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Um diesen Fall geht es nicht, denn im Gegensatz zur Pendlerpauschale sind die Kosten für opnv Karten ja tatsächlich angefallen.
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Ich weiß, dass das Flashheads Fall nicht abdeckt aber vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen dennoch weiter.
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Mal komisch gefragt, habe im Steuerjahr 2020 nur nicht-selbstständig gearbeitet...für die Steuererklärung hab ich noch Zeit, oder? Würd sie noch dieses Jahr einreichen, aber 4 Jahre hat man doch?
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Wenn du die Steuererklärung freiwillig machst ist zum 31.12. erst die für 2017 fällig dieses Jahr, korrekt.
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| Zitat von Switchie
Ich würde es probieren und mal die Reaktion abwarten. Hatte so einen Fall noch nicht und aufgrund der Aktualität wird es da noch nicht viel zu geben (es sei denn jemand haut mir jetzt ein bmf schreiben dazu um die Ohren)
Auf die Begründung wäre ich gespannt, falls es gestrichen wird.
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War es denn vor 2020 möglich die tatsächlichen Kosten statt der Pauschale abzusetzen? Im Zweifelsfall würde es sogar mehr Sinn machen auf die HO-Pauschale zu verzichten, da die geringer ausfällt als die Kosten für das Ticket.
Edit: Das beantwortet es offenbar:
| Doch was gilt, wenn ein Steuerbürger über eine Monats- oder Jahreskarte des öffentlichen Personennahverkehrs verfügt, die er – normalerweise – ganz überwiegend für die Fahrten zur Arbeit einsetzt? Muss man die Kosten für die Monats- oder Jahreskarte anteilig kürzen, wenn man die Homeoffice-Pauschale geltend macht?
Antwort: Nein, das muss man nicht
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Aktuell hat sich das Finanzministerium Thüringen mit Erlass vom 17.2.2021 (S 1901-2020 Corona-21.15, 30169/2021) wie folgt geäußert:
„Die tatsächlich geleisteten Aufwendungen für eine Zeitfahrkarte zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können als Werbungskosten geltend gemacht werden, soweit sie die insgesamt im Kalenderjahr ermittelte Entfernungspauschale übersteigen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer eine Zeitfahrkarte in Erwartung der regelmäßigen Benutzung für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte erworben hat, er die Zeitfahrkarte dann aber aufgrund der Tätigkeit im Homeoffice nicht im geplanten Umfang verwenden kann. Eine Aufteilung dieser Aufwendungen auf einzelne Arbeitstage hat nicht zu erfolgen.“
Die Auffassung ist offenbar bundeseinheitlich abgestimmt worden, sodass sich Arbeitnehmer und gegebenenfalls auch Selbstständige allgemein in Zeiten von Corona darauf berufen können. | |
Quelle
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Flashhead am 10.08.2021 8:32]
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| Zitat von Real_Futti
Oder habe ich da einen Denkfehler?
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Ja. Es ist grundsätzlich möglich entweder die Pendlerpauschale oder die tatsächlichen Kosten anzusetzen. Die Pendlerpauschale ist kein "Deckel".
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rincewind am 10.08.2021 10:25]
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Jahreskarte der Strecke kostet mit irgendwas um die 3,3k. Die Jahreskarte für den rmv um erstmal zum Bahnhof zu kommen kostet mich nochmal 900 Euro (lel, für 5 Minuten Fahrt jeden Tag).
Das nur sehr knapp, irgendwas um die 60 Euro, unter dem Preis einer BC100.
Dann kaufe ich mir lieber die und setze die niedrigeren Kosten ggf ab. Hab dann aber eine BC100 die ich auch sonst nutzen kann. (und mit zwei Fahrten in die Heimat die 60 Euro wieder drin hab).
So zumindest der Plan
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Wie sieht das aus, wenn ich einen Dienstwagen habe und eine Monatskarte die ich selber zahle?
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| Zitat von M`Buse
Wie sieht das aus, wenn ich einen Dienstwagen habe und eine Monatskarte die ich selber zahle?
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Versteuerst du den Arbeitsweg ins Büro pauschal (0,03%) oder konkret (0,002% je Fahrt)? Bei letzterem hättest du die Möglichkeit genau anzugeben, wann du mit dem Wagen und wann mit dem ÖPNV ins Büro bist.
Bei ersterem würde ich sagen, bist du gekniffen.
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| Zitat von Real_Futti
| Zitat von dblmg
Jahreskarte der Strecke kostet mit irgendwas um die 3,3k. Die Jahreskarte für den rmv um erstmal zum Bahnhof zu kommen kostet mich nochmal 900 Euro (lel, für 5 Minuten Fahrt jeden Tag).
Das nur sehr knapp, irgendwas um die 60 Euro, unter dem Preis einer BC100.
Dann kaufe ich mir lieber die und setze die niedrigeren Kosten ggf ab. Hab dann aber eine BC100 die ich auch sonst nutzen kann. (und mit zwei Fahrten in die Heimat die 60 Euro wieder drin hab).
So zumindest der Plan
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Das kommt mir krass teuer vor.
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Tja. Mir auch. Aber so ist das wenn man von der Bahn ausgenommen wird. Die Preise nötigen einen wirklich noch nen blechwagen auf die Straße zu bringen
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Soll ich Steuern hinterziehen?
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Hallo Freunde,
ich habe jetzt den Steuer-Abruf von WISO eingerichtet und die haben mir ne Mail geschickt, dass sie eine Lohnsteuerbescheinigung von 2017 vom Finanzamt bekommen haben. Guck ich also mal rein, was da drinsteht. Dazu muss man sagen, dass ich 2017 nur als Student gejobbt hatte und sicher nicht viel an Steuern gezahlt hatte.
Rein ins Steuer-Web, eine Steuererklärung für 2017 erstellt und siehe da, ich würde gut 300 ¤ wiederbekommen, sagt mir das Programm. Tatsächlich hätte ich laut WISO (also laut Finanzamt?) diese 300 ¤ im Jahr 2017 an Steuern gezahlt.
Zur Sicherheit habe ich nochmal die physische Lohnsteuerbescheinigung von 2017 rausgesucht. Da steht drin, dass exakt 0 ¤ an Steuern einbehalten wurden.
Tja. Wo kommt jetzt also die Info her, dass ich Steuern bezahlt hätte? Eigentlich ja direkt vom Finanzamt. Kann ich die Steuererklärung jetzt einreichen und easy 300 ¤ extra bekommen? Wäre das Steuerhinterziehung? Hat mein AG heimlich Steuern für mich bezahlt, nicht vom Brutto abgezogen und sie nicht angegeben?
Was würdet ihr tun?
e: bei anderen Studentenjobs hat der Steuer-Abruf korrekterweise 0¤ Lohnsteuer eingetragen.
e2: Vermutlich am besten mal beim Finanzamt anrufen?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von mYstral am 12.08.2021 8:30]
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| Zitat von mYstral
Hallo Freunde,
ich habe jetzt den Steuer-Abruf von WISO eingerichtet und die haben mir ne Mail geschickt, dass sie eine Lohnsteuerbescheinigung von 2017 vom Finanzamt bekommen haben. Guck ich also mal rein, was da drinsteht. Dazu muss man sagen, dass ich 2017 nur als Student gejobbt hatte und sicher nicht viel an Steuern gezahlt hatte.
Rein ins Steuer-Web, eine Steuererklärung für 2017 erstellt und siehe da, ich würde gut 300 ¤ wiederbekommen, sagt mir das Programm. Tatsächlich hätte ich laut WISO (also laut Finanzamt?) diese 300 ¤ im Jahr 2017 an Steuern gezahlt.
Zur Sicherheit habe ich nochmal die physische Lohnsteuerbescheinigung von 2017 rausgesucht. Da steht drin, dass exakt 0 ¤ an Steuern einbehalten wurden.
Tja. Wo kommt jetzt also die Info her, dass ich Steuern bezahlt hätte? Eigentlich ja direkt vom Finanzamt. Kann ich die Steuererklärung jetzt einreichen und easy 300 ¤ extra bekommen? Wäre das Steuerhinterziehung? Hat mein AG heimlich Steuern für mich bezahlt, nicht vom Brutto abgezogen und sie nicht angegeben?
Was würdet ihr tun?
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Wat. So funktioniert Steuerhinterziehung nicht
Schick das Ding ab, das Finanzamt schaut drüber und kürzt alles weg was nicht stimmt.
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Ich vertrau dir jetzt mal.
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Schaise. No financial advice natürlich
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Zu spät! MUAHAHAHAHA
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| Zitat von Flashhead
| Zitat von dblmg
| Zitat von Oli
Ist mit der Pendlerpauschale abgegolten oder?
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Ne, ÖPNV kann voll abgesetzt werden meine ich
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Heißt das für 2020, das man sowohl die Home-Office-Pauschale als auch die tatsächlich angefallenen Kosten für den ÖPNV absetzen kann? Frage für meine Freundin, die trotz Home-Office ihr beruflich bedingtes Jahresabonnement gezahlt hat.
