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| Zitat von Rootsquash
Hallo,
ich habe eine kurze Frage zu Elster Online.
Meine Frau hat unsere Daten im Hauptvordruck richtig herum eingegeben (zig Mal kontrolliert) und die Daten für die Anlagen N unter den jeweils angelegten Namen eingegeben.
In der Zusammenfassung zur Kontrolle vor dem Absenden stehen jetzt allerdings die Einkünfte meiner Frau unter meinem Namen und umgekehrt. Das Gleiche passiert bei den Anlagen KAP. Kennt jemand den Fehler? Eigentlich wäre es ja falsch, das so abzuschicken, allerdings kann man es auch nicht anders eintragen.
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| Zitat von monischnucki
Mann ist immer die Nummer 1.
Deutschland im 21. Jhd. Auch als Wenigerverdiener.
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Das ist wohl noch nicht die Lösung des Problems.
Im Hauptvordruck bin ich unter Ehemann angelegt, da ist die Zuordnung/Reihenfolge ja klar.
In der Zusammenfassung stehen meine Daten dann aber bei der Ehefrau.
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eTIN o.Ä. verwechselt? Kann ich mir echt kaum erklären, im Elster Anwenderforum habe ich nach kurzem Überfliegen auch nix gefunden (wäre aber zu erwarten)...
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Bei Anlage N erst die Daten für Person A eintragen, dann die von Person B, obwohl der Kram von Person B früher da war, hat das Problem für uns gelöst.
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Danke Melone, das hat geholfen
Dann mal warten bis der Elsterbrief hier ankommt und das Ding fertigmachen.
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| Zitat von Rootsquash
Bei Anlage N erst die Daten für Person A eintragen, dann die von Person B, obwohl der Kram von Person B früher da war, hat das Problem für uns gelöst.
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Wenn Person A der Mann und Person B die Frau ist, soll das ja auch so, das ist genau das, was moni geschrieben hat
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Man hat ja 2 Formulare mit Namen vorgegebn, man kann sich nicht aussuchen, welche Person man da wo einträgt. Dass es auf die zeitliche Reihenfolge beim Ausfüllen ankommt, habe ich aus Monis Post so nicht lesen können.
Und bei einem Programm, bei dem man dank der Speichern-Funktion auch nach und nach Daten eintragen kannwenn sie denn endlich (z.B. per Post) verfügbar werden, und zu alten Formularen zurückspringen kann um Dinge zu ändern, ist dieses Verhalten auch unerwartet.
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Diggers, nach 11 Tagen den Steuerbescheid bekommen, wasdalos?
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Durchgelaufen würde ich mutmaßen ;-)
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Am 25.01. per Elster aus der WISO-Software verschickt, bisher keine Reaktion. Hoffentlich ist das überhaupt angekommen.. -.-
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Steuer 2019 am 16.03. versendet, gestern kam der Bescheid. Das ging mal schnell.
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| Zitat von Kabelage
Am 25.01. per Elster aus der WISO-Software verschickt, bisher keine Reaktion. Hoffentlich ist das überhaupt angekommen.. -.-
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Du solltest ein Übermittlungsprotokoll erhalten haben.
Ich bin mit der Erstellung bis auf eine Jahressteuerbescheinigung fertig Ich weiß aber, dass diese noch dauern wird, weil der Broker ein Mandant von mir ist
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Stimmt, das ist da. Naja, dann warte ich mal ab. Da ich meine Firmenschleuder voll versteuert habe, aber nur ein paar Mal im Büro war, ist die errechnete Rückzahlung entsprechend hoch. Liegt wahrscheinlich deshalb ganz unten auf dem Stapel.
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| Zitat von seak`
Steuer 2019 am 16.03. versendet, gestern kam der Bescheid. Das ging mal schnell.
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Uff erinnert mich dran, dass ich 2018, 2019 und 2020 noch machen muss
Seit dem Studienbeginn 2018 gibt es ja mal wieder was zum Absetzen, davor die Jahre wegen 800m Arbeitsweg und 0 Werbungskosten nie eine Erklärung gemacht.
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Wenn du die Erstattung nicht gleich brauchst, kannst ja auch das halbe Prozent Zins pro Monat ab Zinslauf mitnehmen.
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| Zitat von DJDeath
Wenn du die Erstattung nicht gleich brauchst, kannst ja auch das halbe Prozent Zins pro Monat ab Zinslauf mitnehmen.
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Das auf jeden Fall!
Mach ich eigentlich seit Jahren so... Aber mit Elternzeit und Frau gerade bei 15h / Woche wars dieses Mal leider nötig. So n Monat ohne Einkommen merkt man dann doch.
