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Nur mal so aus Interesse, man kann ja Kohle für Notar und die Grunderwerbssteuer ja scheinbar absetzen - in welcher Größenordnung kriegt man da so theoretisch Geld zurück?
Also wie viel man zahlen muss finde ich jetzt überall im Internet, aber mich interessiert mal ob man da dann Zehntausende zurück kriegt. Das wäre ja irgendwie schief
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Bei eigens genutztem Wohneigentum gilt das, bei Kapitalanlage nicht oder?
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Bei eigengenutztem Wohneigentum bekommst du weder Grunderwerbsteuer noch Notarkosten in irgendeiner Weise erstattet.
Wenn du das Objekt vermietest zählen die Kosten zu den Erwerbsnebenkosten und werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben, mindern demnach mit jährlich 2% oder 3% der Kosten die Bemessungsgrundlage der Steuer auf die dann dein persönlicher Steuersatz angewandt wird.
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Super, vielen Dank!
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Shattner jetzt im Immobizz?
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Dafür muss die Röntgenröhre aber noch ein paar Jahre laufen bis ich mir n Haus kaufen kann - aber es ist ja mal gut, die Möglichkeiten zu kennen
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Was mache ich, wenn bei ich bei der Berechnung der Kosten für das Arbeitszimmer über 1250¤ komme? Lasse ich das so in der Steuererklärung oder soll ich da irgendetwas geringer angeben, um auf die 1250¤ zu kommen?
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Sofern du unter die entsprechende Regelung fällst (wovon ich mal ausgehe), wird das Finanzamt den Betrag automatisch kappen
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Hatte die Tage nen kleinen Steuerberater-Fuckup in Sachen Fristen und Sachbearbeitung (aber wird jetzt hoffentlich ohne weitere Probleme zu Ende gebracht)
Story: Ich hab irgendwann im Q3 2020 alle Unterlagen für die Steuererklärung 2019 eines Vereins dorthin gesendet. So, er meldet sich über mehrere Monate nicht, ich frag nach: "Ja, alles in Arbeit, Corona, dies, das, dauert noch bis September 2021!". Dann wieder gefragt im Oktober 2021: "Dauert noch bis Ende November 2021, sorry!". Wieder nix gehört bis Anfang Januar, nochmal per Mail nachgefragt, Antwort kam keine. Dann kommt gestern ne Mail vom Chef der Kanzlei: "Ja, hallo, hier Brief vom Finanzamt, Zwangsgeld-Androhung wenn bis 10.2. keine Steuererklärung abgegeben wird. Wir haben bisher von Ihnen keine Unterlagen bekommen. Und auch bei sofortiger Abgabe der Unterlagen schaffen wir das wahrs. nicht mehr.". Ich so: Wat?! Sachlage erklärt, Antwort vom Steuerberater: "Äh ja, der Mitarbeiter [mit dem ich immer Kontakt hatte] arbeitet nicht mehr bei uns und er hat auch den Jahresabschluss 2019 nicht erledigt obwohl er es uns zugesichert hatte. Achja, die Unterlagen von Ihnen haben wir auch gefunden. Wir machen uns jetzt an die Arbeit." das war wohl vermutliche keine einvernehmliche Trennung... dürfen dann wohl noch ein gutes Wort beim Finanzamt einlegen damit in Sachen Zwangsgeld nix passiert (oder ziemlich schnell arbeiten).
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von mc.smurf am 26.01.2022 22:02]
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Die Abgabefrist 2019 für Steuerberater ist aber auch schon mit August 2021 abgelaufen. Wenn da Verspätungszuschläge berechnet werden, würde ich die schön der Kanzlei zahlen lassen.
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Ja, die Fristen waren alle schon längst vorbei deswegen hats mich auch etwas gewundert warum er da so die Ruhe weg hat. Aber gut, die kennen die "Toleranzen" der Finanzämter besser als ich.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von mc.smurf am 27.01.2022 8:20]
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Bei mir waren es diesmal 25¤ wegen der zu späten Frist. Die zahlt aber mein Steuerberater.
Da die aber hunderte Euro für die Erklärung kassieren (mit Einzelgewerbe und UG Jahresabschluss dann 4 stellig) juckt die wohl die 25¤ nicht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von NI-Xpert am 27.01.2022 8:38]
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So sieht es in vielen Kanzleien aus. Alle überlastet, aber doch wird alles angenommen
Und dazu kommt dann noch, dass Vereine ne richtig ätzende Sache sind und da generell kaum einer drauf Bock hat. Wenn auch noch die eine Person kündigt, die das halbwegs kann, dann geht natürlich nix mehr und man übernimmt dann halt einfach die Zuschläge.
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Eine Frage, die auch in den Jobthread passen würde:
Bemisst sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze am Bruttoarbeitslohn aus dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung?
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Wenn einem während des Homeoffice rein hypothetisch ein Baugerüst auf die Karre fällt und man das über die Teilkasko reparieren lässt, kann man doch rein theoretisch die Selbstbeteiligung von 150,- € ansetzen, oder?
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| Zitat von Switchie
So sieht es in vielen Kanzleien aus. Alle überlastet, aber doch wird alles angenommen
Und dazu kommt dann noch, dass Vereine ne richtig ätzende Sache sind und da generell kaum einer drauf Bock hat. Wenn auch noch die eine Person kündigt, die das halbwegs kann, dann geht natürlich nix mehr und man übernimmt dann halt einfach die Zuschläge.
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Zumindest mit der Technik hats der neue Sachbearbeiter dort schonmal nicht schon lustig, eine Steuerkanzlei mit mehreren Büros, im alten Büro hat alles geklappt. Das "neue" Büro kann wohl mit MT940-Format nix anfangen, das CSV-Format soll auch net passen (braucht andere Spalten und mehrere Spalten zusammengefasst), sonst kann Kanzlei-Rechnungswesen das nicht importieren), der Import der Paypal-Daten klappt jetzt plötzlich auch nicht mehr (vorher haben die das problemlos von dort direkt abgerufen). Wenn Steuererklärung net so scheiß nervig und auch etwas kompliziert wäre (und die Haftungsfrage), hätte ich das auch selbst übernommen naja, irgendwann wird die Steuererklärung 2019 auch fertig werden.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von mc.smurf am 04.02.2022 18:04]
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Du liebe Güte... Sei dir sicher, es liegt NICHT an deinem Format
Aber das passt zu dem, was ich erlebe bei Mandatsübernahmen. Die vorherigen Berater können einfachste technische Dinge nicht. Irre
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Passend dazu: Ich schreib ihm ne Mail, sag ihm er kann mich auch anrufen falls es irgendwelche Rückfragen gibt. Was passiert? Er antwortet per normalen Brief und teilt mir die Probleme mit dem CSV-Format mit
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von mc.smurf am 04.02.2022 18:57]
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In diesem Fall würde ich mir aktiv Gedanken machen, ob das eine Vertrauensbasis ist.
Ich sehe das jedoch auch sehr oft: Steuerberater, die eine hohe Mauer zwischen sich und den Mandanten bauen und Kommunikation nur eher behäbig führen
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Werde mich da wohl wirklich mal nach ner anderen Beratung umsehen, die Wartezeiten früher waren schon enorm, aber die Aktion jetz is schon ziemlich "meh". Hab mal die Google Bewertungen angeschaut, da gings wohl anderen Mandanten in letzter Zeit genauso:
"Waren 6 Monate bei der Steuerkanzlei, jeden Monat wurde die Steuer zuspät abgegeben, sodass beim Finanzamt jedesmal Strafen entstanden sind"
'Unterlagen die Persönlich abgegeben wurden, sind plötzlich Verschwunden als es dann hieß das es nicht sein kann das die Unterlagen fehlen und wir sie Persönlich abgegeben haben wurden wir als Lügner betitelt."
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Gibt es hier Meinungen, Erkenntnisse oder gar Erfahrungswerte zum Verhältnis § 3 Nr. 16 oder 13 zu § 3 Nr. 26 EStG?
Hintergrund ist insbesondere die nach § 3 Nr. 16 oder 13 "grundsätzlich steuerpflichtige" Erstattung von Reisekosten (z.B. VMA, welche die Beträge nach § 9 IVa übersteigen, o.Ä.).
Kann man für den "steuerpflichtigen" Teil dann noch § 3 Nr. 26 oder 26a in Anspruch nehmen, wenn die Reisekosten generell für eine derartig begünstigte Tätigkeit gezahlt werden - oder ist das zu viel des Cherrypickings?
Ich würde aufgrund von lex specialis grds. dazu tendieren, den § 3 Nr. 13/16 zwar vorrangig anzuwenden, dann aber für den übrig gebliebenen Teil der Reisekosten nicht auch noch § 3 Nr. 26/26a hinterherzuwerfen, da diese Bezüge mit der Anwendung von § 3 Nr. 13/16 behandelt sind.
Jedoch gibt es da noch die LStR 3.26 Abs. 7:
Auch das BMF v. 21.11.2014 - IV C 4 - S 2121/07/0010 schreibt eigentlich nur diese Richtlinie ab.
Aber wie soll man denn mit dem Thema der möglichst günstigen "Reihenfolge" umgehen, wenn nicht in dem Sinne, dass das was übrig bleibt, eben dann doch für § 3 Nr. 26/26a zur Verfügung steht?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 06.02.2022 17:21]
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Arbeitszimmer kann man doch nur absetzen wenn der AG für einen keinen Raum zur Verfügung stellt, oder?
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| Zitat von Seppl`
Arbeitszimmer kann man doch nur absetzen wenn der AG für einen keinen Raum zur Verfügung stellt, oder?
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Also wie bei einer gesetzlichen auferlegten Home Office Pflicht z.B.?
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| Zitat von Che Guevara
| Zitat von Seppl`
Arbeitszimmer kann man doch nur absetzen wenn der AG für einen keinen Raum zur Verfügung stellt, oder?
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Also wie bei einer gesetzlichen auferlegten Home Office Pflicht z.B.?
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Die galt genau das ganze Jahr?
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Thema: Steuererklärungen, § 3 ( Die nehmende Hand ) |