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Ich hab mal noch ne Frage zwecks berufsbedingtem Umzug. Damit dieser von der Steuer absetzbar ist, muss so wie ich das lese erst der Arbeitsvertrag unterschrieben sein, bevor man den Mietvertrag unterschreibt.
Wie wahrscheinlich ist es, dass das Finanzamt beides sehen möchte?
Bei uns ist das Problem, meine Frau hat mündlich die Zusage für einen Referendariatsplatz ab Februar an einer bestimmten Schule, der Bewerbungszeitraum für das Bundesland startet aber erst Mitte September und zieht sich dann auch sicher bis Oktober, bis mal ein Vertrag kommt. Das passt aber nicht mit dem Wohnungsmarkt an dem neuen Ort zusammen leider.
Wir haben jetzt die perfekte Wohnung gefunden und müssten den Mietvertrag unterschreiben und würden dann im November/Dezember umziehen.
Vor 6 Jahren wollte das Finanzamt bei mir keinen neuen Arbeitsvertrag sowie den Mietvertrag sehen und hat den berufsbedingten Umzug ohne Probleme gezahlt.
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Bei mir wollten sie letztes Jahr auch nichts sehen. Also weder Arbeits- noch Mietvertrag.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Dr. Schlauschlau am 01.09.2020 7:50]
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Wo hast du das denn gelesen?
Bei mir wollte da auch nie jemand was sehen
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| Zitat von Mad_Melone
Wo hast du das denn gelesen?
Bei mir wollte da auch nie jemand was sehen
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Naja hier z.B.
| Wichtig: Stellen Sie sicher, dass der Arbeitsvertrag unterschrieben ist, bevor Sie sich eine Wohnung suchen. Anderenfalls kann der Umzug als privat angesehen werden und zählt demnach nicht als berufsbedingt. | |
Oder hier
| Wichtig: Treten Sie erst Ihre Arbeitsstelle an oder unterschreiben Sie wenigstens den Arbeitsvertrag. Erst wenn das erledigt ist, ziehen Sie um. Denn wenn Sie vorher umziehen, lehnt das Finanzamt den Steuerabzug für Ihre Umzugskosten ab. | |
Solche Aussagen finden sich auf verschiedensten Seiten, deshalb hatte ich die Annahme, dass das Finanzamt wohl öfter mal nach den Verträgen fragt, aber scheint ja nun doch nicht der Fall zu sein.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lauchi am 01.09.2020 8:05]
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Aus der Praxis: hab ich jetzt in den letzten 10 Jahren nicht ein Mal eine Anfrage bekommen.
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Da die Einspruchsfrist wahrscheinlich schon lange abgelaufen ist bist du in der Festsetzungsfrist. In dieser nur Änderung bei einschlägiger Korrekturnorm, das wäre dann § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO und wegen des von dir zu vertretenen "groben Verschuldens" eher keine Chance - aber versuchen geht natürlich immer
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Nebenkostenabrechnung
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Kurz und knapp:
Kann ich für die Steuererklärung 2019 sowohl die Nebenkostenabrechnung 2019 als auch die Nebenkostenabrechnung 2018 einbringen?
Hintergrund ist, dass die NK-Abrechnung 2018 erst Ende 2019 kam und ich zu dem Zeitpunkt schon die Steuererklärung 2018 gemacht habe. Die NK-Abrechung 2019 ist jetzt schon im August gekommen, sodass ich im Herbst jetzt beides verhaften würde... ohne weiteres möglich?
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Klappt in der Regel ohne Probleme.
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Die Firma dankt.
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Niemand?
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Da würde ich tatsächlich einfach mal beim zuständigen Finanzamt anrufen.
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Entweder das oder in den Erläuterungen zum Bescheid gucken, dort werden eigentlich immer Aussagen zu Zinsen gemacht.
Ohne konkrete Zahlen und den Bescheid zu haben kann man da leider keine Aussagen zu machen, das ist zu trivial.
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Nach der Elster fängt auch die NACHDIGAL (siehe Startpost) langsam an zu fliegen - (DATEV) - (HAUFE).
Zeit wird's.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 16.09.2020 21:40]
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Habe mal beim Finanzamt angerufen. Es lag daran das meine Rückzahlung nicht die 50¤ Grenze überschritten hat:
Der Zinssatz beträgt in allen Fällen 0,5 % für jeden vollen Monat (§ 238 AO). Angefangene Monate bleiben also unberücksichtigt. Der zu verzinsende Betrag ist jeweils auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abzurunden.
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Und dann wegen Zinsen rumgeschissen.
Hut ab
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Ahaha ich lach mich weg
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Ich habe gestern eine Mahnung vom Finanzamt bekommen, weil ich meine Einkommmenssteuer-Vorrrauszahlung nicht rechtzeitig bezahlt habe (bin selbstständig). Die letzten Jahre haben die das immer ohne Probleme von meinem Konto abgebucht.
Kostet natürlich direkt mal 100 Euro Mahngebühr.
Weiß jemand, woran das liegen könnte? Eigentlich dachte ich, dass mein SEPA-Lastschriftmandat quasi für immer gültig bleibt?
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Ruf an und klär das direkt.
Ggf. Fehler in der Finanzkasse.
Also verweis auf das gültige SEPA Mandat.
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Ich sende meine Steuererklärung immer an das letzte Finanzamt, von wo ich einen Bescheid habe. Normalerweise wird nach einem Umzug dann mitgeteilt "nicht mehr zuständig, an neues Finanzamt gesendet". Nachdem ich 2020 umgezogen bin und meine Erklärung für 2019 an das für den alten Wohnort zuständige Finanzamt geschickt habe, ist mir jetzt tatsächlich auch durch das Finanzamt ein Bescheid zugeschickt worden (an die neue Adresse). Was kann eine Erklärung dafür sein?
(gleiches Bundesland, anderer Landkreis)
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KOOGas am 06.10.2020 12:17]
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*an Eides statt
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Der Büßer am 07.10.2020 9:03]
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Ökonomen fordern Reform des Ehegattensplittings
Das DIW schlägt vor, das Ehegattensplitting zu reformieren. Am Ende soll nur noch der Grundfreibetrag (9696 EUR) auf Ehepartner übertragen werden können. Eine vollständige Abschaffung bezeichnen die Experten als illusorisch.
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Bloß ned! Das würd mich arm machen.
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |