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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand )
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M'Buse

AUP M@buse 22.12.2015
Was das für ein blödsinniges Szenario?
Google Mal nach Schenkung mit Nießbrauchrecht. So macht man das heutzutage clever. Das Nießbrauchrecht mindert den Wert der Schenkung, so dass man vielleicht sogar unter der Freigrenze für Schenkungen liegt.
12.02.2021 21:10:12  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
In meinem Szenario ist die Immobilie ja noch zu erwerben. Macht da Nießbrauch überhaupt Sinn? Welche Vorteile bestehen da zur Vermietung? Können die Kinder dann Aufwendungen für die Immobilie im gleichen Umfang steuerlich absetzen, wie wenn sie Vermieter wären?


E-Street... No retreat, no surrender
12.02.2021 21:22:28  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
 
Zitat von Mad_Melone

Solange du noch in der Einspruchsfrist bist (ich nehme an, du hast dich beim Jahr irgendwie vertippt), dann kannst du weitere Ausgaben/Werbungskosten noch problemlos angeben. Eine vollkommen neue Steuererklärung wird dafür im Zweifel nicht benötigt, einfach kurzen Brief schreiben, in der du um Berücksichtigung weiterer Ausgaben wie beigefügt bittest. Ich rufe dann immer kurz beim Sachbearbeiter an, stell mich ein bisschen dumm und kündige das Schreiben schon an.



Ne, Jahr stimmt schon peinlich/erstaunt
Das mit dem formlosen Schreiben klingt gut, danke.
12.02.2021 21:44:05  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Zitat von M'Buse

Was das für ein blödsinniges Szenario?
Google Mal nach Schenkung mit Nießbrauchrecht. So macht man das heutzutage clever. Das Nießbrauchrecht mindert den Wert der Schenkung, so dass man vielleicht sogar unter der Freigrenze für Schenkungen liegt.



Was das für ne blödsinnige Aussage? Danach hat er doch gar nicht gefragt. Je nach Konstellation kann das sogar von Nachteil sein. Aber wenn man, clever ist klöppelt man einfach was bei google ein und fertig

Das Thema ist zu komplex, um hier mal eben einen Rat zu geben, das ist wirklich ein Thema für eine steuerliche Beratung.

Grundsätzlich empfiehlt sich ein Blick zum Beispiel in den Nießbraucherlass, um gewisse negativen Folgen ausschließen zu können.

Was zum Beispiel richtig in die Hose gehen kann: Zuwendungsnießbrauch.

Eltern schenken dem Kind Geld für den Kauf einer Wohnung und lassen sich ein Nießbrauch bestellen. Dann verpuffen die Anschaffungskosten und niemand kann die AfA geltend machen...
12.02.2021 22:58:12  Zum letzten Beitrag
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M'Buse

AUP M@buse 22.12.2015
 
Zitat von Switchie

Aber wenn man, clever ist klöppelt man einfach was bei google ein und fertig



Ich kenne Leute die das so praktizieren.
12.02.2021 23:28:05  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
 
Zitat von Switchie

 
Zitat von M'Buse

Was das für ein blödsinniges Szenario?
Google Mal nach Schenkung mit Nießbrauchrecht. So macht man das heutzutage clever. Das Nießbrauchrecht mindert den Wert der Schenkung, so dass man vielleicht sogar unter der Freigrenze für Schenkungen liegt.



Was das für ne blödsinnige Aussage? Danach hat er doch gar nicht gefragt. Je nach Konstellation kann das sogar von Nachteil sein. Aber wenn man, clever ist klöppelt man einfach was bei google ein und fertig

Das Thema ist zu komplex, um hier mal eben einen Rat zu geben, das ist wirklich ein Thema für eine steuerliche Beratung.

Grundsätzlich empfiehlt sich ein Blick zum Beispiel in den Nießbraucherlass, um gewisse negativen Folgen ausschließen zu können.

Was zum Beispiel richtig in die Hose gehen kann: Zuwendungsnießbrauch.

Eltern schenken dem Kind Geld für den Kauf einer Wohnung und lassen sich ein Nießbrauch bestellen. Dann verpuffen die Anschaffungskosten und niemand kann die AfA geltend machen...



