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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand )
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
28.2. hier.
16.03.2020 13:49:20  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
Und da fragst du jetzt schon.
16.03.2020 13:49:56  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
Nein, das war präventiv und leicht ironisch.
16.03.2020 13:50:24  Zum letzten Beitrag
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Der Büßer

AUP Der Büßer 06.12.2019
verschmitzt lachen
Vermietet ihr armen Ratten alle nichts, oder wie ist das möglich?
16.03.2020 13:50:40  Zum letzten Beitrag
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grufti

AUP grufti 26.11.2007
verschmitzt lachen
 
Zitat von Rufus

 
Zitat von grufti

 
Zitat von Real_Futti

Ich reg mich dennoch auf, so eine Fehlermeldung müsste doch unmittelbar kommen (wie bei einem Typo) und nicht 4 Tage später.



Das muss sicher manuell gemacht werden. Wie soll dir De-Mail denn eine Fehlermeldung an deine normale Adresse schicken?


De-Mail spricht kein eigenes oder anderes Protokoll als normale E-Mail. Dass die Kommunikation zwischen Normal- und De-Mail nicht "möglich" ist, ist so gewollt, aber nicht technisch bedingt. Ist also nicht unmöglich, da eine (sofortige) Auto-Antwort nach dem Motto "hier nur De-Mail, draußen nur Kännchen" zurückzuschicken.



Echt?
16.03.2020 13:55:32  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
Sorry, ich erkläre schon den ganzen Morgen Leuten irgendwelche trivialen Dinge. Ich filtere nicht mehr. traurig
16.03.2020 13:58:01  Zum letzten Beitrag
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shibby

Guerilla
Wie ist das eigentlich mit der aktuellen Home Office Situation, was kann man da nächstes Jahr dann bei der Steuer berücksichtigen?


  • Arbeitszimmer/-fläche? Ich habe kein getrenntes Arbeitszimmer, würde halt so 15m² von der Wohnfläche (65m²) ansetzen
  • Sinnvolles Equipment (Monitor, Bürostuhl)?
  • Berücksichtigung 1% Regelung beim Dienstwage (der ja aktuell nur rumsteht, habe aber jetzt natürlich x Wochen auch keinen Arbeitsweg mehr zu versteuern..)
  • Anteilig Internet-/Telefonkosten
20.03.2020 8:00:48  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Auf Basis der aktuellen Rechtslage kannst du das Arbeitszimmer nicht anteilig ansetzen, wenn du keinen gesonderten Raum hast. Aufgrund der Unterstützung für Unternehmen (etwa durch Stundung von Steuerzahlungen) kann man ja abwarten, ob da nicht ebenfalls etwas für den Homeoffice-Nutzer getan wird.

Internet-/Telefonkosten können zu 30% angesetzt werden, jedes Steuerprogramm hat da eine Pauschalregelung implementiert
20.03.2020 11:32:22  Zum letzten Beitrag
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Mr.AK

AUP Mr.AK 08.01.2020
 
Zitat von Dr. Schlauschlau

Mal gespannt wie lang man dieses Jahr auf eine Rückzahlung beziehungsweise einen Bescheid warten muss



Eingericht: Am 5. Januar in den Briefkasten des Finanzamts geworfen
Rückzahlung erhalten: 17. März
20.03.2020 12:32:03  Zum letzten Beitrag
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seak`

AUP seak` 10.04.2020
Eingereicht 29.02, vor 2 Tagen kam der Brief mit Nachweis der Unterlagen (hatte nen berufsbedingten Umzug und vergessen die RE vom Umzugsunternehmen anzuheften).
Das ging schneller als erwartet o.O
20.03.2020 13:42:56  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Zitat von Mad_Melone

Auf Basis der aktuellen Rechtslage kannst du das Arbeitszimmer nicht anteilig ansetzen, wenn du keinen gesonderten Raum hast. Aufgrund der Unterstützung für Unternehmen (etwa durch Stundung von Steuerzahlungen) kann man ja abwarten, ob da nicht ebenfalls etwas für den Homeoffice-Nutzer getan wird.

Internet-/Telefonkosten können zu 30% angesetzt werden, jedes Steuerprogramm hat da eine Pauschalregelung implementiert




Aus aktueller Fachliteratur:

 
[...] Behauptungen des Steuerpflichtigen, zu welcher Zeit er auf welche Weise ein in die häusliche Sphäre eingebundenes Zimmer nutzt (z. B. durch ein Nutzungszeitenbuch), sieht der BFH regelmäßig als nicht verifizierbar an (vgl. BFH, Beschluss v. 27.7.2015 - GrS 1/14, BStBl 2016 II S. 265.). Anzuraten ist die fotografische Dokumentation der Einrichtung des genutzten Raumes bei Beginn und bei Beendigung der Nutzung als Home-Office, um zumindest den Ausschluss der privaten Mitbenutzung glaubhaft machen zu können.

Die zeitweilige Tätigkeit im Home-Office zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus führt nach den Grundsätzen der bisherigen BFH-Rechtsprechung nicht zur zwingenden Berücksichtigung der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Ein davon abweichendes Ergebnis könnte nur im Wege einer Billigkeitsmaßnahme erreicht werden. Die Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers hängt im Besonderen von der bestehenden Nutzung des Raumes und deren Ausschluss während der zeitweiligen Nutzung als Home-Office ab.



NWB 13/2020 S. 878


TLDR: Nach aktuell geltender RS nicht, aber ggf. kommt man ja nächstes Jahr aufgrund von Billigkeitsmaßnahmen doch dazu. Ich würde auf jeden Fall alles soweit wie möglich dokumentieren.
20.03.2020 14:21:51  Zum letzten Beitrag
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shibby

Guerilla
Gut, danke. Ich mein, es entsteht ja nicht plötzlich ein zusätzlicher Raum aber ich muss halt ggf. umdisponieren.

Eventuell baue ich auch das Wohnzimmer etwas um; das wäre auf jeden Fall angebracht wenn es nicht nur 1 Woche oder so geht (was ja anscheinend nicht der Fall sein wird...)
20.03.2020 14:40:40  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Also folgt die Fachliteratur meinem Gefühl, sehr gut Augenzwinkern
20.03.2020 14:44:36  Zum letzten Beitrag
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20.03.2020 19:29:11  Zum letzten Beitrag
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25.03.2020 13:39:56  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Anschaffungs-/Herstellungskosten abzgl. Anteil Grund u. Boden (falls nicht neu gebaut und somit Grundstückspreis gezahlt) = AfA-Bemessungsgrundlage.
25.03.2020 13:50:11  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Afa kommt wie immer drauf an (§ 7 EStG), ich würde für deinen Fall aber stark auf 2% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten tippen
25.03.2020 13:50:51  Zum letzten Beitrag
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25.03.2020 13:56:23  Zum letzten Beitrag
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25.03.2020 13:59:36  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Wie hoch sind denn deine Transportkosten im Monat?

Hinsichtlich "keinen Sinn machen": ich kenne die Situation nicht genau, aber macht es Sinn wegen der paar Kröten in Zeiten von Corona aufs Homeoffice und somit Social Distancing zu verzichten?
25.03.2020 14:27:33  Zum letzten Beitrag
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25.03.2020 14:32:31  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Beim Darlehen sind nur Zinsen abzugsfähig.
25.03.2020 14:56:59  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
30% vom Internet gehen eigentlich auch immer durch, vielleicht gönnst du dir ja aus arbeitsmedizinischen Gründen noch einen neuen Bildschirm (wenn du es versuchen willst, kannst du ja auch deinen 4k 65 Zoll TV als externen Bildschirm ansetzen...)
25.03.2020 16:05:07  Zum letzten Beitrag
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25.03.2020 16:43:49  Zum letzten Beitrag
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25.03.2020 16:44:35  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
 
Zitat von Real_Futti

 
Zitat von Switchie

Beim Darlehen sind nur Zinsen abzugsfähig.


Moment. Wenn ich Mieter bin, darf ich anteilig Miete ansetzen, bin ich aber Eigentümer mit Darlehen anne Backe darf ich nur die Zinsen ansetzen?



Weil Mieter AfA auf ihre Mietwohnung absetzen können? Mata halt...
25.03.2020 16:51:39  Zum letzten Beitrag
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25.03.2020 16:54:30  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Ich meinte damit: Ja, du darfst als Mieter anteilig die Miete für das Arbeitszimmer ansetzen, aber das ist realistisch eher eine theoretische Möglichkeit (Anforderungen an ein Arbeitszimmer wurden hier ja genannt).

Als Eigentümer darfst du die Tilgungsraten nicht ansetzen, sondern nur die Zinsen. Dafür aber halt zusätzlich noch die AfA.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 25.03.2020 17:20]
25.03.2020 16:55:58  Zum letzten Beitrag
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25.03.2020 17:04:27  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
Das stimmt, da haben wohl die Finger das Hirn überholt.
Ist korrigiert.
25.03.2020 17:06:46  Zum letzten Beitrag
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