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Dann hat der Arbeitgeber es verballert, sie ordentlich anzumelden.
ODER es war gar keine Beschäftigung "auf Steuerkarte" sondern nur geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung.
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Er schrieb Teilzeit, das kann alles sein. Daher meine Mutmaßungen
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| Zitat von Flashhead
| Zitat von Mad_Melone
Woher soll deine Bank auch wissen, wieviel Einkommen du hast und ob du nicht zu den Top 10%-Einkommen in Deutschland zählst, die weiter Soli zahlen? (Und deine pOT e.V. Mitgliedskarte ist dafür eigentlich der Beweis)
DU kannst dir den Soli aber im Rahmen deiner Steuererklärung zurückholen
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Ich frage mal ganz vorsichtig: Bist Du Dir da sicher? Die Abschaffung bzw. Gleitzone bezieht sich doch nur auf die ESt. Kapitalerträge sind doch davon unbenommen und werden weiterhin voll besteuert. Sonst würde jemand mit 0 EUR ESt aber 250.000 EUR KESt keinen Soli zahlen.
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In dem von dir genannten Beispiel natürlich nicht, aber über die sogenannte Günstigerprüfung wird geprüft, ob die Besteuerung zum allgemeinen progressiven Steuersatz (dann ohne Soli) günstiger für den Steuerpflichtigen ist als die Besteuerung zum festen Tarif (dann mit Soli).
| Zitat von Sealright
Da es hier gerade un den Soli geht. Besteht eigentlich auch die Möglichkeit diesen durch einen Lohnsteuerermäßigungsantrag zu reduzieren? Hintergrund der Arbeitnehmer verdient so viel, dass der Soli fällig ist, aber bei der gemeinsamen Veranlagung am Jahresende würde der Soli komplett wegfallen. Ist immerhin aufs Jahr gesehen eine nicht unerhebliche Summe, die man dem Finanzamt nicht als Darlehen geben möchte.
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Mir fallen da als Möglichkeiten nur die Wahl einer guten Lonhsteuerklassen-Kombination, ggfs. unter Nutzung des Faktorverfahrens ein, aber Switchie weiß in diesen Dingen eigentlich immer besser Bescheid
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Hab mich schon gewundert, wo Du meinen Quote hergezogen hast, ich hab ihn hier im Thread nicht gefunden. Bis ich dann festgestellt habe, dass ich das woanders, auch noch im falschen Thread gepostet habe.
Hmm, mal schauen, ob Switchie noch ne Idee hat, aber die Lohnsteuerklasse extra dafür wechseln wollen wir jetzt nicht. Zur Not muss es so bleiben und dann gibt es wenigstens am „Jahresende“ ne nette Einmalzahlung.
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Ich denke nicht, dass es da eine Möglichkeit gibt bzw. habe ich davon auch nichts weiter gelesen. Vermutlich geht es da um einen verschwindend geringen Teil der Steuerpflichtigen, bei der sich ein solcher Fall überhaupt ergeben würde.
Bei Steuerklasse III fällt Soli ja erst ab einem Brutto von rund 11.000 ¤ monatlich an.
Ich gehe deshalb davon aus, dass das in Kauf genommen wird.
Anderes Beispiel, bei dem auch erst in der Veranlagung wieder glatt gezogen wird (und weil es hier gerade bei mir auf dem Schreibtisch liegt)
Steuerklassen III/V, Bruttolöhne 163 T und 35 T
Hier werden jetzt Vorauszahlungen zur ESt festgesetzt (es gibt auch noch weitere Einkünfte in dem Fall).
Bei großem zu versteuernden Einkommen ist der Kinderfreibetrag immer günstiger als das Kindergeld. Hier wird automatisch eine Vergleichsrechnung gemacht, auf die man jetzt nicht näher eingehen muss.
Jetzt sagt aber das Gesetz (§37 EStG), dass dieser Aspekt bei der Berechnung der Vorauszahlungen nicht berücksichtigt werden darf.
Das führt dann im o. g. Fall dazu, dass etwa 200 ¤ monatlich "mehr" an Vorauszahlungen geleistet werden müssen, die erst über die Steuererklärung wieder zurückgeholt werden können.
Tldr: Es gibt auch andere Fälle, in denen gewisse Sachverhalte erst über die Jahreserklärung wieder glattgezogen werden.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 10.02.2021 10:58]
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Meine Freundin ist Anfang 2020 aus der Kirche ausgetreten, aber irgendwie ist ihr erst vor Kurzem aufgefallen, dass sie trotzdem die ganze Zeit Kirchensteuer bezahlt hat.
Einwohnermeldeamt hier meint wenig hilfreich, dass sie wohl beim Anmelden in der Stadt das dann wohl falsch angegeben hat. Ich bin mir aber gar nicht sicher, was die da zu melden (ha) haben, Bescheinigung des Austritts liegt hat trotzdem vor.
1) Das Geld wird sie wohl wieder kriegen, oder?
2) Wem muss sie dafür auf die Finger hauen?
3) Warum ist die Alte so trantütig? Oh weia.
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Und warum ist sie erst 2020 ausgetreten?
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| Zitat von Smoking44*
Meine Freundin ist Anfang 2020 aus der Kirche ausgetreten, aber irgendwie ist ihr erst vor Kurzem aufgefallen, dass sie trotzdem die ganze Zeit Kirchensteuer bezahlt hat.
Einwohnermeldeamt hier meint wenig hilfreich, dass sie wohl beim Anmelden in der Stadt das dann wohl falsch angegeben hat. Ich bin mir aber gar nicht sicher, was die da zu melden (ha) haben, Bescheinigung des Austritts liegt hat trotzdem vor.
1) Das Geld wird sie wohl wieder kriegen, oder?
2) Wem muss sie dafür auf die Finger hauen?
3) Warum ist die Alte so trantütig? Oh weia.
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Bei mir hatte dass das Amt auch beim Umzug verschlafen. "Sie können das Geld ja über die Steuererklärung zurückholen."
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| Zitat von Switchie
Tldr: Es gibt auch andere Fälle, in denen gewisse Sachverhalte erst über die Jahreserklärung wieder glattgezogen werden.
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Vielen Dank für die Einschätzung. Dann muss man das lassen und sich den Betrag über die Steuerklärung wieder zurückholen.
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| Zitat von Smoking44*
Meine Freundin ist Anfang 2020 aus der Kirche ausgetreten, aber irgendwie ist ihr erst vor Kurzem aufgefallen, dass sie trotzdem die ganze Zeit Kirchensteuer bezahlt hat.
Einwohnermeldeamt hier meint wenig hilfreich, dass sie wohl beim Anmelden in der Stadt das dann wohl falsch angegeben hat. Ich bin mir aber gar nicht sicher, was die da zu melden (ha) haben, Bescheinigung des Austritts liegt hat trotzdem vor.
1) Das Geld wird sie wohl wieder kriegen, oder?
2) Wem muss sie dafür auf die Finger hauen?
3) Warum ist die Alte so trantütig? Oh weia.
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1) Ja, über die Steuererklärung
2) Dem Einwohnermeldeamt: Einfach die Austrittsbestätigung nochmal vorlegen und die geben das dann ans Finanzamt weiter
3) Das kann ich dir leider nicht sagen
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Steuerbescheid 2019 erhalten, 100 zurückbekommen. Die letzten Jahre ebenfalls (wegen Elterngeld was weniger die letzten Jahre).
Gleichzeitig kam ein Vorauszahlungsbescheid über 350¤ pro Quartal Kein Gewerbe, keine Nachzahlungen bisher.
Steuerklasse 3/5 ... mal nachfragen wer sich da vertan hat, denn wenn das deren Ernst ist, dann weiß ich nicht warum ich 3/5 behalten sollte
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Da die Kombination 3/5 in vielen Fällen zu einer Nachzahlung führt, ist es nicht ungewöhnlich, dass Vorauszahlungen festsetzt werden.
Kommt natürlich immer auf den individuellen Fall an, da lässt sich jetzt keine Ferndiagnose stellen. Am besten anrufen und erklären lassen.
