend bis 2016 eine Erklärung abgeben. Hat damit schon jemand Erfahrung?
Da ich eine ziemliche Nulpe auf dem Gebiet bin, kann jemand noch eine geeignete Software dafür empfehlen die einen mit Tipps überhäuft und das ganze relativ Easy macht?
Wäre es dann zu Empfehlen die Software aus jedem Jahrgang zu besorgen (also 2019, 2018, 2017 & 2016) oder reicht dann einfach die neuste Ausgabe und ich kann damit trotzdem eine Erklärung aus den vergangenen Jahren machen?
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Ich hab es mit etwas Verzögerung (2-3 Jahre) mal freiwillig nachgeholt und anstandlos Geld bekommen. Mittlerweile muss ich eh jährlich ran. Bei der Software müsste ich noch mal gucken, aber ich würde zur jährlichen Version tendieren. Sind ja nur knapp 20-25 Euro die man jeweils wieder absetzen kann. Ich hab Wiso genutzt (und nutze es noch) und bin zufrieden.
Als einfacher Arbeitnehmer sind ja in letzter Zeit kurzem auch diese Steuererklärungsapps aufgekommen. Die kann ich aber nicht beurteilen.
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kurze Frage: Rechnungen für den Juli stelle ich mit 16 % Umsatzsteuer aus, auch wenn der Rahmenvertrag dazu aus dem Februar ist. Zeitpunkt der Leistungserbringung und so, oder?
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| Zitat von Switchie
Nein, schon im laufenden Lohnsteuerabzugsverfahren.
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Kann man das irgendwo nachvollziehen? Sowohl im Lohnsteuerrechner als auch den Lohnsteuertabellen, komme ich auf die gleichen Werte wie in meiner Gehaltsabrechnung. Heißt das, das es da schon mit eingerechnet wird?
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| Zitat von Peterscnd
| Zitat von Switchie
Nein, schon im laufenden Lohnsteuerabzugsverfahren.
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Kann man das irgendwo nachvollziehen? Sowohl im Lohnsteuerrechner als auch den Lohnsteuertabellen, komme ich auf die gleichen Werte wie in meiner Gehaltsabrechnung. Heißt das, das es da schon mit eingerechnet wird?
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Das kann man so nicht nachvollziehen...Es gibt Lohnsteuertabellen, anhand derer man die monatliche Lohnsteuer ablesen kann. Dadurch, dass manche Dinge steuerfrei, pauschalversteuert oder aber auch die Lohnsteuerjahrestabelle (bei Weihnachtsgeld z. B.) Anwendung findet, wird man oftmals aber auch bei einem Abgleich zwischen seiner Lohnabrechnung und einem Internet-Rechner/LSt-Tabelle ins Schleudern kommen. Ist halt alles nicht so einfach
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| Zitat von Zwackel
kurze Frage: Rechnungen für den Juli stelle ich mit 16 % Umsatzsteuer aus, auch wenn der Rahmenvertrag dazu aus dem Februar ist. Zeitpunkt der Leistungserbringung und so, oder?
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Kann man so aus der Hüfte nicht pauschal sagen, ohne den Vertrag zu kennen.
Es scheint sich wohl um sonstige Leistungen zu handeln. Die Umsatzsteuer entsteht, wenn die Leistung ausgeführt worden ist.
Die große Frage ist dann, wann eine Leistung ausgeführt wird. Nehmen wir als Beispiel einen gewöhnlichen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren.
Grundsätzlich ist die Leistung "Vermietung von Grundbesitz" dann erst in + 3 Jahren ausgeführt = Einheitlichkeit der Leistung.
Es sei denn, es werden TEILLEISTUNGEN i. S. d. UStG vereinbart. Es muss sich dabei um wirtschaftlich abgrenzbare Teile einer gesamten Leistung handeln, die gesondert vereinbart wird (=monatliche Mietzahlungen).
