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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters )
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Das ist in der Tat spannend. Der Faktor Mensch ist bei Gericht ja nicht rausgemittelt. Leute, mit positiver Ausstrahlung kommen dann wohl öfters durch.
Ich weiß nicht, ob das gut oder schlecht ist!
22.06.2021 19:18:34  Zum letzten Beitrag
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Strahlung-Alpha

AUP Strahlung-Alpha 19.09.2014
 
Zitat von Armag3ddon

Das ist in der Tat spannend. Der Faktor Mensch ist bei Gericht ja nicht rausgemittelt. Leute, mit positiver Ausstrahlung kommen dann wohl öfters durch.
Ich weiß nicht, ob das gut oder schlecht ist!



Wenn das, was ich neulich wieder im DLF gehört habe, so zutrifft habe ich ganz klare Wünsche, sollte ich mal vor Gericht stehen (warum auch immer):

  • Verhandlung am eigenen Geburtstag
  • gutes Wetter (aber nicht heiß)
  • der Richter sollte einen guten Tag haben
  • ich hoffe er kann mich leiden


Ich merke es bei mir als Lehrer doch selbst: wenn ich gretzig bin korrigiere ich strenger, bin ich müde lasse ich vielleicht eher was durchgehen/übersehe was, habe ich einen guten Tag korrigiere ich wohlwollender.
Ich bin mir dessen bewusst und versuche es rauszuhalten, nur geht das nicht immer. Ich kann aber versuchen die Bedingungen für alle gleich zu halten, indem ich möglichst pro "Sitzung" bei allen die gleichen Aufgaben korrigiere. Mache ich einen Teil der Arbeiten an Tag 1, den anderen an Tag 2 kann das für die eine Gruppe durchaus von Vorteil (oder Nachteil) sein.


/e: schaue gerade, ob ich die Studie finde, um die es ging. Ich meine sie hatten ein paar Hunderttausend Urteile analysiert und mit den Wetterdaten des Tages abgeglichen und sonstige Besonderheiten untersucht.
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Strahlung-Alpha am 22.06.2021 21:20]
22.06.2021 21:16:55  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
 
Zitat von Armag3ddon

Kann das Gericht schon Videochat?


Ah, das können die hier im Südwesten alle, soweit ich das sagen kann - wird gerade bei den ArbG auch immer mit Extraverfügung angefragt, ob damit Einverständnis besteht (§ 128a ZPO).

¤: Sieht dann so aus (Ziff. 4):

[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 22.06.2021 21:39]
22.06.2021 21:22:21  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
@Strahlung-Alpha
Vergiss in der Liste nicht: nach dem Mittagessen!
22.06.2021 21:24:29  Zum letzten Beitrag
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-=Charon=-

Japaner BF
Guten Morgen,

kann mir jemand sagen, ob § 554 BGB (Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen) nur für Wohnungseigentümergemeinschaften gilt, oder ob der Duldungsanspruch sich auch auf Mietverhältnisse bezieht, bei denen in einem Haus alle Mietwohnungen einer einzigen GmbH gehören?
28.06.2021 10:50:56  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
§ 554 BGB gilt für alle Mietverhältnisse über Wohnraum (Untertitel 2). Der Begriff "Vermieter" ist ja nicht beschränkt. Woher kommt dieser Gedanke, dass das nicht auf vermietende GmbHs anwendbar sei?
28.06.2021 11:53:20  Zum letzten Beitrag
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RedAngel

Leet
Vermutlich weil

 

Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) vom 16.10.2020 (BGBl. I S. 2187), in Kraft getreten am 01.12.2020


[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RedAngel am 28.06.2021 11:56]
28.06.2021 11:56:25  Zum letzten Beitrag
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-=Charon=-

Japaner BF
 
Zitat von Armag3ddon

§ 554 BGB gilt für alle Mietverhältnisse über Wohnraum (Untertitel 2). Der Begriff "Vermieter" ist ja nicht beschränkt. Woher kommt dieser Gedanke, dass das nicht auf vermietende GmbHs anwendbar sei?


Ein Mensch der Hausverwaltung deutet das so. Meine Frage, weshalb die Hausverwaltung in der Kommunikation dann analog von "Vermieterin" spricht, wie eben auch der Gesetzestext den Begriff "Vermieter" benutzt, konnte nicht zufriedenstellend beantwortet werden.


 
Zitat von RedAngel

Vermutlich weil

 

Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) vom 16.10.2020 (BGBl. I S. 2187), in Kraft getreten am 01.12.2020





Tut mir leid, wenn ich so naiv nachfrage, aber geht aus dieser Formulierung denn tatsächlich hervor, dass die Hausverwaltung mit dieser Unterscheidung im Recht ist oder was meinst du mit dem Zitat? Ist also der Begriff "Wohnungseigentum" wirklich nur auf vermietende Privatpersonen beschränkt? peinlich/erstaunt
28.06.2021 12:42:55  Zum letzten Beitrag
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RedAngel

Leet
Nein, das ist nur der völlig unverbindliche Hinweis darauf, durch welches Gesetz der Paragraph geändert/neugefasst/eingefügt wurde. Das hat überhaupt keine Rechtswirkung und dient nur der schnelleren Auffindbarkeit des Änderungsgesetzes. Das ist schon gar nicht Teil des offiziellen Gesetzeswortlauts.

Maßgeblich ist nur die Formulierung im Gesetz selbst, die, wie Arma schon schreibt, keine solche Einschränkung kennt.
28.06.2021 14:25:46  Zum letzten Beitrag
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RedAngel

Leet
Mit dem genannten Änderungsgesetz wurde aber auch ins WEG eine Regelung aufgenommenen (§ 20 WEG), nach der jeder einzelne Wohnungseigentümer solche Änderungen verlangen kann. Vielleicht verwechselt die Hausverwaltung die Rechtsgrundlagen.
28.06.2021 14:30:20  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
verschmitzt lachen
Vielleicht labert die Hausverwaltung auch einfach scheiße, weil sie erstmal alles verbieten wollen.
28.06.2021 14:32:08  Zum letzten Beitrag
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-=Charon=-

Japaner BF
 
Zitat von RedAngel

Mit dem genannten Änderungsgesetz wurde aber auch ins WEG eine Regelung aufgenommenen (§ 20 WEG), nach der jeder einzelne Wohnungseigentümer solche Änderungen verlangen kann. Vielleicht verwechselt die Hausverwaltung die Rechtsgrundlagen.


Ich habe mittlerweile die Vermutung, dass es an der Abkürzung "WEG" liegt, die nicht als "Wohnungseigentumsgesetz", sondern fälschlicherweise als "Wohnungseigentümergemeinschaft" gedeutet wird.

Danke für alle Antworten!!
[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von -=Charon=- am 28.06.2021 17:49]
28.06.2021 15:15:37  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich muss gerade einen Schauspielervertrag für Minderjährige schreiben und recherchiere daher im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Wichtige Informationen enthält z.B. § 4 Arbeitszeit in Abs. 3:
"Im Bergbau unter Tage gilt die Schichtzeit als Arbeitszeit. Sie wird gerechnet vom Betreten des Förderkorbs bei der Einfahrt bis zum Verlassen des Förderkorbs bei der Ausfahrt oder vom Eintritt des einzelnen Beschäftigten in das Stollenmundloch bis zu seinem Wiederaustritt."
01.07.2021 15:43:28  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
verschmitzt lachen
Fasssung von? 1933 oder 1871?
01.07.2021 16:20:06  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Recht aktuell. Breites Grinsen

https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__4.html
01.07.2021 19:23:28  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von smoo

Ich muss gerade einen Schauspielervertrag für Minderjährige schreiben und recherchiere daher im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Wichtige Informationen enthält z.B. § 4 Arbeitszeit in Abs. 3:
"Im Bergbau unter Tage gilt die Schichtzeit als Arbeitszeit. Sie wird gerechnet vom Betreten des Förderkorbs bei der Einfahrt bis zum Verlassen des Förderkorbs bei der Ausfahrt oder vom Eintritt des einzelnen Beschäftigten in das Stollenmundloch bis zu seinem Wiederaustritt."


Wie passt denn das zu der Rechtsprechung zur Rüstzeit etc.?

Ich bin Investmentrechtler, aber ich dachte, ich hätte mal gehört, dass Rüstzeit Arbeitszeit ist. Das finge ja vor dem Betreten des Förderkorbs an. Oder?
01.07.2021 20:25:30  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
 
Zitat von Rincewind

 
Zitat von smoo

Ich muss gerade einen Schauspielervertrag für Minderjährige schreiben und recherchiere daher im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Wichtige Informationen enthält z.B. § 4 Arbeitszeit in Abs. 3:
"Im Bergbau unter Tage gilt die Schichtzeit als Arbeitszeit. Sie wird gerechnet vom Betreten des Förderkorbs bei der Einfahrt bis zum Verlassen des Förderkorbs bei der Ausfahrt oder vom Eintritt des einzelnen Beschäftigten in das Stollenmundloch bis zu seinem Wiederaustritt."


Wie passt denn das zu der Rechtsprechung zur Rüstzeit etc.?

Ich bin Investmentrechtler, aber ich dachte, ich hätte mal gehört, dass Rüstzeit Arbeitszeit ist. Das finge ja vor dem Betreten des Förderkorbs an. Oder?


Arbeitszeit nach ArbZG != zu bezahlende Arbeitszeit
01.07.2021 20:49:23  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
unglaeubig gucken
Ich bin fassungslos.

Mieterin in einem hier zwangsverwalteten Objekt zahlt nicht. Ich ruf erstmal an weil die Mieterin da schon ewig wohnt, schon recht alt ist und es bisher nie Probleme gab. Ja, sie hätte kein Geld mehr, habe sie alles "an die Versicherung" überwiesen.

Ich forsch ein bisschen nach und finde heraus: Da haben Betrüger sie mit einer gemischten Spear Phishing- und Erbschaftstrickmasche unversehens über WhatsApp angeschrieben, ihr eine Spende von 15.000 ¤ versprochen, wenn Gebühren von 150 ¤ bezahlt werden. Dann waren's 240 ¤, dann 600, und die (jetzt) Mandantin hat denen insgesamt 1.100 ¤ in lauter kleinen Zahlungen überwiesen - auf ein deutsches Bankkonto.

Das hier war die "Spendenzusage": (WTF???)



Wenn ich das dürfte müsste ich ja glatt ne Betreuung anregen... naja, StA arrestiert jetzt das Konto, hoffen wir mal dass da noch was rumliegt. Aber wie man sowas auch nur entfernt glauben kann? Welcher psychologische Effekt das wohl sein mag?

Und ich musste nen Filter auf dem Mailserver einrichten, der Mails von ihr erstmal in eine Sandbox schickt, da reichen mir die gewöhnlichen Sicherheitsvorkehrungen nicht mehr.

¤: Den Anwalt gibt's natürlich nicht. Und die Spenderin usw. bestimmt auch nicht, hab ich nur rein vorsorglich geschwärzt.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 07.07.2021 13:22]
07.07.2021 13:21:05  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Oh boi. Das liest sich original wie Reichsbürgerscheiße.

Es liegt an uns, Sie in Zukunft für solche Situationen zu versichern, bis Sie es richtig verstanden haben. Breites Grinsen
07.07.2021 13:25:07  Zum letzten Beitrag
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~


07.07.2021 16:25:48  Zum letzten Beitrag
(Inhalt versteckt) [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

rantanplan
...
 
Zitat von Real_Futti

Dann hoffe ich mal, dass die den Betrüger anhand der deutschen IBAN auch eindeutig finden und zur Rechenschaft ziehen. Aber wahrscheinlich hat da nur jmd. sein Konto zur Geldwäsche gegen Gebühr ausgeliehen traurig


Ist mir wurscht, den verklag ich auch. Bei sowas geht mir, geringer Streitwert hin oder her, das Messer in der Tasche auf.
07.07.2021 16:33:02  Zum letzten Beitrag
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Tigerkatze

AUP Doggyz 18.03.2008
...
 
Zitat von -rantanplan-

Bei sowas geht mir, geringer Streitwert hin oder her, das Messer in der Tasche auf.



Absolut zurecht.
07.07.2021 17:42:20  Zum letzten Beitrag
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[Krasser]MadMax

[krasser]mad max
böse gucken
oh wow Wütend
Das macht mit ähnlich mett, wie damals bei meiner Oma. Der haben sie damals telefonisch mehrere Gewinnspiele angedreht, meist so um 60-80 Euro pro Gewinnspiel.
Da war dann ruckzuck die Hälfte der Rente weg. Hat eine Weile gedauert, bis das gekündigt war.
07.07.2021 18:51:43  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich gehe ja oft gegen gefälschte Banken-Websites vor. Oft findet man die erst, wenn sich jemand meldet, weil das Konto leer(er) ist. Echt traurige Geschichten immer. :/
07.07.2021 21:08:37  Zum letzten Beitrag
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[Valar]Aldaron

AUP [Valar]Aldaron 17.04.2023
Mal so ganz grundsätzlich gefragt: kann man Mahnbescheide auch mit c/o zustellen lassen oder ist das irgendwie problematisch aus furchtbar bürokratischen Gründen?
14.07.2021 11:47:52  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Vorsicht walten lassen, da eine ladungsfähige Adresse anzugeben ist.
14.07.2021 11:53:10  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Bei Privatpersonen ist das problematisch, würde ich nicht machen. Bei juristischen Personen geht das unter Umständen. Die können unter ner Co Adresse ggf auch geladen werden. Sicherheitshalber würde ich aber auch das lassen und die richtige Anschrift raussuchen.
14.07.2021 12:31:07  Zum letzten Beitrag
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[Valar]Aldaron

AUP [Valar]Aldaron 17.04.2023
Was, wenn es keine "richtigere" Anschrift gibt? Dann ist c/o ja irgendwie immer noch besser als nix, hätte ich gedacht.

e: Aber danke schon mal fürs Feedback!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Valar]Aldaron am 14.07.2021 12:47]
14.07.2021 12:41:46  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Kann sein, dass dir das schon der Rechtspfleger beanstandet - das ist dann natürlich ärgerlich, aber zumindest hier aam Mahngericht Stuttgart interessiert die das nicht, Coburg hat mich mit sowas mal genervt - und es kann natürlich sein dass du damit eben später nicht die Einspruchsfrist gegen den VB wirksam in Kraft setzt und ewig Einspruch möglich ist.
14.07.2021 16:17:37  Zum letzten Beitrag
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Tigerkatze

AUP Doggyz 18.03.2008
Kommt zufällig jemand an den Aufsatz von Ennuschat aus der NJW-aktuell 5/2017? Gerne per PN, ich wäre sehr dankbar.
18.07.2021 20:46:27  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters )
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