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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand )
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Rootsquash

Arctic
 
Zitat von Rootsquash

Hallo,
ich habe eine kurze Frage zu Elster Online.

Meine Frau hat unsere Daten im Hauptvordruck richtig herum eingegeben (zig Mal kontrolliert) und die Daten für die Anlagen N unter den jeweils angelegten Namen eingegeben.

In der Zusammenfassung zur Kontrolle vor dem Absenden stehen jetzt allerdings die Einkünfte meiner Frau unter meinem Namen und umgekehrt. Das Gleiche passiert bei den Anlagen KAP. Kennt jemand den Fehler? Eigentlich wäre es ja falsch, das so abzuschicken, allerdings kann man es auch nicht anders eintragen.




 
Zitat von monischnucki

Mann ist immer die Nummer 1.
Deutschland im 21. Jhd. Auch als Wenigerverdiener.



Das ist wohl noch nicht die Lösung des Problems.
Im Hauptvordruck bin ich unter Ehemann angelegt, da ist die Zuordnung/Reihenfolge ja klar.
In der Zusammenfassung stehen meine Daten dann aber bei der Ehefrau.
29.03.2021 8:19:00  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
eTIN o.Ä. verwechselt? Kann ich mir echt kaum erklären, im Elster Anwenderforum habe ich nach kurzem Überfliegen auch nix gefunden (wäre aber zu erwarten)...
29.03.2021 18:12:05  Zum letzten Beitrag
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Rootsquash

Arctic
Bei Anlage N erst die Daten für Person A eintragen, dann die von Person B, obwohl der Kram von Person B früher da war, hat das Problem für uns gelöst.
30.03.2021 0:05:59  Zum letzten Beitrag
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[WHE]MadMax

Phoenix
Danke Melone, das hat geholfen

Dann mal warten bis der Elsterbrief hier ankommt und das Ding fertigmachen.
30.03.2021 7:10:39  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von Rootsquash

Bei Anlage N erst die Daten für Person A eintragen, dann die von Person B, obwohl der Kram von Person B früher da war, hat das Problem für uns gelöst.



Wenn Person A der Mann und Person B die Frau ist, soll das ja auch so, das ist genau das, was moni geschrieben hat
30.03.2021 7:55:55  Zum letzten Beitrag
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Rootsquash

Arctic
Man hat ja 2 Formulare mit Namen vorgegebn, man kann sich nicht aussuchen, welche Person man da wo einträgt. Dass es auf die zeitliche Reihenfolge beim Ausfüllen ankommt, habe ich aus Monis Post so nicht lesen können.

Und bei einem Programm, bei dem man dank der Speichern-Funktion auch nach und nach Daten eintragen kannwenn sie denn endlich (z.B. per Post) verfügbar werden, und zu alten Formularen zurückspringen kann um Dinge zu ändern, ist dieses Verhalten auch unerwartet.
30.03.2021 19:17:01  Zum letzten Beitrag
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Wampenseppl

Wampenseppl
Diggers, nach 11 Tagen den Steuerbescheid bekommen, wasdalos?
01.04.2021 18:01:09  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Durchgelaufen würde ich mutmaßen ;-)
01.04.2021 18:42:27  Zum letzten Beitrag
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Kabelage

AUP Kabelage 22.03.2015
Am 25.01. per Elster aus der WISO-Software verschickt, bisher keine Reaktion. Hoffentlich ist das überhaupt angekommen.. -.-
01.04.2021 22:10:33  Zum letzten Beitrag
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seak`

AUP seak` 10.04.2020
Steuer 2019 am 16.03. versendet, gestern kam der Bescheid. Das ging mal schnell.
01.04.2021 22:45:58  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von Kabelage

Am 25.01. per Elster aus der WISO-Software verschickt, bisher keine Reaktion. Hoffentlich ist das überhaupt angekommen.. -.-


Du solltest ein Übermittlungsprotokoll erhalten haben.


