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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters )
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Gerade vertrete ich eine Abgemahnte wegen angeblicher unberechtigter Fotobenutzung. Das Schreiben der Kanzlei der Abmahnenden ist offensichtlich so ein Textbaustein zusammenklick-Schreiben. Wenn ich damit meinen Tag verbringen müsste, würd ich irre.
28.10.2020 11:26:37  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Armag3ddon

Teilweise ist es wohl verjährt oder gilt da eine längere Frist/Hemmung?

Nvm, die haben das ja wohl jetzt erst herausgefunden.


Zivilrechtlich wäre das ja ein gewöhnlicher Bereicherungsanspruch... Kenntnis unerheblich.

Aber wenn es da Bescheide gab, die die nach § 48 VwVfG aufheben können, und nicht nur fehlerhafte Überweisungen, dann geht das normalerweise bis zu 6 Jahre, weil Ermessen und Verwaltungspraxis.

Wie immer im ÖR könnten da auch einfach z.B. 12,5 oder 3 oder 9000 Jahre stehen, ohne dass es dafür einen tragfähigen Grund geben müsste peinlich/erstaunt
28.10.2020 11:50:51  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von smoo

Gerade vertrete ich eine Abgemahnte wegen angeblicher unberechtigter Fotobenutzung. Das Schreiben der Kanzlei der Abmahnenden ist offensichtlich so ein Textbaustein zusammenklick-Schreiben. Wenn ich damit meinen Tag verbringen müsste, würd ich irre.


Aber ist jetzt nicht genau das passiert, und du hast den Tag damit verbracht? Nur das du keine Textbausteine für die Erwiderung hast? Tja, schade, wärst du mal Automatenanwalt geworden...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rincewind am 28.10.2020 21:47]
28.10.2020 21:46:46  Zum letzten Beitrag
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~


28.10.2020 22:47:57  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
verschmitzt lachen
Du meinst Wald* F?

Das Trifft sich ja hervorragend mit meinen ersten Post am Anfang dieser Seite.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 29.10.2020 11:11]
29.10.2020 9:27:42  Zum letzten Beitrag
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29.10.2020 9:58:37  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
Pfeil
war vllt ja schon vorher ruiniert?
oder ansonsten bestimmt: Moneyz!
29.10.2020 10:00:24  Zum letzten Beitrag
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Poerger

poerger
 
Zitat von Real_Futti

Kennt ihr keinen, der bei W... Spinner etc. arbeitet? Was sind da die Beweggründe? Ist da der Lebenslauf nicht auf ewig ruiniert?


Ja, irgendwann hatte ich mal mit denen zu tun und habe rein aus Interesse auf deren Seite mal geschaut, wer da so arbeitet. Unter anderem, weil ich mir auch die Frage gestellt habe, wer sich das antut.
Da habe ich entdeckt, dass eine Bekannte aus meiner Ref AG dort gearbeitet hat. Ich hatte und habe mit der keinen Kontakt, also konnte ich nie die Frage stellen: "WARUM?!".
Ich weiß ehrlich gesagt nichtmal, wie deren Examen ausgefallen ist. Sie war nach meiner Einschätzung während des Refs oberer Durchschnitt. Aber das heißt halt auch nix. Ich vermute sie hat das wg "Mooooooneeeyz" gemacht. Kein Plan.

Gerade nochmal geschaut: Sie wird auf deren HP nicht mehr gelistet. Gut für sie...
Was aber auffällt: Da arbeiten sehr viele jüngere Anwälte. Vermutlich halten die meisten es da nicht lange aus
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Poerger am 29.10.2020 11:19]
29.10.2020 10:10:08  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Von dem, was ich so gehört habe, werden die TextbausteinebearbeiterInnen überhaupt nicht toll bezahlt (in Hamburg ist auch so, dass hier Anwaltsstellen mit ausgesprochen niedrigen Jahresgehältern existieren). Dazu sind es unsichere Jobs. Nachdem sowas wie § 97a Abs. 3 UrhG eingeführt wurde, gab es eine Reihe Entlassungen.
29.10.2020 10:19:57  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
verschmitzt lachen
Ich hab den Kanzleinamen oben mal rauseditiert, nicht dass wir hier noch ne Abmahnung wegen übler Nachrede bekommen.

Meine Bearbeitung des Falls war btw entsprechend einfach: Ja war dumm, sollte man bezahlen.
29.10.2020 10:21:53  Zum letzten Beitrag
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Poerger

poerger
 
Zitat von Armag3ddon

Von dem, was ich so gehört habe, werden die TextbausteinebearbeiterInnen überhaupt nicht toll bezahlt (in Hamburg ist auch so, dass hier Anwaltsstellen mit ausgesprochen niedrigen Jahresgehältern existieren). Dazu sind es unsichere Jobs. Nachdem sowas wie § 97a Abs. 3 UrhG eingeführt wurde, gab es eine Reihe Entlassungen.


Irgendwie tue ich mich schwer bei dem Gedanken, dass die 0815 Forderungsschreiben aus Textblocksteinen länger als n paar Minuten auf dem Schreibtisch eines RA für die Unterschrift liegen. Die, die ich von denen mal bearbeiten "durfte" waren zT so schlecht, dass ich mir das schwer vorstellen kann peinlich/erstaunt

Aber ja, es gibt wirklich manch eine mies bezahlte RA Stelle. Ob W.... nun dazu gehört ... keine Ahnung. Aber das wäre ja noch ein Grund mehr da nicht zu arbeiten. Mit was sollen die denn werben?
Fragwürdige Wirkung im Lebenslauf, ätzende Arbeit, beschissener Ruf/Ansehen bei Kollegen u. in der Bevölkerung ... Wenn da noch schlechte Bezahlung dazu kommt würde ich ja eher im Jobcenter arbeiten als da
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Poerger am 29.10.2020 11:18]
29.10.2020 10:48:58  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Ich bezweifle, dass die Standardabmahnschreiben überhaupt von einem Anwalt bearbeitet werden.
29.10.2020 10:57:00  Zum letzten Beitrag
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~


29.10.2020 11:01:48  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ich hab heute 5 Klagen angefertigt
29.10.2020 19:49:03  Zum letzten Beitrag
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~


29.10.2020 20:06:53  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Puh, ich schaffe selten eine Klage unter 3 Werktagen. Breites Grinsen
30.10.2020 11:29:29  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ich brauche normal auch länger, aber da hatte ich mir den Tag einfach mal geblockt und auch keine Mails gelesen und so. Außerdem ging es um überschaubare Sachverhalte. Alles im Bereich Reiserecht :/
30.10.2020 19:14:37  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Ich erhöhe auf 107 Massenentlassungskündigungsschutzklagen an einem Tag! Wir haben natürlich KEINE Serienbrieffunktion verwendet!!1!
30.10.2020 20:55:00  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
Wie würdet ihr einen Aufrechnungsvertrag auf englisch betiteln? Habe Master Netting Agreement gefunden, aber der Sinn von „Master“ erschließt sich mir nicht. Daher wohl eher nur Netting Agreement?
30.10.2020 21:22:59  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Netting agreement passt, das mit master wird wohl ein Rahmenvertrag sein.
30.10.2020 21:31:09  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
Set-Off ist sinnvoller, Netting ist eher technisch vorbelastet aus der Welt der ISDA's und anderen Derivate-Rahmenverträgen.
30.10.2020 21:55:25  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
Ahoi!

Mal angenommen, jemand hat ein bebautes Grundstück und im Garten ist ein steiler Lichtgraben ohne Absturzsicherung.

Gilt die Verkehrssicherungspflicht (oder irgendwas anderes) des Eigentümers dann auch bei unbefugtem Zutritt, also wenn z. B. fremde Personen durch die Einfahrt am Haus vorbei in den Garten laufen und aus irgendwelchen Gründen in den Lichtgraben stürzen? Der Garten ist zur Einfahrt hin nicht abgesperrt, der Lichtgraben ist aber von der Einfahrt aus nicht sichtbar.

Falls der Eigentümer haftet: Entgeht man der Haftung durch ein angebrachtes Flatterband?

Ein Verwandter hat mir heute erzählt, dass die ihr Grundstück entsprechend absichern mussten und jetzt interessierts mich, ob da was dran ist.

Dankeschön!
01.11.2020 19:52:25  Zum letzten Beitrag
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RedAngel

Leet
Pfeil Klarer Fall von...
... das kommt darauf an.

Die Verkehrssicherungspflicht wird wohl nicht genauso streng sein wie bei Grundstücksteilen, über die regelmäßig und auch einvernehmlich Dritte laufen.

Es gibt aber spezialgesetzlich eine ganze Reihe Regelungen, bei denen Personen ein Grundstück auch ohne vorige Einwilligung des Eigentümers/Besitzers betreten dürfen, etwa bei der Verfolgung von Bienenschwärmen oder bei der Kontrolle von Bautätigkeiten.

Mal abgesehen davon, dass - je nachdem, wie der Garten gestaltet ist, wie die Grenze zum Nachbargarten aussieht usw. - man ggf. auch mit spielenden Kindern rechnen muss, die auf das entsprechende Grundstück rüberlaufen.

Ob dann ein Flatterband ausreicht, kommt wieder auf den Einzelfall an. Ist es geeignet, vor der entsprechenden Gefahr zu warnen und kann damit für die in Frage kommenden Verkehrskreise der Eintritt eines Schadensfalls vermieden werden, dann kann das genügen. Sehe ich das Ding aber erst, wenn es eh schon zu spät ist, dann muss ich da eine andere Form der Absicherung installieren.
01.11.2020 21:09:32  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Poah, heute Nacht hab ich geträumt, Teile des Examens neu schreiben zu müssen. Hässlon
04.11.2020 9:27:38  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Mein bester Examenstraum war, dass ich im Examen sitze, die Aufgabenzettel werden verteilt, ich dreh den um...alle Fragen sind in thailändischer Schrift geschrieben. Ich melde mich verwirrt und frage, was da los sei. Sagt der Aufsichtstyp zu mir, dass das doch normal sei und man in Jura Thai zu lernen hat. In dem Moment fiel mir das auch wieder ein - klar, ich hab voll vergessen, Thai zu lernen... mit den Augen rollend
04.11.2020 9:49:54  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
 
Zitat von RedAngel

... das kommt darauf an.

Die Verkehrssicherungspflicht wird wohl nicht genauso streng sein wie bei Grundstücksteilen, über die regelmäßig und auch einvernehmlich Dritte laufen.

Es gibt aber spezialgesetzlich eine ganze Reihe Regelungen, bei denen Personen ein Grundstück auch ohne vorige Einwilligung des Eigentümers/Besitzers betreten dürfen, etwa bei der Verfolgung von Bienenschwärmen oder bei der Kontrolle von Bautätigkeiten.

Mal abgesehen davon, dass - je nachdem, wie der Garten gestaltet ist, wie die Grenze zum Nachbargarten aussieht usw. - man ggf. auch mit spielenden Kindern rechnen muss, die auf das entsprechende Grundstück rüberlaufen.

Ob dann ein Flatterband ausreicht, kommt wieder auf den Einzelfall an. Ist es geeignet, vor der entsprechenden Gefahr zu warnen und kann damit für die in Frage kommenden Verkehrskreise der Eintritt eines Schadensfalls vermieden werden, dann kann das genügen. Sehe ich das Ding aber erst, wenn es eh schon zu spät ist, dann muss ich da eine andere Form der Absicherung installieren.



Danke dir! Spielende Kinder beim Nachbarn sind komplett eingezäunt, über den Zaun kann aufgrund eines Sichtschutzes auch keiner klettern.

Ich denke dann, dass ein Flatterband vorerst mal ausreicht, der Graben ist nämlich sehr exponiert, den kann man nicht übersehen.
04.11.2020 10:47:30  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Am BVerfG ist 2-Schicht-Betrieb eingeführt worden Hässlon
04.11.2020 13:27:55  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
Bedarf es eines Kapitalerhöhungsbeschlusses bei einer offenen Sacheinlage von Forderungen in die Kapitalrücklage einer GmbH? Also ist das zwingend notwendig?
04.11.2020 15:22:30  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Einstellung in die Kapitalrücklage hat doch nichts mit dem Nennkapital zu tun, oder wie meinst du das?

Beschlossen werden muss beides, nur letztere müsste natürlich auch beim eingetragen und beurkundet werden.
05.11.2020 0:20:42  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
Nennkapital soll gleich bleiben. Soll eine Einlage iSd § 272 II Nr. 4 HGB sein.
Also dann Beschluss, aber keine Eintragung im HR?
Weil ich hab dafür bei BeckOnline kein Formular gefunden. Also für die genaue Formulierung im Beschluss. Hast du zufällig eine parat beziehungsweise kannst mir sagen, wo ich für sowas generell nachschauen könnte?
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Dr. Schlauschlau am 05.11.2020 1:24]
05.11.2020 0:22:25  Zum letzten Beitrag
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