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| Zitat von Kabelage
Stimmt, das ist da. Naja, dann warte ich mal ab. Da ich meine Firmenschleuder voll versteuert habe, aber nur ein paar Mal im Büro war, ist die errechnete Rückzahlung entsprechend hoch. Liegt wahrscheinlich deshalb ganz unten auf dem Stapel.
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Weil der Bearbeiter nämlich sofort sieht bzw. riecht, dass da eine Erstattung bei herauskommt....
Ein Großteil der „einfachen“ Fälle also ohne große Abweichungen zu den Vorjahren und ohne Dinge, die den Risikofilter triggern, läuft einfach voll maschinell durch. Daher ist dann auch ein Bescheid nach einer Woche möglich.
Wenn sie nicht durchlaufen, werden sie halt entsprechend des Eingangsdatums chronologisch abgearbeitet.
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Das war auch eher als Scherz gemeint.
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| Zitat von seak`
| Zitat von DJDeath
Wenn du die Erstattung nicht gleich brauchst, kannst ja auch das halbe Prozent Zins pro Monat ab Zinslauf mitnehmen.
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Das auf jeden Fall!
Mach ich eigentlich seit Jahren so... Aber mit Elternzeit und Frau gerade bei 15h / Woche wars dieses Mal leider nötig. So n Monat ohne Einkommen merkt man dann doch.
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Dazu eine Frage: Da doch diese Zinsen als Kapitalertrag ohne einbehaltene Steuer zählen MUSS doch zwingend im Jahr darauf eine EStE eingereicht werden (d.h. man erhält eine entsprechende Aufforderung), oder?
¤: Im Jahr darauf = Im Jahr, dass auf die Steuererstattung + Zinsen folgt, für das Jahr in dem die Gutschrift kommt.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Heartbreaker am 02.04.2021 14:22]
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Ja, gemäß § 32d Absatz 3 EStG ist dem tatsächlich so. Höhe der Zinsen spielt auch keine Rolle. Erfahrungsgemäß checken das aber die wenigsten Finanzämter.
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Ne, glaub nicht. Mir ist zumindest noch kein Fall bekannt geworden, wo das Finanzamt einen Steuerpflichtigen wegen den Erstattungszinsen zur Abgabe aufgefordert hat. Macht wahrscheinlich auch selten Sinn, da bei den meisten wohl die Zinsen noch vom Sparepauschbetrag abgedeckt sind.
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Kaum sagt man was, kommt der Bescheid.
Aber nun bin ich verwirrt:
"Bitte reichen Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt dieses Bescheides die Lohnsteuerbescheinigung für den Ehemann/Person A mit den korrigierten Lohndaten ein."
Vermuteter Hintergrund ist die nachträgliche Änderung der Besteuerung des Dienstwagens - mein AG besteuert die mit 1%+einfache Entfernung. Da ich aber nur ein paar Tage 2020 im Büro war, habe ich das nachträglich auf die 1% + 0,002% geändert. Mein AG ändert das nicht im Nachgang, den/die SB beim FA hab ich bisher nicht erreicht. Hat jemand das "Problem" schon mal gehabt? Reicht da wohl ein Zweizeiler vom AG mit "Wir machen nur 1%+Entfernung."?
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Dumme Frage:
Bin verheiratet, zwei Aktiendepots, eins auf mich, eins auf uns beide. In dem einen, welches nur auf mich läuft, hab ich 2000 Euro Gewinn erziehlt und den Steuerfreibetrag ausgeschöpft von 801 Euro.
Im gemeinsamen Depot sind 2020 keine Aktiengewinne zu verzeichnen. In meiner Standard Online Software (Steuererklärung.de) kann ich den Freibetrag meiner Frau nicht dazurechnen lassen in unserer gemeinsamen Erklärung. Kriegt das Finanzamt das automatisch hin oder muss ich irgendwas angeben? Oder hab ich eine grundlegend falsche Annahme und man kann den Freibetrag nur auf Depots anwenden, deren Inhaber man auch formal ist?
Merci
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Der Sparer-Pauschbetrag wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt
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Du hast Kosten für das Arbeitszimmer UND die Home Office Pauschale angesetzt?
Da würde ich als Finanzamt auch nachfragen, ob Du das ernst meinst.
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Das ist schon frech
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| Zitat von Real_Futti
| WiBei Voraussetzung der gesetzlichen Vorgaben können die Kosten höchstens mit 1.250 ¤ berücksichtigt werden, da Ihnen beim Arbeitgeber ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht und der Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit beim Arbeitgeber liegt.
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Das stimmt doch aber nicht, oder? Ich dachte, wenn ein Arbeitsplatz beim AG zur Verfügung steht, kann ich eben keine Kosten bis 1.250¤ ansetzen, sondern nur die Home-Office-Pauschale.
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |