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Vielleicht mal beim Finanzamt/deinem Sachbearbeiter anrufen und Nachfragen welcher Art die Nachweise sein sollen oder können? Eventuell reichen ja schon Stromrechnungen oder eine Auftragsbestätigung fürs Internet o.ä. falls irgendetwas gegen die Nutzung der Meldedaten spricht.
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| Zitat von shekk
Nein, war er nicht. Aber es gibt ja dennoch die drei Jahre Mindestnutzung als Bedingung für den Entfall der Spekulationssteuer - und für die Berechnung des Zeitraumes fehlt mir bislang der korrekte Stichtag.
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Bei ausschließlich privater Nutzung gibt es keinen 23er. Siehe § 23 (1) S. 1 Nr. 1 S 3 1. Halbsatz. Die 3 Jahre Eigennutzung sind nur für Fälle gedacht, in denen KEINE ausschließliche Privatnutzung vorgelegen hat. Daher auch das ODER als Einleitung in den 2. Halbsatz.
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Hm, dann liegt bei rein privater Nutzung also kein privates Veräußerungsgeschäft (§ 22 Nummer 2) vor - und das bedeutet, dass generell keine Spekulationssteuer erhoben wird? Oder was heisst das in diesem Fall bzw. worauf willst du hinaus?
Hätte ich zu dem Thema irgendeinen kompetenten Ansprechpartner, würde ich da auch nachfragen. Da jetzt im Finanzamt anzurufen halte ich für wenig zielführend. Steuerberater etc. habe ich auch nicht, aber anscheinend brauche ich doch so langsam mal einen.
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Ich habe mir jetzt das erste Mal WISO zugelegt. Benutzt ihr den "Steuer-Abruf"? Mir scheint, als solle ich Buhl eine Berechtigung geben, alle meine Daten aus ELSTER abrufen zu dürfen? Scheint mir datenschutztechnisch sehr bedenklich.
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Bin umgezogen letztes Jahr. Steuererklärung im Mai abgegeben, noch keine neue Steuernummer. Für eine Veröffentlichung eines Fachbeitrags soll ich jetzt eine Steuernummer angeben. Kann ich hier die alte (vom alten Finanzamt) nehmen?
Das neue Finanzamt spielt tot.
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| Zitat von mYstral
Ich habe mir jetzt das erste Mal WISO zugelegt. Benutzt ihr den "Steuer-Abruf"? Mir scheint, als solle ich Buhl eine Berechtigung geben, alle meine Daten aus ELSTER abrufen zu dürfen? Scheint mir datenschutztechnisch sehr bedenklich.
| | Kannst du die Bedenken substantiieren? Dafür ist doch der Belegabruf bzw. die vorausgefüllte Steuererklärung bei Elster gerade gemacht. Du kannst nicht einfach mir nichts, dir nichts Daten abrufen, sondern musst dich zunächst identifizieren und erhälst ein Zertifikat und Pin zum Abruf.
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| Zitat von mYstral
Ich habe mir jetzt das erste Mal WISO zugelegt. Benutzt ihr den "Steuer-Abruf"? Mir scheint, als solle ich Buhl eine Berechtigung geben, alle meine Daten aus ELSTER abrufen zu dürfen? Scheint mir datenschutztechnisch sehr bedenklich.
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Wie Rincewind sagte: und jetzt? WISO nutzt nur die bestehenden Schnittstellen der Finanzverwaltung, eine gesonderte Speicherung von Daten findet m.W. nicht statt. Und wenn du denkst, dass die deine Daten irgendwie nutzen, dann würde WISO das nicht nur mit den abgerufenen Daten machen, sondern auch mit denen, die du selber einträgst...
| Zitat von Rincewind
Bin umgezogen letztes Jahr. Steuererklärung im Mai abgegeben, noch keine neue Steuernummer. Für eine Veröffentlichung eines Fachbeitrags soll ich jetzt eine Steuernummer angeben. Kann ich hier die alte (vom alten Finanzamt) nehmen?
Das neue Finanzamt spielt tot.
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Zweigeteilte Antwort:
Was für eine Steuernummer sollst du angeben? Die Steueridentifikationsnummer, die Steuernummer, die Umsatzsteuer-ID? Ich habe auch Fachbeiträge veröffentlicht und musste nie was entsprechendes angeben.
Falls reguläre Steuernummer, dann gib deine derzeitige Steuernummer an, du hast ja noch nichts anderes.
Du erhältst im Rahmen deiner ersten Abgabe der Steuererklärung im neuen Bezirk eine neue Steuernummer des zuständiges Finanzamts (erste drei Stellen deiner Nummer sind die Finanzamtsnummer). Beachte, dass du für die Einkünfte aus dem Fachbeitrag eine eigene Steuernummer bekommen wirst, die wird aber auch automatisch zugeteilt. Und die 30% pauschalen Betriebsausgaben nicht vergessen
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Ja, ich bin da schon Kummer gewöhnt. Für ca. 1000 EUR im Jahr mache ich gerne EÜR. Nehme in der Tat die alte Steuernummer, die das Finanzamt Frankfurt noch zugeteilt hat, inkl. Berücksichtigung der freiberuflichen Tätigkeit als "Schriftsteller".
Die Steuernummer für die Fachbeiträge ist mir und meiner Frau zugeteilt worden (Zusammenveranlagung) und gilt für Einkommensteuer und Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.
Yay!
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| Zitat von Rincewind
| Zitat von mYstral
Ich habe mir jetzt das erste Mal WISO zugelegt. Benutzt ihr den "Steuer-Abruf"? Mir scheint, als solle ich Buhl eine Berechtigung geben, alle meine Daten aus ELSTER abrufen zu dürfen? Scheint mir datenschutztechnisch sehr bedenklich.
| | Kannst du die Bedenken substantiieren? Dafür ist doch der Belegabruf bzw. die vorausgefüllte Steuererklärung bei Elster gerade gemacht. Du kannst nicht einfach mir nichts, dir nichts Daten abrufen, sondern musst dich zunächst identifizieren und erhälst ein Zertifikat und Pin zum Abruf.
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Klar, wüsste auch nicht, wie das anders gehen soll. Vielleicht bin ich da auch etwas zu paranoid. Nur als ich in Elster gesehen habe: "Bitte bestätigen Sie, dass die Firma Buhl uneingeschränkt bis in alle Zeit alle Daten von Ihnen einsehen darf" musste ich schlucken.
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Kannst auch einfach die Verbindung wieder kappen, nix mit bis unenendlich.
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Ihr denkt an den Oktober, ja?
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Ich brauch mal nen Tipp, oder Denkanstoss.
Antrag Schwerbeschädigtenausweis, einhaltet im Formular:
| Aufgrund eines besonderen Interesses beantrage ich eine rückwirkende Feststellung ab [DATUM]
wegen Steuer* wegen Rente* wegen Sonstiges
* Fügen Sie bitte einen Nachweis bei, dass durch die rückwirkende Feststellung konkrete steuerrechtliche Vorteile entstehen (Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes).
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Ich sehe hier eine Art Henne-Ei Problem, weil bei der Steuer kann der Posten ja erst mit GdB als Angabe erfolgen. Wo setzt man da als erstes am Besten an?
Details auch gern per PM.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von monischnucki am 07.08.2021 17:39]
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Die Feststellung des gdb ist rückwirkendes Ereignis iSd 175 AO
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Heisst im Detail, erst die Steuererklärung, dann den Bescheid, dann eine Korrektur erzwingen/erfragen?
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Ja richtig, genau so würde das laufen
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Wäre ja noch die Frage, ob die rückwirkende Feststellung auch durchgedrückt werden kann. Also das was nicht beim Finanzamt ist.
Ist ja noch n 2. Amt beteiligt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von monischnucki am 08.08.2021 21:52]
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Da kann ich dir jetzt leider nicht so ganz folgen.
Du meinst, ob eine rückwirkende Feststellung eines gdb überhaupt möglich ist?
Das müsste ja das Versorgungsamt entscheiden und wäre dort nachzufragen, da kenne ich mich nicht mit aus. Aus der Praxis habe ich aber schon desöfteren gesehen, dass gdb rückwirkend festgestellt werden.
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Hat jemand Erfahrung damit die BahnCard 100 abzusetzen?
Ich weiß bspw nicht so recht ob das a) überhaupt geht und b) was passiert wenn man wieder im homeoffice hängt und das ganze Jahr ja schon im vorraus bezahlt hat.
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Ist mit der Pendlerpauschale abgegolten oder?
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| Zitat von Oli
Ist mit der Pendlerpauschale abgegolten oder?
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Ne, ÖPNV kann voll abgesetzt werden meine ich
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| Zitat von dblmg
| Zitat von Oli
Ist mit der Pendlerpauschale abgegolten oder?
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Ne, ÖPNV kann voll abgesetzt werden meine ich
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Bis 4500¤ und den geldwerten Vorteil durch die Bahncard nicht vergessen?
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Ne kein geldwerter Vorteil. Die bekomme ich nicht vom AG gestellt
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| Zitat von dblmg
| Zitat von Oli
Ist mit der Pendlerpauschale abgegolten oder?
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Ne, ÖPNV kann voll abgesetzt werden meine ich
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Heißt das für 2020, das man sowohl die Home-Office-Pauschale als auch die tatsächlich angefallenen Kosten für den ÖPNV absetzen kann? Frage für meine Freundin, die trotz Home-Office ihr beruflich bedingtes Jahresabonnement gezahlt hat.
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Und genau das ist meine Frage
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| Zitat von Flashhead
| Zitat von dblmg
| Zitat von Oli
Ist mit der Pendlerpauschale abgegolten oder?
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Ne, ÖPNV kann voll abgesetzt werden meine ich
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Heißt das für 2020, das man sowohl die Home-Office-Pauschale als auch die tatsächlich angefallenen Kosten für den ÖPNV absetzen kann? Frage für meine Freundin, die trotz Home-Office ihr beruflich bedingtes Jahresabonnement gezahlt hat.
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Ich muss Mal nachschauen wie wir das bei meiner Frau für 2020 gemacht haben. War ein ähnlicher Fall.
Haben auf jeden Fall eine Kombination aus Home Office Pauschale und Pendlerpauschale angegeben, aber ich glaube letztere echt nur für die Monate in denen sie im Büro war.
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Ich und Freundin wohnen zusammen in einer Wohnungs, wir sind nicht verheiratet. Kann jeder 50% der haushaltsnahen Dienstleistungen innerhalb der Wohnung (Rauchmelder prüfung, winterdienst etc.) auf seiner Steuererklärung angeben?
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| Zitat von Aspe
| Zitat von Flashhead
| Zitat von dblmg
| Zitat von Oli
Ist mit der Pendlerpauschale abgegolten oder?
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Ne, ÖPNV kann voll abgesetzt werden meine ich
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Heißt das für 2020, das man sowohl die Home-Office-Pauschale als auch die tatsächlich angefallenen Kosten für den ÖPNV absetzen kann? Frage für meine Freundin, die trotz Home-Office ihr beruflich bedingtes Jahresabonnement gezahlt hat.
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Ich muss Mal nachschauen wie wir das bei meiner Frau für 2020 gemacht haben. War ein ähnlicher Fall.
Haben auf jeden Fall eine Kombination aus Home Office Pauschale und Pendlerpauschale angegeben, aber ich glaube letztere echt nur für die Monate in denen sie im Büro war.
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Die Frage ist ja genau, ob es auch anders geht: Für die Tage im Home-Office die Pauschale, aber für den Monat die entstandenen Kosten für das Ticket.
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Ich würde es probieren und mal die Reaktion abwarten. Hatte so einen Fall noch nicht und aufgrund der Aktualität wird es da noch nicht viel zu geben (es sei denn jemand haut mir jetzt ein bmf schreiben dazu um die Ohren)
Auf die Begründung wäre ich gespannt, falls es gestrichen wird.
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Ist die Aussage von Frank Urich, Vizepräsident Steuerberaterverband Hessen, aus nem Artikel zur Steuererklärung 2020 in der Mainzer AZ vom 6. März.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von WilhelmTell am 09.08.2021 23:28]
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |