|
|
|
|
Was das für ein blödsinniges Szenario?
Google Mal nach Schenkung mit Nießbrauchrecht. So macht man das heutzutage clever. Das Nießbrauchrecht mindert den Wert der Schenkung, so dass man vielleicht sogar unter der Freigrenze für Schenkungen liegt.
|
|
|
|
|
|
|
In meinem Szenario ist die Immobilie ja noch zu erwerben. Macht da Nießbrauch überhaupt Sinn? Welche Vorteile bestehen da zur Vermietung? Können die Kinder dann Aufwendungen für die Immobilie im gleichen Umfang steuerlich absetzen, wie wenn sie Vermieter wären?
E-Street... No retreat, no surrender
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Mad_Melone
Solange du noch in der Einspruchsfrist bist (ich nehme an, du hast dich beim Jahr irgendwie vertippt), dann kannst du weitere Ausgaben/Werbungskosten noch problemlos angeben. Eine vollkommen neue Steuererklärung wird dafür im Zweifel nicht benötigt, einfach kurzen Brief schreiben, in der du um Berücksichtigung weiterer Ausgaben wie beigefügt bittest. Ich rufe dann immer kurz beim Sachbearbeiter an, stell mich ein bisschen dumm und kündige das Schreiben schon an.
| |
Ne, Jahr stimmt schon
Das mit dem formlosen Schreiben klingt gut, danke.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von M'Buse
Was das für ein blödsinniges Szenario?
Google Mal nach Schenkung mit Nießbrauchrecht. So macht man das heutzutage clever. Das Nießbrauchrecht mindert den Wert der Schenkung, so dass man vielleicht sogar unter der Freigrenze für Schenkungen liegt.
| |
Was das für ne blödsinnige Aussage? Danach hat er doch gar nicht gefragt. Je nach Konstellation kann das sogar von Nachteil sein. Aber wenn man, clever ist klöppelt man einfach was bei google ein und fertig
Das Thema ist zu komplex, um hier mal eben einen Rat zu geben, das ist wirklich ein Thema für eine steuerliche Beratung.
Grundsätzlich empfiehlt sich ein Blick zum Beispiel in den Nießbraucherlass, um gewisse negativen Folgen ausschließen zu können.
Was zum Beispiel richtig in die Hose gehen kann: Zuwendungsnießbrauch.
Eltern schenken dem Kind Geld für den Kauf einer Wohnung und lassen sich ein Nießbrauch bestellen. Dann verpuffen die Anschaffungskosten und niemand kann die AfA geltend machen...
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Switchie
Aber wenn man, clever ist klöppelt man einfach was bei google ein und fertig
| |
Ich kenne Leute die das so praktizieren.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Switchie
| Zitat von M'Buse
Was das für ein blödsinniges Szenario?
Google Mal nach Schenkung mit Nießbrauchrecht. So macht man das heutzutage clever. Das Nießbrauchrecht mindert den Wert der Schenkung, so dass man vielleicht sogar unter der Freigrenze für Schenkungen liegt.
| |
Was das für ne blödsinnige Aussage? Danach hat er doch gar nicht gefragt. Je nach Konstellation kann das sogar von Nachteil sein. Aber wenn man, clever ist klöppelt man einfach was bei google ein und fertig
Das Thema ist zu komplex, um hier mal eben einen Rat zu geben, das ist wirklich ein Thema für eine steuerliche Beratung.
Grundsätzlich empfiehlt sich ein Blick zum Beispiel in den Nießbraucherlass, um gewisse negativen Folgen ausschließen zu können.
Was zum Beispiel richtig in die Hose gehen kann: Zuwendungsnießbrauch.
Eltern schenken dem Kind Geld für den Kauf einer Wohnung und lassen sich ein Nießbrauch bestellen. Dann verpuffen die Anschaffungskosten und niemand kann die AfA geltend machen...
| |
Kannst du die Konstellation bei der Miete vielleicht trotzdem mal kurz skizzieren, damit ich eine ungefähre Vorstellung davon habe, wo die Fallstricke sein könnten?
E-Street... No retreat, no surrender
|
|
|
|
|
|
|
Ich hab mal ne hoffentlich relativ einfache Frage. Wir haben diesen Januar einen berufsbedingten Umzug gehabt, den kann ich natürlich nächstes Jahr absetzen. Wie schaut das aber mit den Kosten aus, die schon 2020 angefallen sind, wie Fahrten zu Besichtigungen usw? Kann ich die dieses Jahr schon abgeben mit Vermerk, dass der große Teil erst im nächsten Jahr kommt?
|
|
|
|
|
|
|
Habe ich so gemacht, wurde akzeptiert wenn ich mich recht entsinne
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von M`Buse
Ich kenne Leute die das so praktizieren.
| |
Bitte beachte, dass Switchie nie gesagt hat, dass das Niesßbrauchsmodell per se schlecht ist. Aber du unterstützt mit deiner Aussage, dass du einen Einzelfall kennst, gerade Switchies Kernaussage: jeder Fall ist anders und gerade in einer solchen Konstellation nicht aus der Ferne zu beurteilen. Und das Szenario per se als "blödsinnig" zu bezeichnen und damit zu implizieren, dass es per se keinen Sinn ergeben würde, ist der Komplexität wohl nicht angemessen.
| Zitat von Lauchi
Ich hab mal ne hoffentlich relativ einfache Frage. Wir haben diesen Januar einen berufsbedingten Umzug gehabt, den kann ich natürlich nächstes Jahr absetzen. Wie schaut das aber mit den Kosten aus, die schon 2020 angefallen sind, wie Fahrten zu Besichtigungen usw? Kann ich die dieses Jahr schon abgeben mit Vermerk, dass der große Teil erst im nächsten Jahr kommt?
| |
Umgekehrt: du musst es sogar in 2020 angeben, da es im Jahr 2021 nicht anerkannt werden würde. Grundlage hierfür ist das sogenannte Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG.
|
|
|
|
|
|
|
Oh. Glaub lieber dem Fachmann.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Mad_Melone
| Zitat von M`Buse
Ich kenne Leute die das so praktizieren.
| |
Bitte beachte, dass Switchie nie gesagt hat, dass das Niesßbrauchsmodell per se schlecht ist. Aber du unterstützt mit deiner Aussage, dass du einen Einzelfall kennst, gerade Switchies Kernaussage: jeder Fall ist anders und gerade in einer solchen Konstellation nicht aus der Ferne zu beurteilen. Und das Szenario per se als "blödsinnig" zu bezeichnen und damit zu implizieren, dass es per se keinen Sinn ergeben würde, ist der Komplexität wohl nicht angemessen.
| Zitat von Lauchi
Ich hab mal ne hoffentlich relativ einfache Frage. Wir haben diesen Januar einen berufsbedingten Umzug gehabt, den kann ich natürlich nächstes Jahr absetzen. Wie schaut das aber mit den Kosten aus, die schon 2020 angefallen sind, wie Fahrten zu Besichtigungen usw? Kann ich die dieses Jahr schon abgeben mit Vermerk, dass der große Teil erst im nächsten Jahr kommt?
| |
Umgekehrt: du musst es sogar in 2020 angeben, da es im Jahr 2021 nicht anerkannt werden würde. Grundlage hierfür ist das sogenannte Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG.
| |
Alles klar, also gebe ich alle Kosten bis 31.12.2020 die den Umzug betreffen dieses Jahr ab und die restlichen Rechnungen danach dann nächstes Jahr.
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Mad_Melone
| Zitat von M`Buse
Ich kenne Leute die das so praktizieren.
| |
Bitte beachte, dass Switchie nie gesagt hat, dass das Niesßbrauchsmodell per se schlecht ist. Aber du unterstützt mit deiner Aussage, dass du einen Einzelfall kennst, gerade Switchies Kernaussage: jeder Fall ist anders und gerade in einer solchen Konstellation nicht aus der Ferne zu beurteilen. Und das Szenario per se als "blödsinnig" zu bezeichnen und damit zu implizieren, dass es per se keinen Sinn ergeben würde, ist der Komplexität wohl nicht angemessen.
| |
ja stimmt. da war ich ein bisschen flapsig unterwegs. sorry.
|
|
|
|
|
|
|
Moin. Wollte gerade zum ersten Mal ne Steuererklärung mit Elster Online machen. Bisher hab ich dafür WISO genutzt.
Mal ne Frage: Wieso muss ich alles händisch ausfüllen? Haben die nicht alle Unterlagen vorliegen (ich konnte sie schließlich über WISO auch abrufen). Also Lohnsteuerbescheinigung, bAV, Krankenversicherung und den ganzen Shizzle.
Auch meine Steuernummer muss ich händisch machen.
Soll das so? Mich turnt das gerade tierisch ab, ich glaub ich kauf einfach WISO wieder.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Real_Futti
| Zitat von seak`
Moin. Wollte gerade zum ersten Mal ne Steuererklärung mit Elster Online machen. Bisher hab ich dafür WISO genutzt.
Mal ne Frage: Wieso muss ich alles händisch ausfüllen? Haben die nicht alle Unterlagen vorliegen (ich konnte sie schließlich über WISO auch abrufen). Also Lohnsteuerbescheinigung, bAV, Krankenversicherung und den ganzen Shizzle.
Auch meine Steuernummer muss ich händisch machen.
Soll das so? Mich turnt das gerade tierisch ab, ich glaub ich kauf einfach WISO wieder.
| |
Belegabruf ist aktiv? Nichts anderes macht Wiso auch. Wahlweise übernimmt Wiso auch einfach nur die Daten der Vorjahre.
| |
Daher bin ich ja verwundert, ja.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Nein, aber es ändert sich ständig irgendwas. Wenn es ein generelles Problem wäre, sollte man es wohl aufgeschnappt haben und sollte auch deine Frau betreffen? Ich habe meine LStB schon.
Die Steuererklärungen können idR eh frühestens ab Mitte März des Folgejahres bearbeitet werden (Programme müssen an Rechtsänderungen angepasst werden und Jahressteuergesetze kommen gerne im Dezember), so what?
Und die "Datenübermittler" (ArbG, Versicherungen, Riester-Anbieter, usw usf) haben iirc eben auch bis Ende Februar Zeit, die Daten an das FA zu übermitteln.
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 17.02.2021 9:24]
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Buben.
Ich zahl quartalsweise USt. Führe also die im Quartal eingenommene USt ab. Auf allen meinen Rechnungen ist USt ausgewiesen.
Jetzt will ich für die ESt-Erklärung eine EÜR machen.
In Wiso 2021 gibts bei den Betriebseinnahmen u.A:
- Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnamen
- Betriebseinnamen
- Umsatzsteuer - vereinnamt
Wo muss ich denn den Fuck nun eintragen? Und wieso gibts da Umsatzsteuer unter der Rubrik Betriebseinnamen? Die hab ich doch schon wieder hergegeben.
danke für jede Hilfe.
|
|
|
|
|
|
|
H 9b "Gewinnermittlung" EStH
-> vereinnahmte USt = Betriebseinnahme mit Zufluss (dh im Ergebnis sind die Bruttoeinnahmen Betriebseinnahmen)
-> Dafür ist die Zahlung USt an das Finanzamt = Betriebsausgabe mit Abfluss an das Finanzamt
Par. 11 Abs. 1 S.1 bzw Abs. 2 S.1 EStG
----
Ausnahmen sind regelmäßig wiederkehrende Leistungen, wie zB die Dezember USt, wenn diese bis zum 10.01. des Folgejahres bezahlt wird, zieht man die noch in das (alte) Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit, Par. 11 Abs. 2 S.2 EStG.
So ist das zumindest schulmäßig ;-) in der Praxis mag man sich manchmal mit dem Finanzamt einig sein, das etwas pragmatischer zu machen. Dann ist natürlich wichtig, dass nichts doppelt oder gar nicht erfasst wird.
/ Zu Wiso kann ich nix sagen, das ist aber auf dem offiziellen Vordruck auch so, dass man Nettoeinnahmen, vereinnahmte USt und an das Finanzamt angeführte USt angeben soll
|
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 17.02.2021 21:18]
|
|
|
|
|
|
DAS MACHT SINN!
Danke. Fuck, ich bin zu hohl. Letztes Jahr hab ich da ne Bilanz erstellt (sicherlich mords formfalsch), dieses Jahr will ich ne simple EÜR machen. So wirds dann auch was. Danke!
|
|
|
|
|
|
|
| Zitat von Der Tausendbüßler
Letztes Jahr hab ich da ne Bilanz erstellt (sicherlich mords formfalsch), dieses Jahr will ich ne simple EÜR machen.
| |
We te ef
Ich sage jetzt lieber nichts zu diesem Wechsel der Gewinnermittlungsart
|
|
|
|
|
|
|
Grad nachgeschaut; da wurd auch nur eine EÜR draus erzeugt, und eine S, und sonst nix. Zum Glück oder so?
|
|
|
|
|
|
|
Ja, denn sonst darf man sich zusätzlich mit dem sog. Übergangsgewinn/-verlust auseinandersetzen, um den unterschiedlichen Gewinnermittlungsarten Rechnung zu tragen (d.h. beim Wechsel muss sichergestellt werden, dass wechselbedingt nichts doppelt oder gar nicht versteuert wird).
|
|
|
|
|
|
|
Jesus Maria
Gut zu wissen. Danke
|
|
|
|
|
|
|
Stell einfach keine Bilanz auf, wenn du es bisher nicht gemacht hast und nicht musst.
Und wenn doch: im Zweifelsfall Steuererrater aufsuchen und mit monies zuwerfen
|
|
|
|
|
|
|
Fun Fact: genau der Fall war dieses Jahr im Steuerberater–Examen dran…
Inhaltlich haben die Kollegen ja schon alles gesagt
|
|
|
|
|
|
|
Noch eine Abschätzungsfrage. Hab 2020 ein Haus auf Pump gekauft, und werde im Herbst eine Wohnung verkaufen.
Die Wohnung ist steuerfrei.
Beim Haus kann ich die Kreditkosten absetzen. Sind eh klein.
Ist das alles recht straightforward für Leute mit Kompetenzklasse 0.2a, oder wäre es weise, für zumindest 2020 einen STB zu holen?
Oder anders gefragt: mach ich wenn überhaupt eher Peanutsfehler, oder lauf ich Gefahr so richtig mies Scheisse zu bauen?
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ich denke er meint mit "Kredit-Kosten" die Zinsen.
|
|
|
|
|
|
Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |