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Sie verbindet damit viel Tradition und auch Erinnerungen wie sie aufgewachsen ist. Bei ihrem Pfarrer aus Wien, kann ich das auch gut verstehen. Der ist ein überraschend cooler Typ, bei dem sogar die Beratung vor der Ehe und die Eheschließung als Akt an sich ziemlich modern waren.
Wir haben uns ganz offen über weltliche Dinge, etc. ausgetauscht und wieso ich irgendwann aus der evagenlischen Kirche ausgetreten bin.
Anyway... ihre Gemeinde aus Wien hat halt nichts davon, dass sie in Deutschland Kirchensteuer zahlt.
Aber seit 2019 diese Rechnungen ankommen, sieht sie das auch so langsam. Ich glaube vorher war Kirchensteuer auf ihrer Lohnabrechnung wirklich "eh da Kosten".
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 26.04.2021 16:59]
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Aber hey, was ich an Zwangskirchengeld zahle, stellen sich andere an Schnittblumen in die Bude.
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| Zitat von Switchie
Hinzu kommt, dass in Bayern nicht das Finanzamt sondern das Kirchensteueramt dafür zuständig ist das ist der helle Wahnsinn
E: nur in Bayern, danke.
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Ja diese Wichser...
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Kirchensteuer zahle ich auch. Was kaum erwähnt wird: die Möglichkeit der Kappung der Kirchensteuer.
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Gut verdienende Steuerzahler haben außerdem die Möglichkeit, durch die sogenannte "Kappung" Ihre Kirchensteuer dauerhaft zu verringern. Das ist in allen Bundesländern möglich – außer in Bayern.
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| Zitat von Aspe
Gut verdienende Steuerzahler haben außerdem die Möglichkeit, durch die sogenannte "Kappung" Ihre Kirchensteuer dauerhaft zu verringern. Das ist in allen Bundesländern möglich – außer in Bayern.
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Kini Maggus zu hülf!
Life Hack einfach austreten aus dem Kinderficker Verein. An Gott glauben geht auch ohne das System. Jesus liebt diesen Trick!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Che Guevara am 26.04.2021 19:12]
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| Zitat von Aspe
Gut verdienende Steuerzahler haben außerdem die Möglichkeit, durch die sogenannte "Kappung" Ihre Kirchensteuer dauerhaft zu verringern. Das ist in allen Bundesländern möglich – außer in Bayern.
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Das gleicht die niedrige Grunderwerbsteuer aus.
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| Zitat von DJDeath
Der Quatsch nennt sich "besonderes Kirchgeld".
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TIL
Was für ein scheiß Verein. Dann muss die Alte eben doch austreten. Die kann mir eh nicht glaubhaft erklären, warum sie noch Kirchensteuer zahlt.
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Frage zum Thema Nebenkostenabrechnung von Eigentumswohnungen. Ich hatte bisher das Glück dass die Abrechnungen immer zeitig fertig wurden und ich so die Steuerklärung mit den "Ist-Daten" füllen konnte, dieses Jahr bzw. für 2020 ist es anders.
Auf Grund von Verkauf und wegen allgemeiner Länge der Bearbeitung werde ich zum Stichtag keine Nebenkostenabrechnung haben.
Was ist da der beste Weg? Nichts angeben, und dann im Folgejahr einbuchen? Oder Daten aus dem Wirtschaftsplan eintragen?
Letzteres erscheint mir ungeschickt weil nicht geplante Kosten dazukamen die aber absetzbar wären.
Konkrete Zeiten:
Wohnung zum 31.12.20 verkauft, Nebenkostenabrechnung für 2020 wird im Dezember 2021 erwartet und auch zunächst dem neuen Eigentümer zugestellt (weil WEG-Recht das so will) - somit hab ich die Daten im Frühjahr 2021.
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Nebenkostenabrechnung 2020 einfach in der Erklärung für 2021 angeben. Gibt eine Verwaltungsanweisung, dass das OK ist, eben aus dem Grund, dass die Nebenkostenabrechnungen oft nicht pünktlich zur Steuererklärung des gleichen Jahres vorliegen.
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Ich hab da mal ein Thema, das erstmal rein hypothetisch ist:
Angenommen ich würde mir jetzt eine vermietete Doppelhaushälfte kaufen. Dem Mieter kündige ich per Eigenbedarf mit 6 Monaten Frist. Kann ich bei dem gekündigten Mietverhältnis trotzdem noch Erhaltungskosten absetzen (z.B. neue Fenster, Dämmung)? Oder sagt mir dann das Finanzamt: Sie haben ja überhaupt keine Gewinnerzielungsabsicht!
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Grundsätzlich würde ich vom Zufluss-/Abflussprinzip ausgehen und solange du tatsächlich Erhaltungsaufwand hast und keine Luxussanierung durchführst, sollte das kein Problem sein. Relevant ist hierbei die "Erhöhung des Gebäudestandards", siehe R21.1
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Geht darum sowas wie Holzfenster durch moderne zu ersetzen. Der Ausgangspunkt fürs Haus wäre Energieeffizienz F. Denke nicht, dass man das als Luxussanierung auffassen kann.
Aber gut zu wissen, dass ich z.B. bei einer Badsanierung ggfs. aufpassen müsste.
Danke für die Antwort
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Außerdem gibt's noch anschaffungsnahe Herstellungskosten (sog 15 % Grenze)
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Die ihm aber wenig nutzen werden, wenn er sehr zeitnah nicht mehr Vermieter wäre
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| Zitat von Critter
Ich hab da mal ein Thema, das erstmal rein hypothetisch ist:
Angenommen ich würde mir jetzt eine vermietete Doppelhaushälfte kaufen. Dem Mieter kündige ich per Eigenbedarf mit 6 Monaten Frist. Kann ich bei dem gekündigten Mietverhältnis trotzdem noch Erhaltungskosten absetzen (z.B. neue Fenster, Dämmung)? Oder sagt mir dann das Finanzamt: Sie haben ja überhaupt keine Gewinnerzielungsabsicht!
https://i.imgur.com/zVW2hiN.png
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BMF v. 26.11.2001 - IV C 3 - S 2211 - 53/01 BStBl 2001 I S. 868
| Aufwendungen für Erhaltungsmaßnahmen, die der Stpfl. noch während der Vermietungszeit an einem anschließend selbst genutzten Gebäude durchführt, dürfen ausnahmsweise dann nicht als Werbungskosten abgezogen werden, wenn die Erhaltungsmaßnahmen für die Selbstnutzung bestimmt sind und in die Vermietungszeit vorverlagert werden. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn das Mietverhältnis bereits gekündigt ist und die Maßnahmen unter Zugrundelegung eines objektiven Maßstabs nicht nur zur Wiederherstellung oder Bewahrung der Mieträume und des Gebäudes erforderlich sind. | |
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Hatte mir schon gedacht, dass ich nicht der erste bin, der auf die Idee kommt. Und dass es für Privatpersonen natürlich keine "Schlupflöcher" geben darf.
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Habe meinen Steuerbescheid für 2020 bekommen. War 120 Tage im Homeoffice, wurde komplett ignoriert. Also, die Corona Pauschale wurde nicht mal gelistet auf dem Bescheid, elektronisch wie auch über den Postweg.
Wat.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von leslie am 04.05.2021 20:52]
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Hattest du denn weitere Werbungskosten um über den Werbungskostenpauschbetrag zu kommen?
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| Zitat von Mastersea
Hattest du denn weitere Werbungskosten um über den Werbungskostenpauschbetrag zu kommen?
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/e: Was mich halt wundert ist, dass sie nichtmal darauf eingehen, es nicht mitberechnen. Es fehlt einfach komplett.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von leslie am 04.05.2021 20:52]
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Steht im unteren Teil des Bescheides ggf. eine Erläuterung?
Ansonsten einfach mal anrufen und nachfragen.
Wenn es da keine zufriedenstellende Lösung gibt, Einspruch einlegen.
Schließen sich Fahrtkosten und Homeofficepauschale aufgrund der Tage ggf. gegenseitig aus?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mastersea am 04.05.2021 20:56]
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| Zitat von Mastersea
Steht im unteren Teil des Bescheides ggf. eine Erläuterung?
Ansonsten einfach mal anrufen und nachfragen.
Wenn es da keine zufriedenstellende Lösung gibt, Einspruch einlegen.
Schließen sich Fahrtkosten und Homeofficepauschale aufgrund der Tage ggf. gegenseitig aus?
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Nicht das ich wüsste. Würde das Programm ja auch anmerken. Ich kann ja wegen Lockdown 120 Tage im HO gewesen sein und rest bin ich gefahren.
Werde also morgen da anrufen müssen, in der Erklärung wird nur auf die Gewährung von Mitteln bezüglich Alleinerziehung meines Sohnes abgelehnt, was komplett richtig ist.
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Wahrscheinlich einfach nur ein Fehler, so ganz ohne Erläuterung Sachen zu streichen wäre schon komisch.
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| Zitat von Mastersea
Wahrscheinlich einfach nur ein Fehler, so ganz ohne Erläuterung Sachen zu streichen wäre schon komisch.
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Glaube der Fehler liegt auf meiner Seite und ich bin einfach zu dumm es zu verstehen.
Laut meiner Freundin, wurde mir das Geld angerechnet. Ich Idiot ging einfach davon aus, dass man die 600¤ ausgezahlt bekäme :[
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |