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| Zitat von DJDeath
Das Haus wird vermietet?
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Haus wird (bald) selbst bewohnt, zu verkaufende Wohnung ist vermietet
Aspe, ja
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Der Tausendbüßler am 17.02.2021 21:58]
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Vermietest du das Haus oder warum kannst du hier Kosten ansetzen?
Was meinst du damit, dass die Wohnung steuerfrei ist - die Veräußerung erfolgt außerhalb der steuerlichen Haltedauern?
Danach können wir die ursprünglichen Fragen besser einschätzen
//Slow Melone is slow
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mad_Melone am 17.02.2021 22:00]
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Ok dann schon mal nichts am Haus. Sry wusste ich schon mal dass man dafür vermieten muss.
Und ja, Wohnung dann länger als 10 Jahre gehalten
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Der Tausendbüßler am 17.02.2021 22:00]
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Bei selbstbewohnten Eigentum kann man die Kreditzinsen doch absetzen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 17.02.2021 22:10]
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Ich dachte das geht nur bei Vermietung?
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Ähhh, nein? Zumindest nicht in der klassischen Konstellation
//Zwipos absetzen
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mad_Melone am 17.02.2021 22:07]
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Und Afa geht doch auch nur bei Vermietung, oder?
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Da hatte ich wohl was komplett falsch was abgespeichert.
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| Zitat von M'Buse
Und Afa geht doch auch nur bei Vermietung, oder?
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Grundsätzlich kannst du für privat genutztes Eigentum nur Handwerker/haushaltsnahe Dienstleistungen über den 35a EStG geltend machen. Und jetzt halt auch noch energetische Sanierungen.
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Lässt sich bei einer 24 Stunden Schicht ein Verpflegungsmehraufwand absetzen?
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| Zitat von pr0mill0
nur auswärts
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Hab es dann selbst gefunden. Wenn der AG keinen festen Dienstort festgelegt hat, dann ist das möglich.
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Jup, gibt aber noch ein anderes Urteil, welches pro Absatz ausfällt. Ich werde das einfach mal probieren.
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Der Belegabruf ist typischerweise erst ab Februar verfügbar, da die Finanzämter sich Zeit lassen. Bei manchen Leuten geht es schneller.
Außerdem möchte ich gerne mal Werbung droppen für die Kurzarbeiter-Lösung meines Arbeitgebers:
https://www.smartsteuer.de/online/kurzarbeit/
Funktioniert und geht schnell. Wer nichts anderes hatte im Jahr als die Kurzarbeit der ist dort gut bedient.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von audax am 24.02.2021 9:15]
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Achtung: Werbung
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Für die normale Steuererklärung bei https://www.smartsteuer.de/ hab ich nen Gutschein bekommen der bis zum 30.04.2021 gültig ist und einen 10¤ Rabatt gibt.
Rabattcode: Kantholz-2000
Nicht nur für Neukunden, sondern auch für Bestandskunden.
Der Laden gehört zu Haufe, die hier auch gerne mal verlinkt werden und die Online-Anwendung macht eine sehr umfassende Steuererklärung die dennoch recht flott von der Hand geht. Belegabruf ist auch eingebaut, sodass man nicht viel tippen muss. EÜR kann das Ding auch, ebenso Vermietung, Solarzeug, etc. Die Abgabe erfolgt, wenn man das nicht explizit ablehnt, online und ohne zusätzlichen Ausdruck. Der Account muss dafür allerdings "verifiziert" sein, das geht am einfachsten, indem man über PayPal bezahlt.
Ich selbst hab mich da letztes Mal aber nur schnell durchgeklickt und war noch 30 Minuten fertig
Genug Werbung gemacht. Ich wollte nur den Code droppen weil er so schön ist
/e: Approved.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Maestro am 25.02.2021 12:20]
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Habe das Portal jetzt auch schon 2-3x verwendet. Hat gut funkioniert, danke für den Rabatt-Code
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Gna, ich bin dieses Jahr mal zu Wiso gewechselt. Hätte ich von der pOT-Verbindung gewusst wäre ich geblieben
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Vereehrte Steuerzahler,
Ich bin seit März 2020 im HomeOffice welches im gleichen Haus, aber in der Wohnung meiner Schwiegermutter eingerichtet ist. Im Raum steht ein Bett. Kriege ich das wohl irgendwie (anteilig) vom FA anerkannt? Würde ein Mietvertrag helfen?
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Klar, wenn die Schweigermutter dann ihrerseits die Einnahmen versteuert
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Ja das würde sie. Es geht eher darum, dass es Untermiete wäre und der Raum von ihr halt auch noch privat genutzt wird. Das schließt wahrscheinlich aus, dass ich da was absetzen kann, oder?
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Das geht leider schon wieder zu sehr hin zur individuellen Rechtsberatung, ohne die genauen Umstände zu kennen ist es kaum möglich, eine fundierte Antwort zu geben. Vor allem ist fraglich, ob eine solche Gestaltung überhaupt zulässig und, was noch viel wichtiger ist, sinnvoll ist. Im schlechtesten Fall könnten die Werbungskosten auf der einen Seite nicht anerkannt werden, auf der anderen Seite die steuerpflichtigen Einnahmen beispielsweise nur gekürzten Werbungskosten gegenüber stehen.
Such mal nach dem Stichwort "außerhäusliches Arbeitszimmer", vielleicht wirst du dann schlauer.
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Ich will die Tage ein paar Bäume im Garten fällen lassen, a) ist da der Borkenkäfer drin und b) verschattet es mir meine PV-Anlage.
Kann ich das wohl als Betriebsausgaben geltend machen?
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Ich würde es versuchen. Wenn es das FA nicht als Betriebsausgabe anerkennt, setzt du es einfach als haushaltsnahe Dienstleistung ab.
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So war mein Backup-Plan. Danke.
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |