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| Zitat von seastorm
Kann mir jemand etwas zur Absetzbarkeit von Kosten sagen, die nicht direkt mit dem aktuellen Einkommen sondern mit eventuellem zukünftigen Einkommen zusammenhängen. z.B. Gutachten oder Fortbildungen für eine eventuelle Selbstständigkeit. Kann sowas in der Steuererklärung abgesetzt werden? Bzw. wo kann man sich da eventuell in die notwendigen Rahmenbedingungen einlesen?
Ich finde die Problemstellung etwas schwierig zu ergooglen.
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Du suchst den Begriff ist "vorweggenommene Betriebsausgaben".
¤dit: Frage gequotet, Cain gegrüßt!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Hessenpower am 22.06.2021 14:24]
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Aha, ein Fachbegriff. Sehr gut, da kann ich mich mal etwas reinfuchsen. Danke dir.
Ich hätte das sonst unter den Begriff Fortbildungen (Gutachten o.ä. mal ausgenommen) gesehen.
Gerade sogar gesehen dass auch bei einer eventuellen Entscheidung gegen Selbstständigkeit ein Abzug u.U. möglich ist.
https://www.selbststaendig.de/wissen/vorweggenommene-betriebsausgaben
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Äh, wann ist aktuell nochmal Abgabefrist, wenn man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist? Ende Juli, oder?
E-Street... No retreat, no surrender
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Jupp. Außer die Anpassung bezüglich Corona 2020 geht noch durch, dann Oktober. Ich wette nicht drauf.
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Ok, dann ist ja noch Zeit.
E-Street... No retreat, no surrender
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Wenn ich ein Grundstück von Person A kaufe, die mir Partei B vermittelt hat, und ein Haus mit Partei C baue, die mir ebenfalls Partei B vermittelt hat - zahle ich dann Grunderwerbsteuer auf das Grundstück oder auf Grundstück + Hauspreis?
Einerseits sind es unterschiedliche Vertragsparteien, aber die Verträge werden in kurzem zeitlichen Abstand geschlossen und sind auch vertraglich miteinander verbandelt (Bauvertrag wird ungültig, wenn Grundstückskauf nicht zustande kommt).
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| Zitat von E-Street
Äh, wann ist aktuell nochmal Abgabefrist, wenn man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist? Ende Juli, oder?
E-Street... No retreat, no surrender
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Das ist mir heute auch wieder eingefallen. Sowas von überhaupt keine lust dazu
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| Zitat von steamed
| Zitat von E-Street
Äh, wann ist aktuell nochmal Abgabefrist, wenn man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist? Ende Juli, oder?
E-Street... No retreat, no surrender
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Das ist mir heute auch wieder eingefallen. Sowas von überhaupt keine lust dazu
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Wir treffen uns alle im Discord, saufen nebenher und machen die als Gruppentask?
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| Zitat von Real_Futti
Da der jeweilige Notar eine Meldung ans FA macht, nehmt einfach zwei Notare, vielleicht geht es dann unter
Bei Freunden war es eine ähnliche Konstellation, da ging es durch. Es waren aber auch 9 Monate dazwischen.
Kann man nicht eine Art Voranfrage beim FA stellen oder ist das dann schlafende Hunde wecken?
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Der Vertrag mit dem Bauunternehmen wird nicht notariell beglaubigt, das regeln wir unter Kaufleuten.
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| Zitat von Flashhead
Wenn ich ein Grundstück von Person A kaufe, die mir Partei B vermittelt hat, und ein Haus mit Partei C baue, die mir ebenfalls Partei B vermittelt hat - zahle ich dann Grunderwerbsteuer auf das Grundstück oder auf Grundstück + Hauspreis?
Einerseits sind es unterschiedliche Vertragsparteien, aber die Verträge werden in kurzem zeitlichen Abstand geschlossen und sind auch vertraglich miteinander verbandelt (Bauvertrag wird ungültig, wenn Grundstückskauf nicht zustande kommt).
