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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters )
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Tigerkatze

AUP Doggyz 18.03.2008
Ach jetzt verstehe ich, es geht um vertragliche Ansprüche des Mieters. Kann man nicht an einen Haftungsschaden denken? Der Mieter dürfte in der Regel doch für Schäden haften, die über den "normalen" Gebrauch hinausgehen.
21.12.2021 17:27:30  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Da der Mieter für den Schaden gegenüber dem Vermieter haftet, wenn er den Handwerker beauftragt hat:

Naturalrestitution durch Freistellung von dieser Verbindlichkeit?
21.12.2021 18:48:46  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von -rantanplan-

Da der Mieter für den Schaden gegenüber dem Vermieter haftet, wenn er den Handwerker beauftragt hat:

Naturalrestitution durch Freistellung von dieser Verbindlichkeit?




Ja, darauf komme ich auch immer wieder zurück. Wenn dann die vom Mieter gesetzte Frist abläuft, wandelt sich der Anspruch nach § 250 S. 2 BGB in einen Zahlungsanspruch. Dadurch kann der Mieter die Schadensbeseitigung forcieren, auch wenn der Vermieter nicht aktiv werden will.
Wobei ich mich frage, ob dieser Anspruch (gegen den Handwerker) dann nicht auf Zahlung an den Vermieter gerichtet sein muss.

Mich wundert, dass ich dazu irgendwie nix finde. Diese Konstellation muss doch in der Praxis ständig vorkommen.
22.12.2021 9:41:58  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Wenn der Vermieter partout nichts durchsetzen möchte - warum wird das dann eigentlich weiter verfolgt? peinlich/erstaunt
Dann einfach dokumentieren und beim Auszug darauf hinweisen, dass das der Schaden ist, den der Vermieter explizit nicht repariert werden haben wollte.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 22.12.2021 10:13]
22.12.2021 10:13:07  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Ich vermute der Mieter hätte gerne intaktes Parkett, hat aber persönliches Pech.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 22.12.2021 10:26]
22.12.2021 10:25:15  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

 
Zitat von -rantanplan-

Da der Mieter für den Schaden gegenüber dem Vermieter haftet, wenn er den Handwerker beauftragt hat:

Naturalrestitution durch Freistellung von dieser Verbindlichkeit?




Ja, darauf komme ich auch immer wieder zurück. Wenn dann die vom Mieter gesetzte Frist abläuft, wandelt sich der Anspruch nach § 250 S. 2 BGB in einen Zahlungsanspruch. Dadurch kann der Mieter die Schadensbeseitigung forcieren, auch wenn der Vermieter nicht aktiv werden will.
Wobei ich mich frage, ob dieser Anspruch (gegen den Handwerker) dann nicht auf Zahlung an den Vermieter gerichtet sein muss.

Mich wundert, dass ich dazu irgendwie nix finde. Diese Konstellation muss doch in der Praxis ständig vorkommen.


Eine kurze Suche fördert z.B. das hier zutage, genau mit Freistellungslösung, da ist ziemlich viel Rechtsprechung zitiert.
22.12.2021 10:26:35  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
...
Top, danke!
22.12.2021 10:59:06  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Aus der Kategorie "Leitsätze":

"Rutscht dem Arzt bei Betäubung der Unterlippe die Spritze aus der Hand und bleibt die Nadel im Auge des VN stecken, so ist die Gesundheitsschädigung adäquate Folge der Heilmaßnahme, da es nicht völlig außerhalb jeder Lebenswahrscheinlichkeit liegt, dass einem Arzt ein medizinisches Präzisionsinstrument, noch dazu unter Berücksichtigung der angespannten Behandlungssituation - verrutscht, gerade weil diese in der Regel klein sind."
LG Offenburg, Urt. v. 25.03.2021, 2 O 425/20

etwas für sehr schlecht befinden

Außerdem, meinten Sie: "adäquat kausale Folge"? Breites Grinsen
23.12.2021 13:24:29  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Danke. Diese Bilder brauchte ich nicht in meinem Kopf. Hallo Dead Space.
23.12.2021 13:33:21  Zum letzten Beitrag
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Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
Folgender fiktiver Fall:

WEG-Wohnhaus mit 3 Parteien. 1 Selbstnutzer, 2 Einheiten vermietet. Es ist ein Haus-im-Haus-Konzept, jeder Nutzer hat einen eigenen Eingang. 2 Nutzer haben Gärten. Alle Nutzer haben Vorgärten.

Mülltonnen für Papier und Kunststoff werden in der betroffenen Gemeinde Y kostenlos zur Verfügung gestellt. Es gibt für das 3-Parteienhaus eigentlich ausreichendes Tonnenvolumen, jedoch sind die Tonnen regelmäßig schon weit vor Leerungstermin voll und außerdem finden sich dort regelmäßíg Abfälle, die eigentlich in den Restmüll gehören (Schuhe z.B.).

Mieter X hat seinem Vermieter vorgeschlagen, im Vorgartenbereich einfach eigene Tonnen aufzustellen, da es ja dann eine win-win-Situation für alle Parteien ist. Der Vermieter hat das dann nach eigener Aussage mit der EG besprochen und letztlich eigene Tonnen für den Mieter x bestellt. Jedem Nutzer steht so nun jeweils eine eigene Tonne zu.

Dass es sich gelohnt hat zeigt sich daran, dass die alten Tonnen jetzt immernoch sehr voll sind bei Abholung.

Die 3 Parteien haben sich abgewechselt beim Rausstellen der gemeinschaftlichen Tonnen. Mieter X hat das im laufenden Jahr aus Kulanz noch erledigt, auch wenn er die Tonnen nicht mehr genutzt hat.

Jetzt hat der selbst nutzende Eigentümer für nächstes Jahr einen neuen Plan erstellt und übergeben. Mieter X soll weiterhin alle 3 Monate die Tonnen herausstellen. "Er könnte sie ja nutzen". Angeblich gäbe es einen Eigentümerbeschluss

Mieter X weiß, dass nur der Mietvertrag zählt. Es handelt sich um einen Standardvertrag:

"Werden Müllbehälter benutzt, sind die Mieter abwechselnd für das Hinausstellen verantwortlich..."


und weiter:

"Sollte der Mieter eine eigene einzelne Mülltonne zur Verfügung haben, so ist er verpflichtet, diese hinauszustellen..."

Sonst gibt es keine Regelungen, auch nicht in der Hausordnung, die Bestandteil des Vertrags ist.

Mieter X interpretiert die Lage so, dass er keine Gemeinschaftstonnen herausstellen muss, wenn er diese nicht nutzt.

Liegt Mieter X falsch?
26.12.2021 17:57:41  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Nein.

Mieter X sollte sich aber überlegen, ob er wegen so einer dämlichen Sache wie dem Herausstellen von Mülltonnen alle 3 Monate sich aus der Hausgemeinschaft herauskatapultieren möchte.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 26.12.2021 18:30]
26.12.2021 18:27:48  Zum letzten Beitrag
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Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von -rantanplan-

Nein.


"Werden Müllbehälter benutzt..." würde ich als gehässig-fauler Mitmieter als "gibt es gemeinschaftliche Tonnen, die von irgendwem benutzt werden". Komplett abwegig?
26.12.2021 18:32:06  Zum letzten Beitrag
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Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
 
Zitat von -rantanplan-

Nein.

Mieter X sollte sich aber überlegen, ob er wegen so einer dämlichen Sache wie dem Herausstellen von Mülltonnen alle 3 Monate sich aus der Hausgemeinschaft herauskatapultieren möchte.



Ist wirklich super dämlich. Aber möglicherweise ist die Gemeinschaft ja eh schon am Sack, wenn es diese Forderung gibt. Es ist ja wirklich für alle von Vorteil, dass Mieter X sich jetzt Tonnen in den eigenen Vorgarten gestellt hat und diese monatlich rausstellen muss. Die anderen Nutzer müssten statt 4 mal nun 6 mal im Jahr Tonnen raus stellen.

Mieter X müsste dann 12 mal seine eigenen beiden Tonnen und 4 mal 4 Tonnen der anderen Nutzer raus stellen.

Das ist ja schon nicht unerheblich.

Mieter X hätte sicherlich kein Problem damit, hätte sich ein anderer Mieter zur Nutzung eigener Tonnen bereit erklärt.

Mieter X kann natürlich jetzt auch die Tonnen weiterhin nutzen und seine Tonnen erst dann nutzen, wenn die Gemeinschaftstonnen voll sind.
Oder Mieter X besteht darauf, dass die anderen Nutzer auch die Tonnen von Mieter X herausstellen.

Oder er gibt die eigenen Tonnen zurück und schreibt monatlich Mängelanzeigen an den Vermieter.

Ist schon ein toller konstruierter Fall. Breites Grinsen

/e: der Selbstnutzernachbar hat erklärt es gäbe einen Beschluss der EG in dieser Sache. Das interssiert Mieter X natürlich nicht.

Das heißt, der Vermieter von Mieter X müsste im Fall der Fälle kommen und die Tonnen raus stellen.
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Kung Schu am 26.12.2021 18:46]
26.12.2021 18:40:33  Zum letzten Beitrag
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Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
 
Zitat von Abso

 
Zitat von -rantanplan-

Nein.


"Werden Müllbehälter benutzt..." würde ich als gehässig-fauler Mitmieter als "gibt es gemeinschaftliche Tonnen, die von irgendwem benutzt werden". Komplett abwegig?



Genau Absobr0. Diesen Gedankengang vermute ich auch.
26.12.2021 18:43:14  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Es gibt abschließbare Mülltonnen...
26.12.2021 20:39:49  Zum letzten Beitrag
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Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
 
Zitat von -rantanplan-

Es gibt abschließbare Mülltonnen...



Klar.

Aber in welchem Zusammenhang meinst du das?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kung Schu am 26.12.2021 21:05]
26.12.2021 21:05:30  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Kung Schu

 
Zitat von -rantanplan-

Es gibt abschließbare Mülltonnen...



Klar.

Aber in welchem Zusammenhang meinst du das?


Life hack. Nicht mit den Nachbarn wegen Müll streiten.

Ich persönlich lege sehr viel Wert auf ein entspanntes Verhältnis zu meinen Nachbarn, und das hat noch immer funktioniert, selbst mit Dumpfbacken. Da muss man zwar manchmal die Zähne zusammenbeißen, aber so what. Bleib cool.
26.12.2021 22:26:31  Zum letzten Beitrag
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Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
...
 
Zitat von -rantanplan-

 
Zitat von Kung Schu

 
Zitat von -rantanplan-

Es gibt abschließbare Mülltonnen...



Klar.

Aber in welchem Zusammenhang meinst du das?


Life hack. Nicht mit den Nachbarn wegen Müll streiten.

Ich persönlich lege sehr viel Wert auf ein entspanntes Verhältnis zu meinen Nachbarn, und das hat noch immer funktioniert, selbst mit Dumpfbacken. Da muss man zwar manchmal die Zähne zusammenbeißen, aber so what. Bleib cool.



In vorliegender Situation wüsste ich nicht, wie eine abschließbare Tonne weiterhilft. Breites Grinsen

Ansonsten: ja klar und aber auch nein. Alles muss man nicht mitmachen finde ich.
27.12.2021 6:19:51  Zum letzten Beitrag
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Gottes_Sohn666

Marine NaSe
"das geht doch so nicht" Strafrechtsstudenten 1. Semester und Parteien in Mietstreitigkeiten.

Klar muss man sich nicht alles gefallen lassen, aber wenn man langfristig nicht wegen jedem Scheiß einen Kleinkrieg führen möchte, sollte man es sich mindestens zwei mal überlegen, ob man sich so einen Stress antut. Meins wäre es ja nicht.
Und dann, ganz plötzlich, brauch das Kind des Vermieters unbedingt eine Wohnung.
27.12.2021 8:16:18  Zum letzten Beitrag
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Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
 
Zitat von Gottes_Sohn666

"das geht doch so nicht" Strafrechtsstudenten 1. Semester und Parteien in Mietstreitigkeiten.

Klar muss man sich nicht alles gefallen lassen, aber wenn man langfristig nicht wegen jedem Scheiß einen Kleinkrieg führen möchte, sollte man es sich mindestens zwei mal überlegen, ob man sich so einen Stress antut. Meins wäre es ja nicht.
Und dann, ganz plötzlich, brauch das Kind des Vermieters unbedingt eine Wohnung.



Ja natürlich. Ist aber auch nicht die erste Geschichte die etwas komisch ist. Abseits vom Prinzipsfaktor ist es halt auch eine ganze Ecke, die die Tonnen bewegt werden müssen.

Und es will einfach nicht in meinen Kopf rein, wieso man nicht 2 mal häufiger im Jahr die Tonnen raus stellen will, wenn man dafür jetzt deutlich mehr Volumen hat. Breites Grinsen Für mich wäre das kein Problem.

Eigenbedarfskündigung kennen wir auch schon, auch ganz ohne beef. Mich schockt nix mehr.

Mieter X wird mal in Ruhe mit seinem Vermieter telefonieren. Wenn der VM sich wirklich verpflichtet hat, wird er natürlich nicht alle 3 Monate kommen müssen um die Tonnen raus zu stellen. Dann übernimmt Mieter X das.
27.12.2021 9:22:38  Zum letzten Beitrag
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RushHour

rushhour
 

Meine Eltern erzählten heute, im Dorf hat jemand einen Impfausweis in diesem Internet für 250¤ gekauft und da war nur ein Zettel drin mit „Lass Dich impfen, Du Idiot“.





Hm ... wäre das überhaupt strafbar? Und könnten die Käufer den Verkäufer zivilrechtlich verklagen, ohne dabei eine eigene Strafanzeige von Amts wegen zu kssieren? Ich sehe hier eine unerschöpfliche und moralisch hochwertige Einnahmequelle für den pOT e.V., oder kriegen die einen dafür irgendwie ran? Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RushHour am 01.01.2022 13:14]
01.01.2022 13:14:00  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Zivilrechtlich dürfte die Klage wohl erfolglos bleiben. Aber strafrechtlich ist es sehr wahrscheinlich Betrug, bei Professionalisierung des Ganzen auch noch mit gewerblichem Ausmaß (Minimum 6 Monate). Kann immer passieren, dass das jemand anzeigt und es sonstwie auffliegt.

=> Keinesfalls empfehlenswert.
01.01.2022 13:22:33  Zum letzten Beitrag
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[Krasser]MadMax

[krasser]mad max
Frage
Ich habe ein(e) (paar) Frage(n) zum Verständnis bzgl. Testamentseröffnung bzw. zum Ausschlagen eines Erbes.

a. Laut meinem Verständnis gibt es zwei Möglichkeiten, ein Erbe auszuschlagen:
1. Der Erbe erscheint persönlich beim zuständigen Nachlassgericht und lässt seine Ausschlagung protokollieren.
2. Der Erbe lässt seine Ausschlagung beim zuständigen Ortsgericht oder einem Notar beglaubigen.

b. Man nehme an, zu den Erben gehören die Witwe(r) und die Kinder K1 bis K5. Diese würden alle das Erbe ausschlagen.
Müssen die Kindern K1-K5 als Erziehungsberechtigte für ihre nicht volljährigen Kinder, d.h. die Enkel E1-E5 das Erbe auch ausschlagen? Wie sähe es bei bereits volljährigen Enkeln aus?
02.01.2022 20:09:46  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Für nicht volljährige Kinder machen das die Eltern. Am besten sagt man das gleich vorher bei der Terminvergabe dazu und erscheint mit dem jeweils anderen Elternteil zusammen, wenn die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt wird.
Die volljährigen Enkel müssen das selber machen. Sollten sie noch daheim wohnen, kann man daraus direkt einen Familienausflug zum Gericht machen.
02.01.2022 20:18:36  Zum letzten Beitrag
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[Krasser]MadMax

[krasser]mad max
Pfeil
Ah, Danke für die Aufklärung.

