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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters )
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-rantanplan-

rantanplan
Das ist grundsätzlich nicht anders als bei der Schlüssigkeitsprüfung beim VU letztlich. Mit dem Unterschied, dass im einstweiligen Rechtsschutz tatsächlich auch die Gegenseite gehört werden kann und wenn das geht auch sollte, im Arbeitsrecht passiert das öfter, z.B. bei Streiks. Da kriegste binnen 48 h einen Termin, manchmal noch am gleichen Tag.

Und was deine Ziff. 3 angeht - das ist die vorgeschriebene Androhung der Zwangsmittel, aber bei der Länge der Frist gibt's natürlich schon Ermessen, das würde ich prüfen, wenn der Sachverhalt dazu irgendwie Anlass gibt. Disclaimer: Hab aber im Verwaltungsrecht wenig Praxis.
14.08.2021 12:09:31  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
 
Zitat von smoo

Und summarische Prüfung im Eilverfahren heißt NICHT, dass man etwas nicht prüft, sondern nur dass z.B. das Beweisverfahren entfällt. Das meint auch keine oberflächliche Prüfung, siehe:

Im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes findet nur eine eingeschränkte gerichtliche Prüfung statt, man spricht deshalb auch von summarischer Prüfung. Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass die
Rechtslage in einem Gutachten nur oberflächlich zu prüfen ist.
Vielmehr bedeutet diese summarische Prüfung in der Praxis, dass das Gericht seiner Prüfung den Vortrag des Kläger zugrunde legt und allenfalls auf solche Beweismittel zurückgreift, die ihm bereits vorliegen (sog. präsente Beweismittel).


Dazu ergänzend: im Versammlungsrecht keine summarische, sondern „normale“ Prüfung. Das auch in der Klausur klarstellen.
14.08.2021 15:14:36  Zum letzten Beitrag
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Tigerkatze

AUP Doggyz 18.03.2008
...
Dankesehr für die Antworten, hatte tatsächlich übersehen, dass die aufschiebende Wirkung in der Verwaltungsvollstreckung ja grundsätzlich entfällt (in meinem Falle § 112 JustG NRW).
16.08.2021 9:40:32  Zum letzten Beitrag
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DaMasta

Leet
Frage
Hallo zusammen, folgende natürlich rein hypothetische Frage: jemand kauf ein Auto der Marke X bei Händler A. An diesem Auto treten nun in den ersten Tagen der Benutzung qualitative und konstruktionsbedingte Mängel auf. Wenn die Nacherfüllung dieser Sachmängel nun fehlschlägt hätte man ja das Recht, unter Bedingungen vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Muss der besagte Jemand sich für die Nacherfüllung direkt und ausschließlich an Händler A wenden oder kann er jeden offiziellen Servicepartner der Marke X dafür in Anspruch nehmen, damit ggf. später das Recht auf Rücktritt erhalten bliebe?

Finde dazu selbst leider nichts, wo dieser Sachverhalt steht oder verständlich genug für mich erläutert wird.
16.08.2021 19:36:39  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
 
Zitat von DaMasta

Hallo zusammen, folgende natürlich rein hypothetische Frage: jemand kauf ein Auto der Marke X bei Händler A. An diesem Auto treten nun in den ersten Tagen der Benutzung qualitative und konstruktionsbedingte Mängel auf. Wenn die Nacherfüllung dieser Sachmängel nun fehlschlägt hätte man ja das Recht, unter Bedingungen vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Muss der besagte Jemand sich für die Nacherfüllung direkt und ausschließlich an Händler A wenden oder kann er jeden offiziellen Servicepartner der Marke X dafür in Anspruch nehmen, damit ggf. später das Recht auf Rücktritt erhalten bliebe?

Finde dazu selbst leider nichts, wo dieser Sachverhalt steht oder verständlich genug für mich erläutert wird.


Kann man so einfach nicht sagen, prinzipiell ist erstmal der Verkäufer der Ansprechpartner für gesetzliche Gewährleistungsansprüche, aber es gibt ja herstellerabhängig auch vertragliche Garantien, kann also beides sein.

Wir haben ne Menge Terminsvertretungen für die Kanzlei Sincar & Braun gemacht, die Massenverfahren wegen des Dieselskandals betreibt. Ruf da vielleicht mal an. Aber frag erst was das kostet bei denen.

¤: Typos.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 16.08.2021 20:28]
16.08.2021 20:10:10  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Wenn man ein Mandat wegen Interessenkollision ablehnen muss, darf man in der Ablehnung dann die (potentielle) Interessenkollision nennen oder wäre das bereits ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht?
Habe mich in einem Fall mal darauf berufen, dass ich "aus berufsrechtlichen" Gründen keine weiteren Aussagen zur Ablehnung treffen darf, aber das ist ja offensichtlich unbefriedigend, den Mandanten so im Unklaren zu lassen.
30.08.2021 12:17:15  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich weiß es nicht genau, aber ich denke man dürfte es nicht sagen. Wobei das natürlich trotzdem unbefriedigend ist.
30.08.2021 12:28:59  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Die Verschwiegenheitspflicht umfasst schon auch die bloße Existenz des Mandats - aber wenn du die Gegenseite aktiv nach außen vertreten sollst und nicht nur berätst, wird das ja sowieso klar. In dem Fall hätte ich keine Bedenken, andernfalls schon.
30.08.2021 12:48:45  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Nach 4(!!) Jahren Verfahren in der ersten Instanz sagt mir das LG jetzt, dass es meint, dass das ArbG zuständig sei. Kann man so sehen, muss man aber nicht so sehen. Der Richter hat nur keinen Bock drauf, ein Urteil zu schreiben. Was ist los mit denen. traurig Und das ArbG wird mich in einen dämlichen Vergleich zwingen. Ich hätte ja auch keinen Bock die Akte nach 4 Jahren nachzulesen. Wtf.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 30.08.2021 19:19]
30.08.2021 19:18:17  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von -rantanplan-

Die Verschwiegenheitspflicht umfasst schon auch die bloße Existenz des Mandats - aber wenn du die Gegenseite aktiv nach außen vertreten sollst und nicht nur berätst, wird das ja sowieso klar. In dem Fall hätte ich keine Bedenken, andernfalls schon.



Vertrete die Gegenseite in einem anderen, nicht im Zusammenhang stehenden Fall lediglich als Terminsvertreter. Will das neue Mandat aber trotzdem nicht annehmen, zumal ich da dann meinem Hauptbevollmächtigten gegenüber stünde. Und natürlich hat der Mandant sofort nachgefragt, was für berufsrechtliche Gründe das seien...
30.08.2021 19:24:29  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
 
Zitat von smoo

Nach 4(!!) Jahren Verfahren in der ersten Instanz sagt mir das LG jetzt, dass es meint, dass das ArbG zuständig sei. Kann man so sehen, muss man aber nicht so sehen. Der Richter hat nur keinen Bock drauf, ein Urteil zu schreiben. Was ist los mit denen. traurig Und das ArbG wird mich in einen dämlichen Vergleich zwingen. Ich hätte ja auch keinen Bock die Akte nach 4 Jahren nachzulesen. Wtf.


Mach halt erstmal ne sofortige Beschwerde zum OLG gegen den Verweisungsbeschluss
30.08.2021 20:00:01  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Gibt leider OLG Rspr die zum ArbG führt und OLG Rspr die zum LG führt. Und wenn das LG/OLG keinen Bock hat, schließt es sich der ArbG-Rspr. an. Mäh
30.08.2021 20:10:49  Zum letzten Beitrag
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~Friggs~

tf2_spy.png
Folgendes Szenario:

A ist Angestellter und schon vier Wochen krankgeschrieben.
A hat auch brav alle Bescheinigungen an Arbeitgeber und Krankenkasse geschickt.

Die Krankenkasse hat versucht A telefonisch zu erreichen und in einer anschließenden E-Mail gebeten die Krankenkasse zurückzurufen.

A ist sehr skeptisch gegenüber der Krankenkasse(und auch im Allgemeinen der Menschheit über) da er Internet gelesen hat, dass die Krankenkasse in den Regel nichts Gutes von einem will wenn sie einen Anrufen (https://letmegooglethat.com/?q=krankenkasse+ruft+an)

Können für A rechtliche/finanzielle Nachteile entstehen, wenn er einfach die Anrufe ignoriert? Auf schriftlichem Kontaktwege würde A selbstverständlich reagieren und seine Mitwirkungspflich einhalten.
09.09.2021 11:07:23  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
 
Zitat von smoo

Gibt leider OLG Rspr die zum ArbG führt und OLG Rspr die zum LG führt. Und wenn das LG/OLG keinen Bock hat, schließt es sich der ArbG-Rspr. an. Mäh


Kein sic-non-Fall?
09.09.2021 11:22:46  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ne, ist leider ein Anspruch aus § 4 GeschGehG (Unterlassung, Vernichtung, Herausgabe). Und durch § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. d) ArbGG kommt es drauf an, ob die "im Zusammenhang" mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Und da geht dann kleinteilige Rspr. los, wann ein Zusammenhang vorliegt.