Achtung: Die Wahl der Steuerklassen hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Steuerlast, sie stellt nur eine Vorauszahlung auf die Jahressumme dar.
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| Zitat von Switchie
Achtung: Die Wahl der Steuerklassen hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Steuerlast, sie stellt nur eine Vorauszahlung auf die Jahressumme dar.
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Das scheinen viele irgendwie nicht zu verstehen.
Wenn Mann und Frau jeweils ein Einkommen von 50.000¤ haben, dann ist die tatsächliche Steuerlast doch gleich, egal ob verheiratet oder unverheiratet oder?
Bei welcher Konstellation ändert sich das denn? Vermutlich wenn einer der beiden wenig/nichts verdient und der Steuerfreibetrag noch ausgenutzt werden kann?
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Redet ihr hier nicht über zwei verschiedene Dinge?
Also einmal Steuerklasse III/V vs. IV/IV und dann eben einzeln/gemeinsame Veranlagung?
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| Zitat von Real_Futti
Ich habe mal gehört, wenn Mann viel und Frau wenig verdient (oder umgekehrt); dann lohnt sich 3/5.
Beispiel:
Jeder verdient 50k und jeder zahlt in 4/4 5k Steuern.
Verdient er nun 80k und sie 20k, dann zahlt er 7 und sie 2k.
Also was weniger.
Ehegattensplitting halt.
Liege ich da richtig?
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4er mit Faktor bitte nicht vergessen.
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| Zitat von Real_Futti
Ich habe mal gehört, wenn Mann viel und Frau wenig verdient (oder umgekehrt); dann lohnt sich 3/5.
Beispiel:
Jeder verdient 50k und jeder zahlt in 4/4 5k Steuern.
Verdient er nun 80k und sie 20k, dann zahlt er 7 und sie 2k.
Also was weniger.
Ehegattensplitting halt.
Liege ich da richtig?
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Die Wahl der Steuerklassen hat nur Auswirkung auf den monatlich ausgezahlten Nettolohn, bei der Jahressteuererklärung werden die bisher geleisteten Steuern (hier dann die Lohnsteuer) von der gesamten Steuerbelastung abgezogen.
Die gesamte Steuerbelastung ist bei gemeinsamer Veranlagung bei Ehegatten völlig losgelöst von den bisher durch die Lohnsteuer geleisteten Vorauszahlungen.
Sprich egal, ob 4/4 oder 3/5, die Jahressteuer ist gleich. Allein die Höhe der durch die Steuerklassenwahl beeinflussbare Vorauszahlung durch die monatlich einbehaltenen Lohnsteuern variieren.
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| Zitat von millOr
Steuerbescheid 2019 erhalten, 100 zurückbekommen. Die letzten Jahre ebenfalls (wegen Elterngeld was weniger die letzten Jahre).
Gleichzeitig kam ein Vorauszahlungsbescheid über 350¤ pro Quartal Kein Gewerbe, keine Nachzahlungen bisher.
Steuerklasse 3/5 ... mal nachfragen wer sich da vertan hat, denn wenn das deren Ernst ist, dann weiß ich nicht warum ich 3/5 behalten sollte
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Wenn da viele Ausgaben dabei waren, die eher nicht regelmäßig vorkommen (z.B. Handwerkerleistungen, Gesundheitskosten, etc.) dann kann das schon richtig sein. Wenn dem nicht so ist, wäre das eher seltsam, denn normalerweise setzt das FA Vorauszahlungen in der Regel erst so ab 400 ¤ Nachzahlung fest.
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| Zitat von Mastersea
| Zitat von Real_Futti
Ich habe mal gehört, wenn Mann viel und Frau wenig verdient (oder umgekehrt); dann lohnt sich 3/5.
Beispiel:
Jeder verdient 50k und jeder zahlt in 4/4 5k Steuern.
Verdient er nun 80k und sie 20k, dann zahlt er 7 und sie 2k.
Also was weniger.
Ehegattensplitting halt.
Liege ich da richtig?
