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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand )
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Hessenpower

Hessenpower
...
 
Zitat von seastorm

Kann mir jemand etwas zur Absetzbarkeit von Kosten sagen, die nicht direkt mit dem aktuellen Einkommen sondern mit eventuellem zukünftigen Einkommen zusammenhängen. z.B. Gutachten oder Fortbildungen für eine eventuelle Selbstständigkeit. Kann sowas in der Steuererklärung abgesetzt werden? Bzw. wo kann man sich da eventuell in die notwendigen Rahmenbedingungen einlesen?

Ich finde die Problemstellung etwas schwierig zu ergooglen.




Du suchst den Begriff ist "vorweggenommene Betriebsausgaben".


¤dit: Frage gequotet, Cain gegrüßt!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Hessenpower am 22.06.2021 14:24]
22.06.2021 14:23:36  Zum letzten Beitrag
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seastorm

Seastorm
Aha, ein Fachbegriff. Sehr gut, da kann ich mich mal etwas reinfuchsen. Danke dir.

Ich hätte das sonst unter den Begriff Fortbildungen (Gutachten o.ä. mal ausgenommen) gesehen.

Gerade sogar gesehen dass auch bei einer eventuellen Entscheidung gegen Selbstständigkeit ein Abzug u.U. möglich ist.

https://www.selbststaendig.de/wissen/vorweggenommene-betriebsausgaben
22.06.2021 14:33:33  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
Äh, wann ist aktuell nochmal Abgabefrist, wenn man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist? Ende Juli, oder? peinlich/erstaunt


E-Street... No retreat, no surrender
22.06.2021 22:19:27  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Jupp. Außer die Anpassung bezüglich Corona 2020 geht noch durch, dann Oktober. Ich wette nicht drauf.
22.06.2021 22:32:15  Zum letzten Beitrag
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[Dicope]

[Dicope]
Gerade selbst nachgeschaut, weil ich keine Lust hab, mich im Sommer damit zu beschäftigen.

ATADUmsG steht für den 26. auf der Agenda, wenn das durchgeht, dann ist die neue Frist der 1. November.
22.06.2021 22:57:23  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
Ok, dann ist ja noch Zeit. peinlich/erstaunt


E-Street... No retreat, no surrender
22.06.2021 23:01:11  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
Wenn ich ein Grundstück von Person A kaufe, die mir Partei B vermittelt hat, und ein Haus mit Partei C baue, die mir ebenfalls Partei B vermittelt hat - zahle ich dann Grunderwerbsteuer auf das Grundstück oder auf Grundstück + Hauspreis?

Einerseits sind es unterschiedliche Vertragsparteien, aber die Verträge werden in kurzem zeitlichen Abstand geschlossen und sind auch vertraglich miteinander verbandelt (Bauvertrag wird ungültig, wenn Grundstückskauf nicht zustande kommt).
23.06.2021 20:18:29  Zum letzten Beitrag
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~


23.06.2021 20:32:26  Zum letzten Beitrag
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steamed

AUP steamed 03.11.2022
 
Zitat von E-Street

Äh, wann ist aktuell nochmal Abgabefrist, wenn man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist? Ende Juli, oder? peinlich/erstaunt


E-Street... No retreat, no surrender


Das ist mir heute auch wieder eingefallen. Sowas von überhaupt keine lust dazu Breites Grinsen
23.06.2021 20:37:02  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
 
Zitat von steamed

 
Zitat von E-Street

Äh, wann ist aktuell nochmal Abgabefrist, wenn man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist? Ende Juli, oder? peinlich/erstaunt


E-Street... No retreat, no surrender


Das ist mir heute auch wieder eingefallen. Sowas von überhaupt keine lust dazu Breites Grinsen




Wir treffen uns alle im Discord, saufen nebenher und machen die als Gruppentask?
23.06.2021 20:39:54  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
 
Zitat von Real_Futti

Da der jeweilige Notar eine Meldung ans FA macht, nehmt einfach zwei Notare, vielleicht geht es dann unter peinlich/erstaunt

Bei Freunden war es eine ähnliche Konstellation, da ging es durch. Es waren aber auch 9 Monate dazwischen.

