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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters )
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webLOAD

webload
Mein Highlight ist ein Gericht, dass die per beA eingegangenen Schriftsätze ausdruckt (nebst Empfangsbericht) und per Fax an die anderen Anwälte schickt.
25.01.2022 19:01:54  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
Crazy. Das einzige, was ich per bEA bekomme, sind Kammermitteilungen (und jetzt auch immer was vom Versorgungswerk). Die E-Mail Benachrichtigungen über Neueingänge löst daher immer leichte Panik aus.
25.01.2022 20:23:18  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Ich könnte immer kotzen, dass die Kammer ihre dämlichen BRAK-Nachrichten und Rundschreiben per beA verteilt, das nervt wie die Sau.

Btw., habt ihr seit kurzem auch das Problem, dass die Token nicht erkannt werden, man Rechner neu starten muss und dann die Keypads in einer ganz spezifischen Reihenfolge vor dem Start der Client Security anstecken muss?
25.01.2022 20:27:35  Zum letzten Beitrag
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Gottes_Sohn666

Marine NaSe
Ich musste die Firmware von meinem Lesegerät letzte Woche aktualisieren, weil ich nicht mehr reingekommen bin. Ansonsten haben einige das Problem, dass beA nicht geht, wenn man den Leser ab und wieder dran macht. Alles sehr willkürlich. Trotzdem finde ich das elektronische so viel praktischer; allein schon nicht drauf achten zu müssen, ob das alles gestempelt ist und ob alle Anlagen von allen Ausfertigungen da sind.

Ich würde Papier EBs glaube ich auch zurückfaxen, soll das Gericht sich dann doch melden.
In hh und Sh schicken die ArbG zum Glück nur noch alles elektronisch, da stellt sich die Frage nicht.
25.01.2022 20:41:12  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
Die BRAK-Mitteilungen sind schlimm. Irgendwann kam eine am 29. oder 30.12. Da kam erst mal Verjährungspanik auf. Beim IT-gedöns bin ich froh dass wir dafür eine Abteilung haben.
25.01.2022 20:56:28  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich habe übrigens die Antwort auf meine Frage: Ja man MUSS per beA antworten. Risiko mag 0 sein, aber richtig wäre es... bescheuert. Bis 2026 geht das noch so, dann müssen die Gerichte auch per beA
26.01.2022 10:39:55  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Für alle, die hier auch mal am Äußerungsrecht kratzen, dürfte der neue Beschluss des BVerfG zu Künast relevant sein:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-008.html

Besonders interessant für die Prüfung strafbarer (und damit idR auch zivilrechtlich verbietbarer) Meinungsäußerungen ist, dass das BVerfG der reinen Prüfung "liegt Schmähkritik vor" eine Absage erteilt hat und nun sagt, dass auch unterhalb dieser sehr hohen Schwelle eine Grundrechtsabwägung stattzufinden hat:

 
1. Im Ausgangspunkt zutreffend erkennt das Kammergericht, dass es sich bei den noch verfahrensgegenständlichen Bezeichnungen der Beschwerdeführerin um erheblich ehrenrührige Herabsetzungen handelt. Das Kammergericht geht indes unter Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Persönlichkeitsrechts davon aus, dass eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB aus verfassungsrechtlichen Gründen nur dann vorliege, wenn die streitgegenständliche Äußerung „lediglich als persönliche Herabsetzung und Schmähung“ zu verstehen sei. Dieses Fehlverständnis setzt sich bei den weiteren Ausführungen des Fachgerichts fort. Zwar deutet das Kammergericht die Notwendigkeit einer Abwägung an. Verfassungsrechtlich fehlerhaft knüpft es die Voraussetzungen der Beleidigung sodann jedoch an die Sonderform der Schmähkritik an.Die angekündigte Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführerin nimmt das Kammergericht in der Folge aber nicht vor. Es legt wiederholt einen fehlerhaften, mit dem Persönlichkeitsrecht der von ehrenrührigen Äußerungen Betroffenen unvereinbaren Maßstab an, wenn es annimmt, eine strafrechtliche Relevanz erreiche eine Äußerung erst dann, wenn ihr diffamierender Gehalt so erheblich sei, dass sie in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen erscheine. Vorliegend hat sich das Fachgericht aufgrund einer fehlerhaften Maßstabsbildung, die eine Beleidigung letztlich mit der Schmähkritik gleichsetzt, mit der Abwägung der Gesichtspunkte des Einzelfalls nicht auseinandergesetzt. Hierin liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Beschwerdeführerin.

[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 03.02.2022 15:06]
03.02.2022 15:06:37  Zum letzten Beitrag
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Tigerkatze

AUP Doggyz 18.03.2008
Schöne Watsche fürs KG Breites Grinsen
03.02.2022 15:26:35  Zum letzten Beitrag
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Arctic
03.02.2022 16:18:24  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Uiuiui, "Im Ausgangspunkt zutreffend" heißt ja eigentlich schon, dass das Urteil für die Tonne ist, krass.
03.02.2022 17:01:20  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Mist, Sekretärin positiv getestet, geht ihr gut, ist ohne Risikozeugs und geboostered, aber das ist in ner Mini-Boutique echt böse wenn da plötzlich jemand ausfällt -.-
03.02.2022 18:29:58  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Mag für manche Kanzleien überraschend kommen, aber Krankheiten gab es auch vor Corona schon. Breites Grinsen
03.02.2022 19:15:26  Zum letzten Beitrag
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Arctic
03.02.2022 19:18:23  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Jaja, aber ist halt ein Unterschied ob du 100 Anwälte und X Fachkräfte hast oder 3+5, von denen keine jemals mehr als Urlaub oder planbares Zeug wie Elternzeit veranstaltet hat...
03.02.2022 19:31:26  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Wahrscheinlich eine dumme Frage, aber: kann ich einen Komplementäranteil treuhänderisch halten?
04.02.2022 16:15:01  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
verschmitzt lachen
Um treuhänderisch persönlich unbeschränkt zu haften?
04.02.2022 16:17:57  Zum letzten Beitrag
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Apache

apache


Kann das wer einschätzen? Vom Gefühl her ist da alles fein
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Apache am 07.02.2022 13:21]
07.02.2022 13:15:22  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Puh, kA. Kann so oder so sein? Aber was bringt diese Einschätzung? Breites Grinsen Wenn der RA da Stress machen will, dann macht er Stress und man muss sich juristisch damit befassen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 07.02.2022 13:25]
07.02.2022 13:25:24  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Die sind nicht ähnlich
07.02.2022 14:08:48  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Linksdrehend, würde ich sagen.

Aber mit smoo haben wir ja hier einen Experten
07.02.2022 18:53:55  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von smoo

Die sind nicht ähnlich


Aber es sind beides Löwen im Profil! Als nächstes pöbelt er dann Generali an.
07.02.2022 18:54:36  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Abso

 
Zitat von smoo

Die sind nicht ähnlich


Aber es sind beides Löwen im Profil! Als nächstes pöbelt er dann Generali an.


Oder er sucht sich einen wahren Endgegner!

07.02.2022 20:32:38  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
Dass noch keiner das Logo der Peugeot-Mühlen gezeigt hat…
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 07.02.2022 20:59]
07.02.2022 20:59:15  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Boah, was für eine Bananenjustiz... habe gerade zum ersten Mal einen elektronischen Pfüb beantragt, bei dem der Titel kein VB unter 5.000 ist, d.h. 754a ZPO geht nicht.

Jetzt muss ich den Antrag elektronisch stellen, weil er sonst unzulässig ist, kann aber den Titel nicht beifügen. Gut, reiche ich ihn eben per Post nach (schon das ist idiotisch, hätte man halt solche Vollstreckungsanträge von der ERV-Pflicht ausgenommen, fertig) - aber ohne Titel kann der Rechtspfleger anscheinend nichtmal ein Aktenzeichen in der eAkte vergeben. D.h. die dürfen da postalisch ohne AZ nachgereichte Titel manuell auf der Geschäftsstelle zuordnen, was bei großen Amtsgerichten bestimmt spaßig ist.

Wer auch immer im JuMi dafür verantwortlich ist gehört an den Schamhaaren aufgehängt.
08.02.2022 10:10:29  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
Ahoi, bin gerade etwas überfordert.

Möchte online Anzeige (Bayern) wegen Betrug bei eBay Kleinanzeigen erstatten. Es geht um einen Artikel von 80 EUR, der mir nach Vorkasse nicht zugesendet wurde. Habe mehrere Fristen gestellt, auf die nicht reagiert wurde und möchte jetzt eben genannte Anzeige erstatten.

Dass das Geld futsch ist, ist okay (das müsste ich wohl zivilrechtlich einklagen?). Möchte es aus prinzipiellen Gründen allerdings trotzdem so zur Anzeige bringen, dass mir keine weiteren Kosten durch Anwalt/Gericht etc. entstehen.

Beim Formular zur Onlinenanzeige muss ich jetzt folgende Auswahl treffen:



Folgende Antragsdelikte werden aufgezählt:



Ist diese von mir gewollte Onlineanzeige ein Strafantrag oder etwas anderes? Zählt der Onlinebetrug zu einem der genannten Antragsdelikte? Wenn das so ist, muss ich dann nochmal extra Strafantrag stellen, sodass meine Anzeige überhaupt weiterverfolgt wird?

Was muss ich da auswählen, hilfe! peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von gwc am 09.02.2022 10:43]
09.02.2022 10:41:55  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Die Grenze der Geringwertigkeit liegt so bei 25-30 €. Mit 80 € Schaden liegt kein Betrug geringwertiger Sachen mehr vor und ein Strafantrag ist nicht nötig.
09.02.2022 10:47:05  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
Danke dir, aber ich verstehe immer noch nicht den Kontext.
Ist ein Strafantrag etwas anderes als das, was ich gerade über das Onlineformular vorhabe oder einfach Synonym/Fachbegriff für die Onlineanzeige?
09.02.2022 10:53:05  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Der Strafantrag ist etwas anderes als die Strafanzeige, ja. Strafanzeige können grundsätzlich alle Menschen stellen. Den Strafantrag nur die geschädigte(n) Person(en) selber. Bei niedrigschwelligen Delikten, die da in der Liste stehen, sieht das Gesetz als zusätzliche Stufe dieses ausdrückliche Strafverlangen der Geschädigten vor, um der Staatsanwaltschaft zu signalisieren, dass sie dem wirklich nachgehen soll.

Die Onlineanzeige erfüllt (wohl) nicht die Schriftform für den Strafantrag und daher kann dieser über die Webseite nicht gleichzeitig zur Anzeige gestellt werden.
09.02.2022 10:57:59  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
Sehr verständlich erklärt, vielen Dank. Das hat auch gleich meine nächste Frage beantwortet, warum dann bei geringwertigeren Delikten scheinbar unlogischerweise "härter" vorgegangen werden muss.
Dann wähle ich im Formular "Strafantrag wird nicht gestellt" aus.
09.02.2022 11:06:32  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Die Grenze liegt aber eher bei 50 ¤.
09.02.2022 11:46:53  Zum letzten Beitrag
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