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Ich würde sagen Kaufpreis und Hauspreis, da im sachlichen Zusammenhang.
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Der Fachbegriff dafür wäre "einheitliches Vertragswerk" und ist leider meistens immer auf den Einzelfall zu sehen.
Ich würde den Bauträgervertrag an deiner Stelle durch einen entsprechend fachanwalt prüfen lassen und mich insbesondere hinsichtlich einer nachträglichen Grunderwerbsteuerproblematik absichern.
Ich hatte mal vor zwei Jahren eine Betriebsprüfung mit ähnlichem Muster (Cousin hat die Grundstücke verkauft, anderer cousin die Dinger schlüsselfertig gebaut) und da wurden nachträglich Grunderwerbsteuerbescheide geändert was zu einer Vielzahl von Prozessen geführt hat (Ausgang weiß ich nicht, da nach der Prüfung das Mandat von unserer Seite aus beendet )
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| Zitat von monischnucki
| Zitat von steamed
| Zitat von E-Street
Äh, wann ist aktuell nochmal Abgabefrist, wenn man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist? Ende Juli, oder?
E-Street... No retreat, no surrender
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Das ist mir heute auch wieder eingefallen. Sowas von überhaupt keine lust dazu
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Wir treffen uns alle im Discord, saufen nebenher und machen die als Gruppentask?
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Das ist ne super Idee
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| Zitat von Flashhead
Wenn ich ein Grundstück von Person A kaufe, die mir Partei B vermittelt hat, und ein Haus mit Partei C baue, die mir ebenfalls Partei B vermittelt hat - zahle ich dann Grunderwerbsteuer auf das Grundstück oder auf Grundstück + Hauspreis?
Einerseits sind es unterschiedliche Vertragsparteien, aber die Verträge werden in kurzem zeitlichen Abstand geschlossen und sind auch vertraglich miteinander verbandelt (Bauvertrag wird ungültig, wenn Grundstückskauf nicht zustande kommt).
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Ich habe das vor 3 Jahren mal geprüft, weil meine Schwester genau die gleiche Konstellation hatte. Ohne jetzt spontan noch die Fundstellen zu haben: EIGENTLICH muss die GrESt auf Grundstück + Gebäude entrichtet werden, in der Regel passiert das aber nicht und das FA bekommt das nicht mit.
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| Zitat von Mad_Melone
| Zitat von Flashhead
Wenn ich ein Grundstück von Person A kaufe, die mir Partei B vermittelt hat, und ein Haus mit Partei C baue, die mir ebenfalls Partei B vermittelt hat - zahle ich dann Grunderwerbsteuer auf das Grundstück oder auf Grundstück + Hauspreis?
Einerseits sind es unterschiedliche Vertragsparteien, aber die Verträge werden in kurzem zeitlichen Abstand geschlossen und sind auch vertraglich miteinander verbandelt (Bauvertrag wird ungültig, wenn Grundstückskauf nicht zustande kommt).
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Ich habe das vor 3 Jahren mal geprüft, weil meine Schwester genau die gleiche Konstellation hatte. Ohne jetzt spontan noch die Fundstellen zu haben: EIGENTLICH muss die GrESt auf Grundstück + Gebäude entrichtet werden, in der Regel passiert das aber nicht und das FA bekommt das nicht mit.
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Ja, theoretisch musst du das z.B. entrichten, wenn beide Verträge inhaltlich verknüpft sind oder dem Gedanken "Ganz oder gar nicht" entsprechen. Hätte man eine "Dieser Vertrag wird ungültig, wenn der Grundstückskauf nicht vollzogen wird"-Klausel, wäre das gegeben.
| Zitat von Switchie
Der Fachbegriff dafür wäre "einheitliches Vertragswerk" und ist leider meistens immer auf den Einzelfall zu sehen.
Ich würde den Bauträgervertrag an deiner Stelle durch einen entsprechend fachanwalt prüfen lassen und mich insbesondere hinsichtlich einer nachträglichen Grunderwerbsteuerproblematik absichern.
Ich hatte mal vor zwei Jahren eine Betriebsprüfung mit ähnlichem Muster (Cousin hat die Grundstücke verkauft, anderer cousin die Dinger schlüsselfertig gebaut) und da wurden nachträglich Grunderwerbsteuerbescheide geändert was zu einer Vielzahl von Prozessen geführt hat (Ausgang weiß ich nicht, da nach der Prüfung das Mandat von unserer Seite aus beendet https://forum.mods.de/bb/img/icons/icon6.gif)
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Einschränkung: Das ist kein Bauträgermodell. Bei diesem erwirbst du Grundstück und Haus aus einer Hand. Hier geht es um Grundstück von A und Haus von B. Trotzdem mutet es wie einheitliches Vertragswerk an.
Edit: Ich habe gerade nochmal die Bestätigung erhalten, dass das FA den Bauvertrag einfordern wird und das mit Sicherheit als Einheitswerk betrachten wird. Schade.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Flashhead am 24.06.2021 10:27]
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Frage:
Man bekommt ALG, ab und an macht man Auftragsarbeiten kreativer Art (nicht onlyfans ) - hat da wer ne Ahnung, wie man das verrechnet/versteuert? Wie wirkt sich das aufs ALG2 aus, wie muss man das melden?
Kann da wer aufklären?
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Ich hatte 2020 zwei Monate (1x Mai, 1x September) Elternzeit.
Wie erfasse ich das jetzt korrekt in Elster?
Mach ich da jetzt insgesamt drei Abschnitte?
Januar -> Mai, Juni -> September, Oktober -> Dezember?
Eine kurze Internetrecherche hat mich leider nicht aufgeschlaut...
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Tatsächlich ist es egal, solange du die Gesamtsumme lt. Bescheinigung einträgst. Das Finanzamt bügelt da eh die E-Daten drüber.
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Aber irgendwie muss es doch auch die Anzahl der Arbeitstage zwecks Pendlerpauschale reduzieren oder?
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Die gibst du ja gesondert in der Anlage N unter den Werbungskosten ein.
/Also einfach von den üblichen ~220 Arbeitstagen noch die Tage abziehen und fertig ist das.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DJDeath am 28.06.2021 20:17]
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| Zitat von DJDeath
Die gibst du ja gesondert in der Anlage N unter den Werbungskosten ein.
/Also einfach von den üblichen ~220 Arbeitstagen noch die Tage abziehen und fertig ist das.
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Ja. Das genau das meine ich.
Aber als was gebe ich die an?
Urlaubstage?
Muss nochmal schauen was mir das WISO Steuersparbuch anbietet, aber irgendwie war es für mich nix passendes dabei…
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Am Ende zählt nur, dass die Gesamtfahrtage passen. Mehr kommt eigentlich beim Finanzamt auch nicht an.
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| Zitat von DJDeath
Am Ende zählt nur, dass die Gesamtfahrtage passen. Mehr kommt eigentlich beim Finanzamt auch nicht an.
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Oh ok. Alles klar.
Danke für deine Hilfe.
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Muss man dem FA für die Nutzung des Kleinunternehmerprivilegs vorher Bescheid geben oder einfach machen? Wenn ich den richtig lese, ist keine Anzeige nötig. Korrekt?
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| Zitat von webLOAD
Muss man dem FA für die Nutzung des Kleinunternehmerprivilegs vorher Bescheid geben oder einfach machen? Wenn ich den richtig lese, ist keine Anzeige nötig. Korrekt?
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Das wird in der Regel bei der steuerlichen Anmeldung mit abgefrühstückt. Rein rechtlich ist nicht die Anwendung sondern der Verzicht eine Option.
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Als Prokrastinierer braucht ihr den nachfolgenden Post nicht aufdecken...
Spoiler - markieren, um zu lesen:
Das ATADUmsG ist durch, wir haben bis zum 1. November.
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Wow, wahrscheinlich kann ich dann die Nebenkosten wirklich konkret angeben, ohne zu schätzen
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |