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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand )
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Mastersea

AUP Mastersea 30.11.2021
Ok Breites Grinsen
04.05.2021 22:44:39  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von Mastersea

Ok Breites Grinsen



Gelernt habe ich, dass die Fahrerei einfach 80% meiner großen Rückzahlungen ausmachen und ich heiraten sollte Breites Grinsen
04.05.2021 23:43:28  Zum letzten Beitrag
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Mastersea

AUP Mastersea 30.11.2021
Kam der Tipp mit dem Heiraten auch von deiner Freundin?
Augenzwinkern

80% der Rückzahlung kann anhand der geposteten Zusammensetzung der Werbungskosten aber irgendwie nicht sein.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mastersea am 05.05.2021 6:55]
05.05.2021 6:51:43  Zum letzten Beitrag
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Hammerschmitt

Hammerschmitt
Eine kleine Frage zu Reisekosten:

Für die Erstattung von Reisekosten verlangt meine Firma die Original Rechnung, ein Scan der Rechnung ist nicht ausreichend.
Angeblich ist das so wegen den Finanzbehörden.

Es wird also erst erstattet wenn die original Rechnung bei der Firma abgegeben wird.

Ist das wirklich so ein notwendiger Hickhack?


in meinem Fall geht es um einen PCR Test, den ich vor Abflug in Deutschland machen musste, die Rechnung kam an meine Post Adresse, nachdem ich schon ausgereist war.
Ich bin erst wieder in 10 Monaten in Deutschland, kann die Rechnung also nicht abgeben.
Natürlich könnte ich jetzt jemand bitten zur Wohnung zu fahren und die Rechnung zur Firma zu schicken, aber eigentlich hab ich da keinen Bock drauf, weil der ganze Prozess einfach nur beschissen
ist.

Also bevor ich da ein Fass aufmache, weiss jemand ob das wirklich notwendig ist?
05.05.2021 20:12:35  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Gibt's einen Prozess, wenn du die Rechnung verloren hast o.ä.?
Ich muss in diesem Fall ein Formular ausfüllen und bestätigen, dass ich die Ausgabe wirklich hatte.
Würde ich in diesem Fall wohl so machen.

Abrechnung nur gegen Originalbeleg galt bei uns bis vor kurzem auch noch.
05.05.2021 22:11:20  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Bei Eigenbeleg gibt es aber keine Vorsteuer...
05.05.2021 22:55:12  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Das ist ja nicht mein Problem.

Ich weiß auch gar nicht, welche Wertgrenze wir im Unternehmen für Eigenbeleg haben.

edit: Sind Coronatests nicht Umsatzsteuerfrei?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 05.05.2021 23:22]
05.05.2021 23:20:29  Zum letzten Beitrag
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Hammerschmitt

Hammerschmitt
Nope, Umsatzsteuer steht drauf.
05.05.2021 23:28:17  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von Mastersea

Kam der Tipp mit dem Heiraten auch von deiner Freundin?
Augenzwinkern

80% der Rückzahlung kann anhand der geposteten Zusammensetzung der Werbungskosten aber irgendwie nicht sein.



Normalerweise sind meine Rückzahlungen zwischen 800-900¤.
05.05.2021 23:28:46  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
 
Zitat von leslie

 
Zitat von Mastersea

Kam der Tipp mit dem Heiraten auch von deiner Freundin?
Augenzwinkern

80% der Rückzahlung kann anhand der geposteten Zusammensetzung der Werbungskosten aber irgendwie nicht sein.



Normalerweise sind meine Rückzahlungen zwischen 800-900¤.



Mata halt...
Das klingt so, als wenn du davon ausgehst, dass Werbungskosten wie z.B. die errechnete Fahrtkostenkostenpauschale 1zu1 wiederbekommen würdest?
05.05.2021 23:35:57  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von Aspe

 
Zitat von leslie

 
Zitat von Mastersea

Kam der Tipp mit dem Heiraten auch von deiner Freundin?
Augenzwinkern

80% der Rückzahlung kann anhand der geposteten Zusammensetzung der Werbungskosten aber irgendwie nicht sein.



Normalerweise sind meine Rückzahlungen zwischen 800-900¤.



Mata halt...
Das klingt so, als wenn du davon ausgehst, dass Werbungskosten wie z.B. die errechnete Fahrtkostenkostenpauschale 1zu1 wiederbekommen würdest?



Hab ich doch geschrieben oben. Ich dachte ich bekäme die 600¤ 1:1 zurück, ja. War dumm.
06.05.2021 19:07:34  Zum letzten Beitrag
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Mastersea

AUP Mastersea 30.11.2021
Aber wenn deine Werbungskosten für Fahrten nur 20% deiner Werbungskosten ausmachen, kann die Erstattung nicht zu 80% auf die Fahrtkosten zurückzuführen sein. Das wollte ich nur sagen.
06.05.2021 20:03:55  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von Mastersea

Aber wenn deine Werbungskosten für Fahrten nur 20% deiner Werbungskosten ausmachen, kann die Erstattung nicht zu 80% auf die Fahrtkosten zurückzuführen sein. Das wollte ich nur sagen.