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Die Wahl der Steuerklassen hat nur Auswirkung auf den monatlich ausgezahlten Nettolohn, bei der Jahressteuererklärung werden die bisher geleisteten Steuern (hier dann die Lohnsteuer) von der gesamten Steuerbelastung abgezogen.
Die gesamte Steuerbelastung ist bei gemeinsamer Veranlagung bei Ehegatten völlig losgelöst von den bisher durch die Lohnsteuer geleisteten Vorauszahlungen.
Sprich egal, ob 4/4 oder 3/5, die Jahressteuer ist gleich. Allein die Höhe der durch die Steuerklassenwahl beeinflussbare Vorauszahlung durch die monatlich einbehaltenen Lohnsteuern variieren.
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Genau und in meinem Fall hätte ich mit 3/5 im Monat mehr "übrig", und Kriege an Ende weniger Steuern zurück nach der Steuererklärung.
Wenn ich jetzt aber jeden 3. Monat eine Vorauszahlung von 350 machen soll, habe ich dieses Vorteil nichtmehr. Und werde so quasi in die gleiche Situation wie bei 4/4 gezwungen.
Würde ja Sinn machen wenn ich notorisch immer Steuern nachzahlen müsste um mich davor zu bewahren, aber ich habe bis jetzt noch kein Jahr nachzahlen müssen und die finanzielle Situation hat sich nicht geändert. Deshalb das große Fragezeichen über meinem Kopf. Aber ich denke dass wird sich klären, das Finanzamt hat bisher hier immer Recht fix reagiert und es wird sich entweder um einen Fehler handeln oder einen guten Grund geben. Ich bin gespannt.
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| Zitat von DJDeath
| Zitat von millOr
Steuerbescheid 2019 erhalten, 100 zurückbekommen. Die letzten Jahre ebenfalls (wegen Elterngeld was weniger die letzten Jahre).
Gleichzeitig kam ein Vorauszahlungsbescheid über 350¤ pro Quartal Kein Gewerbe, keine Nachzahlungen bisher.
Steuerklasse 3/5 ... mal nachfragen wer sich da vertan hat, denn wenn das deren Ernst ist, dann weiß ich nicht warum ich 3/5 behalten sollte
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Wenn da viele Ausgaben dabei waren, die eher nicht regelmäßig vorkommen (z.B. Handwerkerleistungen, Gesundheitskosten, etc.) dann kann das schon richtig sein. Wenn dem nicht so ist, wäre das eher seltsam, denn normalerweise setzt das FA Vorauszahlungen in der Regel erst so ab 400 ¤ Nachzahlung fest.
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Hatte ich auch mal, wegen einer Nachzahlung wurde direkt ein Vorrauszahlung für das nächste Jahr angesetzt.
Hab dort dann angerufen und erklärt, dass die Nachzahlung nur durch Elterngeld etc. zustande kam und wir nun beide wieder normal arbeiten. --> Vorrauszahlung wurde direkt wieder gestrichen.
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| Zitat von millOr
| Zitat von Mastersea
| Zitat von Real_Futti
Ich habe mal gehört, wenn Mann viel und Frau wenig verdient (oder umgekehrt); dann lohnt sich 3/5.
Beispiel:
Jeder verdient 50k und jeder zahlt in 4/4 5k Steuern.
Verdient er nun 80k und sie 20k, dann zahlt er 7 und sie 2k.
Also was weniger.
Ehegattensplitting halt.
Liege ich da richtig?
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Die Wahl der Steuerklassen hat nur Auswirkung auf den monatlich ausgezahlten Nettolohn, bei der Jahressteuererklärung werden die bisher geleisteten Steuern (hier dann die Lohnsteuer) von der gesamten Steuerbelastung abgezogen.
Die gesamte Steuerbelastung ist bei gemeinsamer Veranlagung bei Ehegatten völlig losgelöst von den bisher durch die Lohnsteuer geleisteten Vorauszahlungen.
Sprich egal, ob 4/4 oder 3/5, die Jahressteuer ist gleich. Allein die Höhe der durch die Steuerklassenwahl beeinflussbare Vorauszahlung durch die monatlich einbehaltenen Lohnsteuern variieren.
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Genau und in meinem Fall hätte ich mit 3/5 im Monat mehr "übrig", und Kriege an Ende weniger Steuern zurück nach der Steuererklärung.
Wenn ich jetzt aber jeden 3. Monat eine Vorauszahlung von 350 machen soll, habe ich dieses Vorteil nichtmehr. Und werde so quasi in die gleiche Situation wie bei 4/4 gezwungen.
Würde ja Sinn machen wenn ich notorisch immer Steuern nachzahlen müsste um mich davor zu bewahren, aber ich habe bis jetzt noch kein Jahr nachzahlen müssen und die finanzielle Situation hat sich nicht geändert. Deshalb das große Fragezeichen über meinem Kopf. Aber ich denke dass wird sich klären, das Finanzamt hat bisher hier immer Recht fix reagiert und es wird sich entweder um einen Fehler handeln oder einen guten Grund geben. Ich bin gespannt.
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Wie gesagt 4/4 mit Faktor sollte man sich wirklich mal betrachten. Weniger Netto als 3/5 aber mehr als normale 4/4, im Zweifel aber wenig Aus/Rückzahlung je nachdem was abgesetzt werden kann.
Aber ist immer Einzelfall Betrachtung logischerweise.
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Es ist alles immer Einzelfallbetrachtung, deshalb kann man auch nur triviale antworten geben und ansonsten die Glaskugel anwerfen.
Die Antwort gefällt aber nicht allen
Ohne den Steuerbescheid gesehen zu haben bringt das selten was.
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Ahoi, hätte da ne eher simple Frage.
Hab meinen Einkommenssteuerbescheid für 2026 bekommen und ich bin noch innerhalb der Einspruchsfrist.
Mir ist nämlich eingefallen, dass ich damals diverses Elektrowerkzeug für ein paar hundert Euro für ein Spontanprojekt in der Arbeit (war Ingenieur in einer Entwicklungsabeilung) gekauft. Das Zeug wurde von mir privat gekauft weil es nicht dauerhaft in der Arbeit benötigt wurde und danach von mir sowieso privat genutzt. Jetzt würde ich natürlich gerne versuchen, die Belege noch nachzureichen.
Geht das überhaupt? Und bekommt man solche kleinere Sachen, die man mit aktualisierter Einkommensteuererklärung nachliefert einfach durchgewunken oder wird da dann besonders genau geschaut, sodass ich noch nen Roman mitliefern müsste?
Vielen Dank!
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Solange du noch in der Einspruchsfrist bist (ich nehme an, du hast dich beim Jahr irgendwie vertippt), dann kannst du weitere Ausgaben/Werbungskosten noch problemlos angeben. Eine vollkommen neue Steuererklärung wird dafür im Zweifel nicht benötigt, einfach kurzen Brief schreiben, in der du um Berücksichtigung weiterer Ausgaben wie beigefügt bittest. Ich rufe dann immer kurz beim Sachbearbeiter an, stell mich ein bisschen dumm und kündige das Schreiben schon an.
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Ein Gedankenspiel:
Eltern können ihren Kindern ja relativ viel Kohle steuerfrei schenken. Machen sie, Kinder kaufen davon ne Wohnung und vermieten sie zum ortsüblichen Preis bzw. leicht darunter an die Eltern. So weit sollte das problemlos funktionieren, oder?
Was nun allerdings, wenn die Eltern den Kindern weiter (regelmäßig oder einmalig) Geld schenken, so lange das Mietverhältnis läuft? Kommt dann irgendwann das Finanzamt und sagt "olol, verdeckte Zahlungen, die eigentlich zur Miete zählen, müssen versteuert werden!"
Wie sieht es aus, wenn die Kinder einen Kredit aufnehmen, ne Wohnung kaufen, an die Eltern vermieten und dann gibt es ne größere Schenkung, mit der dann z.B. ne Sondertilgung auf den Kredit erfolgt?
E-Street... No retreat, no surrender
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Die Eltern bezahlen über die Schenkung die Wohnung und zahlen dann noch Miete dafür?
So doofe Eltern gibt's doch gar nicht.
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |