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Sag ich doch? Und da die Auslegung von Verträgen Sache der Tatsacheninstanzen ist, müsste schon was ganz Krasses passieren, damit da mal ne Revisionsentscheidung dazu kommt.
¤: Z.B. ein Tiger!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 04.05.2021 17:50]
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| Zitat von Abso
Und die Regelung, dass der Arbeitgeber eine frühere Vorlage "fordern kann", wird nicht durch die einzelvertragliche Regelung gebrochen?
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Jedenfalls nicht nach Ansicht des LAG München: LAG München 13.12.2018, NZA-RR 2019, 351 (354) - steht auch so beim BeckOK: | Selbst wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am dritten Tag vorgelegt werden muss, kann der Arbeitgeber die Vorlage der Bescheinigung gleichwohl eher verlangen, da ohne weitere Anhaltspunkte nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Vertragsparteien mit der Klausel das Recht des Arbeitgebers aus Abs. 1 S. 3 ausschließen wollte | |
Ah! Gottes Sohn war schneller. Aber ich hab die Fundstelle
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rincewind am 04.05.2021 17:54]
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Kennt sich jemand mit Nachlasspflegschaften aus? Hab irgendwie einen ganz dummen Fall gerade im Ref.
Wir vertreten Nachlassgläubiger. Die Nachlasspflegschaft ist bereits beendet aber irgendwie stimmen die Zahlen nicht. Der damalige Nachlasspfleger sagt, dass die Pflegschaft bereits beendet ist und er damit nichts mehr zu tun hat. Gilt die Auskunftsverpflichtung des § 2012 Abs. 1 S. 2 BGB auch noch nach Beendigung der Nachlasspflegschaft?
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Wenn das so stimmt, wie berichtet, dann sollte die Ärztin wegen des Gefälligkeitsattests auch noch einen mitbekommen.
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Gegner schreibt mir:
"[...] Aus meiner Sicht, haben Sie sich nur unzureichend mit dieser vertraglich eindeutig geregelten Angelegenheit befasst und haben keine Berufsehre. Nehmen Sie das einfach nur als meine Ansicht der Sachlage und Kritik an Ihrer Arbeit. [...]
Eine kleine Sache noch. Nehmen Sie doch einfach den Zusatz "Recht" aus Ihrer Mailadresse und ersetzen dies durch "Mithelfer Diktatur". Das klingt zwar blöd, würde Ihr handeln aber besser erklären"
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wow.
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Hätte mich auch stark gewundert
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Ja, das hätte Ärger gegeben.
Ansonsten - was kratzt's die deutsche Eiche wenn sich die Wildsau dran wetzt.
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| Zitat von -rantanplan-
Ja, das hätte Ärger gegeben.
Ansonsten - was kratzt's die deutsche Eiche wenn sich die Wildsau dran wetzt.
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So manch einen Unsinn von gegnerischen Kollegen nimmt man ja mal hin und zuckt mit den Schultern. Einer hatte mir mal zugesichert, dass ich auf seiner "schwarzen Liste" gelandet sei. Was auch immer das nun bedeuten mag.
Aber wenn das von nem RA gekommen wäre, hätte ich auf einmal Interesse, dass die RAK ein Verfahren einleitet
Als gegnerische Partei ... tja
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Hatte ganz vergessen zu erwähnen, dass er mir am Telefon noch mitgeteilt hat, dass er sich das Geld im Falle einer Verurteilung eh wieder von meinem Mandanten holen werde. Wie? Indem er meinem Mandanten in die Fresse schlage. Ob ich denn wüsste, in was für einer Welt wir leben.
Ich habe ihm dann für seine Nachricht gedankt und die Forderung beziffert. Morgen will er bezahlen :shrug: Umzugsunternehmer.
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Wenn im Öffentlichen Dienst gegen die Besetzung einer Stelle geklagt wird (nicht faires Auswahlverfahren, Ausbildungsplatz), bleibt diese Stelle dann bis Verfahrensende unbesetzt, oder kommt das drauf an?
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Das sollte der dringend(!) zu suchende Rechtsbeistand erklären. Grundsätzlich hindert die Klage nicht, dass eine Stelle besetzt werden kann. Bei drohender Besetzung muss gegen diese noch mit Eilverfahren vorgegangen werden.
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Was kann man tun, wenn sich ein Nachbar (Mietwohnung, der wohnt unter uns) sich ständig (alle zwei Wochen) über angebliche Lärmbelästigung beschwert? Es nervt halt so langsam. Ich sag ihm immer, er solle halt die Polizei rufen, und schließe dann wieder die Tür. Aber es nervt halt tierisch.
Die angebliche Lärmbelästigung sind dann folgende Sachen bspw.:
- 21:45, Großeltern zu Besuch, wir sitzen am Essenstisch und stehen mal auf und gehen zur Toilette. Wir würden angeblich Möbel rücken und das wär so laut
- 20:30, wir sind zu zweit und liegen lesend auf dem Sofa. Die Musik wär so laut (es war keine Musik an)
- 21:00, wir sind zu zweit plus befreundetes Pärchen und spielen Siedler. Die Lautstärke wäre unerträglich (unspezifiziert)
- usw.
Natürlich haben wir schon unter allen Möbeln Filz oder Ähnliches, würfeln nicht direkt auf dem Tisch, sondern mit Filzunterlage, machen keine laute Musik usw. Also wir sind wirklich nicht laut - habe vorher in einer WG gewohnt, die laut Nachbarn leise war - das war 728282x so laut.
Das Problem: natürlich kommt die Polizei tatsächlich mal ab und zu und glaubt uns mit zwei Gästen nicht, dass wir nicht lauter als in dem Moment waren. Dann kommen so fadenscheinige Sachen wie „Sie haben auch eine durchdringende Stimme“ oder sowas. Letztendlich wird aber nie eine Lärmbelästigung festgestellt und sie fahren wieder. Aber auf uns hören die Beamten nicht, weil wir halt knapp 30 sind, die Nachbarn unter uns halt etwas älter und mit kleinen Kind (knapp 2 Jahre).
Was tun? Es nervt mittlerweile wirklich, ich will dem zurück ans Bein pissen, gern auch mit Anwalt und so (Rechtsschutz ist da). Der Typ hat bis zur Geburt seiner Tochter immer brav seine Frau vermöbelt und ist halt ein originaler Nichts-Könner, der sich über nicht vorhandenen Lärm beschwert.
Meinen Hinweis, er solle sich doch beim Vermieter beschweren, dass es anscheinend zu hellhörig gebaut ist, nimmt er nicht auf.
Wir hören auch ziemlich viel von dem Nachbarn über uns - ist halt hellhörig, aber sind normale Wohngeräusche. Wenn man absolute Ruhe will, muss man halt mehr Geld in die Hand nehmen für Neubau, EFH oder sowas.
Bin gerade so mett
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von kl3tte am 11.06.2021 22:37]
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Mal richtig Lärm machen und es auf die Spitze treiben
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Mal eine laute Woche machen zum Kontrast?
Aber mal im Ernst: wenn der ständig bimmelt, muss man doch was machen können?
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Beschwere dich von deiner Seite beim Vermieter, dass du permanent grundlos belästigt wirst.
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Schon getan, mit Schilderung einiger Situationen und Aufzeigen unserer Maßnahmen zur Geräuschminderung wie Filzgleiter usw. inklusive Bilder. Bisher keine Reaktion.
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Man darf 3 Stunden am Tag Klavier üben.
;-)
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Vermieter hat sich gemeldet, das Gespräch war sehr positiv. Wenn der Nachbar uns weiterhin damit belästigt, im Idealfall noch 1-2 Polizeieinsätze, die ergebnislos sind, sollen wir wir uns wieder melden. Bis dahin alles unsererseits protokollieren. Dann spricht er den Herrn Arsch direkt an oder schreibt ihm einen Brief, dass er Beschwerden über normalen Wohnungsgebrauch doch bitte unterlassen solle - mit Hinweis auf seinen Kenntnisstand usw.
Er glaubt uns immerhin, hat aber auch drauf hingewiesen, dass er relativ wenig Handhabe hat, solang der Nachbar sich nur beschwert aber er seine Sicht gar nicht kennt.
Insofern machen wir das so. Protokollieren und dann wohl in einen Monat oder so über den Vermieter an den Nachbarn ran.
Wenn das nichts fruchtet, Kauf ich mir eine Geige.
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Im Idealfall machst du ein Eigenprotokoll mit Lautstärkemesser, wie laut du/ihr in der Wohnung seid und gleichst das dann mit den Momenten ab, wenn wieder die Polizei vor der Tür steht.
Am Ende können solche Nachbarn auch den Vermieter in der Form auf den Plan bringen, als dass der für den ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache sorgen muss.
Wenn du aber durch eine von ihm angeschleppten Vertragspartei in deinem vertragsgemäßen Gebrauch gestört wirst, kannst du zumindest deinem Vermieter auf die Nüsse gehen und ihn in Zugzwang setzen, dass er sich doch was einfallen lassen möge. (auch wenn der selbst gar nicht so viel Spielraum hat)
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Es geht um eine mich persönlich als Verbraucher betreffende Angelegenheit.
Ein Unternehmen sammelt und speichert Daten über mich und veröffentlicht diese (auf Anfrage). Dies scheint auch teilweise rechtmäßig zu sein. Aber das Unternehmen erstellt auch Daten, stützt sich bei der Erstellung aber auf Informationen, die eine andere Person als mich betreffen ("fehlerhaft generierte Daten").
Eine vorbehaltliche Löschung der fehlerhaft generierten Daten habe ich bereits erreichen können, aber es scheint sich anzukündigen, dass das Unternehmen in Zukunft erneut fehlerhafte Daten generiert. Nun möchte ich einen Unterlassungsanspruch geltend machen.
Meine Frage ist, welche Anspruchsgrundlagen ich in einer solchen Konstellation einmal prüfen könnte. Geht man hier in die DSGVO oder ins UWG oder schlicht allgemeines BGB?
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Morgen das erste Mal seit 2 Jahren wieder bei Gericht.
Da ich fast alle Verfahren vor dem Amt oder auf dem Wege der einstweiligen Verfügung erledige (und es da nicht oft zu mdl. Verhandlungen kommt), ist es echt selten, dass ich mal zu Gericht gehe.
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Kann das Gericht schon Videochat?
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Das Gericht hat sogar Videochat zur Verfügung gestellt (aber persönliches Erscheinen bleibt weiterhin möglich). Die Kläger nehmen per Video teil, wir vor Ort (da in der gleichen Stadt). Mein Chef hat mit der Richterin in anderer Sache telefoniert und sie ist auch kein großer Fan vom Video Chat, bietet es aber allen an.
Sie persönlich meinte, dass doch viel verloren gehe. Und sie hätte in mündlichen Verhandlung in Person schon öfter mal erlebt, dass die Handelsrichter umgestimmt werden. In Videoverhandlungen nie.
Das wirft natürlich noch ganz andere Fragen auf (warum werden sie umgestimmt, weil sie es nunmehr rechtlich anders sehen oder nur weil sie eine Partei sympathischer finden?). Fand ich aber trotzdem interessant.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 22.06.2021 19:10]
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Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters ) |