Kann man nicht eine Art Voranfrage beim FA stellen oder ist das dann schlafende Hunde wecken?



Der Vertrag mit dem Bauunternehmen wird nicht notariell beglaubigt, das regeln wir unter Kaufleuten.
23.06.2021 22:09:03  Zum letzten Beitrag
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Mastersea

AUP Mastersea 30.11.2021
 
Zitat von Flashhead

Wenn ich ein Grundstück von Person A kaufe, die mir Partei B vermittelt hat, und ein Haus mit Partei C baue, die mir ebenfalls Partei B vermittelt hat - zahle ich dann Grunderwerbsteuer auf das Grundstück oder auf Grundstück + Hauspreis?

Einerseits sind es unterschiedliche Vertragsparteien, aber die Verträge werden in kurzem zeitlichen Abstand geschlossen und sind auch vertraglich miteinander verbandelt (Bauvertrag wird ungültig, wenn Grundstückskauf nicht zustande kommt).


Ich würde sagen Kaufpreis und Hauspreis, da im sachlichen Zusammenhang.
23.06.2021 23:05:37  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Der Fachbegriff dafür wäre "einheitliches Vertragswerk" und ist leider meistens immer auf den Einzelfall zu sehen.

Ich würde den Bauträgervertrag an deiner Stelle durch einen entsprechend fachanwalt prüfen lassen und mich insbesondere hinsichtlich einer nachträglichen Grunderwerbsteuerproblematik absichern.

Ich hatte mal vor zwei Jahren eine Betriebsprüfung mit ähnlichem Muster (Cousin hat die Grundstücke verkauft, anderer cousin die Dinger schlüsselfertig gebaut) und da wurden nachträglich Grunderwerbsteuerbescheide geändert was zu einer Vielzahl von Prozessen geführt hat (Ausgang weiß ich nicht, da nach der Prüfung das Mandat von unserer Seite aus beendet )
24.06.2021 0:30:15  Zum letzten Beitrag
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steamed

AUP steamed 03.11.2022
 
Zitat von monischnucki

 
Zitat von steamed

 
Zitat von E-Street

Äh, wann ist aktuell nochmal Abgabefrist, wenn man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist? Ende Juli, oder? peinlich/erstaunt


E-Street... No retreat, no surrender


Das ist mir heute auch wieder eingefallen. Sowas von überhaupt keine lust dazu Breites Grinsen




Wir treffen uns alle im Discord, saufen nebenher und machen die als Gruppentask?


Das ist ne super Idee Breites Grinsen
24.06.2021 0:43:27  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von Flashhead

Wenn ich ein Grundstück von Person A kaufe, die mir Partei B vermittelt hat, und ein Haus mit Partei C baue, die mir ebenfalls Partei B vermittelt hat - zahle ich dann Grunderwerbsteuer auf das Grundstück oder auf Grundstück + Hauspreis?

Einerseits sind es unterschiedliche Vertragsparteien, aber die Verträge werden in kurzem zeitlichen Abstand geschlossen und sind auch vertraglich miteinander verbandelt (Bauvertrag wird ungültig, wenn Grundstückskauf nicht zustande kommt).


Ich habe das vor 3 Jahren mal geprüft, weil meine Schwester genau die gleiche Konstellation hatte. Ohne jetzt spontan noch die Fundstellen zu haben: EIGENTLICH muss die GrESt auf Grundstück + Gebäude entrichtet werden, in der Regel passiert das aber nicht und das FA bekommt das nicht mit.
24.06.2021 7:05:36  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
 
Zitat von Mad_Melone

 
Zitat von Flashhead

Wenn ich ein Grundstück von Person A kaufe, die mir Partei B vermittelt hat, und ein Haus mit Partei C baue, die mir ebenfalls Partei B vermittelt hat - zahle ich dann Grunderwerbsteuer auf das Grundstück oder auf Grundstück + Hauspreis?

Einerseits sind es unterschiedliche Vertragsparteien, aber die Verträge werden in kurzem zeitlichen Abstand geschlossen und sind auch vertraglich miteinander verbandelt (Bauvertrag wird ungültig, wenn Grundstückskauf nicht zustande kommt).


Ich habe das vor 3 Jahren mal geprüft, weil meine Schwester genau die gleiche Konstellation hatte. Ohne jetzt spontan noch die Fundstellen zu haben: EIGENTLICH muss die GrESt auf Grundstück + Gebäude entrichtet werden, in der Regel passiert das aber nicht und das FA bekommt das nicht mit.



Ja, theoretisch musst du das z.B. entrichten, wenn beide Verträge inhaltlich verknüpft sind oder dem Gedanken "Ganz oder gar nicht" entsprechen. Hätte man eine "Dieser Vertrag wird ungültig, wenn der Grundstückskauf nicht vollzogen wird"-Klausel, wäre das gegeben.

 
Zitat von Switchie

Der Fachbegriff dafür wäre "einheitliches Vertragswerk" und ist leider meistens immer auf den Einzelfall zu sehen.

Ich würde den Bauträgervertrag an deiner Stelle durch einen entsprechend fachanwalt prüfen lassen und mich insbesondere hinsichtlich einer nachträglichen Grunderwerbsteuerproblematik absichern.

Ich hatte mal vor zwei Jahren eine Betriebsprüfung mit ähnlichem Muster (Cousin hat die Grundstücke verkauft, anderer cousin die Dinger schlüsselfertig gebaut) und da wurden nachträglich Grunderwerbsteuerbescheide geändert was zu einer Vielzahl von Prozessen geführt hat (Ausgang weiß ich nicht, da nach der Prüfung das Mandat von unserer Seite aus beendet https://forum.mods.de/bb/img/icons/icon6.gif)



Einschränkung: Das ist kein Bauträgermodell. Bei diesem erwirbst du Grundstück und Haus aus einer Hand. Hier geht es um Grundstück von A und Haus von B. Trotzdem mutet es wie einheitliches Vertragswerk an.

Edit: Ich habe gerade nochmal die Bestätigung erhalten, dass das FA den Bauvertrag einfordern wird und das mit Sicherheit als Einheitswerk betrachten wird. Schade.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Flashhead am 24.06.2021 10:27]
24.06.2021 7:25:00  Zum letzten Beitrag
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Flitzpiepe42

AUP Flitzpiepe42 07.10.2019
Frage:

Man bekommt ALG, ab und an macht man Auftragsarbeiten kreativer Art (nicht onlyfans Augenzwinkern ) - hat da wer ne Ahnung, wie man das verrechnet/versteuert? Wie wirkt sich das aufs ALG2 aus, wie muss man das melden?

Kann da wer aufklären? peinlich/erstaunt
25.06.2021 10:49:15  Zum letzten Beitrag
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~


25.06.2021 11:34:51  Zum letzten Beitrag
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Chinakohl mit Reis

AUP Chinakohl mit Reis 12.01.2019
Ich hatte 2020 zwei Monate (1x Mai, 1x September) Elternzeit.
Wie erfasse ich das jetzt korrekt in Elster?
Mach ich da jetzt insgesamt drei Abschnitte?
Januar -> Mai, Juni -> September, Oktober -> Dezember?
Eine kurze Internetrecherche hat mich leider nicht aufgeschlaut...
27.06.2021 20:45:45  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
Tatsächlich ist es egal, solange du die Gesamtsumme lt. Bescheinigung einträgst. Das Finanzamt bügelt da eh die E-Daten drüber.
27.06.2021 20:51:48  Zum letzten Beitrag
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Chinakohl mit Reis

AUP Chinakohl mit Reis 12.01.2019
Aber irgendwie muss es doch auch die Anzahl der Arbeitstage zwecks Pendlerpauschale reduzieren oder? Mata halt...
28.06.2021 20:09:36  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
Die gibst du ja gesondert in der Anlage N unter den Werbungskosten ein.