Ich bin mit der Erstellung bis auf eine Jahressteuerbescheinigung fertig traurig Ich weiß aber, dass diese noch dauern wird, weil der Broker ein Mandant von mir ist traurig
02.04.2021 8:43:32  Zum letzten Beitrag
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Kabelage

AUP Kabelage 22.03.2015
Stimmt, das ist da. Naja, dann warte ich mal ab. Da ich meine Firmenschleuder voll versteuert habe, aber nur ein paar Mal im Büro war, ist die errechnete Rückzahlung entsprechend hoch. Liegt wahrscheinlich deshalb ganz unten auf dem Stapel. Breites Grinsen
02.04.2021 10:16:31  Zum letzten Beitrag
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K4ll1mer0

AUP K4ll1mer0 04.12.2012
 
Zitat von seak`

Steuer 2019 am 16.03. versendet, gestern kam der Bescheid. Das ging mal schnell.


Uff erinnert mich dran, dass ich 2018, 2019 und 2020 noch machen muss peinlich/erstaunt

Seit dem Studienbeginn 2018 gibt es ja mal wieder was zum Absetzen, davor die Jahre wegen 800m Arbeitsweg und 0 Werbungskosten nie eine Erklärung gemacht.
02.04.2021 10:25:30  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
Wenn du die Erstattung nicht gleich brauchst, kannst ja auch das halbe Prozent Zins pro Monat ab Zinslauf mitnehmen.
02.04.2021 11:00:09  Zum letzten Beitrag
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seak`

AUP seak` 10.04.2020
 
Zitat von DJDeath

Wenn du die Erstattung nicht gleich brauchst, kannst ja auch das halbe Prozent Zins pro Monat ab Zinslauf mitnehmen.



Das auf jeden Fall!

Mach ich eigentlich seit Jahren so... Aber mit Elternzeit und Frau gerade bei 15h / Woche wars dieses Mal leider nötig. So n Monat ohne Einkommen merkt man dann doch.
02.04.2021 12:06:16  Zum letzten Beitrag
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Mastersea

AUP Mastersea 30.11.2021
 
Zitat von Kabelage

Stimmt, das ist da. Naja, dann warte ich mal ab. Da ich meine Firmenschleuder voll versteuert habe, aber nur ein paar Mal im Büro war, ist die errechnete Rückzahlung entsprechend hoch. Liegt wahrscheinlich deshalb ganz unten auf dem Stapel. Breites Grinsen


Weil der Bearbeiter nämlich sofort sieht bzw. riecht, dass da eine Erstattung bei herauskommt.... Augenzwinkern

Ein Großteil der „einfachen“ Fälle also ohne große Abweichungen zu den Vorjahren und ohne Dinge, die den Risikofilter triggern, läuft einfach voll maschinell durch. Daher ist dann auch ein Bescheid nach einer Woche möglich.
Wenn sie nicht durchlaufen, werden sie halt entsprechend des Eingangsdatums chronologisch abgearbeitet.
02.04.2021 13:01:09  Zum letzten Beitrag
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Kabelage

AUP Kabelage 22.03.2015
Das war auch eher als Scherz gemeint. Breites Grinsen
02.04.2021 13:17:07  Zum letzten Beitrag
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Heartbreaker

Heartbreaker
 
Zitat von seak`

 
Zitat von DJDeath

Wenn du die Erstattung nicht gleich brauchst, kannst ja auch das halbe Prozent Zins pro Monat ab Zinslauf mitnehmen.



Das auf jeden Fall!

Mach ich eigentlich seit Jahren so... Aber mit Elternzeit und Frau gerade bei 15h / Woche wars dieses Mal leider nötig. So n Monat ohne Einkommen merkt man dann doch.



Dazu eine Frage: Da doch diese Zinsen als Kapitalertrag ohne einbehaltene Steuer zählen MUSS doch zwingend im Jahr darauf eine EStE eingereicht werden (d.h. man erhält eine entsprechende Aufforderung), oder?

¤: Im Jahr darauf = Im Jahr, dass auf die Steuererstattung + Zinsen folgt, für das Jahr in dem die Gutschrift kommt.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Heartbreaker am 02.04.2021 14:22]
02.04.2021 14:21:22  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
Ja, gemäß § 32d Absatz 3 EStG ist dem tatsächlich so. Höhe der Zinsen spielt auch keine Rolle. Erfahrungsgemäß checken das aber die wenigsten Finanzämter.
02.04.2021 14:24:15  Zum letzten Beitrag
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~


02.04.2021 17:34:59  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
Ne, glaub nicht. Mir ist zumindest noch kein Fall bekannt geworden, wo das Finanzamt einen Steuerpflichtigen wegen den Erstattungszinsen zur Abgabe aufgefordert hat. Macht wahrscheinlich auch selten Sinn, da bei den meisten wohl die Zinsen noch vom Sparepauschbetrag abgedeckt sind.
02.04.2021 17:54:24  Zum letzten Beitrag
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Kabelage

AUP Kabelage 22.03.2015
Frage
Kaum sagt man was, kommt der Bescheid.

Aber nun bin ich verwirrt:

"Bitte reichen Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt dieses Bescheides die Lohnsteuerbescheinigung für den Ehemann/Person A mit den korrigierten Lohndaten ein."

Vermuteter Hintergrund ist die nachträgliche Änderung der Besteuerung des Dienstwagens - mein AG besteuert die mit 1%+einfache Entfernung. Da ich aber nur ein paar Tage 2020 im Büro war, habe ich das nachträglich auf die 1% + 0,002% geändert. Mein AG ändert das nicht im Nachgang, den/die SB beim FA hab ich bisher nicht erreicht. Hat jemand das "Problem" schon mal gehabt? Reicht da wohl ein Zweizeiler vom AG mit "Wir machen nur 1%+Entfernung."?
08.04.2021 11:36:43  Zum letzten Beitrag
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Jayposel

Guerilla
Dumme Frage:

Bin verheiratet, zwei Aktiendepots, eins auf mich, eins auf uns beide. In dem einen, welches nur auf mich läuft, hab ich 2000 Euro Gewinn erziehlt und den Steuerfreibetrag ausgeschöpft von 801 Euro.

Im gemeinsamen Depot sind 2020 keine Aktiengewinne zu verzeichnen. In meiner Standard Online Software (Steuererklärung.de) kann ich den Freibetrag meiner Frau nicht dazurechnen lassen in unserer gemeinsamen Erklärung. Kriegt das Finanzamt das automatisch hin oder muss ich irgendwas angeben? Oder hab ich eine grundlegend falsche Annahme und man kann den Freibetrag nur auf Depots anwenden, deren Inhaber man auch formal ist?

Merci
09.04.2021 11:26:55  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Der Sparer-Pauschbetrag wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt
09.04.2021 11:57:17  Zum letzten Beitrag
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~


10.04.2021 13:21:31  Zum letzten Beitrag
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16.04.2021 15:14:36  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Du hast Kosten für das Arbeitszimmer UND die Home Office Pauschale angesetzt?
Da würde ich als Finanzamt auch nachfragen, ob Du das ernst meinst. Breites Grinsen
16.04.2021 15:23:47  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Das ist schon frech Breites Grinsen
16.04.2021 15:33:39  Zum letzten Beitrag
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chuck.sports

Marine NaSe
 
Zitat von Real_Futti

 
WiBei Voraussetzung der gesetzlichen Vorgaben können die Kosten höchstens mit 1.250 ¤ berücksichtigt werden, da Ihnen beim Arbeitgeber ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht und der Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit beim Arbeitgeber liegt.





Das stimmt doch aber nicht, oder? Ich dachte, wenn ein Arbeitsplatz beim AG zur Verfügung steht, kann ich eben keine Kosten bis 1.250¤ ansetzen, sondern nur die Home-Office-Pauschale.
16.04.2021 15:49:47  Zum letzten Beitrag
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16.04.2021 16:19:37  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand )
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