Woher kamen dann die restlichen Euronen? Habe nichts geändert, außer die Fahrtkosten.
06.05.2021 20:05:58  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
In den Jahren unterjährig Mal eine Gehaltserhöhung oder Bonuszahlung bekommen?
06.05.2021 20:14:18  Zum letzten Beitrag
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Mastersea

AUP Mastersea 30.11.2021
Ist natürlich von außen schwer zu sagen. Die Erstattung resultiert ja grob gesagt aus den Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, die das zu versteuernde Einkommen gemindert haben. Da sollte es im Vergleich zum Vorjahr Änderungen gegeben haben.
Du kannst ja mal dein zvE mit dem der Vorjahre abgleichen.


Vielleicht liegt es bspw. an der Homeoffice-Pauschale oder Änderungen am Gehalt im Vergleich zum Vorjahr mit Auswirkung auf die einbehaltene Lohnsteuer etc.
Oder haushaltsnahe Dienstleistungen oder oder oder

Allein an den Fahrtkosten kann es aber nicht liegen, da diese wie gesagt rechnerisch nur einen sehr geringen Teil der Werbungskosten ausmachen.
06.05.2021 20:19:13  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von Mastersea

Ist natürlich von außen schwer zu sagen. Die Erstattung resultiert ja grob gesagt aus den Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, die das zu versteuernde Einkommen gemindert haben. Da sollte es im Vergleich zum Vorjahr Änderungen gegeben haben.
Du kannst ja mal dein zvE mit dem der Vorjahre abgleichen.


Vielleicht liegt es bspw. an der Homeoffice-Pauschale oder Änderungen am Gehalt im Vergleich zum Vorjahr mit Auswirkung auf die einbehaltene Lohnsteuer etc.
Oder haushaltsnahe Dienstleistungen oder oder oder

Allein an den Fahrtkosten kann es aber nicht liegen, da diese wie gesagt rechnerisch nur einen sehr geringen Teil der Werbungskosten ausmachen.



Also Gehalt hat sich in 3 Jahren nicht verändert. Auszahlungen waren 2x je 800-900¤
06.05.2021 20:43:29  Zum letzten Beitrag
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Mastersea

AUP Mastersea 30.11.2021
Ich glaube ich verstehe es nicht.
Ich dachte du hättest dieses Jahr deutlich höhere Erstattungen bekommen und führtest diese auf die Fahrtkosten zurück.
06.05.2021 21:19:35  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
 
Zitat von Mastersea

Ich glaube ich verstehe es nicht.
Ich dachte du hättest dieses Jahr deutlich höhere Erstattungen bekommen und führtest diese auf die Fahrtkosten zurück.



Nene, ich habe dieses Jahr eine deutlich niedrigere Rückzahlung erhalten: 240¤ vs. 800¤ sonst.
06.05.2021 23:36:46  Zum letzten Beitrag
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Mastersea

AUP Mastersea 30.11.2021
Alter.
Ja dann macht das natürlich Sinn.
Weil durch Homeoffice die Fahrtkosten niedriger sind und die Homeofficepauschale das nicht auffängt.

Ich dachte die ganze Zeit du hättest dieses Jahr mehr zurück bekommen Breites Grinsen
07.05.2021 6:51:16  Zum letzten Beitrag
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Jayposel

Guerilla
Frage war bestimmt schon drölfzig Mal: Arbeite 4 Monate in einer anderen Stadt und wohne bei meinen Eltern in der Zeit. Muss ich den Wohnsitz anmelden für doppelte Haushaltsführung oder geht das auch so durch beim FA?
15.05.2021 22:18:00  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
 
Zitat von Aspe

 
Zitat von Switchie

Hinzu kommt, dass in manchen Bundesländern nicht das Finanzamt sondern das Kirchensteueramt dafür zuständig ist Breites Grinsen das ist der helle Wahnsinn



Jap.
Ich zitiere aus dem Bescheid des Finanzamtes: "Die Kirchensteuer wird vom zukünftigen Kirchensteueramt gesondert festgesetzt und abgerechnet."

Da kommt halt in 2-3 Wochen genau die Rechnung die ich meine.

Für 2019, als mein Gehalt noch geringer war, durften wir schon ein paar Hundert EUR nachzahlen.