Fall ist, ganz grob: AN oder verstorbener AN nehmen Dokumente mit, gründen neue Gesellschaft die die Dokumente nutzt, wir verklagen Gesellschaft und AN in seiner Funktion als Geschäftsführer und Gesellschafter.

LG sagt jetzt, dass sei ein Bezug zum ArbV weil die Dokumente während AV mitgenommen wurden. Es sei irrelevant, dass der nur als Ges. und Gef. angegriffen wurde und wir uns nicht auf den Arbeitsvertrag stützen.

Hätte die verklagte Gesellschaft die Dokumente über einen Dritten, dann würde § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. d) ArbGG nicht greifen, aber wir wissen nicht woher sie sie haben, wir wissen nur, dass sie sie haben.

(Der Richter hat den Fall nach 4 Jahren in der ersten Instanz übernommen, weil Vorgängerin in Rente gegangen ist und er hat keinen Bock)
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 09.09.2021 11:27]
09.09.2021 11:24:59  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Hm ja, da könnte in der Tat das ArbG zuständig sein - aber m.E. nur für die Klage gegen den Ex-AN, nicht die gegen die Gesellschaft (weil § 2 I 3 ArbGG ausdrücklich nur Rechtstreitigkeiten zwischen AG und AN betrifft). Gibt laut ErfK zwar eine analoge Anwendung für die Klage eines AN gegen den Geschäftsführer des AG, aber nicht gegen eine dritte Gesellschaft. Daher wird der Richter das Verfahren wenn überhaupt nur zum Teil loswerden
09.09.2021 11:46:07  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Man kann darüber streiten, ob das ArbG zuständig ist (gibt wie gesagt auch andere Rspr.). Gegen die anderen Gesellschaften haben wir die Klage zurückgenommen, da geeinigt wurde. Blieb nur noch der AN über. Aber ob es andere Beklagte gibt oder nicht, für ihn wäre so oder so das ArbG zuständig gewesen (wenn man denn dieser Meinung folgt)

/edit: Wir haben das mit dem Mandanten vor Klageeinreichung alles besprochen, das kommt nicht überraschend. Bitter ist es schon, weil Streitwert >2 Mio. Und da ist die RVG Erstattung schon dick...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 09.09.2021 12:08]
09.09.2021 12:07:14  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Weia.
09.09.2021 12:25:46  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von ~Friggs~

Können für A rechtliche/finanzielle Nachteile entstehen, wenn er einfach die Anrufe ignoriert? Auf schriftlichem Kontaktwege würde A selbstverständlich reagieren und seine Mitwirkungspflich einhalten.



ich wüsste nicht, dass man sich in normal gängigen Verträgen irgendwie verpflichtet ans Telefon zu gehen.

Von daher sollt dir da niemand was können.

Wie du sagst, warte auf Post.

[Aussage von einem "Nicht-Jurist]
09.09.2021 12:32:25  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich kann zu dem KK Thema gar nichts sagen, aber deinem eigenen Google-Link folgend musst Du nicht ans Telefon gehen. Aber wie gesagt, was weiß ich was in den Untiefen des KK-Rechts schlummert. Denke aber mal, dass man nie telefonisch Auskunft geben muss.
09.09.2021 12:50:18  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Uiuiui
09.09.2021 18:26:18  Zum letzten Beitrag
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kl3tte

AUP kl3tte 07.06.2011
Wenn mir zu Unrecht eine Straftat, die sich angeblich vor 6 Jahren ereignet haben soll, vom angeblichen Opfer per WhatsApp vorgeworfen wird, was tun?

Mein Plan: Auf gar keinen Fall antworten, bei Post von Polizei o.Ä. zum Anwalt.

Oder sollte man vorher schon zum Anwalt?
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von kl3tte am 13.09.2021 16:47]
13.09.2021 15:26:28  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
böse gucken
Seit dem 01.08. ist das Transparenzregister ja zum Vollregister geworden und die Mitteilungsfiktion wird Stück für Stück fallen...

Hat schon mal jemand Eintragungen im Transparenzregister vorgenommen und kann berichten, wie lange die scheiße dauert?

Musste für unsere Gesellschaft selbst eine Eintragung machen und die steht seit Wochen auf "in Produktion" und ich bekomme n Wutanfall, wenn ich da rein gucke und sich nichts tut
13.09.2021 16:17:04  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
 
Zitat von Switchie

Seit dem 01.08. ist das Transparenzregister ja zum Vollregister geworden und die Mitteilungsfiktion wird Stück für Stück fallen...

Hat schon mal jemand Eintragungen im Transparenzregister vorgenommen und kann berichten, wie lange die scheiße dauert?

Musste für unsere Gesellschaft selbst eine Eintragung machen und die steht seit Wochen auf "in Produktion" und ich bekomme n Wutanfall, wenn ich da rein gucke und sich nichts tut


Hab vor paar Wochen etwas eingereicht und es hat schon paar Tage gedauert bis es überhaupt auf „in Produktion“ gesprungen ist.
13.09.2021 18:56:29  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
 
Zitat von kl3tte

Wenn mir zu Unrecht eine Straftat, die sich angeblich vor 6 Jahren ereignet haben soll, vom angeblichen Opfer per WhatsApp vorgeworfen wird, was tun?

Mein Plan: Auf gar keinen Fall antworten, bei Post von Polizei o.Ä. zum Anwalt.

Oder sollte man vorher schon zum Anwalt?


Kommt ein wenig darauf an, was der Inhalt des Vorwurfs ist.

Du willst erstens das hier wissen: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78.html

Zweitens willst du das hier wissen: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html

Und dann willst du noch wissen, wann diese Fristen in diesem Fall angefangen haben und ob sie gehemmt worden sind. Gar nicht einfach zu beantworten.

Eine Erstberatung ist nicht sehr teuer... oder: Ein Anwalt ist billiger als kein Anwalt.
13.09.2021 19:18:45  Zum letzten Beitrag
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kl3tte

AUP kl3tte 07.06.2011
Die angebliche Straftat wäre noch nicht verjährt, sofern es sie denn gegeben hätte.

Bringt mir die telefonische, kostenlose Erstberatung meiner Rechtschutzversicherung etwas oder sollte ich lieber direkt einen Spezialisten mit der entsprechenden Erfahrung kontaktieren? Erstberatung kann ich mir auf jeden Fall leisten (außer das sind jetzt tausende von Euros).

Das ist Wahnsinn. Aus dem Nichts ein Vorwurf zu etwas, was nie stattgefunden hat.

/Edit: Danke erstmal für die Antwort! Bin total durch den Wind und fühle mich hier wie in einem schlechten Film. Will natürlich jetzt auch nicht zu viele Infos im frei einsehbaren Netz preisgeben.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von kl3tte am 13.09.2021 20:23]
13.09.2021 20:22:26  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Zitat von Dr. Schlauschlau

 
Zitat von Switchie

Seit dem 01.08. ist das Transparenzregister ja zum Vollregister geworden und die Mitteilungsfiktion wird Stück für Stück fallen...

Hat schon mal jemand Eintragungen im Transparenzregister vorgenommen und kann berichten, wie lange die scheiße dauert?

Musste für unsere Gesellschaft selbst eine Eintragung machen und die steht seit Wochen auf "in Produktion" und ich bekomme n Wutanfall, wenn ich da rein gucke und sich nichts tut


Hab vor paar Wochen etwas eingereicht und es hat schon paar Tage gedauert bis es überhaupt auf „in Produktion“ gesprungen ist.



Bietet ihr das Mandanten aktiv an? Wenn ja was rechnet ihr dafür ab? peinlich/erstaunt

Überlegen es auch anzubieten, allerdings raten manche Newsletter und Dozenten davon ab wegen Haftungsfallen.

Mein eigener Antrag ist seit Wochen "in Produktion" mit den Augen rollend
13.09.2021 20:27:01  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von kl3tte

Bringt mir die telefonische, kostenlose Erstberatung meiner Rechtschutzversicherung etwas


Vermutlich ja. Allein schon weil die dir verraten können, ob und inwiefern deine Situation abgedeckt ist.
13.09.2021 20:31:01  Zum letzten Beitrag
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kl3tte

AUP kl3tte 07.06.2011
Check. Dann mach ich das erstmal.

Es gibt aktuell (soweit ich weiß) noch keine Anzeige o.Ä.. Da der Vorwurf allerdings mehr als unerwartet und wie gesagt komplett haltlos ist, weiß ich natürlich nicht, ob das noch kommt.
13.09.2021 20:40:45  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
Rechtschutzversicherung fragen, wenn du sie eh hast, kann nicht schaden.

Aber davon ab, mach dich nicht zu sehr verrückt!

Wenn die Tat, wie du sagst so eh nicht stattgefunden hat und alles nur erfunden ist, dann ist da auch ein großer Unterschied zwischen einer schnellen WhatsApp Nachricht und einer wirklichen Anzeige bei welcher sich die Person ja selbst strafbar machen würde,wenn sie falsche Dinge behauptet.

Da würde ich schon auf ein offizielles Schreiben warten.
13.09.2021 20:42:59  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters )
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