Kannst du die Konstellation bei der Miete vielleicht trotzdem mal kurz skizzieren, damit ich eine ungefähre Vorstellung davon habe, wo die Fallstricke sein könnten?

E-Street... No retreat, no surrender
13.02.2021 9:04:20  Zum letzten Beitrag
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Lauchi

AUP Lauchi 26.11.2007
Ich hab mal ne hoffentlich relativ einfache Frage. Wir haben diesen Januar einen berufsbedingten Umzug gehabt, den kann ich natürlich nächstes Jahr absetzen. Wie schaut das aber mit den Kosten aus, die schon 2020 angefallen sind, wie Fahrten zu Besichtigungen usw? Kann ich die dieses Jahr schon abgeben mit Vermerk, dass der große Teil erst im nächsten Jahr kommt?
13.02.2021 11:09:45  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
Habe ich so gemacht, wurde akzeptiert wenn ich mich recht entsinne
13.02.2021 11:14:45  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von M`Buse

Ich kenne Leute die das so praktizieren.


Bitte beachte, dass Switchie nie gesagt hat, dass das Niesßbrauchsmodell per se schlecht ist. Aber du unterstützt mit deiner Aussage, dass du einen Einzelfall kennst, gerade Switchies Kernaussage: jeder Fall ist anders und gerade in einer solchen Konstellation nicht aus der Ferne zu beurteilen. Und das Szenario per se als "blödsinnig" zu bezeichnen und damit zu implizieren, dass es per se keinen Sinn ergeben würde, ist der Komplexität wohl nicht angemessen.

 
Zitat von Lauchi

Ich hab mal ne hoffentlich relativ einfache Frage. Wir haben diesen Januar einen berufsbedingten Umzug gehabt, den kann ich natürlich nächstes Jahr absetzen. Wie schaut das aber mit den Kosten aus, die schon 2020 angefallen sind, wie Fahrten zu Besichtigungen usw? Kann ich die dieses Jahr schon abgeben mit Vermerk, dass der große Teil erst im nächsten Jahr kommt?



Umgekehrt: du musst es sogar in 2020 angeben, da es im Jahr 2021 nicht anerkannt werden würde. Grundlage hierfür ist das sogenannte Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG.
13.02.2021 11:20:14  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
Oh. Glaub lieber dem Fachmann.
13.02.2021 11:21:19  Zum letzten Beitrag
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Lauchi

AUP Lauchi 26.11.2007
 
Zitat von Mad_Melone

 
Zitat von M`Buse

Ich kenne Leute die das so praktizieren.


Bitte beachte, dass Switchie nie gesagt hat, dass das Niesßbrauchsmodell per se schlecht ist. Aber du unterstützt mit deiner Aussage, dass du einen Einzelfall kennst, gerade Switchies Kernaussage: jeder Fall ist anders und gerade in einer solchen Konstellation nicht aus der Ferne zu beurteilen. Und das Szenario per se als "blödsinnig" zu bezeichnen und damit zu implizieren, dass es per se keinen Sinn ergeben würde, ist der Komplexität wohl nicht angemessen.

 
Zitat von Lauchi

Ich hab mal ne hoffentlich relativ einfache Frage. Wir haben diesen Januar einen berufsbedingten Umzug gehabt, den kann ich natürlich nächstes Jahr absetzen. Wie schaut das aber mit den Kosten aus, die schon 2020 angefallen sind, wie Fahrten zu Besichtigungen usw? Kann ich die dieses Jahr schon abgeben mit Vermerk, dass der große Teil erst im nächsten Jahr kommt?



Umgekehrt: du musst es sogar in 2020 angeben, da es im Jahr 2021 nicht anerkannt werden würde. Grundlage hierfür ist das sogenannte Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG.


Alles klar, also gebe ich alle Kosten bis 31.12.2020 die den Umzug betreffen dieses Jahr ab und die restlichen Rechnungen danach dann nächstes Jahr.
13.02.2021 11:24:58  Zum letzten Beitrag
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M'Buse

AUP M@buse 22.12.2015
 
Zitat von Mad_Melone

 
Zitat von M`Buse

Ich kenne Leute die das so praktizieren.


Bitte beachte, dass Switchie nie gesagt hat, dass das Niesßbrauchsmodell per se schlecht ist. Aber du unterstützt mit deiner Aussage, dass du einen Einzelfall kennst, gerade Switchies Kernaussage: jeder Fall ist anders und gerade in einer solchen Konstellation nicht aus der Ferne zu beurteilen. Und das Szenario per se als "blödsinnig" zu bezeichnen und damit zu implizieren, dass es per se keinen Sinn ergeben würde, ist der Komplexität wohl nicht angemessen.




ja stimmt. da war ich ein bisschen flapsig unterwegs. sorry.
13.02.2021 12:42:02  Zum letzten Beitrag
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seak`

AUP seak` 10.04.2020
Moin. Wollte gerade zum ersten Mal ne Steuererklärung mit Elster Online machen. Bisher hab ich dafür WISO genutzt.

Mal ne Frage: Wieso muss ich alles händisch ausfüllen? Haben die nicht alle Unterlagen vorliegen (ich konnte sie schließlich über WISO auch abrufen). Also Lohnsteuerbescheinigung, bAV, Krankenversicherung und den ganzen Shizzle.
Auch meine Steuernummer muss ich händisch machen.

Soll das so? Mich turnt das gerade tierisch ab, ich glaub ich kauf einfach WISO wieder.
16.02.2021 15:20:52  Zum letzten Beitrag
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~


16.02.2021 15:24:30  Zum letzten Beitrag
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seak`

AUP seak` 10.04.2020
 
Zitat von Real_Futti

 
Zitat von seak`

Moin. Wollte gerade zum ersten Mal ne Steuererklärung mit Elster Online machen. Bisher hab ich dafür WISO genutzt.

Mal ne Frage: Wieso muss ich alles händisch ausfüllen? Haben die nicht alle Unterlagen vorliegen (ich konnte sie schließlich über WISO auch abrufen). Also Lohnsteuerbescheinigung, bAV, Krankenversicherung und den ganzen Shizzle.
Auch meine Steuernummer muss ich händisch machen.

Soll das so? Mich turnt das gerade tierisch ab, ich glaub ich kauf einfach WISO wieder.


Belegabruf ist aktiv? Nichts anderes macht Wiso auch. Wahlweise übernimmt Wiso auch einfach nur die Daten der Vorjahre.



Daher bin ich ja verwundert, ja.
16.02.2021 15:30:56  Zum letzten Beitrag
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~


17.02.2021 9:05:37  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Nein, aber es ändert sich ständig irgendwas. Wenn es ein generelles Problem wäre, sollte man es wohl aufgeschnappt haben und sollte auch deine Frau betreffen? Ich habe meine LStB schon.

Die Steuererklärungen können idR eh frühestens ab Mitte März des Folgejahres bearbeitet werden (Programme müssen an Rechtsänderungen angepasst werden und Jahressteuergesetze kommen gerne im Dezember), so what?

Und die "Datenübermittler" (ArbG, Versicherungen, Riester-Anbieter, usw usf) haben iirc eben auch bis Ende Februar Zeit, die Daten an das FA zu übermitteln.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 17.02.2021 9:24]
17.02.2021 9:22:56  Zum letzten Beitrag
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~


17.02.2021 9:28:47  Zum letzten Beitrag
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Der Tausendbüßler

AUP Der Büßer 06.12.2019
Buben.

Ich zahl quartalsweise USt. Führe also die im Quartal eingenommene USt ab. Auf allen meinen Rechnungen ist USt ausgewiesen.

Jetzt will ich für die ESt-Erklärung eine EÜR machen.
In Wiso 2021 gibts bei den Betriebseinnahmen u.A:

- Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnamen
- Betriebseinnamen
- Umsatzsteuer - vereinnamt

Wo muss ich denn den Fuck nun eintragen? Und wieso gibts da Umsatzsteuer unter der Rubrik Betriebseinnamen? Die hab ich doch schon wieder hergegeben.



danke für jede Hilfe.
17.02.2021 20:01:27  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
H 9b "Gewinnermittlung" EStH

-> vereinnahmte USt = Betriebseinnahme mit Zufluss (dh im Ergebnis sind die Bruttoeinnahmen Betriebseinnahmen)
-> Dafür ist die Zahlung USt an das Finanzamt = Betriebsausgabe mit Abfluss an das Finanzamt

Par. 11 Abs. 1 S.1 bzw Abs. 2 S.1 EStG

----

Ausnahmen sind regelmäßig wiederkehrende Leistungen, wie zB die Dezember USt, wenn diese bis zum 10.01. des Folgejahres bezahlt wird, zieht man die noch in das (alte) Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit, Par. 11 Abs. 2 S.2 EStG.



So ist das zumindest schulmäßig ;-) in der Praxis mag man sich manchmal mit dem Finanzamt einig sein, das etwas pragmatischer zu machen. Dann ist natürlich wichtig, dass nichts doppelt oder gar nicht erfasst wird.

/ Zu Wiso kann ich nix sagen, das ist aber auf dem offiziellen Vordruck auch so, dass man Nettoeinnahmen, vereinnahmte USt und an das Finanzamt angeführte USt angeben soll
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 17.02.2021 21:18]
17.02.2021 21:16:37  Zum letzten Beitrag
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Der Tausendbüßler

AUP Der Büßer 06.12.2019
DAS MACHT SINN!
Danke. Fuck, ich bin zu hohl. Letztes Jahr hab ich da ne Bilanz erstellt (sicherlich mords formfalsch), dieses Jahr will ich ne simple EÜR machen. So wirds dann auch was. Danke!
17.02.2021 21:21:26  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
verschmitzt lachen
 
Zitat von Der Tausendbüßler

Letztes Jahr hab ich da ne Bilanz erstellt (sicherlich mords formfalsch), dieses Jahr will ich ne simple EÜR machen.



We te efHaare zu Berge stehen

Ich sage jetzt lieber nichts zu diesem Wechsel der Gewinnermittlungsart
17.02.2021 21:27:24  Zum letzten Beitrag
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Der Tausendbüßler

AUP Der Büßer 06.12.2019
Grad nachgeschaut; da wurd auch nur eine EÜR draus erzeugt, und eine S, und sonst nix. Zum Glück oder so?
17.02.2021 21:31:01  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Ja, denn sonst darf man sich zusätzlich mit dem sog. Übergangsgewinn/-verlust auseinandersetzen, um den unterschiedlichen Gewinnermittlungsarten Rechnung zu tragen (d.h. beim Wechsel muss sichergestellt werden, dass wechselbedingt nichts doppelt oder gar nicht versteuert wird).
17.02.2021 21:36:39  Zum letzten Beitrag
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Der Tausendbüßler

AUP Der Büßer 06.12.2019
unglaeubig gucken
Jesus Maria

Gut zu wissen. Danke
17.02.2021 21:39:11  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Stell einfach keine Bilanz auf, wenn du es bisher nicht gemacht hast und nicht musst.
Und wenn doch: im Zweifelsfall Steuererrater aufsuchen und mit monies zuwerfen
17.02.2021 21:41:18  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Fun Fact: genau der Fall war dieses Jahr im Steuerberater–Examen dran…

Inhaltlich haben die Kollegen ja schon alles gesagt
17.02.2021 21:47:07  Zum letzten Beitrag
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Der Tausendbüßler

AUP Der Büßer 06.12.2019
Noch eine Abschätzungsfrage. Hab 2020 ein Haus auf Pump gekauft, und werde im Herbst eine Wohnung verkaufen.

Die Wohnung ist steuerfrei.
Beim Haus kann ich die Kreditkosten absetzen. Sind eh klein.

Ist das alles recht straightforward für Leute mit Kompetenzklasse 0.2a, oder wäre es weise, für zumindest 2020 einen STB zu holen?

Oder anders gefragt: mach ich wenn überhaupt eher Peanutsfehler, oder lauf ich Gefahr so richtig mies Scheisse zu bauen?
17.02.2021 21:54:09  Zum letzten Beitrag
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DJDeath

djdeath
Das Haus wird vermietet?
17.02.2021 21:56:00  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Ich denke er meint mit "Kredit-Kosten" die Zinsen.
17.02.2021 21:56:35  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand )
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