Rechnung kam die Woche.
Es waren übrigens nur 270¤, was mich überrascht hat.
23.05.2021 21:34:50  Zum letzten Beitrag
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Harpa

AUP Harpa 02.08.2010
Doofe Frage: ich habe 2020 meine Haftpflichtversicherung gewechselt, vorher monatlich gezahlt, ab Oktober dann die neue Versicherung mit einem jährlichen Betrag. Wie trage ich das ein? Den jährlichen Betrag durch vier teilen (drei von zwölf Monaten) und mit den monatlichen Beträgen der alten Versicherung aufaddieren?
24.05.2021 16:31:44  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
Du trägst die Zahlungen ein, die in 2020 tatsächlich geleistet wurden. Wenn du aber das Jahr brav durchgehend in die gesetzliche Kranken- u. Pflegeversicherung eingezahlt hast, wird sich die Haftplicht eh nicht bemerkbar machen (außer es ist eine Berufshaftpflicht).
24.05.2021 16:45:22  Zum letzten Beitrag
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Harpa

AUP Harpa 02.08.2010
 
Zitat von DJDeath

Du trägst die Zahlungen ein, die in 2020 tatsächlich geleistet wurden. Wenn du aber das Jahr brav durchgehend in die gesetzliche Kranken- u. Pflegeversicherung eingezahlt hast, wird sich die Haftplicht eh nicht bemerkbar machen (außer es ist eine Berufshaftpflicht).


Stimmt, macht nicht mal einen Unterschied. Danke!
24.05.2021 16:47:46  Zum letzten Beitrag
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shibby

Guerilla
Frage Kapitalertragssteuer ohne festen Wohnsitz
Crosspost aus dem Aktienthread: https://forum.mods.de/bb/thread.php?TID=218737&temp=1621922873&PID=1249208515#reply_1249208515

 
Mal angenommen ich wäre nicht mehr in Deutschland gemeldet und hätte auch keinen Wohnsitz gemeldet. Darüber hinaus angemommen, ich wäre nirgends gemeldet und hätte auch nirgends einen festen Wohnsitz (z.B. weil ich mit dem Fahrrad eine Weltreise machen möchte und tatsächlich keinen festen Wohnsitz habe). Weiter angenommen ich habe einen Broker der nicht automatisch die Steuer abführt: wie würde das laufen? Von dem Gedanken, dass ich nicht mehr steuerpflichtig wäre, kann ich mich wohl verabschieden, oder? Aber wo müsste ich z.B. Dividenden/Aktiengewinne/etc. versteuern? Und in welcher Höhe?

25.05.2021 8:09:14  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Da müsste man einen Blick ins Außensteuergesetz §2 AStG werfen, es ist Deutschland hier und natürlich gibt es auch für solche Fälle ein Gesetz. Allerdings ohne Gewähr, denn außer in der Vorbereitung und im Steuerberaterexamen selbst habe ich es noch nie in der Praxis anwenden müssen.

 
1) Eine natürliche Person, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes als Deutscher insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war und
1.
in einem ausländischen Gebiet ansässig ist, in dem sie mit ihrem Einkommen nur einer niedrigen Besteuerung unterliegt, oder in keinem ausländischen Gebiet ansässig ist und
2.
wesentliche wirtschaftliche Interessen im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat,
ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, über die beschränkte Steuerpflicht im Sinne des Einkommensteuergesetzes hinaus beschränkt einkommensteuerpflichtig mit allen Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz des Einkommensteuergesetzes, die bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte im Sinne des § 34d des Einkommensteuergesetzes sind.

25.05.2021 8:46:01  Zum letzten Beitrag
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shibby

Guerilla
Schonmal danke für die Richtung. Ist jetzt nicht so, dass ich das aktuell konkret plane aber kam mir in den Sinn und ist schon einmal ganz interessant da bescheid zu wissen in welche Richtung es geht. Merci!
25.05.2021 8:55:59  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Hallo,

heute hab ich mal eine Frage:

Getrennte Veranlagung, Kinderfreibetrag hälftig aufgeteilt, Kinderbetreuungskosten ebenfalls hälftig aufgeteilt. Es handelt sich definitiv um Kinderbetreuungskosten.

Im Rahmen der Steuererklärung wurden diese zu 2/3 (unter 2.000 EUR) als Sonderausgaben angesetzt. Das Finanzamt erkennt diese nicht an, da diese bereits im Rahmen der Berechnung des Kinderfreibetrags berücksichtigt worden sind, also den Kinderfreibetrag nicht übersteigen würden.

Ich bin in diesem Feld kein Experte, aber das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun, oder? Jeweils lese ich zumindest gesetzlich und bei den ersten zwei Seiten Google nichts anderes...


Vielen Dank!
25.05.2021 10:36:24  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
Ne, das hat überhaupt nichts miteinander zu tun.Breites Grinsen Da Wäre ich ja fast geneigt anzurufen und zu fragen welcher Anwärter das verbockt hat.
25.05.2021 11:54:10  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Kollege von mir hat da schon angerufen und hat diese Auskunft telefonisch erhalten. Und bevor ich mich da aufspiele, wollte ich erstmal checken, ob ich nicht irgendwas übersehe...
25.05.2021 12:16:16  Zum letzten Beitrag
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