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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters )
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Haha, einer, der mit mir Ref am LG Rottweil gemacht hat, gibt auf seiner Webseite an, er habe Ref am OLG Stuttgart gemacht Breites Grinsen nicht falsch, aber auch nicht richtig Breites Grinsen
03.12.2020 9:15:28  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2020/54.php

Nette, zutreffende Überschrift.
04.12.2020 13:14:11  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Wow. Und beide Seiten haben Berufung eingelegt, mal schauen was das LG sagt.
04.12.2020 14:18:28  Zum letzten Beitrag
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~


04.12.2020 14:19:15  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Haha, einer, der mit mir Ref am LG Rottweil gemacht hat, gibt auf seiner Webseite an, er habe Ref am OLG Stuttgart gemacht Breites Grinsen nicht falsch, aber auch nicht richtig Breites Grinsen



Ist es nicht üblich den OLG Bezirk anzugeben? Habe ich auch so gemacht. peinlich/erstaunt
04.12.2020 14:37:54  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von Dr. Schlauschlau

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2020/54.php

Nette, zutreffende Überschrift.


Verstehe ich das richtig, wäre er etwas tiefer geflogen und hätte er das mit dem Feiertag nicht verkackt, hätte er problemlos Karriere als 08/15-Anwalt machen können?
04.12.2020 14:39:33  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
 
Zitat von Abso

 
Zitat von Dr. Schlauschlau

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2020/54.php

Nette, zutreffende Überschrift.


Verstehe ich das richtig, wäre er etwas tiefer geflogen und hätte er das mit dem Feiertag nicht verkackt, hätte er problemlos Karriere als 08/15-Anwalt machen können?


Exakt. Das Versicherungsunternehmen hätte ihn einfach weiterarbeiten lassen.
04.12.2020 14:46:31  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Wieviele Syndizi gibt es dann wohl die es eigentlich gar nicht sein dürften? Mag man gar nicht drüber nachdenken peinlich/erstaunt
04.12.2020 14:48:06  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Steht ja schon im Text, dass seine Arbeit dort zufriedenstellend war.

Immer mal, wenn so etwas herauskommt, zeigt sich, dass man mit ein paar soliden Grundkenntnissen auch die Arbeit leisten kann. Klar, alle Spezialfälle kriegt man vielleicht nicht hin, aber sonst? Der "Schaden" der Kanzleien ist daher auch eher ideeller Natur. Die haben das Geld zurückgezahlt, um sich reinzuwaschen. Ansonsten wäre die Arbeit auch ganz normal abgerechnet geblieben. Vielleicht hätten die sich gedacht: "war nicht so tolle", aber in der Praxis fässt man sowas doch eh nicht mehr an.
04.12.2020 14:53:00  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Hier bei mir im Umkreis gab es auch einen Steuerberater, der 15 Jahre lang selbständig tätig gewesen ist. Er hat aber nie die Prüfung gemacht und sich stattdessen wohl einfach irgendwann ein Schild an die Tür gemacht und los gelegt. Ist nie aufgefallen und scheinbar auch solide Arbeit gemacht. Vor ein paar Jahren dann ist ein haftpflichtfall eingetreten und erst da stellte sich heraus, dass er keine Versicherung besaß Haare zu Berge stehen
04.12.2020 15:46:36  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von BoMaN

 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Haha, einer, der mit mir Ref am LG Rottweil gemacht hat, gibt auf seiner Webseite an, er habe Ref am OLG Stuttgart gemacht Breites Grinsen nicht falsch, aber auch nicht richtig Breites Grinsen



Ist es nicht üblich den OLG Bezirk anzugeben? Habe ich auch so gemacht. peinlich/erstaunt



Naja, insofern ist es ja auch nicht ganz falsch, aber das Ref hat er halt trotzdem am LG gemacht, und nicht AM OLG. Ich hab jedenfalls das LG angegeben. Der entsprechende OLG Bezirk interessiert ja nicht wirklich, oder?
04.12.2020 18:21:21  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Hier in Hamburg macht man das Ref auch am OLG Hamburg und wird nicht dem LG zugeordnet. Ist das anderswo anders? peinlich/erstaunt
04.12.2020 22:59:52  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Meine Stammdienststelle war auch das OLG Stuttgart - bin in der Zivilstation sowohl am AG als auch am LG rumgelaufen, im Strafrecht bei der StA, dann noch am Landratsamt Tü in der Verwaltungsstation und in Anwalts- und Wahlstation in einer Kanzlei, versteh das Problem auch nicht, warum man da nicht das OLG als Location nennen sollte, das triffts doch genau verwirrt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 04.12.2020 23:04]
04.12.2020 23:04:09  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Wir waren am LG Rottweil. Da war die Ausbildung, die Zivil und die StA Station. In Stuttgart waren wir nur fürs Rep und die mündliche
04.12.2020 23:34:20  Zum letzten Beitrag
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XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
Müsste im Lebenslauf auch stehen haben, dass Ref im Bezirk des OLG X. Dann Aufzählung der einzelnen Stationen. Am LG waren halt nur die AG's und die für uns zuständige Referendarabteilung.
05.12.2020 14:07:31  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
 
Zitat von XX5.acsp|QuiN

Müsste im Lebenslauf auch stehen haben, dass Ref im Bezirk des OLG X. Dann Aufzählung der einzelnen Stationen. Am LG waren halt nur die AG's und die für uns zuständige Referendarabteilung.


Was ich auch für vollkommen normal halte.
07.12.2020 8:08:08  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Hmm, ok traurig
07.12.2020 12:59:55  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Zusammenfassend bist du also der Komische.
08.12.2020 10:25:17  Zum letzten Beitrag
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dieselrakete

Arctic
Hallo liebe Menschen,

ich frage um Rat in einer Angelegenheit, die mir sehr seltsam vorkommt,

Eine Freundin erhält Post von einer Vetriebsfirma, darin eine Rechnung für ein Zeitschriftenabonement. Die Zeitschrift kam auch in den Wochen davor schon mal an, besagte Freundin konnte das aber nicht brauchen und nicht erklären, wo es herkommt, also Mülltonne.
Jetzt kam diese Rechnung von über 100 Euro. Telkefonische Nachfrage, woher dieser Auftrag stammt konnte nicht beantwortet werden. Irgendwie hängt da wohl noch jemand anderes mit drin. Eine Auftragsbestätigung oder eine Widerufsbelehrung ist nicht bekannt, könnte aber womöglich im Spam o.ä. gelandet sein.
Anscheinend war das Abo ein paar Wochen kostenlos und verlängert sich danach kostenpflichtig. Allerdings ist, wie gesagt, nicht bekannt, wann und wo das abgeschlossen worden sein soll.

Wie kann man nun dagegen vorgehen? Betrug, oder irgendwo dumm gewesen und einen Haken falsch gesetzt?
09.12.2020 19:27:20  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Klingt irgendwie nach Schülerbotendienstmasche. Wurde sie vor einigen Monaten mal von wem mit Klemmbrett angequatscht, ob sie gewillt wäre Testempfänger für Zeitschriften zu sein?
09.12.2020 19:29:37  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
Naja, irgendeine Antwort auf die Frage, woher sie den Auftrag für das Abo haben, sollten sie aber schon geben können.
Das sollten die doch erstmal klären.
09.12.2020 19:50:57  Zum letzten Beitrag
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~


10.12.2020 0:02:13  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ist bei Euch in der Kanzlei auch so absurd viel los momentan? Als ob sich alle vor Weihnachten nochmal streiten wollen...
12.12.2020 10:53:58  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Die Hölle ist los, ja.
12.12.2020 11:49:36  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Ich dachte, das ist eh immer so wegen Fristen? Breites Grinsen
12.12.2020 17:40:43  Zum letzten Beitrag
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Irdorath

AUP Irdorath 08.12.2020
Hallo Juristen,
Ich versuche gerade die Verordnung fuer Ein- und Rueckreisende des Landes Baden-Wuerttemberg zu verstehen.
Link

e: Geklaert, aber ich lass es mal zur Belustigung stehen.


Angenommen, Person A reist aus einem RKI Risikogebiet (ausserhalb der BRD) nach BW zwecks mehrwoechigem Besuch von Verwandtschaft ersten Grades ein.

Dann steht in
 

§ 2 Ausnahmen,
Absatz (3) Von § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst sind
2. Personen, die einreisen aufgrund

a des Besuchs von Verwandten ersten oder zweiten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten oder eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts,



Am Ende dieses Abschnitts steht noch
 
Satz 1 gilt nur, soweit die Personen über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfügen und sie dieses innerhalb von zehn Tage nach der Einreise der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Die zu Grunde liegende Testung darf entweder höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein oder muss bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden. Der zu Grunde liegende Test muss die Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen. Das Testergebnis nach Satz 2 ist für mindestens zehn Tage nach Einreise aufzubewahren.



Die hier genannten Saetze beziehen sich auf Satz 1 und Satz 2 dieses Abschnitts? Satz 1 nimmt Personen aus, deren Taetigkeit fuer die Aufrechterhaltung von (wichtige Dinge) unabdingbar sind. Satz 2 spricht ab keiner Stelle von Tests, was soll ein Testergebnis nach Satz 2 sein?

Anschliessend kommt noch ein klar relevanter Absatz:
 

(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten nur, soweit die dort bezeichneten Personen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus wie Fieber, trockener Husten oder Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen. Die Person nach den Absätzen 2 bis 5 hat zur Durchführung eines Tests einen Arzt oder ein Testzentrum aufzusuchen, wenn binnen zehn Tagen nach Einreise typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus wie Fieber, trockener Husten oder Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns auftreten.




Muss Person A in die zehnttaegige haeusliche Quarantaene? Ist das von einem (negativen) Testergebnis abhaengig?


e: Wie sich herausstellte, meinen auch Juristen mit "Satz" einen grammatikalischen Satz, nicht einen Aufzaehlungspunkt. Also ist Satz 1 die komplette Auflistung und es ergibt Sinn.
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Irdorath am 13.12.2020 0:23]
13.12.2020 0:00:39  Zum letzten Beitrag
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RedAngel

Leet
 
Zitat von Irdorath

Muss Person A in die zehnttaegige haeusliche Quarantaene? Ist das von einem (negativen) Testergebnis abhaengig?


Abhängig ist es erst einmal von der Symptomfreiheit. Denn nur, wenn Person A symptomfrei ist dann greifen überhaupt die Ausnahmen nach § 2. Das ist der Aussagegehalt des § 2 Abs. 6 S. 1.

Ist Person A symptomfrei, dann kommt es darauf an, ob ein negatives Testergebnis vorliegt, das auf einem Test, der frühestens 48h vor Einreise oder bei der Einreise vorgenommen wurde, basiert. Das ist der Aussagegehalt von § 2 Abs. 3 S. 2.

Liegt ein negatives Testergebnis vor, dann darf Person A zum Verwandtenbesuch einreisen ohne in Quarantäne nach § 1 zu müssen. das ist der Aussagegehalt von § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 lit. a.


 
Zitat von Irdorath

Am Ende dieses Abschnitts steht noch
 
Satz 1 gilt nur, soweit die Personen über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfügen und sie dieses innerhalb von zehn Tage nach der Einreise der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Die zu Grunde liegende Testung darf entweder höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein oder muss bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden. Der zu Grunde liegende Test muss die Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen. Das Testergebnis nach Satz 2 ist für mindestens zehn Tage nach Einreise aufzubewahren.



(...) Satz 2 spricht ab keiner Stelle von Tests, was soll ein Testergebnis nach Satz 2 sein?



Das, was Du hier zitierst, ist doch gerade dieser Satz 2 (und die Sätze 3-5). Da steht doch ziemlich dick was von Testergebnis Breites Grinsen

/e: Ah, zu lange getippt, wurde inzwischen selbst bemerkt
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von RedAngel am 13.12.2020 0:34]
13.12.2020 0:32:25  Zum letzten Beitrag
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Irdorath

AUP Irdorath 08.12.2020
Naja, "selbst bemerkt" ist nicht ganz richtig, alle Ehre gebührt Dicope. Ich sehe eine nummerierte Struktur und eine nummerierte Referenzierung, ich verbinde sie. Aber Satzzeichen zählen hilft wahrscheinlich bei der gründlichen Lektüre.
13.12.2020 0:38:57  Zum letzten Beitrag
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-Zero-

Arctic
 
Zitat von Poerger

 
Zitat von [Krasser]MadMax

So als Laie:
Wenn die ausgestellte Rechnung inhaltlich richtig ist und nicht vom Schuldner beanstandet wurde, aber trotz Mahnungen nicht bezahlt worden ist, sollte die Sachlage eigentlich klar sein.
Meine persönlichen Erfahrungen mit dem Mahnwesen beschränken sich aber auch nur auf einen Fall, denn ich selbst ohne Anwalt gemacht habe.
Hier: Beratungsgebühren bei Krediten.
Wurde vom Gesetzgeber als unzulässig erklärt, die Sachlage also klar und deutlich. Habe damals (afaik Ende 2013) Mahnbescheid gestellt um die Verjährung zu hemmen. Bank hatte damals ohne Angabe von Gründen widersprochen. Habe dann selbst Klage eingereicht und erwartungsgemäß gewonnen. Die Bank hat damals (afaik) die Beratungsgebühren und auch die Verfahrenskosten übernommen bzw. zurück gezahlt.

so als nicht Laie:
Gerade Werklohnforderungen sind nicht ganz ohne.

Hinterher hat der Handwerker fachlich alles richtig gemacht, aber - Mal wieder - keine Annahme und schon geht das Verfahren den Bach runter.

Er soll sich lieber n Anwalt nehmen / bei seiner Innung vom Juristen beraten lassen.
Kosten werden dem Gegner im Falle des obsiegens auferlegt


Besagter Handwerker aus der Geschichte hat es etwas schleifen lassen und ist bisher nicht weiter aktiv geworden was die Suche nach einem rechtlichen Rat anbelangt.
Nun hat sich aber der Schuldner nach über zwei Monaten gemeldet und sich nach den Kontodaten des Gläubigers erkundigt.
Was wäre für diesen fiktiven Fall ein ratsames Vorgehen?
Die Rücknahme des Widerspruchs vom Schuldner zu verlangen dürfte vermutlich nach 1 Monat abgelaufen sein.
Sollte man nun eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen wenn der Handwerker (aus welchen Gründen auch immer) den gerichtlichen Weg vermeiden möchte.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -Zero- am 22.12.2020 11:45]
22.12.2020 11:44:09  Zum letzten Beitrag
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Arkhobal

AUP Arkhobal 25.07.2008
Frage
Blöde Frage vielleicht, aber hey, Jura.

Ist ein Verein in irgendeiner Form verpflichtet, von seinen Mitgliedern Mitgliedsbeiträge zu verlangen bzw. einen entsprechenden Passus in seiner Satzung zu führen? Kann es dafür steuerrechtliche oder gemeinnützigkeits-rechtliche Gründe geben?
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Arkhobal am 24.12.2020 11:09]
24.12.2020 11:07:18  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters )
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