TLDR: Keine Ahnung. Kommt auf den Vertrag und den Umfang der Leistung an.
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| Warum ist das BMF-Schreiben so kompliziert geschrieben? | |
Das amüsiert mich
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Hossa gerade gemerkt, dass ich im EÜR noch einen Fehler habe.
| Die Entnahmen in Zeile 125 und Einlagen in Zeile 126 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 6 EStG). | |
Habe ein bisschen gegoogelt, und werde nicht so recht schlau was da genau rein muss. Ich habe meinen gesamten Gewinn für Lebenskosten genutzt. Muss ich dann meinen Gewinn als "Unternehmergehalt" Entnahme eintragen? Und was trage ich dann bei Einlage ein?
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Wahrscheinlich eher den gesamten _Umsatz_ entnommen sowie Sachentnahmen (PKW, etc) getätigt -> Entnahme.
Und im Gegenzug die vom privaten Konto bezahlten Ausgaben als Einlage.
Betriebliche Kfz-Kosten, die von dem privaten Kfz herrühren, sind bspw auch eine (Aufwands-)Einlage.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 31.07.2020 16:28]
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Wuat.
Ok ich bin lost
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Um dir das Leben zu vereinfachen, hier die Passage aus der offiziellen Anleitung zur EÜR:
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Entnahmen und Einlagen (Zeilen 125 und 126)
Hier sind die Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Absatz 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. Dazu zählen nicht nur die durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen, sondern auch die Geldentnahmen und -einlagen (zum Beispiel privat veranlasste Geldabhebungen vom betrieblichen Bankkonto oder Auszahlung aus der Kasse). Entnahmen und Einlagen, die nicht in Geld bestehen, sind grundsätzlich mit dem Teilwert - gegebenenfalls zuzüglich Umsatzsteuer - anzusetzen (vergleiche Ausführungen zu Zeile 18)
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Dein Gewinn ist ja nach Steuern. Den darfst du wenn's nach dem FA geht gerne für elektrische Nintendovitrinen verhuren.
Die interessiert nur, wie er zustande kommt. EÜR ist Umsatz und Unternehmensausgaben gegenübergestellt.
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die Höhe der Entnahmen und Einlagen muss man aber dennoch wegen § 4 Abs. 4a EStG bei der EÜR angeben (auch wenn diese Vorschrift bei den typischen Freiberuflern eher selten während der Dauer der unternehmerischen Tätigkeit zur Anwendung kommen wird)
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| Zitat von Switchie
| Zitat von Zwackel
kurze Frage: Rechnungen für den Juli stelle ich mit 16 % Umsatzsteuer aus, auch wenn der Rahmenvertrag dazu aus dem Februar ist. Zeitpunkt der Leistungserbringung und so, oder?
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Kann man so aus der Hüfte nicht pauschal sagen, ohne den Vertrag zu kennen.
Es scheint sich wohl um sonstige Leistungen zu handeln. Die Umsatzsteuer entsteht, wenn die Leistung ausgeführt worden ist.
Die große Frage ist dann, wann eine Leistung ausgeführt wird. Nehmen wir als Beispiel einen gewöhnlichen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren.
Grundsätzlich ist die Leistung "Vermietung von Grundbesitz" dann erst in + 3 Jahren ausgeführt = Einheitlichkeit der Leistung.
Es sei denn, es werden TEILLEISTUNGEN i. S. d. UStG vereinbart. Es muss sich dabei um wirtschaftlich abgrenzbare Teile einer gesamten Leistung handeln, die gesondert vereinbart wird (=monatliche Mietzahlungen).
TLDR: Keine Ahnung. Kommt auf den Vertrag und den Umfang der Leistung an.
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Beratung, ich rechne monatlich ab. In der Juli-Rechnung sind also nur Leistungen von 1.-31.7. drin. Damit sollte es ja auf 16 % gehen, war jetzt mal meine Vermutung.
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |