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Da die Berechnung des Mutterschuztlohns stellt man auf das Brutto ab, daher würde die Mutter auch die Entlastung durch Wegfall des Soli mitnehmen
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Ist das denn das gleiche wie Mutterschutz? Ist ja ein frühzeitiges Beschäftigungsverbot.
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Da beides im MuSchG geregelt ist, sollte es da eigentlich keinen Unterschied geben.
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hehe
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Mal angenommen ich will mir fürs Homeoffice einen 500¤ teuren Monitor holen. Kann ich den komplett absetzen oder müsste ich da mit blöden Nachfragen rechnen? Funfact: der wäre wirklich nur für berufliche Zwecke weil mein antiker Laptop kein 4k packt.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von M'Buse am 26.01.2021 20:11]
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Du Hund. P0t Droid war zu schnell.
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Kann mir nicht vorstellen dass das Rückfragen kommen.
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Ich hab selbst meinen 55 Zoll Fernseher als "externes Ausgabemedium" tituliert und problemlos durchbekommen, ergo: ich denke nicht, dass es da Probleme gibt, und wenn doch, dann verweise auf Corona - das wird eh das Totschlagargument der nächsten Jahre
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| Zitat von Mad_Melone
Ich hab selbst meinen 55 Zoll Fernseher als "externes Ausgabemedium" tituliert
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Gute Idee.
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| Zitat von Real_Futti
Ausgaben für Masken müssten sich doch problemlos bei den Heilkosten etc. unterbringen lassen, oder?
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Wenn du damit den Ansatz als außergewöhnliche Belastungen meinst: bitte beachte hierzu die sogenannte "zumutbare Belastung", die für den durchschnittlichen Potler alleine durch Masken wohl nicht erreicht wird (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html).
Aber: ggfs mit Verweis auf offenes Verfahren BFH VI R 18/19 auch ohne zumutbare Belastung ansetzen - Erfolgschancen aber zumindest mal ungewiss, mE sehr gering.
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Kosten für FFP2 Masken die ich brauche um ins Büro zu kommen oder mal einen Termin wahr zu nehmen, werden bei mir als ganz reguläre Werbungskosten auf der Steuererklärung landen.
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| Zitat von Aspe
Kosten für FFP2 Masken die ich brauche um ins Büro zu kommen oder mal einen Termin wahr zu nehmen, werden bei mir als ganz reguläre Werbungskosten auf der Steuererklärung landen.
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Bei uns stellt der AG echt viele Masken.
FFP2 sowieso wenn man die im dienstlichen Kontext braucht. OP als Standard auch so.
Aber ansonsten würd ich die da auch sehen auf der Erklärung, um ehrlich zu sein.
Ahh gut Zwischen MM bestätigt. Sehr schön. Ich mag den Thread. <3
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Che Guevara am 27.01.2021 14:19]
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| Zitat von -Zero-
Wie läuft das eigentlich im FA ab wenn die eine Steuererklärung geprüft haben? Ich habe gestern mit meinem Bearbeiter gesprochen und wollte wissen, ob er meine nachgereichten Unterlagen sowie Änderungswünsche (für 2019) erhalten hat.
Er hat mir dann nebenbei noch gesagt, dass er meinen "Fall" vorgestern abgeschlossen hat. Die Benachrichtigung kommt dann so in 1-2 Wochen. Laufen da nachträglich Prüfprozesse oder so eine Art Stapelverarbeitung 1x die Woche?
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Eine nachträgliche Prüfung erfolgt nicht.
Die Steuerklärung wird vom Bearbeiter freigegeben und muss bei bestimmten Voraussetzungen nochmal vom Vorgesetzten geprüft werden.
Der Fall landet dann im täglichen Rechentermin, sofern es dort keine Fehlermeldung gibt, wird der Bescheid zentral ausgedruckt und versandt. Zwischen Freigabe des Falles durch den Bearbeiter und Versand des Bescheides vergehen in der Regel so ca. 7 Tage. Das kann aber auch von Land zu Land unterschiedlich sein.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Mastersea am 28.01.2021 6:23]
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Frage bei Aktiendepot Übertragungen:
Ich möchte mein Depot in dem nur ich gelistet bin auf das gemeinsame Depot von mir und meiner Frau übertragen:
Folgendes steht in den AGB's:
"Überträge auf Depots Dritter gelten als Überträge mit Eigentümerwechsel. Seit dem 01.01.2010 sind auch Überträge zwischen Depots von Ehegatten bzw. Lebenspartnern als unentgeltlicher Depotübertrag anzusehen. Werden ab dem 01.01.2009 angeschaffte Bestände unentgeltlich übertragen, erfolgt eine Meldung mit folgendem Inhalt an die zuständigen Finanzbehörden: Übertragenes Wertpapier, Übertragungszeitpunkt, Wert zum Übertragungszeitpunkt, Anschaffungskosten, persönliche Daten des Übertragenden und des Empfängers (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Identifikationsnummer) sowie deren Verwandtschaftsverhältnis, Depotnummer und Kreditinstitut des Empfängers."
Check nicht zu 100% ob ich da sicher keine Steuern zahle da ich ja nicht alleine im "neuen" Depot gelistet bin. Hat da jmd. Ahnung von? Many thanks
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Keine detaillierte Ahnung. Aber ich habe es deswegen sein lassen. Warum dort Diskussionspotential schaffen - der Nutzen ist ja überschaubar.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 29.01.2021 10:40]
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Das ist wichtig weil
A) dann nach dem Übertrag dem neuen, hälftigen Eigentümer auch die hälftigen Anschaffungskosten der Wertpapiere zugeordnet werden müssen zur späteren Ermittlung eines Gewinns. Grundsätzlich würde eine Depotübertragung ja einer Veräußerung gleichstehen und somit Kapitalertragsteuer auslösen. Durch die Mitteilung der Daten zeigt man der Bank/dem FA mit, dass es sich um eine unentgeltliche Übertragung und mithin um keine Veräußerung handelt, § 43 (1) S. 4+5 EStG.
B) Die unentgeltliche Übertragung ja eine Schenkung von Ehemann an Ehefrau darstellt. Wenn da nicht nur Spielgeld drauf ist sondern Werte oberhalb der Freibeträge, dann hat das Finanzamt natürlich ein Interesse daran.
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BMF-Schreiben vom 18.01.2016, Rz. 168: "Wird ein Wirtschaftsgut vom Einzeldepot eines Ehegatten/Lebenspartners auf ein Gemein-schaftsdepot der Ehegatten/Lebenspartner (oder umgekehrt) oder auf ein Einzeldepot des an-deren Ehegatten/Lebenspartners übertragen, gilt dies für Zwecke des Kapitalertragsteuerab-zugs als unentgeltliche Übertragung i. S. des § 43 Absatz 1 Satz 5 und 6 EStG. Hiervon unab-hängig bedarf es jedoch der Angabe der steuerlichen Identifikationsnummern der Ehegat-ten/Lebenspartner."
Im Ergebnis: keine Veräußerungsfiktion, stattdessen Fortführung der Anschaffungsdaten (sog. Fußstapfentheorie) und somit (erstmal) kein ertragsteuerliches Ereignis, im Rahmen der ErbSt müsste da der Begriff "Spielgeld" schon sehr weit gefasst werden, damit das relevant wird, sofern nicht kurz danach der Ehepartner stirbt
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Dankeschön, das hilft weiter.
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| Zitat von Real_Futti
Und dieses Jahr kommen noch ein paar Implantate zusammen.
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Neue Diddn kann man in der Steuer angeben?
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| Zitat von Chinakohl mit Reis
| Zitat von Real_Futti
Und dieses Jahr kommen noch ein paar Implantate zusammen.
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Neue Diddn kann man in der Steuer angeben?
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Bei deiner Mutter gehen die als Werbungskosten durch.
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Ich hoffe hier kann mir jemand die Frage beantworten.
Ich möcht die Steuererklärung 2018 und 2019 für meine Freundin fertig machen.
In 2018 war Sie zunächst in Elternzeit und hat Elterngeld erhalten. Dann auf 400¤ Basis bei Ihrem Arbeitgeber gearbeitet und schließlich ab November 2018 in Teilzeit. In Elster kann ich jedoch keine Bescheinigung für Sie als Arbeitnehmerin abrufen. Auch den Ausdruck zur Lohnsteuer 2018 ist als einziger nicht in den abgehefteten Unterlagen. Und der Arbeitgeber hat Anfang 2019 auf einen neuen Dienstleister für die Abrechnung gewechselt. Gibt es irgendeine Möglichkeit das Ding zu bekommen um die Steuererklärung fertig zu machen?
Ich muss die ja zwingend für den Baukindergeldantrag haben und ich brauch das ganze möglichst schnell.
Auf Nachfrage beim Arbeitgeber kam bisher nur, ja wir schauen mal und melden uns.
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Entweder hat die Datenübertragung von Arbeitgeber - > Finanzamt nicht funktioniert oder die Schnittstelle FA - > Elster spinnt.
Du kannst nur parallel den alten Arbeitgeber nerven und beim FA telefonisch erfragen, ob LSt Daten gespeichert sind.
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Danke für die Rückmeldung. Beim Finanzamt weiß man nichts davon, dass meine Freundin in 2018 auch noch in Teilzeit gearbeitet hat. Nun gut, dann kann ich das jetzt erstmal fertig machen um einen Bescheid zu haben und alles andere klären wir dann.
Danke für die schnelle Rückmeldung.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von HeilunG am 02.02.2021 16:30]
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |