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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand )
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Raster

AUP Raster 26.12.2008
Ich habe vergangenen Monat eine Sonderzahlung erhalten aufgrund guter Arbeit blablabla...
Wie sieht das aus mit dem "Corona Bonus" fällt eine solche Zahlung darunter um Steuererleichterungen zu erhalten oder ist dies an andere Bedingungen geknüpft?
02.08.2020 17:46:05  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Das muss der Arbeitgeber entscheiden und hat er ja scheinbar auch?

E: die Zahlung sollte in der Lohnabrexhnung enthalten sein und darin Steuer und SV-frei.

Dich als Arbeitnehmer trifft da erst mal nix weiteres. Es könnte vielleicht sein, dass der Arbeitgeber irgendwann mal ne Lohnsteueraußenprüfung bekommt und nachweisen muss, dass die Voraussetzungen für den Corona Bonus vorgelegen haben. Du würdest davon nur was merken, wenn die Prüfung zu einem anderen Ergebnis kommt und der Betrag nachträglich steuerpflichtige Arbeitslohn geworden ist.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 02.08.2020 17:54]
02.08.2020 17:51:13  Zum letzten Beitrag
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Raster

AUP Raster 26.12.2008
Ja, also Zug abgefahren?
02.08.2020 17:53:17  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Siehe edit.
Ist der Betrag steuerfrei (sprich brutto gleich netto) ausgezahlt worden
?
02.08.2020 17:54:52  Zum letzten Beitrag
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~


02.08.2020 19:11:12  Zum letzten Beitrag
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Raster

AUP Raster 26.12.2008
Alles mit vollem Steuerabzug :/
Ist gelistet als Einmalbezug.
02.08.2020 20:02:25  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Dann kann man da mE nachträglich als Arbeitnehmer nichts mehr dran machen.
02.08.2020 20:45:19  Zum letzten Beitrag
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pr0mill0

AUP pr0mill0 06.05.2008
Ich würde ja mal den Arbeitgeber drauf hinweisen. Immerhin würde er ja auch die AG-Anteile sparen. Lohnabrechnung müsste man ja korrigieren können.
02.08.2020 21:42:53  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Das würde ich auch machen, denn es gibt ja kaum Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2020-04-09-steuerbefreiung-fuer-beihilfen-und-unterstuetzungen.pdf?__blob=publicationFile&v=5
03.08.2020 9:45:46  Zum letzten Beitrag
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Peterscnd

Arctic
Folgende Situation: Auto und Versicherung angemeldet auf Freundin. Wir teilen uns aber die Versicherung. Darf ich die KFZ-Versicherung zu 50% angeben?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Peterscnd am 08.08.2020 20:23]
08.08.2020 20:23:23  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
Gegenfrage: Hast du im relevanten Steuerjahr durchgehend gearbeitet und bist kein Beamter?
08.08.2020 21:16:12  Zum letzten Beitrag
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Peterscnd

Arctic
Ja und ja
08.08.2020 21:19:52  Zum letzten Beitrag
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[Muh!]Shadow

AUP [Muh!]Shadow 10.03.2015
Kurze Frage weil ich endlich mal ausm Quark kommen wollte (wie Peterscnd): womit kann man seine Steuererklärungen am laienfreundlichsten einreichen? Hab hier schon son Account von Wiso/Buhl (WISO steuer:Web 2017) wo mir dann aber eine Nachzahlung blühte, ist das prinzipiell ein guter Laden oder gibts einen anderen heißen Scheiß? Sind diese Dinger wie der integrierte Abruf gut?

Ich wollte wie mal im SWT gesagt eigentlich zum Steuerberater aber schlussendlich sind meine Finanzen nicht so kompliziert als dass ich den bräuchte.
08.08.2020 21:55:20  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
 
Zitat von Peterscnd

Ja und ja



Dann kannst du dir das eintragen von irgendwelchen Zusatzversicherungen (außer Riester/Rürup in der Anlage VA und berufl. Anteil Rechtschutz/Unfall bei den Werbungskosten) sparen, da durch die Einzahlung in die gesetzlichen Pflichtversicherungen der Höchstbetrag schon ausgeschöpft sein sollte.
08.08.2020 22:04:28  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
 
Zitat von [Muh!]Shadow

Kurze Frage weil ich endlich mal ausm Quark kommen wollte (wie Peterscnd): womit kann man seine Steuererklärungen am laienfreundlichsten einreichen? Hab hier schon son Account von Wiso/Buhl (WISO steuer:Web 2017) wo mir dann aber eine Nachzahlung blühte, ist das prinzipiell ein guter Laden oder gibts einen anderen heißen Scheiß? Sind diese Dinger wie der integrierte Abruf gut?

Ich wollte wie mal im SWT gesagt eigentlich zum Steuerberater aber schlussendlich sind meine Finanzen nicht so kompliziert als dass ich den bräuchte.



Wenn Du Mitglied einer Gewerkschaft bist (Ver.di z.B.) bieten die ggf. Hilfe bei der Steuer an, solange es im privaten Rahmen ist.
Wäre noch eine Alternative. Ansonsten direkt Elster Software nutzen.
08.08.2020 22:13:52  Zum letzten Beitrag
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[Krasser]MadMax

[krasser]mad max
Pfeil
 
Zitat von [Muh!]Shadow

Kurze Frage weil ich endlich mal ausm Quark kommen wollte (wie Peterscnd): womit kann man seine Steuererklärungen am laienfreundlichsten einreichen? Hab hier schon son Account von Wiso/Buhl (WISO steuer:Web 2017) wo mir dann aber eine Nachzahlung blühte, ist das prinzipiell ein guter Laden oder gibts einen anderen heißen Scheiß? Sind diese Dinger wie der integrierte Abruf gut?

Ich wollte wie mal im SWT gesagt eigentlich zum Steuerberater aber schlussendlich sind meine Finanzen nicht so kompliziert als dass ich den bräuchte.


Ich hab all die Jahre Wiso Steuer benutzt, mit elektronischem Abruf und elektronischer Abgabe. Muss halt im Grunde nur noch die Zahlen kontrollieren.
Seit 2016 Jahren mache ich aber keine Steuer mehr (2017 wurde ich aufgefordert), da ich seitdem immer nachzahlen müsste, da es bei mir gar nix zum Absetzen gibt. Komme nicht über die Pauschbeträge.
09.08.2020 14:34:54  Zum letzten Beitrag
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Peridan

AUP Peridan 01.02.2008
Wenn man nächstes Jahr keine Einnahmen aus selbständiger Arbeit hat, somit auch keine Steuern vorrauszahlen müsste, müsste man wie vorgehen, um die Zahlungen zu pausieren?
12.08.2020 15:54:53  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen
12.08.2020 15:59:21  Zum letzten Beitrag
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_Kiddo_

AUP _Kiddo_ 25.12.2013
 
Zitat von [Muh!]Shadow

Kurze Frage weil ich endlich mal ausm Quark kommen wollte (wie Peterscnd): womit kann man seine Steuererklärungen am laienfreundlichsten einreichen? Hab hier schon son Account von Wiso/Buhl (WISO steuer:Web 2017) wo mir dann aber eine Nachzahlung blühte, ist das prinzipiell ein guter Laden oder gibts einen anderen heißen Scheiß? Sind diese Dinger wie der integrierte Abruf gut?

Ich wollte wie mal im SWT gesagt eigentlich zum Steuerberater aber schlussendlich sind meine Finanzen nicht so kompliziert als dass ich den bräuchte.


Das erste was du machen musst, ist dir nen Account auf Elster.de erstellen und nen Account von deinem Finanzamt fordern. Sobald dieser nämlich freigeschaltet ist, musst du ne Zertifikatsdatei fordern, die auch ca. 3 Wochen braucht, um sie endgültig zu erhalten.

Ohne einem Account mit Zertifikatsdatei kannst du nämlich auch mit der besten Software keine Erklärung online verschicken.

Ich selbst hab per Zufall taxman als Software genutzt. Meiner Meinung nach extreeeem bedienerfreundlich und die scheiße führt dich wirklich Schritt für Schritt durch ALLES.
Habe aber gelesen wiso und taxman sind gleichauf und in direkter Konkurrenz.
Aber du musst beachten, dass du mit der software von 2017 keine Erklärung für 2019 abgeben kannst. Das ist die Crux mit dieser Softwarekacke.
Aber die finanzamt eigene software ist absoluter Müll.
Da hab ich tatsächlich nur die Erklärungen aus den Vorjahren eingegeben, nachdem ich durch die software wusste, was alles angegeben werden kann und wo ich wusste dass es ganz unkompliziert ist.
18.08.2020 1:03:31  Zum letzten Beitrag
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Viva la Bluescreen

AUP Viva la Bluescreen 31.01.2008
Heute mal Post vom Finanzamt bekommen weil ich 2019 noch nicht eingereicht hab. Hatte ich bisher immer pünktlich, diesmal aber nicht weil die tolle Hausverwaltung seit Wochen nicht erreichbar ist, somit keine Nebenkostenabrechnung usw.
Ich geh mal davon aus, dass sich das noch bis mindestens Ende des Jahres zieht, vermutlich bis ins nächste Jahr rein.

Was am geschicktesten tun? Ich könnte das jetzt ohne Nebenkosten einrichten, dann verzichte ich aber auf dick Kohle. Kann man die im Folgejahr geltend machen?
Alterantiv Aufschub anfragen? Ich weiß nur nicht wie entspannt die mit "kann auch locker 6 Monate dauern" umgehen würden.
19.08.2020 22:04:42  Zum letzten Beitrag
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Apache

apache
ich brauche hilfe - meine Freundin hatte vor ein paar Jahren mal nebenbei selbsständig was gemacht. Seit geraumer Zeit ruht ihr Gewerbe, sie will es aber nicht abmelden, weil sie das mittelfristig mal wieder aufnehmen will (fragt nicht Pillepalle)

Jetzt wollte das FA letzes Jahr erstmals ne EÜR für 2018 haben, aus der hervorgeht, dass sie keine Umsätze über das Gewerbe erzielt.

Haben wir eingereicht und für 2019 dann dieses Jahr auch gleich mit eingereicht.

Jetzt kommt heute ein Brief / eine Erinnerung, dass sie die Umsatzsteuererklärung noch nicht abgegeben hätte. Was ist das denn jetzt wieder für ein Quatsch? Warum war das letztes Jahr nicht notwendig aber dieses Jahr?

Was muss da jetzt überhaupt von ausgefüllt werden? 99% der Felder aus der Erklärung treffen ja gar nicht zu...
23.08.2020 19:28:53  Zum letzten Beitrag
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Poliadversum

AUP Poliadversum 30.08.2012
Wie konnte sie vor ein paar Jahren überhaupt ein Gewerbe betreiben ohne ne EÜR abzugeben? peinlich/erstaunt
23.08.2020 19:46:13  Zum letzten Beitrag
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Apache

apache
Bei Kleingewerbe genügte imho bis 2017 eine formlose Auflistung der Einnahmen und Ausgaben die wir immer mit abgegeben haben.
23.08.2020 19:48:48  Zum letzten Beitrag
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Poliadversum

AUP Poliadversum 30.08.2012
Ah Breites Grinsen
23.08.2020 19:51:52  Zum letzten Beitrag
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Der Büßer

AUP Der Büßer 06.12.2019
verschmitzt lachen
Quasi ne EÜR wo nicht "EÜR" drübersteht
23.08.2020 19:54:08  Zum letzten Beitrag
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Apache

apache
Ja, quasi.

Habe jetzt etwas recherchiert und bin der Meinung ich muss nur die "Allgemeinen Angaben" und auf Seite 2 Felder 33 und 34 (Umsatz Kalenderjahr 2018/19) ausfüllen - sowie auf Seite 6 Felder 167 - 169 (Verbleibende Umsatzstezer) ausfüllen und das wars.

Ich hoffe das passt so.
23.08.2020 19:59:02  Zum letzten Beitrag
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pr0mill0

AUP pr0mill0 06.05.2008
 
Zitat von Apache

Ja, quasi.

Habe jetzt etwas recherchiert und bin der Meinung ich muss nur die "Allgemeinen Angaben" und auf Seite 2 Felder 33 und 34 (Umsatz Kalenderjahr 2018/19) ausfüllen - sowie auf Seite 6 Felder 167 - 169 (Verbleibende Umsatzstezer) ausfüllen und das wars.

Ich hoffe das passt so.



Mal so als allgemeinen Tipp: Das Finanzamt hat Telefone und auf den Schreiben steht eine Durchwahl. Anrufen, Sachverhalt erzählen und klären, was zu tun ist.
24.08.2020 10:51:06  Zum letzten Beitrag
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Lauchi

AUP Lauchi 26.11.2007
Ich hab da mal ne theoretische Steuerfrage.
Risikolebensversicherung mit Person A als versicherte Person und Person B als Versicherungsnehmer.
Person A und B sind verheiratet und Person A zahlt die Versicherungsbeiträge für die Versicherung von Person B.

Wenn Person A als versicherte Person stirbt, bekommt Person B die Summe X ausgezahlt. Da Person B Versicherungsnehmer ist, gilt es nicht als Erbe und keine Erbschaftssteuer ist fällig. Ist es bei dieser Konstellation wichtig, wer die Versicherungsbeiträge zahlt oder könnte es beim Finanzamt kritisch werden, dass Person A als versicherte Person selbst die Beiträge zahlt?
27.08.2020 12:14:42  Zum letzten Beitrag
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Mastersea

AUP Mastersea 30.11.2021
Andere wissen es besser.
Sogar mit Urteil.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Mastersea am 28.08.2020 19:35]
28.08.2020 7:05:54  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
1) VdN kann man nicht "beantragen"
2) Warum überhaupt VdN? Warum Einspruch? Die nachträgliche Anerkennung ist auch als sogenannte "neue Tatsache" über § 173 AO möglich (vgl. FG Köln, 24.08.2016, 11 K 1319/16)
3) Wenn "Kosten schätzen", dann am Besten auf Basis der Vorjahresabrechnung
28.08.2020 11:21:27  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand )
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