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- Du beglaubigst den Schriftsatz und nicht die Anlagen
- Du heftest die Anlagen dran
- Du legst an Zivilgerichten ungefragt bestimmt keine Vollmacht vor
...oder du verwendest beA.
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| Zitat von -rantanplan-
- Du legst an Zivilgerichten ungefragt bestimmt keine Vollmacht vor
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es sei denn er will gestalterisch tätig werden
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Zurückweisung von Willenserklärungen geht trotzdem, weil das Original nicht zugestellt wird.
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Grüße euch!
Weil ich es eben erlebt habe, bzw. beobachtet habe:
Fall: eine Mutter mit Kleinkind und Kinderwagen (Baby war drin) fragte einen Herren um Hilfe wegen einer Treppe zur SBahn. Nun rutsche wohl dem Mann die vordere Achse aus der Hand und der Kinderwagen fiel die eine Treppestufe (geschätzt 20-30 cm) etwas unsanft herab. Nix passiert, aber der schreck war beiden Parteien anzusehen.
wie verhält sich sowas eigentlich versichertentechnisch? Gott bewahre aber vllt passiert dann doch mal was schlimmeres, dann haftet man wohl zu 100 Prozent volle Kanne oder?
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Bei Gefälligkeiten ist die Haftung stark begrenzt.
Es ist auch fraglich, ob so ein Abrutschen überhaupt schuldhaft, d.h. hier fahrlässig, stattgefunden hat.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 13.08.2020 10:23]
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Haben wir eine/n Anwalt/in im Forum
die/der im Bereich Zivilrecht (Privatinsolvenz)
arbeitet?
Gerne per PM mal melden. Dankeschön.
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| Zitat von smoo
Kann mir jemand erklären, warum man im beA
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Die Kombination von "warum" und "beA" ist nicht unbedingt logisch...
...aber wenn mich nicht alles täuscht will die gerichtliche Software das haben, wenn echte elektronische Aktenführung gemacht wird. Im Moment wird das bei sehr vielen Gerichten ja alles zentral ausgedruckt. D.h. wenn das fehlt und du z.B. beim ArbG Stuttgart bist, dann gibt das Mehraufwand auf der Geschäftsstelle.
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Es ist so doof, dass man das manuell anwählen muss. Soll aber in Zukunft vorangewählt sein.
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Ah, zum Thema "sollte vorausgewählt sein" würden mir noch einige andere Sachen einfallen, das UI ist so grausam...
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Noch eine Frage: Wenn Ihr Schriftsätze als Anhang hochladet, wählt ihr Typ "Anlage" oder Typ "Schritsatz" aus? Ich habe mal gesagt bekommen, man nimmt "Anlage" auch für Schriftsätze, weil man sonst irgendwelche Dateien signieren muss oder so?
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Schriftsätze als Schriftsätze, damit man sie signieren kann. Signiere auch, wenn ich es selber über mein Postfach verschicke.
Anlagen muss man nicht signieren. Und dazu wird man auch nicht gezwungen, wenn man Schriftsätze als Schriftsätze verschickt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 13.08.2020 22:06]
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Ich reiche nur alle 3 Monate mal was ein, da wir ja eher Amtsverfahren führen. Wie signierst Du? Ist das diese qeS?
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Geil ist ja die elektronische Gerichtskostenmarke. Leider gibt's die bislang nur in bw und noch nem Bundesland. Anderswo darf man auf die verkackte Rechnung warten, die gerne auch mal 2 Wochen auf sich warten lässt, weil die Geschäftsstelle im home Office ist.
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Jo. Pin eingeben.
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Ja ne, da musste vorher das Zertifikat auf die Karte geladen haben, und genau das haben wir bei uns in der Kanzlei nicht (glaube ich).
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Ja klar, das muss die Signatur Karte sein, dann signiert man mit dem Pin. Aber witzig, dass die groka da an den 30 Euro spart
Meine Kanzlei bislang auch. Ich hab meine noch aus der vorigen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 13.08.2020 23:44]
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Ich weiß nicht ob das an den 30 EUR liegt oder weil es auch so geht oder ggf. der persönliche Aufwand aller Mitarbeiter, das einzurichten. kA
Aber das heißt für mich, dass ich als Anlagentyp "Anlage" wählen muss, glaube ich. Es gibt ja auch NIRGENDSWO eine verlässliche Dokumentation zum beA
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 14.08.2020 10:16]
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Rein hypothetisch.
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Mal angenommen man muss ein aerztliches Gutachten erbringen um Abstinenz nachzuweisen.
Die Gutachtungsstelle versendet eine SMS an eine Telefonnummer nach der man dann zu einem Screening kommen soll.
Es wurde eine Telefonnummer benutzt, die nirgends angegeben wurde und zu der man auch seine Unterschrift nicht gegeben hat (also in dem Dokument in dem man unterzeichnet hat steht eine andere Nummer, naemlich die eigene).
// Man nehme an es wurde ein negatives Gutachten erteilt in dem es heisst man sei dem Aufruf zum Screening nicht nachgekommen und auf Nachfrage wurde einem die unbekannte Telefonnummer mitgeteilt.
Ich wuerde gerne wissen was fuer ein Rechtsbereich das ist. Betrug oder Verbraucherrecht oder was?
An welchen Anwalt sollte man sich wenden?
Vielen Dank //jegliche// Informationen.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von KingGinord am 14.08.2020 10:59]
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Ich habe deinen Post jetzt 3x gelesen, aber ich verstehe leider wirklich nicht, was passiert ist.
Ich würde jetzt sagen, man soll mal zum Landesdatenschutzbeauftragten gehen. Aber ich weiß nicht, ob das der korrekte Tipp ist.
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| Zitat von Armag3ddon
Ich habe deinen Post jetzt 3x gelesen, aber ich verstehe leider wirklich nicht, was passiert ist.
Ich würde jetzt sagen, man soll mal zum Landesdatenschutzbeauftragten gehen. Aber ich weiß nicht, ob das der korrekte Tipp ist.
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Der beste anwaltliche Rat: Ich habe _keine_ Ahnung worums geht aber mach mal XYZ
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| Zitat von Armag3ddon
Ich habe deinen Post jetzt 3x gelesen, aber ich verstehe leider wirklich nicht, was passiert ist.
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Gutachtenstelle hat korrekte Handynummer A bekommen
Gutachtenstelle versendet Termin an Handynummer B
Gutachtenstelle sagt: DU bist nicht erschienen! Konsequenzen!
KingGinors sagt: WTF? Are you kidding me?
| Zitat von Armag3ddon
Ich würde jetzt sagen, man soll mal zum Landesdatenschutzbeauftragten gehen. Aber ich weiß nicht, ob das der korrekte Tipp ist.
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Passt ja doch nicht, weil die korrekte Handynummer A nicht benutzt/nicht missbraucht/nicht weitergegeben wurde.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 14.08.2020 11:07]
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Stell dir vor:
Du gehst zu einem anerkannten Gutachter, bei dem du dich anmeldest um demnaechst ein paar mal Pipi abzugeben.
Dazu wirst du an dir nicht vorher bekannten Tagen in einem bestimmten Zeitraum eingeladen.
Dazu bekommst du 24Std. vorher eine SMS.
Also wird in einem Vertrag deine Telefonnummer aufgenommen.
Diese Telefonnummer wurde aber nicht benutzt um dir dann tatsaechlich eine SMS zu schicken, sondern eine andere die du gar nicht kennst. Angeblich haettest du diese Nummer aber angegeben: ALS ZWEITNUMMER.
Da du nicht zum Screening gekommen bist, hast du den Vertrag gebrochen, obwohl man dir rechtzeitig eine Nummer gesendet hat und das Gutachten faellt negativ aus.
So verstaendlich?
// ok icefeldt hat es viel besser beschrieben.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KingGinord am 14.08.2020 11:12]
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| Zitat von Poerger
| Zitat von Armag3ddon
Ich habe deinen Post jetzt 3x gelesen, aber ich verstehe leider wirklich nicht, was passiert ist.
Ich würde jetzt sagen, man soll mal zum Landesdatenschutzbeauftragten gehen. Aber ich weiß nicht, ob das der korrekte Tipp ist.
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Der beste anwaltliche Rat: Ich habe _keine_ Ahnung worums geht aber mach mal XYZ
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von Armag3ddon
Ich habe deinen Post jetzt 3x gelesen, aber ich verstehe leider wirklich nicht, was passiert ist.
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Gutachtenstelle hat korrekte Handynummer A bekommen
Gutachtenstelle versendet Termin an Handynummer B
Gutachtenstelle sagt: DU bist nicht erschienen! Konsequenzen!
KingGinors sagt: WTF? Are you kidding me?
| Zitat von Armag3ddon
Ich würde jetzt sagen, man soll mal zum Landesdatenschutzbeauftragten gehen. Aber ich weiß nicht, ob das der korrekte Tipp ist.
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Passt ja doch nicht, weil die korrekte Handynummer A nicht benutzt/nicht missbraucht/nicht weitergegeben wurde.
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Okay. Ich nehme an, dass es darum geht, das Screening doch noch zu bekommen. Eine anwaltliche Beratung wäre vielleicht angezeigt, damit der Sachverhalt und die Beweislage vielleicht mal richtig geklärt wird.
Verbraucherschutz - vielleicht, je nachdem, was für eine Einrichtung das Screening machen soll.
Betrug - also Anzeige bei der StA? Ich glaube nicht und es hilft auch nicht, das Problem zu lösen?
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Die Frage ist eben welcher Anwalt am Besten dazu geeignet ist die Sache in die Hand zu nehmen.
Es gibt ja Fristen die man einhalten muss, oder man muss das Gutachten fuer einen Arbeitgeber erbringen. Der Shizzle kostet halt fast 1000 Euro, deshalb moechte man schon dass man entweder das Geld zurueck bekommt oder doch noch ein Screening bekommt.
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Wenn das ein Laden ist, wo man selber hingeht und privatwirtschaftlich Gutachten beauftragt -> Zivilrechtlicher Anwalt deines Vertrauens
Wenn das irgendwie von staatlicher Seite aufgedrückt wurde, dann eher Verwaltungsrecht.
Wenn Fristen zur Einreichung des Gutachtens an anderer Stelle einzuhalten sind: das ist erstmal keine rechtliche Frage, sondern eine praktische. Andere Stellen interessieren sich - ganz praktisch gesehen - meist nicht dafür, welche Streitigkeiten jemand mit dem Gutachter hat. Dann sollte man das Gutachten vielleicht an anderer Stelle holen und zunächst draufzahlen. Je nachdem, wie dringlich das ist. Anwälte können nicht zaubern und wenn der Gutachter da sich auf ein anwaltliches Schreiben hin nicht bewegt, dann kriegt man sein Gutachten nicht in der Zeit, in der man das gerne hätte. Inwiefern Schadensersatz zu leisten ist, wäre dann ein Teil, den man gerne (vorher) mit besagtem Anwalt des Vertrauens klärt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 14.08.2020 11:20]
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Danke, das war schon eine gute Hilfe.
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Ich würde da zu nem Verkehrsrechtler gehen. Geht ja offenbar um ne MPU. Das machen auch Fachanwälte für Verkehrsrecht.
e. Hmm, wenns doch nicht um MPU im Verkehrsbereich geht, dann kann das aber vermutlich trotzdem jeder Zivilrechtler machen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 14.08.2020 15:40]
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Man nehme mal am, dass der Vermieter ohne vorherige Absprache die Telefonnummer des jetzigen Mieters an potentielle Neumieter rausgibt. Die Wohnungsbesichtigungen finden nur zwischen aktuellem Mieter und den Neumietern statt. Könnte der ausscheidende Mieter jetzt dem Vermieter eine Rechnung über seine Maklertätigkeit stellen?
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Interessante Idee, aber nein.
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Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters ) |