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| Zitat von chuck.sports
| Zitat von Real_Futti
| WiBei Voraussetzung der gesetzlichen Vorgaben können die Kosten höchstens mit 1.250 ¤ berücksichtigt werden, da Ihnen beim Arbeitgeber ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht und der Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit beim Arbeitgeber liegt.
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Das stimmt doch aber nicht, oder? Ich dachte, wenn ein Arbeitsplatz beim AG zur Verfügung steht, kann ich eben keine Kosten bis 1.250¤ ansetzen, sondern nur die Home-Office-Pauschale.
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Ja, ggf. sehr unglücklich formuliert bzw. können es auch mehrere Tätigkeiten sein und der andere Arbeitsplatz müsste bei jeder Tätigkeit vorliegen, um den Abzug auszuschließen (vgl. BMF Schreiben dazu, gerade nicht zur Hand).
Für diese Variante spricht auch sehr stark: "Arbeitgeber" (bzw. Futti als "Arbeitnehmer") einerseits und "EÜR" andererseits.
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| Zitat von Real_Futti
| Zitat von Aspe
Du hast Kosten für das Arbeitszimmer UND die Home Office Pauschale angesetzt?
Da würde ich als Finanzamt auch nachfragen, ob Du das ernst meinst.
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Das hat Wiso gemacht. Ich habe nur alles angeklickt, was da von mir verlangt wurde.
Mal schauen, was die da jetzt würfeln. Habe alles zurückgeschickt per Mail. Und auch noch die UstE2020 fix gemacht, die hatte ich vergessen. Immerhin aber die EÜR hinbekommen
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In der Haftung ist immer der, der die Steuererklärung unterschreibt.
Hoffentlich kommst du in einen Knast mit WLAN.
Also hoffentlich mit WLAN, nicht hoffentlich Knast.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 16.04.2021 16:53]
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Ich hab dann auch mal abgegeben und warte sehnsüchtig auf die Überweisung
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Ich warte noch auf KapEst-Belege von einer Bank und müsste mal meine Wege zur Arbeit nacherfassen. Wobei sich letzteres bei 10km und ungefähr 20 Bürotagen kaum rentiert.
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Ich hatte am 8.3. eingereicht und bis dato noch nichts gehört, auch keine Rückfragen.
Ich glaube die letzten Erklärungen hatten immer so Bearbeitungszeiten von ~4 Wochen, kann mich aber täuschen.
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| Zitat von Aspe
Du hast Kosten für das Arbeitszimmer UND die Home Office Pauschale angesetzt?
Da würde ich als Finanzamt auch nachfragen, ob Du das ernst meinst.
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Werde ich auch machen. Erste Jahreshälfte Pauschale, dann (nach Umzug, mit einem Zimmer mehr) dezidiertes Arbeitszimmer.
Und nach der Logik könnte man auch argumentieren, dass der Umzug ja abzugsfähig ist da muss ich aber erstmal noch ein bisschen lesen, bevor ich das wirklich probiere.
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| Zitat von Mad_Melone
Ich hab dann auch mal abgegeben und warte sehnsüchtig auf die Überweisung
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Ich muss nachzahlen und warte daher natürlich bis zum letzten Tag
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| Zitat von Rincewind
Ich warte noch auf KapEst-Belege von einer Bank und müsste mal meine Wege zur Arbeit nacherfassen. Wobei sich letzteres bei 10km und ungefähr 20 Bürotagen kaum rentiert.
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Ich war tatsächlich auch schon seit 6 Wochen fertig, aber FlatEx hat erst letzte Woche Steuerbescheinigungen zur Verfügung gestellt
| Zitat von Switchie
| Zitat von Mad_Melone
Ich hab dann auch mal abgegeben und warte sehnsüchtig auf die Überweisung
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Ich muss nachzahlen und warte daher natürlich bis zum letzten Tag
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Ahh, nicht reich genug für Negativzinsen, ja?
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Ach, das sowieso nicht
Aber ich kann mich ja nicht selbst steuerlich beraten, insofern muss ich wschon bis 31.07. meine Erklärung abgeben, sonst gibts Verspätungszuschläge.
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Woah
Ich habe irgendwann mal auf grünen Zetteln meine ersten Steuererklärungen gemacht. Anschließend habe ich ElsterFormular runtergeladen und eine Software benutzt, die in der Optik und Handhabung sehr stark an die vorgenannten Zettel angelehnt war. Jetzt muss ich ElsterOnline benutzen, und wtf man. Gibt es da so eine Art Deppen-HowTo? Ich scheitere gerade schon auf ganz niedrigem Niveau, er bricht ohne Fehlermeldung die Steuerberechnung ab wegen was-weiß-ich für einem Mist in den Anlagen KAP
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 21.04.2021 14:14]
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Nimm Buhl Online. Kostet erst, wenn du einreichen willst.
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Ich hab ja eigentlich den Anspruch, es einfach mit der staatlich gelieferten Lösung hinzukriegen...
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Viel Glück.
Darum ja, nimm Buhl online, und füll anhand der Vorgaben und Eingaben und Änderungen dann dein Elster aus.
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Alter, hab ich gerade einen Schreck gekriegt beim Steuerbescheid. Dicke dicke Nachzahlung. Grund? Das FA hat das Einkommen meiner Frau einfach mal 2 genommen.
Hab dann direkt angerufen, um 14:30 Uhr jemanden erreicht und konnte es klären. Insofern alles gut, aber... meine Güte
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 23.04.2021 14:41]
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Kommt öfters mal vor (wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung zweimal übermittelt).
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So richtig kapiere ich die Berechnung der voraussichtlichen Nachzahlung/Erstattung bei WISO (Steuer Web) doch nicht.
Das Tool sagte 2700 EUR Erstattung.
Das Finanzamt hat bei den Arbeitsmitteln was um 100 EUR gekürtzt (was aber in dem Bescheid nicht kommentiert wird?) und dennoch ist die Rückzahlung über 2700 EUR
... zumindest vorläufig. Die katholische Kirche wird sich jetzt sicher noch einen guten Happen von mir holen wollen - obwohl ich nichtmal Mitglied bin.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 26.04.2021 13:30]
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Beim ersten WiSo füttern waren bei mir auch irgendwas um die 2k¤ Nachzahlung (Steuerklasse 1, Kurzarbeit mit Aufstockung).
Chef meinte er schaut nochmal drüber, aber irgendwie kein Bock 2k¤ trotz bereits Spitzensteuersatz zu zahlen. Hoffe da war einfach irgendein Fehler. Hat jemand sonst Nachzahlungen? Ich dachte die liegen im 200-300¤ bereich, nicht 2k
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| Zitat von Aspe
So richtig kapiere ich die Berechnung der voraussichtlichen Nachzahlung/Erstattung bei WISO (Steuer Web) doch nicht.
Das Tool sagte 2700 EUR Erstattung.
Das Finanzamt hat bei den Arbeitsmitteln was um 100 EUR gekürtzt (was aber in dem Bescheid nicht kommentiert wird?) und dennoch ist die Rückzahlung über 2700 EUR
... zumindest vorläufig. Die katholische Kirche wird sich jetzt sicher noch einen guten Happen von mir holen wollen - obwohl ich nichtmal Mitglied bin.
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Ich nehme an, dass es da noch weitere Unterschiede zwischen Veranlagung und Bescheid gibt, da wirst du wohl alle Schritte des Bescheids mit deiner Erklärung vergleichen müssen.
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| Zitat von Mad_Melone
| Zitat von Aspe
So richtig kapiere ich die Berechnung der voraussichtlichen Nachzahlung/Erstattung bei WISO (Steuer Web) doch nicht.
Das Tool sagte 2700 EUR Erstattung.
Das Finanzamt hat bei den Arbeitsmitteln was um 100 EUR gekürtzt (was aber in dem Bescheid nicht kommentiert wird?) und dennoch ist die Rückzahlung über 2700 EUR
... zumindest vorläufig. Die katholische Kirche wird sich jetzt sicher noch einen guten Happen von mir holen wollen - obwohl ich nichtmal Mitglied bin.
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Ich nehme an, dass es da noch weitere Unterschiede zwischen Veranlagung und Bescheid gibt, da wirst du wohl alle Schritte des Bescheids mit deiner Erklärung vergleichen müssen.
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Ich werd mich nicht beschweren. Das mach ich erst wieder wenn die Rechnung der Kirche kommt... immerhin hab ich meine Frau fast soweit auszutreten.
Steuererstattung ist natürlich direkt in Krypto und Meme Stocks gewandert.
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Warum denkst du, dass noch eine "Rechnung der Kirche" kommt? Das habe ich noch nicht verstanden
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| Zitat von Mad_Melone
Warum denkst du, dass noch eine "Rechnung der Kirche" kommt? Das habe ich noch nicht verstanden
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Weil die immer kommt seitdem wir verheiratet sind und uns gemeinsam veranlagen lassen.
Denn was die Kirche macht ist folgendes:
Vor der Steuererklärung:
Gehalt Aspe: 1000 EUR
Gehalt Aspes Frau: 500 EUR
Kirchensteuer die Frau zahlt: 10EUR
Nach der Steuererklärung:
Durch die gemeinsame Veranlagung, zahlen wir jetzt beide Steuern als wenn wir 750 EUR verdienen würden. Dadurch müsste Frau halt 15 EUR Kirchensteuer zahlen und über diese 5 EUR Differenz schickt die katholische Kirche eine Rechnung
Und das ist sogar rechtens.
Im Extremfall zahlst du als konfessionsloser Partner dann sogar die Kirchensteuer für deinen Partner, wenn dieser gar kein Einkommen hat.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 26.04.2021 16:20]
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Der Quatsch nennt sich "besonderes Kirchgeld".
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Hinzu kommt, dass in Bayern nicht das Finanzamt sondern das Kirchensteueramt dafür zuständig ist das ist der helle Wahnsinn
E: nur in Bayern, danke.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 26.04.2021 16:52]
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Ist Bayern nicht das einzige Bundesland, wo das noch so gemacht wird?
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| Zitat von Switchie
Hinzu kommt, dass in manchen Bundesländern nicht das Finanzamt sondern das Kirchensteueramt dafür zuständig ist das ist der helle Wahnsinn
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Jap.
Ich zitiere aus dem Bescheid des Finanzamtes: "Die Kirchensteuer wird vom zukünftigen Kirchensteueramt gesondert festgesetzt und abgerechnet."
Da kommt halt in 2-3 Wochen genau die Rechnung die ich meine.
Für 2019, als mein Gehalt noch geringer war, durften wir schon ein paar Hundert EUR nachzahlen.
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |