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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters )
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Tigerkatze

Hab mich bei der StA beworben und auch eine Zusage bekommen - bin jetzt in eine Stadt zugeteilt worden, die mich jeden Tag 150km Fahrtweg (2 Std.) kosten würde. Toll, wie flexibel die Justiz ist https://forum.mods.de/bb/img/icons/icon11.gif


Herzlichen Glückwunsch!

Sie werden mit Wirkung ab dem nächsten Monat nach Buxtehude abgeordnet
30.09.2022 17:39:54  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Buxtehude lässt sich gut von Hamburg aus pendeln!
30.09.2022 18:07:53  Zum letzten Beitrag
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RushHour

rushhour
Man darf Drohnen über dem eigenen Grundstück abschiessen:


https://www.spiegel.de/netzwelt/gerichtsurteile-zu-drohnen-darf-man-drohnen-per-luftgewehr-abwehren-a-27507b49-084c-4299-b1e8-b86a475451f6


Ich bin total überrascht. Das ist so ein Fall, wo ich denke, meine Rechtsgefühl erlaubt mir das, und ich würde auch zum Luftgewehr greifen wollen. Allerdings hätte ich erwartet, dass sich das juristisch weit komplizierter darstellt, und man das natürlich am Ende nicht wirklich darf udn es Ärger gibt. Aber doch. Spontanes Rechtsempfinden und Gesetzeslage liegen manchmal doch übereinander. Interessant.





*bastelt ab jetzt Samstags an Luftgewehr-Vierling auf Drehlafette*
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von RushHour am 03.10.2022 12:26]
03.10.2022 12:25:46  Zum letzten Beitrag
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MadSpoon

madspoon
Steht da auch was wegen Haftung, falls man die Drone dann nicht trifft und das Geschoss dann etwas/jemand anderes beschädigt?
03.10.2022 12:32:20  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich hab den Artikel auch gelesen und ich bin mir nicht sicher, ob das Urteil des AG Riesa überall in Deutschland so gefällt würde.
03.10.2022 12:32:53  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von smoo

Ich hab den Artikel auch gelesen und ich bin mir nicht sicher, ob das Urteil des AG Riesa überall in Deutschland so gefällt würde.


Warum nicht? Also ok, erstmal den Sachverhalt im Einzelfall aufklären, aber wenn ich eine Drohne mit Kamera habe, die rechtswidrig Bilder macht, warum sollte ich das nicht abwehren können?
03.10.2022 14:03:41  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Mir scheint der Eingriff etwas krass, aber in dem konkreten Fall hatte er auch vorher gerufen, gesucht und 3 Familienmitglieder im Garten. Ich glaube nicht, dass man überall und immer zur Waffe greifen darf.

Völlig unjuristisch: Also... vielleicht bin ich da auch anders gepolt, aber irgendwie ist das ganz schön krass da rumzuballern?
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 03.10.2022 18:53]
03.10.2022 18:52:17  Zum letzten Beitrag
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RushHour

rushhour
Naja, das hebt ja die Sorgfaltspflicht beim Schießen mit zugelassenen Waffen auf eigenem umfrideten Grundstück sicher nicht auf (also z.B. sicherstellen, dass die Munition das Grundstück nicht verlässt ...).

Solange sich da jedoch kein Kläger (oder Anhaltspunkt wie zerschossenes Fenster beim Nachbarn) für findet ... finde ich es OK, das zu ignorieren.
03.10.2022 19:01:12  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von smoo

Völlig unjuristisch: Also... vielleicht bin ich da auch anders gepolt, aber irgendwie ist das ganz schön krass da rumzuballern?


Wieso? Es ist ein empfindlicher Eingriff in den sehr persönlichen Lebensbereich, und die Gefahr/der Schaden für andere als den Täter ist Null oder Nähe Null. Ich sehe nicht wirklich eine andere Abhilfe als den Schuss, ich sehe viel mehr das Problem dass die meisten Menschen sowas tatsächlich wehrlos gegenüberstehen.

Anders wäre das, würde man mit vollwertiger Kugelmunition darauf schießen. Auch weil die Gefahr dann eine ganz andere ist.
 
Zitat von RushHour

Naja, das hebt ja die Sorgfaltspflicht beim Schießen mit zugelassenen Waffen auf eigenem umfrideten Grundstück sicher nicht auf


Doch schon. Auch ein Geschoss aus einem Luftgewehr wird mit großer Wahrscheinlichkeit bei Flugweiten jenseits der 20 m das eigene Grundstück verlassen. Logisch fortgesetzt wäre in Ermangelung eines Luftgewehrs allerdings auch der Schuss mit einer Flinte und feinem Schrot (Gefahrenbereich = Schrotgröße in mm*100 m) zulässig. Das könnte allerdings ganz anders empfunden werden.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 03.10.2022 19:07]
03.10.2022 19:05:03  Zum letzten Beitrag
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*Morphy*

*Morphy*
Crosspost aus dem Hass:

tldr: Mein Stromanbieter Enstroga verarscht mich und ich möchte aus dem Vertrag.

Ich tue mir mit sowas immer sehr schwer und möchte keine Fehler machen. Habe jetzt folgenden Text verfasst, meint ihr das passt so?
(Unangenehm, dass ich das alles so spät erst gemerkt habe, aber nachdem anfangs die Auszahlungen immer pünktlich kamen, habe ich später nicht mehr sorgfältig kontrolliert, ob das Geld auch wirklich eingegangen ist. )

 
Betreff: Mahnung und Vertragskündigung

Kundennummer: xxx
Vertragsnummer: xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben mein Guthaben (201,75 ¤ aus der Rechnung vom 19.09.2021, sowie 99,65 ¤ aus der Rechnung vom 01.09.2022) nicht umgehend nach der Rechnungserstellung ausgezahlt bzw. spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).

Ich erwarte eine sofortige Überweisung des Betrages von insgesamt 301,40 Euro bis zum 19.10.2022. auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto:

xxx
xxx
xxx

Zum 20.11.2021 haben Sie meinen Brutto-Grundpreis von 10,07 Euro pro Monat auf 29,00 Euro pro Monat erhöht. Diese Erhöhung haben Sie jedoch nicht per E-Mail oder Brief angekündigt. Die Einstellung der Information in das Kundenportal genügt laut Verbraucherzentrale nicht.
Die Preiserhöhung ist damit unwirksam und ich widerspreche der Preiserhöhung.
Als Differenz ergibt sich pro Monat der Betrag von 29,00 Euro - 10,07 Euro = 18,93 Euro.
Diesen Betrag haben sie für 11 Monate mittels der Abschlagszahlungen eingezogen, so dass sich ein Betrag von 208,23 Euro ergibt.

Ich erwarte eine sofortige Überweisung des Betrages von 208,23 Euro bis zum 19.10.2022 auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto.

Sollten die oben genannten Beträge nicht zu den oben genannten Fristen überwiesen sein, kündige ich hiermit eine Aufrechnung mittels meiner monatlichen Abschläge an.
Ich behalte mir vor, auch vergangene Abbuchungen rückbuchen zu lassen.
Die Zahlung der Abschläge werde ich so lange aussetzen, bis das Guthaben aufgebraucht ist.

Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat für mein Konto xxx, widerrufe ich hiermit.

Laut Verbraucherzentrale rechtfertigen die oben genannten Vorfälle ein Sonderkündigungsrecht.
Ich kündige hiermit den Vertrag (Kundennummer: 3K4622108, Vertragsnummer: 3302J3404) zum 19.10.2022.
Bitte senden Sie mir umgehend eine schriftliche Bestätigung.

Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren und Ihr Vorgehen der Bundesnetzagentur anzeigen.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Zugang des Schreibens.

Dieses Schreiben erhalten Sie zusätzlich als Einschreiben.

Mit freundlichen Grüßen
xxx



Falls sie die Vertragskündigung akzeptieren, funktioniert die Aufrechnung natürlich nicht mehr, da ich ja dann eh keine Abschläge mehr bezahle, aber falls sie es nicht akzeptieren, wollte ich die Aufrechnung ankündigen.
Laufzeit wäre sonst noch bis Juli 2023.
[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von *Morphy* am 04.10.2022 16:42]
04.10.2022 12:50:24  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Bei einem Beratungsverschulden des Versicherungsvertreters haftet dieser gemeinsam mit der Versicherung als Gesamtschuldner auf Schadensersatz. Der Vertreter wird im Innenverhältnis bei Verurteilung von der Versicherung regelmäßig freigestellt. Gleichwohl verklagt man ihn üblicherweise mit, um ihn als Zeugen für das Beratungsgespräch "auszuschalten".
Ich habe jetzt aber einen Fall, wo primär auf die Versicherungsleistung geklagt werden soll. Diese schuldet der Vertreter aber nicht. Daher kommt er als Mitbeklagter auch nicht in Betracht. Hilfsweise (falls VR tatsächlich wirksam vom Vertrag zurückgetreten ist) soll jedoch Schadensersatz wg. Falschberatung geltend gemacht werden. Hierauf würde der Vertreter neben der Versicherung haften.

Ich meine nun aber, dass es in dieser Konstellation nicht möglich ist, den Vertreter mitzuverklagen, weil eine bedingte Klage (Hilfsantrag nur, wenn über den Hauptantrag abschlägig entschieden wird) nicht zulässig ist. Der Beklagte muss wissen, ob er nun verklagt ist, oder nicht. Hier stünde aber genau das in der Schwebe, und das mitunter sogar ziemlich lange.

Das wäre doch ein Fall der unzulässigen subjektiven Klagehäufung, oder?
05.10.2022 13:09:35  Zum letzten Beitrag
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RedAngel

Leet
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Bei einem Beratungsverschulden des Versicherungsvertreters haftet dieser gemeinsam mit der Versicherung als Gesamtschuldner auf Schadensersatz. Der Vertreter wird im Innenverhältnis bei Verurteilung von der Versicherung regelmäßig freigestellt. Gleichwohl verklagt man ihn üblicherweise mit, um ihn als Zeugen für das Beratungsgespräch "auszuschalten".
Ich habe jetzt aber einen Fall, wo primär auf die Versicherungsleistung geklagt werden soll. Diese schuldet der Vertreter aber nicht. Daher kommt er als Mitbeklagter auch nicht in Betracht. Hilfsweise (falls VR tatsächlich wirksam vom Vertrag zurückgetreten ist) soll jedoch Schadensersatz wg. Falschberatung geltend gemacht werden. Hierauf würde der Vertreter neben der Versicherung haften.

Ich meine nun aber, dass es in dieser Konstellation nicht möglich ist, den Vertreter mitzuverklagen, weil eine bedingte Klage (Hilfsantrag nur, wenn über den Hauptantrag abschlägig entschieden wird) nicht zulässig ist. Der Beklagte muss wissen, ob er nun verklagt ist, oder nicht. Hier stünde aber genau das in der Schwebe, und das mitunter sogar ziemlich lange.

Das wäre doch ein Fall der unzulässigen subjektiven Klagehäufung, oder?


Zivilrecht ist nicht meine Pfarrei, aber findest du nicht irgendeinen kleinen Posten Schadensersatz neben der Leistung, den du im Hauptantrag miteinklagen kannst und für den auch der Vertreter haftet? peinlich/erstaunt
05.10.2022 16:41:21  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten sind dafür immer ganz nett peinlich/erstaunt
05.10.2022 16:49:39  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters )
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05.10.2022 17:19:16 Atomsk hat diesen Thread geschlossen.
26.01.2021 14:03:58 Maestro hat diesem Thread das ModTag 'juristen' angehängt.

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