Eine erweiterte Frage zu den volljährigen Enkeln hätte ich noch:
Erfahren diese von einem möglichen Erbe von offizieller Stelle, dem Nachlassgericht, nachdem K1-K5 das Erbe ausgeschlagen haben?
Oder müssen wirklich die K1-K5 ihren (vollj.) Kindern (E1-E5) das Aktenzeichen zukommen lassen?
Was ist mit Kindern von E1-E5, sagen wir hypothetisch Urenkel UE1 und UE2?
02.01.2022 20:34:42  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von [Krasser]MadMax

Ah, Danke für die Aufklärung.

Eine erweiterte Frage zu den volljährigen Enkeln hätte ich noch:
Erfahren diese von einem möglichen Erbe von offizieller Stelle, dem Nachlassgericht, nachdem K1-K5 das Erbe ausgeschlagen haben?
Oder müssen wirklich die K1-K5 ihren (vollj.) Kindern (E1-E5) das Aktenzeichen zukommen lassen?
Was ist mit Kindern von E1-E5, sagen wir hypothetisch Urenkel UE1 und UE2?


Das Nachlassgericht benachrichtigt die (möglichen) testamentarischen und die gesetzlichen Erben, also erstmal K1-K5. Bei Eingang einer Ausschlagung benachrichtigen es dann die danach entsprechend berufenen Erben. Nicht vorher.
02.01.2022 21:10:35  Zum letzten Beitrag
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[Krasser]MadMax

[krasser]mad max
...
Vielen Dank an euch beide für die kompetenten Auskünfte.

Immer wieder beeindruckend, für jedes Fachgebiet ein Experte im pot.
02.01.2022 21:17:48  Zum letzten Beitrag
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hypnotica

AUP hypnotica 04.04.2022
unglaeubig gucken
Mahlzeit!
Ich habe mal eine Frage.
Mein Schwiegervater arbeitet beim lokalen Ableger der roten Filialbanken, zu denen man gehen soll wenn's um Geld geht. Der ist da schon seit anno tuck in der Immobiliensparte, mittlerweile kurz vor der Rente.
Sein Gehalt teilt sich auf in einen festen und einen variablen Teil, der in irgendeiner Weise an die Performance seiner Abteilung gekoppelt ist (er ist stellv. Abteilungsleiter). So weit, so normal.
Seit er dort arbeitet hat er durch den variablen Teil ganz normal immer was dazu verdient (wie hoch der jeweils ausgefallen ist, kann ich aber nicht sagen).
Jetzt ist 2020 natürlich semi-gut gelaufen und deshalb hat sich die Bank überlegt, die Mitarbeiter dafür bluten zu lassen.
Er soll jetzt plötzlich einen hohen vierstelligen Betrag an variabler Vergütung zurück zahlen.
Im Arbeitsvertrag steht das scheinbar wohl so, aber mir kam das trotzdem spanisch vor. Dass variable Vergütung gestrichen werden kann ist klar, aber nach Monaten oder Jahren zurückzufordern im hohen vierstelligen Bereich?

Habt ihr sowas schonmal gehört? Gibt's irgendwelche weiterführenden Stichwörter oder Links für mehr Info?
04.01.2022 19:28:50  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
Das ist wohl zu konkret, um das hier behandeln zu können. Ein Ansatzpunkt für das weitere Lesen könnte die Institutsvergütungsverordnung sein. Der Schwiegervater sollte zu einem Arbeitsrechtler, der sich mit sowas auskennt.

Rückforderungen (Stichwort: Clawback) sind (abstrakt betrachtet) im Finanzbereich nicht so unüblich.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Rincewind am 04.01.2022 19:48]
04.01.2022 19:47:41  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
Ahaha, wow.
Das kann hoffentlich nicht legal sein.
04.01.2022 19:48:21  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters )
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05.10.2022 17:19:16 Atomsk hat diesen Thread geschlossen.
26.01.2021 14:03:58 Maestro hat diesem Thread das ModTag 'juristen' angehängt.

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