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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand )
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[Muh!]Shadow

AUP [Muh!]Shadow 10.03.2015
...
 
Zitat von Real_Futti

Ok, bin davon ausgegangen, dass du diese 1000€ eh erreichst.
Sorry


Hatte im Veranlagungszeitraum keine wirklichen Ausgaben außer Kammerbeiträge und ein Buch, alles andere musste ich nicht selbst bezahlen. Breites Grinsen
Aber danke!
29.11.2020 22:10:37  Zum letzten Beitrag
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~


29.11.2020 22:14:09  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
In den verlinkten Quellen steht geltend machen, sodass ich auch erst einmal von "absetzen" ausgehen würde.
Ne, das ist wirklich nicht dramatisch. Wenn man davon ausgeht, dass die zum AN-Pauschbetrag zählt bzw man wie üblich insgesamt drüber kommen muss und außerdem ja an dem Tag naturgemäß keine Entfernungspauschale absetzbar ist (mit bspw 17km sind das "schon" 5,10¤ pro Tag), sieht man schon, dass hier kein Bein ausgerissen wurde
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 29.11.2020 22:29]
29.11.2020 22:28:22  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Das mit dem Vergleich zur Pendlerpauschale, da es mich nicht betrifft, hatte ich wirklich nicht bedacht. Guter Punkt eigentlich.

Grundsätzlich scheint der Gesetzgeber das Thema erhöhte bzw andere Werbungskosten im HO ja erkannt zu haben (größere berufliche Nutzung des Internetanschlusses, mehr Stromverbrauch, Abnutzung der eigenen Infrastruktur). Mal sehen wie die Details am Ende sussehen.

Edit: Könnte auch noch interessant sein sie mit Mitarbeitern in Kurzarbeit, also weniger Stunden am Tag aber trotzdem jeden Tag umgegangen wird.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 29.11.2020 22:43]
29.11.2020 22:31:37  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Steht da auch drin wie an dem Tag auf Arbeit arbeiten (Pendlerpauschale) und Teil Home Office umgegangen wird? Also frei wählbar, oder man lässt das für einem schlechtere weg?
29.11.2020 22:39:39  Zum letzten Beitrag
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RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
Das mit der Pauschale muss mir auch einer mal in normalen Deutsch erklären peinlich/erstaunt

Kann ich mir jetzt nen Bürostuhl, Laptop und co kaufen und dies Absetzen, auch wenn ich einen Arbeitsplatz im Unternehmen habe?
30.11.2020 12:37:15  Zum letzten Beitrag
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Zitat von RageQuit

Kann ich mir jetzt nen Bürostuhl, Laptop und co kaufen und dies Absetzen, auch wenn ich einen Arbeitsplatz im Unternehmen habe?


Nein. Die Pauschale kannst du in jedem Fall nutzen (deswegen ist es eine Pauschale). Sonstige Möglichkeiten, die es vorher nicht gab, gibt es auch weiterhin nicht. Und die Hürde für ein Heimarbeitszimmer ist für einen Arbeitnehmer, der ein Büro zur Verfügung hat, recht hoch.
30.11.2020 12:56:10  Zum letzten Beitrag
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RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
Okay, schade. Hätte konkrete Unterstützung (z.B. du kannst dein Arbeitszimmer ausstatten, was Sinn macht) schöner gefunden als die Pauschale.

Danke für die Hilfe!
30.11.2020 13:02:15  Zum letzten Beitrag
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Mata halt...

Wieso wäre es besser gewesen, wenn du statt der Pauschale eine Liste bekommen hättest (Schreibtisch, Stuhl - aber nur Ikea Markus, Strom zu 21,3%, ...)?
30.11.2020 13:08:01  Zum letzten Beitrag
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RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
Was will ich mit 5¤ am Tag, 600¤ gedeckelt. Sollen sie mir einfach 1k¤ einräumen für Schreibtischstuhl, Schreibtisch, etc. Halt dinge, die ich mir für das Homeoffice wirklich anschaffen muss um mein Arbeitszimmer auszustatten.

Diesbezügliche habe ich ja nichtmal ein Arbeitszimmer im Unternehmen, weil ich es nicht mehr betreten darf Breites Grinsen
30.11.2020 13:10:21  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Wenn du das Unternehmen nicht mehr betreten darfst, dann hast du ein häusliches Arbeitszimmer und darfst alle damit in Verbindung stehenden Kosten absetzen...
30.11.2020 13:12:52  Zum letzten Beitrag
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Mastersea

AUP Mastersea 30.11.2021
verschmitzt lachen
Da ist der Staat natürlich in der Pflicht das finanziell zu kompensieren.
Völlig klar.
Wer sollte das auch sonst machen?
30.11.2020 13:14:46  Zum letzten Beitrag
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RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
Um dies beim Finanzamt geltend zu machen, kann mir das mein Arbeitgeber einfach bestätigen? "Von der Zeit vom 01.06. bis 31.12.20 konnte der Mitarbeiter das Unternehmen aufgrund der Pandemie nicht mehr betreten..." sowas in der Art?
30.11.2020 13:14:59  Zum letzten Beitrag
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[Dicope]
 
Zitat von RageQuit

Was will ich mit 5¤ am Tag, 600¤ gedeckelt. Sollen sie mir einfach 1k¤ einräumen für Schreibtischstuhl, Schreibtisch, etc. Halt dinge, die ich mir für das Homeoffice wirklich anschaffen muss um mein Arbeitszimmer auszustatten.


Ich bin weiterhin verwirrt. Geht es dir um die Höhe oder das Vorgehen?