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| Wenn Monats-/Jahrestickets für zunächst beabsichtigte Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte erworben wurden und die Fahrten aufgrund tatsächlicher Tätigkeit in der häuslichen Wohnung nicht durchgeführt wurden, sind die Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel als tatsächliche Kosten (Günstigerprüfung gegenüber der Entfernungspauschale, § 9 Absatz 2 Satz 2 EStG) neben der Homeoffice-Pauschale abziehbar. Die tatsächlich geleisteten Aufwendungen für eine Zeitfahrkarte zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können als Werbungskosten geltend gemacht werden, soweit sie die insgesamt im Kalenderjahr ermittelte Entfernungspauschale übersteigen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer eine Zeitfahrkarte in Erwartung der regelmäßigen Benutzung für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte erworben hat, er die Zeitfahrkarte dann aber aufgrund der Tätigkeit im Homeoffice nicht im geplanten Umfang verwenden kann. Die Aufwendungen sind nicht auf einzelne Arbeitstage aufzuteilen. Zeitfahrkarten in diesem Sinne sind zum Beispiel Jahres- und Monatsfahrkarten. Die Berücksichtigung der Homeoffice-Pauschale bleibt davon unberührt. Hierfür gilt, dass die Pauschale nur für diejenigen Tage angesetzt werden kann, an denen der Steuerpflichtige ausschließlich im Homeoffice tätig geworden ist. | |
BMF v. 09.07.2021 - IV C 6 - S 2145/19/10006 :013
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Wow, danke!
Das heißt wohl, ich werd mir mal genüsslich ne BC100 gönnen und dann ggf. zuhause bleiben.
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Da gehen sie hin, die Zinsen auf die Steuererstattung. Wo krieg ich denn jetzt noch 6%?
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Ich würde da eher 40 bis 50 EUR Erstattung draus machen, da die Erstattung vom Grenzsteuersatz und nicht vom Gesamtsteuersatz abhängt
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Ich hatte jetzt extra Flashhead gequotet, weil sich meine Antwort auf seinen geschilderten Fall bezogen hat.
Eine 1:1 Übertragung auf den Fall von dblmg würde ich jetzt nicht so ohne weiteres unterschreiben, dazu fehlt mir die Kenntnis der individuellen Umstände (wie weit bis zur Tätigkeitsstätte, wie häufig usw.).
Wenn jemand 5 km zur Arbeit hat, wird man kaum eine BC 100 ansetzen können. Wenn man aber täglich von Dortmund nach Düsseldorf pendeln müsste, dann kann ich mir schon eher vorstellen, dass eine BC 100 durchgeht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 19.08.2021 9:25]
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Jeden Tag knapp 100km einfacher Weg.
Kosten von einem Jahrticket der Strecke ist wie gesagt nur ca 100 Euro unter der BC100.
Mittlerweile spiele ich aber mit dem Gedanken ein Zimmer in der Nähe der Arbeit anzumieten und dann doppelte Haushaltsführung anzusetzen. Da muss ich mich nur entscheiden was welche Vorteile / Nachteile hat
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Unter den Voraussetzungen halte ich den Abzug für die BC realistisch und würde es wohl auch probieren...
Auf jeden Fall solltest du protokollieren (Screenshots o. ä.) was jeweils eine Einzelfahrt/Monatsticket/Jahresticket kosten würde. Dann hättest du etwas in der Hinterhand, falls das FA da einen privaten Anteil rauskürzen wollen würde.
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Ahoi pOT!
Habe in meiner Steuererklärung ein paar Arbeitsmittel angegeben, die ich tatsächlich privat für die Arbeit gekauft habe. Jetzt möchte das Finanzamt eine Bestätigung vom Arbeitgeber über steuerfrei gezahlte Beträge für Arbeitsmittel.
Da es nur um ca. 200 EUR geht, ist mir meine Zeit zu schade, mich durch die absolut chaotische Bürokratie unserer Firma durchzuhangeln, damit mir vielleicht irgendeiner was dafür ausstellt. Kann man das in geschönter Form so als Rückantwort an das Finanzamt geben und somit auf die Berücksichtigung dieser Arbeitsmittel verzichten?
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Du kannst genauso gut mitteilen, dass dir dein AG keine Bestätigung ausstellt, weil er dir nichts erstattet hat. Eine gesetzliche Grundlage, auf welcher das Finanzamt eine Bescheinigung über steuerfreie Erstattungen explizit verlangen kann gibt es meines Wissens nicht. Verlangen tun die allerdings trotzdem gern sowas.
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| Zitat von gwc
Ahoi pOT!
Habe in meiner Steuererklärung ein paar Arbeitsmittel angegeben, die ich tatsächlich privat für die Arbeit gekauft habe. Jetzt möchte das Finanzamt eine Bestätigung vom Arbeitgeber über steuerfrei gezahlte Beträge für Arbeitsmittel.
Da es nur um ca. 200 EUR geht, ist mir meine Zeit zu schade, mich durch die absolut chaotische Bürokratie unserer Firma durchzuhangeln, damit mir vielleicht irgendeiner was dafür ausstellt. Kann man das in geschönter Form so als Rückantwort an das Finanzamt geben und somit auf die Berücksichtigung dieser Arbeitsmittel verzichten?
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"Liebes Finanzamt, ich habe die Kosten selber getragen und keine Erstattung vom AG bekommen. Tschau Kakao"
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |