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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand )
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Aspe

Aspe_Kasper
Sie verbindet damit viel Tradition und auch Erinnerungen wie sie aufgewachsen ist. Bei ihrem Pfarrer aus Wien, kann ich das auch gut verstehen. Der ist ein überraschend cooler Typ, bei dem sogar die Beratung vor der Ehe und die Eheschließung als Akt an sich ziemlich modern waren.
Wir haben uns ganz offen über weltliche Dinge, etc. ausgetauscht und wieso ich irgendwann aus der evagenlischen Kirche ausgetreten bin.
Anyway... ihre Gemeinde aus Wien hat halt nichts davon, dass sie in Deutschland Kirchensteuer zahlt.
Aber seit 2019 diese Rechnungen ankommen, sieht sie das auch so langsam. Ich glaube vorher war Kirchensteuer auf ihrer Lohnabrechnung wirklich "eh da Kosten". peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 26.04.2021 16:59]
26.04.2021 16:58:51  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
verschmitzt lachen
Aber hey, was ich an Zwangskirchengeld zahle, stellen sich andere an Schnittblumen in die Bude.
26.04.2021 17:00:29  Zum letzten Beitrag
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~


26.04.2021 17:15:48  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
 
Zitat von Switchie

Hinzu kommt, dass in Bayern nicht das Finanzamt sondern das Kirchensteueramt dafür zuständig ist Breites Grinsen das ist der helle Wahnsinn

E: nur in Bayern, danke.



Ja diese Wichser...
26.04.2021 18:38:25  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
Kirchensteuer zahle ich auch. Was kaum erwähnt wird: die Möglichkeit der Kappung der Kirchensteuer.
26.04.2021 18:51:04  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Gut verdienende Steuerzahler haben außerdem die Möglichkeit, durch die sogenannte "Kappung" Ihre Kirchensteuer dauerhaft zu verringern. Das ist in allen Bundesländern möglich – außer in Bayern.
26.04.2021 18:53:30  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
verschmitzt lachen
 
Zitat von Aspe

Gut verdienende Steuerzahler haben außerdem die Möglichkeit, durch die sogenannte "Kappung" Ihre Kirchensteuer dauerhaft zu verringern. Das ist in allen Bundesländern möglich – außer in Bayern.



Kini Maggus zu hülf!

Life Hack einfach austreten aus dem Kinderficker Verein. An Gott glauben geht auch ohne das System. Jesus liebt diesen Trick!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Che Guevara am 26.04.2021 19:12]
26.04.2021 19:10:59  Zum letzten Beitrag
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26.04.2021 19:14:12  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
verschmitzt lachen
 
Zitat von Aspe

Gut verdienende Steuerzahler haben außerdem die Möglichkeit, durch die sogenannte "Kappung" Ihre Kirchensteuer dauerhaft zu verringern. Das ist in allen Bundesländern möglich – außer in Bayern.


Das gleicht die niedrige Grunderwerbsteuer aus.
26.04.2021 21:16:05  Zum letzten Beitrag
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M'Buse

AUP M@buse 22.12.2015
unglaeubig gucken
 
Zitat von DJDeath

Der Quatsch nennt sich "besonderes Kirchgeld".



TIL

Was für ein scheiß Verein. Dann muss die Alte eben doch austreten. Die kann mir eh nicht glaubhaft erklären, warum sie noch Kirchensteuer zahlt.
27.04.2021 7:25:07  Zum letzten Beitrag
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Viva la Bluescreen

AUP Viva la Bluescreen 31.01.2008
Frage zum Thema Nebenkostenabrechnung von Eigentumswohnungen. Ich hatte bisher das Glück dass die Abrechnungen immer zeitig fertig wurden und ich so die Steuerklärung mit den "Ist-Daten" füllen konnte, dieses Jahr bzw. für 2020 ist es anders.
Auf Grund von Verkauf und wegen allgemeiner Länge der Bearbeitung werde ich zum Stichtag keine Nebenkostenabrechnung haben.

Was ist da der beste Weg? Nichts angeben, und dann im Folgejahr einbuchen? Oder Daten aus dem Wirtschaftsplan eintragen?

Letzteres erscheint mir ungeschickt weil nicht geplante Kosten dazukamen die aber absetzbar wären.

Konkrete Zeiten:
Wohnung zum 31.12.20 verkauft, Nebenkostenabrechnung für 2020 wird im Dezember 2021 erwartet und auch zunächst dem neuen Eigentümer zugestellt (weil WEG-Recht das so will) - somit hab ich die Daten im Frühjahr 2021.
28.04.2021 21:20:03  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
Nebenkostenabrechnung 2020 einfach in der Erklärung für 2021 angeben. Gibt eine Verwaltungsanweisung, dass das OK ist, eben aus dem Grund, dass die Nebenkostenabrechnungen oft nicht pünktlich zur Steuererklärung des gleichen Jahres vorliegen.
29.04.2021 7:16:21  Zum letzten Beitrag
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29.04.2021 12:46:10  Zum letzten Beitrag
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Critter

tf2_soldier.png
Ich hab da mal ein Thema, das erstmal rein hypothetisch ist:
Angenommen ich würde mir jetzt eine vermietete Doppelhaushälfte kaufen. Dem Mieter kündige ich per Eigenbedarf mit 6 Monaten Frist. Kann ich bei dem gekündigten Mietverhältnis trotzdem noch Erhaltungskosten absetzen (z.B. neue Fenster, Dämmung)? Oder sagt mir dann das Finanzamt: Sie haben ja überhaupt keine Gewinnerzielungsabsicht!

01.05.2021 14:12:37  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Grundsätzlich würde ich vom Zufluss-/Abflussprinzip ausgehen und solange du tatsächlich Erhaltungsaufwand hast und keine Luxussanierung durchführst, sollte das kein Problem sein. Relevant ist hierbei die "Erhöhung des Gebäudestandards", siehe R21.1
01.05.2021 14:52:46  Zum letzten Beitrag
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Critter

tf2_soldier.png
Geht darum sowas wie Holzfenster durch moderne zu ersetzen. Der Ausgangspunkt fürs Haus wäre Energieeffizienz F. Denke nicht, dass man das als Luxussanierung auffassen kann.
Aber gut zu wissen, dass ich z.B. bei einer Badsanierung ggfs. aufpassen müsste.

Danke für die Antwort
01.05.2021 15:27:23  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Außerdem gibt's noch anschaffungsnahe Herstellungskosten (sog 15 % Grenze)
01.05.2021 16:16:27  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Die ihm aber wenig nutzen werden, wenn er sehr zeitnah nicht mehr Vermieter wäre
01.05.2021 16:22:03  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Zitat von Critter

Ich hab da mal ein Thema, das erstmal rein hypothetisch ist:
Angenommen ich würde mir jetzt eine vermietete Doppelhaushälfte kaufen. Dem Mieter kündige ich per Eigenbedarf mit 6 Monaten Frist. Kann ich bei dem gekündigten Mietverhältnis trotzdem noch Erhaltungskosten absetzen (z.B. neue Fenster, Dämmung)? Oder sagt mir dann das Finanzamt: Sie haben ja überhaupt keine Gewinnerzielungsabsicht!

https://i.imgur.com/zVW2hiN.png



BMF v. 26.11.2001 - IV C 3 - S 2211 - 53/01 BStBl 2001 I S. 868

 
Aufwendungen für Erhaltungsmaßnahmen, die der Stpfl. noch während der Vermietungszeit an einem anschließend selbst genutzten Gebäude durchführt, dürfen ausnahmsweise dann nicht als Werbungskosten abgezogen werden, wenn die Erhaltungsmaßnahmen für die Selbstnutzung bestimmt sind und in die Vermietungszeit vorverlagert werden. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn das Mietverhältnis bereits gekündigt ist und die Maßnahmen unter Zugrundelegung eines objektiven Maßstabs nicht nur zur Wiederherstellung oder Bewahrung der Mieträume und des Gebäudes erforderlich sind.

03.05.2021 9:04:55  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
TIL, Danke
03.05.2021 10:07:33  Zum letzten Beitrag
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Critter

tf2_soldier.png
Hatte mir schon gedacht, dass ich nicht der erste bin, der auf die Idee kommt. Und dass es für Privatpersonen natürlich keine "Schlupflöcher" geben darf.
03.05.2021 10:31:24  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
TIL
03.05.2021 19:46:48  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
Habe meinen Steuerbescheid für 2020 bekommen. War 120 Tage im Homeoffice, wurde komplett ignoriert. Also, die Corona Pauschale wurde nicht mal gelistet auf dem Bescheid, elektronisch wie auch über den Postweg.

Wat.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von leslie am 04.05.2021 20:52]
04.05.2021 20:43:03  Zum letzten Beitrag
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Mastersea

AUP Mastersea 30.11.2021
Hattest du denn weitere Werbungskosten um über den Werbungskostenpauschbetrag zu kommen?
04.05.2021 20:46:08  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von Mastersea

Hattest du denn weitere Werbungskosten um über den Werbungskostenpauschbetrag zu kommen?





/e: Was mich halt wundert ist, dass sie nichtmal darauf eingehen, es nicht mitberechnen. Es fehlt einfach komplett.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von leslie am 04.05.2021 20:52]
04.05.2021 20:52:18  Zum letzten Beitrag
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Mastersea

AUP Mastersea 30.11.2021
Steht im unteren Teil des Bescheides ggf. eine Erläuterung?
Ansonsten einfach mal anrufen und nachfragen.
Wenn es da keine zufriedenstellende Lösung gibt, Einspruch einlegen.

Schließen sich Fahrtkosten und Homeofficepauschale aufgrund der Tage ggf. gegenseitig aus?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mastersea am 04.05.2021 20:56]
04.05.2021 20:55:16  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von Mastersea

Steht im unteren Teil des Bescheides ggf. eine Erläuterung?
Ansonsten einfach mal anrufen und nachfragen.
Wenn es da keine zufriedenstellende Lösung gibt, Einspruch einlegen.

Schließen sich Fahrtkosten und Homeofficepauschale aufgrund der Tage ggf. gegenseitig aus?



Nicht das ich wüsste. Würde das Programm ja auch anmerken. Ich kann ja wegen Lockdown 120 Tage im HO gewesen sein und rest bin ich gefahren.

Werde also morgen da anrufen müssen, in der Erklärung wird nur auf die Gewährung von Mitteln bezüglich Alleinerziehung meines Sohnes abgelehnt, was komplett richtig ist.
04.05.2021 20:58:39  Zum letzten Beitrag
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Mastersea

AUP Mastersea 30.11.2021
Wahrscheinlich einfach nur ein Fehler, so ganz ohne Erläuterung Sachen zu streichen wäre schon komisch.
04.05.2021 21:06:35  Zum letzten Beitrag
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04.05.2021 21:24:17  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von Mastersea

Wahrscheinlich einfach nur ein Fehler, so ganz ohne Erläuterung Sachen zu streichen wäre schon komisch.



Glaube der Fehler liegt auf meiner Seite und ich bin einfach zu dumm es zu verstehen.

Laut meiner Freundin, wurde mir das Geld angerechnet. Ich Idiot ging einfach davon aus, dass man die 600¤ ausgezahlt bekäme :[
04.05.2021 22:36:57  Zum letzten Beitrag
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