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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand )
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Switchie

switchie
So ist es richtig, die Pauschale gilt für die sonstigen Umzugskosten.
16.11.2020 22:40:20  Zum letzten Beitrag
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Echelon

Arctic
Und weil wir gerade dabei sind und es zum Thema passt.. stehe selber gerade auf dem Schlauch und wird auch erst nächstes Jahr relevant, aber:

Mein Arbeitgeber wird mir im Rahmen eines Sozialplans (Standortschließung) für meine Versetzung an einen anderen Standort und den damit verbundenen Umzug einen einmaligen "Mobilitätszuschlag" zahlen (brutto). Dieser soll dann von Firmenseite alle Kosten, die mit Umzug selber, Dienstwohnung bei doppelter Haushaltsführung, Makler usw. verbunden sind abdecken. Normalerweise gibt es eine dort eine andere Vereinbarung, bei der die Kosten dann "wie entstanden" direkt von der Firma übernommen werden und nie über mein Konto gehen würden plus ein paar Pauschalen für Zugtickets (Heimfahrten) etc.

Ich werde also alle Kosten, die ich irgendwie für diesen Umzug/Dienstwohnung/Makler usw. haben werde, letztendlich jetzt selber von meinem Konto zahlen. Ich nehme an, dass ich das dann absetzen kann, auch wenn die Firma das ja letztendlich gezahlt hat?

Es ist spät, mir schwirrt der Kopf.

Danke!

Echelon
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Echelon am 16.11.2020 22:52]
16.11.2020 22:50:50  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
Shit mir ist eingefallen, dass ich dieses Jahr noch meine Steuererklärung für 2016 machen muss. Was ist aussichtsreicher? Ein Termin beim Lohnsteuerhilfeverein oder beim Steuerberater? Am Ende des Jahres ist doch bestimmt nicht viel los peinlich/erstaunt

Kann ich irgendwas direkt vorbereiten? Muss ich noch irgendwas beantragen? Ich hab noch nie eine Steuererklärung gemacht.

Ach und kann ich erstmal nur die 2016er machen oder müssen dann die Jahre danach auch gleich gemacht werden?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von M@buse am 18.11.2020 20:02]
18.11.2020 20:01:46  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
Ist irgendwas über normales Arbeitnehmerzeugs drin?

/So lange keine Abgabeverpflichtung besteht, musst du die anderen noch nicht abgeben.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DJDeath am 18.11.2020 20:04]
18.11.2020 20:03:25  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
Mh 2016 ist interessant, weil ich da am anfang des Jahres noch studiert habe, dann ein paar Monate ALG2 bekommen habe und dann zur Mitte des Jahres angefangen hab zu arbeiten.
Außerdem hab ich ein paar Monate meinen Wohnsitz in Hannover gehabt, bevor ich nach Berlin gezogen habe. Da müsste es Verpflegungspauschalen geben und ich wöchentliche Heimfahrten absetzen. Mehr fällt mir nicht ein peinlich/erstaunt
18.11.2020 20:08:51  Zum letzten Beitrag
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~


18.11.2020 20:15:29  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
Was brauche ich dafür? Muss ich da nicht irgendwelchen Elster Shit beantragen?
18.11.2020 20:18:26  Zum letzten Beitrag
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~


18.11.2020 20:48:09  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Was du brauchst:
1) https://www.buhl.de/shop/produkte/wiso-steuer-start-2017 ich selber arbeite mit https://www.buhl.de/shop/produkte/tax-2017 ist aber sehr ähnlich

2) ELSTER-Zertifikat ist super easy und wird am besten direkt auf der Homepage beschrieben: https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl Bei der Auswahl der Methoden willst du die empfohlene und kostenlose Zertifikatsdatei

Du bekommst dann eine E-Mail und einen Brief nach zwei bis fünf Tagen und kannst damit das Zertifikat freischalten. Damit kannst du dann direkt über deine Steuersoftware deine Steuererklärung abgeben.

Ich würde mir auch Lohnsteuerverein oder Steuerberater schenken und das soweit selber machen und bei konkreten Fragen nochmals hier rein schauen.

//edit: Links gefixt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mad_Melone am 18.11.2020 22:06]
18.11.2020 20:53:37  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
Oki danke für die tollen Tipps. ELSTER Zertifikat wird gleich beantragt.

Ich werde vermutlich wegen dieser Pendelei zwischen Hannover und Berlin ankommen. Wenn ich das richtig interpretiere, dann bekomme ich dafür Unmengen Kohle zurück. Ich glaube das ging 3 Monate und das ist ne Strecke von 300 km peinlich/erstaunt

/ oh deine links gehen irgendwie nicht. naja ich finde das auch so.
// was der unterschied zwischen WISO und Tax?
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von M@buse am 18.11.2020 21:11]
18.11.2020 21:09:10  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Habe die Links gefixt, keine Ahnung, was da passiert ist.

Es gibt keinen großen Unterschied zwischen Tax und WISO - WISO ist bekannter, Tax minimal günstiger. Nimm einfach WISO und gut - Kosten dafür kannst du auch absetzen (aber erst für die Steuererklärung 2020)
18.11.2020 22:07:51  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
Jawohl! Der Elster Kram ist auch beantragt. Ich weiß jetzt schon, dass ich wegen der Pendelei hier nachfragen werde Breites Grinsen
18.11.2020 22:27:46  Zum letzten Beitrag
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-=Charon=-

Japaner BF
Folgendes (natürlich hypothetisches) Szenario:

Differenz im Steuerbescheid für 2019: ~170 EUR weniger als von WISO berechnet.

Nach Blick auf den Bescheid kommt der Unterschied von der berechneten Kirchensteuer (Ehemann ev., Ehepartnerin o.B.). In den Anmerkungen zum Bescheid steht dazu allerdings nur das Übliche (sinngemäß): "Festsetzung der KSt. nur gegen Ehemann erfolgt. Als Sonderausgaben wurde die Differenz zwischen gezahlter und erstatteter KSt. berücksichtigt."

Die Steuerpflichtigen haben eine Idee, worin der Unterschied zwischen Programmberechnung und Bescheid liegen könnte, nämlich an der Verrechnung von zurückliegenden Kirchensteuererstattungen (richtig: Plural!) mit der 2019 gezahlten Kirchensteuer: 2019 gab es mehrere Erstattungen zur Kirchensteuer, da es Geld nicht nur für ein Steuerjahr (2018), sondern gleich für fünf Steuerjahre gab, weil in einem Rundumschlag innerhalb weniger Monate die Steuerjahre 2014-2018 eingereicht worden waren, wodurch im Frühjahr bis Sommer 2019 also gleich fünf Steuerbescheide eintrudelten. WISO verrechnet programmgestützt allerdings nur die Kirchensteuererstattung aus dem letzten Steuerbescheid (hier: 2018).

Aha, also hatten die Steuerpflichtigen einfach nicht alle Erstattungen von 2014-2017 in WISO eingetragen! Also direkt mal die Gegenprobe gemacht: Das Feld "Erstattung lt. Vorjahresbescheid" in Ruhe gelassen (der Betrag stimmte ja auch mit der Erstattung von 2018 überein) und dafür noch in das Feld "Weitere erhaltene Erstattungen" eben die Summe der vier weiteren Erstattungen von 2014-2017 eingetragen. Und siehe da: Demnach hätten die Steuerpflichtigen nicht nur 170 EUR weniger als ursprünglich berechnet erhalten müssen, sondern gleich 270 EUR weniger. verwirrt

Weiteres Rumgeteste ergibt: Wenn man neben der 2018er-Kirchensteuererstattung nur noch die 2017er-Kirchensteuererstattung zusätzlich einträgt (also 2014-2016 ignoriert), stimmt der Gesamtbetrag mit dem auf dem Steuerbescheid ausgewiesenen Betrag bis auf 0,09 EUR überein. Close enough...?

Ist das aus der Ferne irgendwie erklärbar? Haben also die Steuerpflichtigen einen Fehler gemacht (nämlich nur die Kirchensteuererstattung von 2018 verrechnet), das FA möglicherweise allerdings ebenfalls (nämlich nicht alle zusätzlichen Kirchensteuererstattungen von 2014-2017 verrechnet)? Der Bank des Ehemanns liegen im Übrigen die Angaben zur Kirchensteuerpflicht vor, das dürfte allerdings hier nicht relevant sein, da die Kapitalerträge für 2018 unter 801 (bzw. 1602) EUR lagen, Zeile 50 (Anlage KAP) also leer blieb.

In dem ganzen Fall ginge es den beiden auch hauptsächlich um die Nachvollziehbarkeit, denn prinzipiell tritt genau dieses Phänomen nur einmal auf: In der Zukunft werden die beiden ja voraussichtlich nicht noch mal mehrere Steuererklärungen nachholen, wodurch dann auch wieder mehrere Kirchensteuererstattungen verrechnet werden müssten.

Und noch eine ganz unprofessionelle Frage am Schluss: Sollte das FA einen Fehler zugunsten der Steuerpflichtigen gemacht haben und man weist es darauf hin - holt es sich dann den abweichenden Betrag (hier ja ca. 270 - ca. 170 = ca. 100 EUR) wieder? Breites Grinsen

Danke schon mal für eure Expertise!


/Fake-Edit: Mir fällt nach all dem Gelaber gerade auf, dass WISO ja wahrscheinlich schon bei dem Bündel an vorherigen Steuererklärungen programmgestützt die vorherigen Erstattungen der Kirchensteuer verrechnet hat - obwohl diese Rückzahlungen noch gar nicht in den jeweiligen Vorjahren erfolgt waren (die Steuerbescheide und somit die Rückerstattungen kamen ja alle erst im Jahr 2019)! Seltsamerweise hat der überwiesene Betrag in den Vorjahren aber immer mit dem von WISO errechneten Betrag übereingestimmt (abgesehen von zusätzlichen Zinsen auf die weiter zurückliegenden Jahre), an der Erstattung der Kirchensteuer wurde in der Vergangenheit also nie etwas korrigiert.

Kann es also sein, dass das FA in dem Fall für 2019 einfach noch mal alles neu berechnet hat und die Steuerpflichtigen deshalb a) weniger als ganz am Anfang falsch (= mit nur einem Vorjahr verrechnet) berechnet erhalten haben, aber dennoch mehr als jetzt vermeintlich richtig (= mit allen fünf Vorjahren verrechnet) berechnet?

Die Steuerpflichtigen schauen sich die nächsten Tage noch mal die angeblich erhaltenen Kirchensteuerrückzahlungen aus all den Vorjahren genauer an. Vielleicht geht es dann ja doch noch auf... Breites Grinsen
19.11.2020 0:23:20  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Hab mir jetzt den Post nicht in Gänze durchgelesen, aber ja, Kirchensteuererstattungen vermindern den Sonderausgabenabzug. Die Beträge der abzugsfähigen Kirchensteuer als Sonderausgaben sind im bescheid aufgeführt einfach mal in die Berechnung gucken.

Dass sich das FA dabei vertut ist extrem unwahrscheinlich, denn es werden da automatisch die unter der jeweiligen Steuernummer gespeicherten kist Beträge angerechnet.

Fälle, in denen es mal Abweichungen geben kann: Eheschließung, einzelveranlagung von Ehegatten oder beantragte Aufteilung der Steuerschuld.

E: darüber hinaus ist keine Ferndiagnose möglich. Im Zweifel den Sachbearbeiter anrufen. Es kann natürlich sein dass das FA darauf hin noch zu Ungunsten korrigiert. Ein verböserungsverbot gibt es mE nur im rechtsbehelfsverfahren.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 19.11.2020 1:06]
19.11.2020 0:57:12  Zum letzten Beitrag
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-=Charon=-

Japaner BF
 
Zitat von Switchie

Hab mir jetzt den Post nicht in Gänze durchgelesen, aber ja, Kirchensteuererstattungen vermindern den Sonderausgabenabzug. Die Beträge der abzugsfähigen Kirchensteuer als Sonderausgaben sind im bescheid aufgeführt einfach mal in die Berechnung gucken.


Das Prinzip der Verrechnung meine ich prinzipiell verstanden zu haben. Breites Grinsen
Aber genau auf den Betrag in der Zeile "ab erstattete Kirchensteuer" komme ich ja nicht nachvollziehbar: Dort sind nur 968 EUR aufgeführt (gezahlt wurden 2019 1.065 EUR), im Jahr 2019 kamen aber mit den Steuerbescheiden 2014-2018 eigentlich insgesamt 1.339 EUR an Kirchensteuer zurück.


 
Zitat von Switchie

Dass sich das FA dabei vertut ist extrem unwahrscheinlich, denn es werden da automatisch die unter der jeweiligen Steuernummer gespeicherten kist Beträge angerechnet.


Ja, so las sich das auch in dem Hinweis von WISO zu Differenzen bei der Kirchensteuer. Breites Grinsen
Wie geschrieben, geht es mir hauptsächlich um die Nachvollziehbarkeit. Da es im schlimmsten Fall aber auch noch zu meinen Ungunsten ausgehen könnte, belasse ich es vielleicht lieber dabei bzw. schaue mir die ganzen Zahlen noch mal in den nächsten Tagen in Ruhe an.
19.11.2020 1:38:40  Zum letzten Beitrag
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[-SUSHY-]Salie

AUP [-SUSHY-]Salie 16.11.2008
Hallo zusammen,
Ab nächstes Jahr ändert sich einiges beruflich bei mir. Für die Steuererklärung möchte ich schon mal vorab einiges klären bevor ich da Fehler mache.

Ich werde einen langen arbeitsweg haben 77km einfach mit auto. Da werde ich wahrscheinlich sehr schnell auf das maximum bzgl pendlerpauschale kommen? Es wird aber auch so sein, dass ich öfters home office mache. Wegen coroner und später im Jahr fest 2 Tage die Woche. Wie will das Finanzamt die Nachweise sehen? Reicht ein eigenes Protokoll oder muss ich ein fahrtenschreiber kaufen?
Es kann mal sein dass ich wegen Stau 5 km ausweichstrecke fahren muss. Wie geht man damit um?

Meine Frau und ich werden home office machen. Kann man zwei Arbeitszimmer absetzen? Steuererklärung ist zusammen veranlagt. Es sind wirklich zwei separate Zimmer im Haus da.
Kann man beim absetzen das nur machen wenn man Investionen (Schreibtisch, monitore) hat oder kann man das pauschal jedes Jahr?

Gibt es sonst Tipps für die Steuererklärung bei dieser konstellation?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [-SUSHY-]Salie am 23.11.2020 9:29]
23.11.2020 9:27:55  Zum letzten Beitrag
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seastorm

Seastorm
Pendlerpauschale kennt kein Maximum wenn du mit dem Auto fährst. Nur bei der Bahn gibt es den Deckel. Umwege zählen nicht. Falls da mal ein halbes Jahr eine Baustelle ist könnte man allerdings mal einen Brief schreiben.

Du wirst aber angeben müssen wie viele Tage du im Büro warst um die Pendlerpauschale berechnen zu können.

Die Mischung mit dem eigenen Arbeitszimmer hatte ich bisher auch noch nicht, da bin ich mir unsicher bezüglich der Regelung. Ich führe so oder so Kalendereinträge damit die Kollegen wissen wann ich im Büro anzutreffen bin, das nutze ich dann auch für die Pendlerpauschale.
23.11.2020 9:46:41  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
Und ab 4500 ¤ km-Pauschale will das Finanzamt normalerweise einen Nachweis über die KM-Leistung, also am besten gleich TÜV oder Werkstattrechnungen mit einreichen, aus denen der veränderte KM-Stand ersichtlich wird.
23.11.2020 11:23:19  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
Frage. Wir sind im Februar umgezogen, 200m Luftlinie. Kann ich dafür die Pauschale ansetzen? peinlich/erstaunt
23.11.2020 11:24:29  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
Nein, wird auf 0km abgerundet. Aber den Umzug kannst du sehr wahrscheinlich beruflich bedingt absetzen.
23.11.2020 11:26:10  Zum letzten Beitrag
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[-SUSHY-]Salie

AUP [-SUSHY-]Salie 16.11.2008
 
Zitat von DJDeath

Und ab 4500 ¤ km-Pauschale will das Finanzamt normalerweise einen Nachweis über die KM-Leistung, also am besten gleich TÜV oder Werkstattrechnungen mit einreichen, aus denen der veränderte KM-Stand ersichtlich wird.



Oder wäre sowas nicht besser?
https://vimcar.de/fahrtenbuch/rechtssicherheit
Hatte ich früher bei nem firmenwagen.
Jetzt habe ich keinen mehr aber vllt macht es deswegen trotzdem Sinn.
23.11.2020 12:17:44  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
Kann man machen, ist aber für die Pauschale nicht notwendig. Da will das Finanzamt nur sehen, dass man wirklich viel gefahren ist.
23.11.2020 12:42:02  Zum letzten Beitrag
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Peterscnd

Arctic
Vielleicht doofe Frage, aber gibt es eine elegantere Lösung als jedem Instituit wo man Zinserträge erwartet einen Freistellungsauftrag zu geben wo man vorher übern Daum gerechnet hat wieviel Zinsen anfallen könnten?
26.11.2020 12:35:03  Zum letzten Beitrag
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26.11.2020 12:40:57  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Alle Lösungen für dieses Problem werden außersteuerlich sein und laufen darauf hinaus, dass du dir die Steuer in Höhe des FSA über die Veranlagung wiederholst oder nur noch eine Bankverbindung führst, etwa gar keinen FSA verteilen oder nur noch ausländische Bankverbindungen zu haben.

Um deine Frage also ernsthaft zu beantworten: nein, gibt es nicht
26.11.2020 13:09:34  Zum letzten Beitrag
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[Muh!]Shadow

AUP [Muh!]Shadow 10.03.2015
Frage
Ich oute mich mal wieder als Steuererklärungs-DAU und hab da nochmal ne Nachfrage.
Wenn man wie in meinem Fall in Facharztweiterbildung gilt das ja wie der Name sagt als "Weiterbildung", also gehen Ausgaben dafür (Arbeitsmittel, Bücher, Fortbildungensveranstaltungen) unter Werbungskosten und zählen erst relevant wenn sie den Freibetrag von 1000€ übersteigen oder?
Wenn man aber während dieser Weiterbildung eine Promotion abschließt bzw. dafür Kosten anfallen, gilt das dann noch als Aufwendung für die Ausbildung also Sonderausgaben (da sind ja iirc bis 6000€ anrechenbar)? verwirrt

Danke für die Anteilnahme im Voraus.
29.11.2020 18:59:27  Zum letzten Beitrag
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29.11.2020 19:32:44  Zum letzten Beitrag
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[Muh!]Shadow

AUP [Muh!]Shadow 10.03.2015
Ja danke schonmal also so ganz peil ich das dann scheinbar doch nicht, weil wiso halt aktuell sagt:
-Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Schattner von 1.000 € ist noch nicht erreicht. Es müssen noch 607 € Ausgaben nachgewiesen werden, damit sich tatsächliche Ausgaben auswirken.
und ich mein bei google gelesen zu haben dass Ausbildungssachen wie gesagt eine eigene Kiste sind.

Daher die Frage wo die Promotionsausgaben hingehören bzw. zusätzlich erschwerend: es war im Rahmen eines Promotionsstudium wo ich mich wieder immatrikuliert habe nach Erstabschluss. Gilt das dann noch als Ausbildung, auch wenn das Staatsexamen bereits erfolgt war und eben der berufsqualifizierende Abschluss ist?
29.11.2020 19:43:50  Zum letzten Beitrag
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29.11.2020 22:03:43  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
 
Finanzpolitiker der Großen Koalition haben sich nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" auf eine neue "Homeoffice"-Steuerpauschale verständigt. Demnach betrage sie fünf Euro pro Tag und höchstens 600 Euro im Jahr,


https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/corona-news-am-sonntag-r-wert-liegt-laut-rki-bei-0-96-a-e489b0a7-e4e8-48f0-889c-5b705b71097e

Klingt erstmal unkompliziert, auch wenn ich dieses Jahr mehr als 120 Tage im HO war.

Edit:
Hoffentlich gilt das aber zusätzlich zu einem teilweisen ansetzen vom Internetanschluss etc peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 29.11.2020 22:09]
29.11.2020 22:04:19  Zum letzten Beitrag
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