 

Diesbezügliche habe ich ja nichtmal ein Arbeitszimmer im Unternehmen, weil ich es nicht mehr betreten darf Breites Grinsen


Da bin ich raus, prinzipiell darf der AG ja Home Office nicht ohne weiteres anordnen. Möglich, dass da noch mehr zu holen ist, insbesondere wenn man ein den Ansprüchen entsprechendes Arbeitszimmer absetzen kann.
30.11.2020 13:15:02  Zum letzten Beitrag
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RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
...
Das Vorgehen in Bezug auf die Höhe eventuell ;-) Mir wäre halt ein größerer Rahmen mit definierten Büroutensilien zum Absetzen lieber, anstatt einer niedrigeren Pauschale.

Laptops, Stühle, Tische, Leuchtmittel - sowas halt absetzbar, dafür mit einem höheren Rahmen.
Aber vielleicht denke ich da zu klein.
30.11.2020 13:25:45  Zum letzten Beitrag
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[Dicope]

[Dicope]
Dann hättest du halt gleich die Diskussion mit privater Nutzung und so weiter.

Im Übrigen gilt:

 
Zitat von Mastersea

Da ist der Staat natürlich in der Pflicht das finanziell zu kompensieren.
Völlig klar.
Wer sollte das auch sonst machen?



Dass dein AG nicht in der Lage ist oder sich zu fein ist, seinen Teil des Arbeitsvertrages zu erfüllen, kann ja nicht primär dir oder der Allgemeinheit angelastet werden.

Da hilft ja auch keine Absetzbarkeit - den Großteil des Krams zahlst du ja doch selber. Und da würde ich meinem Arbeitgeber auf's Dach steigen.
30.11.2020 13:29:09  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von RageQuit

Um dies beim Finanzamt geltend zu machen, kann mir das mein Arbeitgeber einfach bestätigen? "Von der Zeit vom 01.06. bis 31.12.20 konnte der Mitarbeiter das Unternehmen aufgrund der Pandemie nicht mehr betreten..." sowas in der Art?


Das wird dein Arbeitgeber nicht machen, sondern nur etwas zur Verfügung stellen, das auf "Homeworking" und nicht "Homeoffice" abstellt. Wenn der AG zugeben würde, dass du von zu Hause arbeiten MUSST, dann wäre er auch verpflichtet, dir eine Arbeitsumgebung nach gesetzlichen Vorschriften einzurichten
30.11.2020 13:33:42  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Wir sprechen hier über einen Zeitungsartikel aus der FAZ, der sich auf was für Papiere auch immer beruft; spruchreif ist da noch nichts und deshalb ist es auch müßig, sich jetzt schon über gewisse Dinge zu beschweren. Es ist ja nicht einmal klar, ob diese angebliche Pauschale in den Arbeitnehmerpauschbetrag einbezogen oder davon unabhängig gewährt wird.

Die angesprochenen Tische/Stühle usw. stellen Arbeitsmittel dar und sind unabhängig von dem Bestehen eines richtigen, steuerlichen Arbeitszimmers grundsätzlich als (evtl. abschreibungspfl.) Werbungskosten zu behandeln.
30.11.2020 13:58:14  Zum letzten Beitrag
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[Dicope]

[Dicope]
 
Zitat von Switchie

Die angesprochenen Tische/Stühle usw. stellen Arbeitsmittel dar und sind unabhängig von dem Bestehen eines richtigen, steuerlichen Arbeitszimmers grundsätzlich als (evtl. abschreibungspfl.) Werbungskosten zu behandeln.


Auch, wenn man einen Tisch beim AG zur Verfügung hätte?
30.11.2020 14:02:17  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Wenn du dir einen Schreibtisch kaufst und den zu einem gewissen Anteil auch beruflich nutzt, dann sind das Werbungskosten, ja.
30.11.2020 14:17:58  Zum letzten Beitrag
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[Dicope]

[Dicope]
...
Wieder was gelernt. Doof, dass ich schon alles habe. :/
30.11.2020 14:19:49  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
wegwerfen, neu kaufen fröhlich
30.11.2020 14:46:02  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Oder je nachdem wann gekauft Abschreibung mitnehmen
30.11.2020 15:12:38  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
Wenn ich ein iPad/Laptop als Arbeitsmittel absetzen möchte, darf der Anschaffungspreis für die einmalige Abschreibung EUR 800 nicht überschreiten oder?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Dr. Schlauschlau am 30.11.2020 15:21]
30.11.2020 15:21:21  Zum letzten Beitrag
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30.11.2020 15:57:21  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
Jo und ich würde von den Malediven aus Homeofficen.
30.11.2020 16:05:49  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von Real_Futti

Die sollten lieber den Deckel von 1200¤ wegfallen lassen.
Hätte ich komplett HO, hätte ich belegbare Kosten von ~3000¤/Jahr.
Darlehenskosten
Strom
Wasser
Gas
Grundsteuer
Hausrat
Gebäudehaftpflicht
2% Hauskosten Jahr
Grundfläche
Anteil Fläche Arbeitszimmer


Ich dachte, der Deckel soll bei 600?
30.11.2020 16:09:32  Zum letzten Beitrag
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30.11.2020 16:15:29  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
Mit WiSO 2021 kann ich nur für 2020 die Steuererklärung machen, oder? Für 2019 bräuchte ich noch WiSO 2020 usw.?
03.12.2020 15:16:33  Zum letzten Beitrag
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[Muh!]Shadow

AUP [Muh!]Shadow 10.03.2015
Jo. Man kann zwar die alte Version importieren aber Buhl lässt sich das natürlich jedes Jahr einzeln vergolden.
03.12.2020 15:28:18  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand )
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