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Dachte ich mir. Eine Freundin fragte mich und ich war mir nicht sicher, hatte es aber auch so im Kopf. Bin für 2021 aber schon gewappnet. Beim BF Wiso für 20 maak mitgenommen und schön die Daten importieren lassen.
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Hab für vergangene Jahre einfach die gleiche Wiso-Version genommen, die Seiten ausgedruckt und die Jahreszahl dann einfach handschriftlich geändert. Hat funktioniert.
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Jeder schwabe wäre neidisch
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| Zitat von Peridan
Hab für vergangene Jahre einfach die gleiche Wiso-Version genommen, die Seiten ausgedruckt und die Jahreszahl dann einfach handschriftlich geändert. Hat funktioniert.
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sehr geil.
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| Zitat von Switchie
Jeder schwabe wäre neidisch
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War mehr Faulheit. Hätte auch gedacht, dass die das im Finanzamt blöd finden. Aber für die ausgedruckte Version ist ja vollkommen unerheblich, welche Wiso-Version man nun genommen hat.
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| Zitat von Real_Futti
| Zitat von Rincewind
| Zitat von Real_Futti
Die sollten lieber den Deckel von 1200¤ wegfallen lassen.
Hätte ich komplett HO, hätte ich belegbare Kosten von ~3000¤/Jahr.
Darlehenskosten
Strom
Wasser
Gas
Grundsteuer
Hausrat
Gebäudehaftpflicht
2% Hauskosten Jahr
Grundfläche
Anteil Fläche Arbeitszimmer
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Ich dachte, der Deckel soll bei 600?
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Das sind ein paar Parameter, die man bei den eigentlichen Arbeitszimmergeschichte ansetzen kann, lässt sich ja mit höherer Aspemathik alles belegen. Nur ist da eben der Deckel bei 1200¤!
| | Aber die Absetzbarkeit als "Arbeitszimmer" setzt eben auch diverses voraus, dass typische Home Office Arbeitsplätze nicht erfüllen dürften - und viele "Arbeitszimmer" auch nicht. Abgeschlossener Raum, exklusive Nutzung, bereits eine Couch ist schwierig etc. Von daher sind die 600EUR Pauschale schon eine Vereinfachung.
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| Zitat von Peridan
| Zitat von Switchie
Jeder schwabe wäre neidisch
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War mehr Faulheit. Hätte auch gedacht, dass die das im Finanzamt blöd finden. Aber für die ausgedruckte Version ist ja vollkommen unerheblich, welche Wiso-Version man nun genommen hat.
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In der Regel ändern sich ja die formulare jedes Jahr, sodass das beispielsweise von 2018 auf 2019 gar nicht hätte klappen können. Neu ist zum Beispiel eine Anlage Haushaltsnahe Dienstleistung usw.
Also hattest du vermutlich Glück, einen nachsichtigen Sachbearbeiter zu haben.
Ich bin sowieso gespannt, wann die Papier-Erklärung nur noch in Ausnahmefällen angenommen wird.
Bei betrieblichen Steuererklärungen sowie Bilanzen und EÜR wird das seit zwei drei Jahren nur noch in unzumutbare Härte akzeptiert.
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| Zitat von Switchie
| Zitat von Peridan
| Zitat von Switchie
Jeder schwabe wäre neidisch
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War mehr Faulheit. Hätte auch gedacht, dass die das im Finanzamt blöd finden. Aber für die ausgedruckte Version ist ja vollkommen unerheblich, welche Wiso-Version man nun genommen hat.
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In der Regel ändern sich ja die formulare jedes Jahr, sodass das beispielsweise von 2018 auf 2019 gar nicht hätte klappen können. Neu ist zum Beispiel eine Anlage Haushaltsnahe Dienstleistung usw.
Also hattest du vermutlich Glück, einen nachsichtigen Sachbearbeiter zu haben.
Ich bin sowieso gespannt, wann die Papier-Erklärung nur noch in Ausnahmefällen angenommen wird.
Bei betrieblichen Steuererklärungen sowie Bilanzen und EÜR wird das seit zwei drei Jahren nur noch in unzumutbare Härte akzeptiert.
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Waren damals die Jahre 2013 bis 2016. Das war auf jeden Fall Glück und sehr viel Nachsicht.
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Hat einer der unverheirateten Eltern schon mal den Elternfreibetrag übertragen lassen? Meine Freundin studiert noch weswegen das aufkam.
Das erscheint mir aber unangenehm kompliziert mit den Voraussetzungen, da ja auch Erziehung als Unterhalt gilt. Von daher weiß ich nicht genau wie ich das beantragen kann. Zu allem Überfluss meint mein Ansprechpartner beim Finanzamt auch noch dass die Abwesenheit einer Unterhaltspflicht meiner studierenden Freundin für die Übertragung irrelevant sei.
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Mal aus den ESt Richtlinien zitiert:
| 2Der Elternteil, in dessen Obhut das Kind sich befindet, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes (§ 1606 Abs. 3 BGB). | |
Ich glaube da wirst du keine Chance haben.