/Also einfach von den üblichen ~220 Arbeitstagen noch die Tage abziehen und fertig ist das.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DJDeath am 28.06.2021 20:17]
28.06.2021 20:16:08  Zum letzten Beitrag
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Chinakohl mit Reis

AUP Chinakohl mit Reis 12.01.2019
 
Zitat von DJDeath

Die gibst du ja gesondert in der Anlage N unter den Werbungskosten ein.

/Also einfach von den üblichen ~220 Arbeitstagen noch die Tage abziehen und fertig ist das.


Ja. Das genau das meine ich.
Aber als was gebe ich die an?
Urlaubstage?
Muss nochmal schauen was mir das WISO Steuersparbuch anbietet, aber irgendwie war es für mich nix passendes dabei…
28.06.2021 20:44:55  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
Am Ende zählt nur, dass die Gesamtfahrtage passen. Mehr kommt eigentlich beim Finanzamt auch nicht an.
28.06.2021 20:50:05  Zum letzten Beitrag
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Chinakohl mit Reis

AUP Chinakohl mit Reis 12.01.2019
 
Zitat von DJDeath

Am Ende zählt nur, dass die Gesamtfahrtage passen. Mehr kommt eigentlich beim Finanzamt auch nicht an.


Oh ok. Alles klar.
Danke für deine Hilfe.
28.06.2021 21:11:30  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
Muss man dem FA für die Nutzung des Kleinunternehmerprivilegs vorher Bescheid geben oder einfach machen? Wenn ich den richtig lese, ist keine Anzeige nötig. Korrekt?
28.06.2021 21:22:14  Zum letzten Beitrag
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pr0mill0

AUP pr0mill0 06.05.2008
 
Zitat von webLOAD

Muss man dem FA für die Nutzung des Kleinunternehmerprivilegs vorher Bescheid geben oder einfach machen? Wenn ich den richtig lese, ist keine Anzeige nötig. Korrekt?


Das wird in der Regel bei der steuerlichen Anmeldung mit abgefrühstückt. Rein rechtlich ist nicht die Anwendung sondern der Verzicht eine Option.
28.06.2021 23:00:55  Zum letzten Beitrag
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[Dicope]

[Dicope]
Als Prokrastinierer braucht ihr den nachfolgenden Post nicht aufdecken...

Spoiler - markieren, um zu lesen:
Das ATADUmsG ist durch, wir haben bis zum 1. November.
28.06.2021 23:20:18  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
 
Zitat von [Dicope]

Gerade selbst nachgeschaut, weil ich keine Lust hab, mich im Sommer damit zu beschäftigen.

ATADUmsG steht für den 26. auf der Agenda, wenn das durchgeht, dann ist die neue Frist der 1. November.




https://www.t-online.de/finanzen/geld-vorsorge/steuern/id_90332006/steuererklaerung-2020-abgabefrist-bis-ende-oktober-verlaengert.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

 
Wer eine Steuererklärung für 2020 abgeben muss, hat dafür jetzt Zeit bis Ende Oktober 2021: Der Bundesrat hat einer dreimonatigen Verlängerung der Abgabefrist zugestimmt. "





/dicope hats ja auch. Na suuuuuper
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von monischnucki am 29.06.2021 14:24]
29.06.2021 14:23:31  Zum letzten Beitrag
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RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
Wow, wahrscheinlich kann ich dann die Nebenkosten wirklich konkret angeben, ohne zu schätzen Breites Grinsen
29.06.2021 14:25:52  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand )
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