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Wenn man die Ware also nie annimmt, ist man für deren Zustand dann ja auch nie verantwortlich gewesen
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 14.07.2020 13:16]
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| Zitat von Tigerkatze
Ist das so, wenn der Händler nicht selber versendet? § 447 Abs. 1 BGB entlässt den Händler doch mit Übergabe an das Transportunternehmen aus der Haftung.
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Aber nur, wenn der Versand auf Wunsch des Käufers stattfindet.
Versendet der Händler sowieso, dann ist das irrelevant.
Gefahrübergang findet im Regelfall erst bei Übergabe der Kaufsache statt, § 446 BGB.
| Zitat von Icefeldt
Wenn man die Ware also nie annimmt, ist man für deren Zustand dann ja auch nie verantwortlich gewesen
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Dadurch kannst du in den Annahmeverzug rutschen und das kann Auswirkungen auf die Pflicht zur Erbringung der Gegenleistung, allgemein Kaufpreiszahlung, haben.
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Angenommen man hat mit einem relativ gängien Namen diesen als vorname.nachname@anbieter.de bei einem großen Webmail-Anbieter registriert. Und jetzt würde es auf der Welt Menschen geben, die glauben sie würden diese Email-Adresse haben und geben die bei einem neuen potentiellen Arbeitgeber, Steuerberater, Makler etc. als die eigene Adresse an oder konfigurieren die im Mailprogramm als reply-to-Adresse, so dass die Adressaten auf die Email antwroten es aber nicht an die Ursprungs-Adresse geht sondern an o.g. Adresse.
Was droht jetzt wenn man mit den Informationen Schabernack treiben würde? Ist man eventuell sogar verpflichtet den Menschen zu antworten, dass dies der falsche Adressat ist?
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Definiere Schabernack
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| Zitat von -rantanplan-
Definiere Schabernack
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Dinge die man als kluger Mensch nicht tut mit sensiblen Daten wie von "potentiellen Arbeitgeber, Steuerberater, Makler".
Drauf hinweisen wäre freundlich, aber rechtlich meine ich nicht notwendig.
Aber irgendwas mit den Daten machen, wird Dich am Ende ficken.
Nicht nur vong Karma her.
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Ich habe im Ref gerade einen PKH Antrag vorliegen. Beklagter hat eine Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Klage gehabt. Zum Zeitpunkt der die Klage begründenden Umstände hatte der Beklagte die Rechtsschutzversicherung noch nicht.
Beklagtenanwalt sagt jetzt, der PKH Antrag sei zu bewilligen, weil die Rechtsschutzversicherungen für Beklagte nicht zahlen, wenn die Umstände des Prozesses vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung liegen. Ich finde da leider absolut nichts zu. Hat jemand vielleicht dafür eine Quelle parat?
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Perfekt, vielen Dank, das hilft mir schonmal ordentlich weiter. Ich wusste im Kommentar nicht, nach was ich da genau suchen sollte.
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Was beudeutet das, im gerichtlichen Transfervermerk eines gegnerischen Schriftsatzes, wenn Integrität auf ungültig, aber das Zertifikat auf gültig steht?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 16.07.2020 13:38]
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Wenn ich das richtig verstehe:
Das Dokument wurde mit einem gültigen Zertifikat signiert (Zertifikat gültig), aber nach der Signierung verändert (Integrität ungültig).
Was das in einem gerichtlichen Transfervermerk besonderes bedeutet, weiß ich aber nicht!
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| Zitat von smoo
Btw ich wollte mal erwähnen, dass die automatische Übersetzung von Schriftsätzen per DeepL einfach ein Traum ist. Seit unsere Kanzlei mit denen einen Vertrag geschlossen hat, spare ich so viel Zeit mit Übersetzungen. Meine Güte.
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Meine Frau übersetzt zum Teil juristische Schriftsätze und warnt vor DeepL. Ich kenns z.T. auch, und würde echt nicht mehr darauf geben als eine erste Übersicht.
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Naja kommt halt drauf an was man will. Wenn der Mandant bereit ist eine Übersetzung zu bezahlen, gehts natürlich besser als DeepL. Wenn es nur um das grobe Verständnis geht, weil es 1 von 100 Verfahren ist: Rein in die Übersetzung, raus die Word-Datei.
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| Zitat von smoo
Naja kommt halt drauf an was man will. Wenn der Mandant bereit ist eine Übersetzung zu bezahlen, gehts natürlich besser als DeepL. Wenn es nur um das grobe Verständnis geht, weil es 1 von 100 Verfahren ist: Rein in die Übersetzung, raus die Word-Datei.
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Klar.
Die CH ist da ja auch ein sonderfall mit den 3 Amtssprachen.
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Hat jemand eine Ahnung, wie man eine Deckel-drauf-Klausel nennt, die verhindert, dass nach einer Scheidung eine der Parteien noch mit "gemeinsamen" Schulden oder dergleichen ankommen kann?
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Deckel-drauf-Klausel finde ich aber auch gut.
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Da es im Chinathread gerade thematisch bisschen aufkam, weil da Kopfhörer an Apple zur Prüfung weitergeleitet wurden:
Inwiefern kann ein Empfänger einer Paketsendung denn belangt werden?
Theoretisch kann ja jeder irgendwas Illegales (Drogen/Waffen z.B.) im Internet bestellen und an den gehassten Nachbarn/Arbeitskollegen/Feind adressieren.
Wegen Unschuldsvermutung muss man da demjenigen dann erstmal nachweisen oder?
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Ja, sowas muss dir schon nachgewiesen werden. Straftaten anderer vortäuschen kann jeder Mensch mit mehr oder weniger Aufwand immer betreiben.
Du kannst auch auf der Straße jemanden abstechen und beim Nachbarn in der Bude ablegen. Dann kriegt der auch erst mal Probleme.
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Das Problem ist, dass der Betroffene damit natürlich erstmal der primäre Verdächtige ist. Je nachdem worum es geht gibt's dann vom Ermittlungsverfahren über die hausdurchsuchung bis zum SEK alles. Allein eine Hausdurchsuchung ist eine sehr traumatische Erfahrung, und im Umfeld bleibt davon immer was gerüchteweise hängen. Sowas ist schon sehr, sehr gefährlich.
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Ja bei der vorliegenden fiktiven Annahme, bei der alles digital ist, bleibt ja eigentlich erstmal nix Anderes als unangekündigte Wohnungsdurchsuchung und alle digitalen Geräte einkassieten ....
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"Mein" Anwalt von meiner Sozialrechtsgeschichte damals hat heute mein Arbeitsrechts-Anliegen abgelehnt, wegen möglicher Interessenkonflikte. Er hat anscheinend in der Vergangenheit schon den potentiellen Gegner vertreten. Neugierdehalber: Muss er das tun, und wenn ja wann? Oder ist es eher "ungeschriebene Regel", dass man sowas vermeidet?
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| Zitat von Abso
"Mein" Anwalt von meiner Sozialrechtsgeschichte damals hat heute mein Arbeitsrechts-Anliegen abgelehnt, wegen möglicher Interessenkonflikte. Er hat anscheinend in der Vergangenheit schon den potentiellen Gegner vertreten. Neugierdehalber: Muss er das tun, und wenn ja wann? Oder ist es eher "ungeschriebene Regel", dass man sowas vermeidet?
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Das muss er sofort tun und es ist keine ungeschriebene Regel: https://dejure.org/gesetze/BORA/3.html
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Eigentlich nur wenn es dieselbe Angelegenheit ist. Macht man aber auch bei anderen Gelegenheiten aus Prinzip nicht, wenn das ein wichtigerer oder Stammmandant ist.
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Ich kann tatsächlich nicht ausschließen, dass er sie bereits in genau dieser Angelegenheit schon beraten hat.
Aber danke.
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| Zitat von -rantanplan-
Erledigungsklausel.
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Danke!
Vielleicht mag jemand bewerten, ob es im konkreten Fall "erledigt" ist (höhö).
Scheidungsfolgevereinbarung:
Konkret geht es um eine gemeinsam unterschriebene Kreditkarte, die der Ex-Gatte meiner Schwester, noch während der Ehe, belastet hat.
Hat er auch wohl beglichen, abgelöst, wieauchimmer - bei der Scheidung wurde es nicht thematisiert.
Jetzt möchte er die Hälfte von ihr haben, weil sind ja "gemeinsame" Schulden.
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Äh, nö. Frag einen Anwalt.
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| Zitat von -rantanplan-
Äh, nö. Frag einen Anwalt.
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Passt, steht ja im Eingangspost. Mein bad.
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Wenn mir jemand etwas per DHL sendet.
Wert 720¤
Schickt es aber nur als "normales Paket" welches bis 500¤ versichert ist.
Paket geht verschollen. DHL erstattet nur die 500¤
Versender reagiert auf keine Mails.
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Da würde ich nun ja zivilrechtliche Ansprüche gegen den Versender geltend machen wollen. (also 220¤)
1. Dazu gehe ich zu einem Anwalt, der das für mich dann versucht durchzusetzen? Korrekt?
2. Ich habe: E-Mail Adresse, Bankverbindung und nun durch DHL auch die Adresse (Name/Straße (jedoch ohne Hausnummer), PLZ und Stadt) Damit sollte sich doch was anfangen lassen oder? Der Anwalt kann da "auf Wegen" (Einwohnermeldeamt?) die genaue Adresse rausfinden?
3. Die Kosten des Anwalts müsste am Ende auch vom Versender gezahlt werden?
Hoffe dazu kann/mag jemand was sagen, und das zählt nicht schon als Beratung
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Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters ) |