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Hallo Zusammen,
habt ihr eigentlich mal eine Liste erstellt, wo ihr auflistet, was ihr in welchem Fall absetzen konntet?
Wir hatten mit den Arbeitskollegen (ausserhalb der Arbeitszeit privat im Besprechungsraum) über solche Themen gesprochen. Da hatte ich dann zum Beispiel auch erfahren, dass ich meine Brille absetzen kann, da ich einen Bildschirmarbeitsplatz habe.
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Eine Brille als Werbungskosten voll ansetzen geht meines Wissens nach nur, wenn die Sehschwäche durch den Job hervorgerufen würde (Attest notwendig) oder die Brille von Arbeitsplatz gefordert wird.
Bei einer Absetzung als außergewöhnliche Belastungen müssen halt die zumutbaren Belastungen berücksichtigt werden.
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| Zitat von Aspe
Eine Brille als Werbungskosten voll ansetzen geht meines Wissens nach nur, wenn die Sehschwäche durch den Job hervorgerufen würde (Attest notwendig) oder die Brille von Arbeitsplatz gefordert wird.
Bei einer Absetzung als außergewöhnliche Belastungen müssen halt die zumutbaren Belastungen berücksichtigt werden.
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dann hatte ich glück. Für 2018 ist meine 200¤ Brille ohne Probleme durchgegangen. Ohne Attest oder nachweis vom Arbeitsplatz.
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Rechnet Wiso eigentlich automatisch die Zinsen aus? Ich sitze gerade an meiner 2016er Erklärung
/ok jetzt brauche ich mal Hilfe:
Ich hab in dem Jahr zu Beginn der Arbeit in einer anderen Stadt gelebt und in der Arbeiststadt bei Freunden gepennt.
Erst nach 2 Monaten hatte ich eine neue Bude.
Wie mache ich das mit der Entfernungspauschale? Einfach für den Zeitraum die 300 km eintragen und danach dann die deutlich kürzeren? Muss ich die Fahrten nachweisen?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von M@buse am 06.12.2020 21:25]
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Du hast doch im Zweifel ne Meldebescheinigung, wo du wann gewohnt hast. Da würde ich mich mal dran halten, denn da gegenan argumentieren könnte schwierig werden (gerade 4 Jahre retrospektiv).
Und ja lol, hab meine 2016 auch vor ~1-2 Wochen gemacht. Hat aber angefixt :<
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Die Meldebescheinigung feinde ich gerade nicht, deshalb nehme ich das Datum des Mietvertrages.
Mir geht ja nur darum, ob ich die 300 km tatsächlich jeden Tag gefahren sein muss, oder ob das so durchgeht. Kann ja sein, dass man nur eine wöchentlich Heimfahrt ansetzen darf oder Nachweise für die Fahrten einreichen soll.
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Ich hab noch was exotisches. 2016 hab ich nach dem Studium ein paar Monate geharzt. Die haben auch Zuschüsse zu meiner private KV bezahlt. Muss ich die Anteile aus dem PV Kram rausrechnen oder kehrt da niemand?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von M@buse am 06.12.2020 22:26]
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/ jo
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von pr0mill0 am 10.12.2020 22:11]
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Da das Thema Homeoffice/Arbeitszimmer jetzt schon ein paar mal angeschnitten wurde, ich aber noch nicht schlau geworden bin: Kann ein Wissender unter euch einem DAU wie mir weiterhelfen?
Befinde mich in meiner Erstausbildung (Studium) und arbeite 20 h/Woche als Werkstudent; seit März ausschließlich im Homeoffice.
Seit August habe ich ein Arbeitszimmer, bin aber unsicher ob das den Ansprüchen des Finanzamts genügt. Das Zimmer ist abgeschlossen vom Rest der Wohnung (also ein echtes Zimmer) und macht gut 20% der Wohnfläche (3ZKB) aus; im Raum gibt's zwei Schreibtische, PC etc. die von meiner Frau (ebenfalls ausschließlich im HO) und mir genutzt werden. Eine Möglichkeit im Betrieb zu arbeiten gibt es grundsätzlich, aber alle MA sind angehalten möglichst zuhause zu arbeiten. Zudem wurde gut 80% der genutzten Hardware an die Kollegen im Homeoffice verteilt, sodass die Antwort auf die Frage: "Steht ein anderer Arbeitsplatz zu Verfügung?" lauten müsste: Naja, die meisten Arbeitsplätze im Betrieb sind nun leere Schreibtische ohne PC und Stuhl, aber mit einer dicken Schicht Staub.
Da ich naiv dachte, dass auch Corona vorbeigeht steht im Raum ein kleines Gästebett (fail), das aber der Situation entsprechend noch nie genutzt wurde. Das schließt den Raum als Arbeitszimmer aus, oder?
Können Anschaffungskosten für Schreibtisch (neu), Stuhl (neu), Hardware (sofern neu angeschafft) dennoch steuerlich geltend gemacht werden? In welchem Umfang? Nur die angedachten 600 EUR Pauschbetrag für HO?
Stromkosten/Miete fallen anteilig durch die mögliche private Nutzung des Raums ja wohl raus. Kosten für Internet sind anteilig (20%?) absetzbar? Gilt die Nutzung des Zimmers (und der Möbel) für das Studium auch als private Nutzung? Ich verdiene damit ja derzeit keinen Pfenning und gelesen habe ich, dass Erstausbildung nur begrenzt absetzbar sei.
Was ich zum Arbeitszimmer und zu Einrichtung gelesen habe, scheint mir auf vielen Internetseiten ein klares ja/nein/vielleicht zu sein.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von keinerfari am 13.12.2020 15:35]
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Wenn der Arbeitgeber die Hardware ins HO verfrachten lässt, ist das schon ein ziemlich eindeutiger Hinweis darauf, dass das AZ genutzt werden soll und damit beruflich notwendig ist. Im Zweifelsfall braucht es halt eine AG-Bescheinigung, falls der Sachbearbetier auf stur stellt.
Das Gästebett muss offiziell raus. Die Einrichtung kannst du dann grundsätzlich als Einzelkosten für das AZ ansetzen.
Hardware ist generell kein Problem und auch beim Anteil für Internet kannst du ggf. höher als die 20% gehen.
Die Nutzung für das Studium ist kein Ausschlussgrund. Nur weil die Erstausbildung nicht begünstigt ist, ist sie ja kein privater Spaß.
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Wie ratlos ich immer vor den Steuerbescheiden der Finanzämter stehe. Die Erklärungen sind inhaltlich z.T. falsch, oft komplett nicht nachvollziehbar und man kann nur raten was gemeint ist.
Die Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen (Frau Name) wurden um den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil (...-¤) zur Rentenversicherung gemindert. Da dieser Anteil größer ist als der geleistete Mitgliedsbeitrag i.H.v ... bleibt dies ausseracht.
Ein Paradebeispiel. Meine Frau zahlt in keine landwirtschaftliche Alterskasse ein, sondern das Versorgungswerk der Rechtsanwälte. Und warum das o.g. gemacht wird, wird weder mit § belegt noch sonst wie erklärt. Benutzerfreundlich ist anders...
Dann wurden einfach zu unseren Gunsten xxxx EUR bei "sonstige steuerfreie Zuschüsse zur Basiskranken- und Pflegeversicherung" aufgenommen. Ohne Erklärung.
Entweder versteh ich nicht, wo man das Versorgungswerk in der Steuererklärung einträgt, oder die nicht. Ich glaube die kommen auch damit durcheinander, dass AG und AN je 50% zahlen.
Aber wie immer ist die Erstattung nur etwas kleiner als das, was WISO ausgerechnet hat, also ignoriere ich es wahrscheinlich. Ein Steuerberater lohnt für 250-450 EUR ja nicht.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 17.12.2020 9:21]
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| Zitat von smoo
Die Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen (Frau Name) wurden um den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil (...-¤) zur Rentenversicherung gemindert. Da dieser Anteil größer ist als der geleistete Mitgliedsbeitrag i.H.v ... bleibt dies ausseracht.
Ein Paradebeispiel. Meine Frau zahlt in keine landwirtschaftliche Alterskasse ein, sondern das Versorgungswerk der Rechtsanwälte. Und warum das o.g. gemacht wird, wird weder mit § belegt noch sonst wie erklärt. Benutzerfreundlich ist anders...
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Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 5.
Landwirtschaftliche Alterskasse und berufsständige Versorgungswerke werden in die gleiche Zeile eingetragen. Wird wahrscheinlich nur der Textbaustein bei den Erläuterungen nicht ausführlich genug sein.
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Ja, ich hatte sowas vermutet. Ich überlege einfach Einspruch einzulegen und zu sagen "stimmt nicht", in der Hoffnung dass mal eine ausführliche Begründung kommt.
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Allerdings zählt die Homeoffice-Pauschale zu den Werbungskosten - wie Weiterbildung und Arbeitskleidung - für die allen Steuerzahlern pauschal 1000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Werbungskosten inklusive Homeoffice-Pauschale über 1000 Euro kommt, wird also extra entlastet. Bei allen anderen verpufft die Maßnahme.
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https://www.tagesschau.de/wirtschaft/steuer-homeoffice-pauschale-101.html
Fail.
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Wie viele kommen denn ohne Pendlerpauschale auf über 1.000¤? Der Bund rechnet ja mit 1 Mrd.¤ Mehrkosten? Wo sollen die denn herkommen?
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| Zitat von chuck.sports
ohne Pendlerpauschale
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Die hat man ja nach wie vor. Nur halt nicht an den Tagen, an denen man im Home Office war
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Wenn ein fiktiver Arbeitnehmer ab Ende März im HomeOffice ist und vorher 60 Tage im Büro gearbeitet hätte, bräuchte er einen einfachen(!) Arbeitsweg von über 55km, um an die 1.000 ¤ zu kommen. Ich weiß, dass das manche wirklich betrifft, aber die Wahrscheinlichkeit ist nun wirklich nicht mehr so hoch.
Die AG werden ja auch eher pauschale Bescheinigungen ausstellen. Das Gesetz ist schon ein Witz.
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |