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| Zitat von Rincewind
Das ist wohl zu konkret, um das hier behandeln zu können. Ein Ansatzpunkt für das weitere Lesen könnte die Institutsvergütungsverordnung sein. Der Schwiegervater sollte zu einem Arbeitsrechtler, der sich mit sowas auskennt.
Rückforderungen (Stichwort: Clawback) sind (abstrakt betrachtet) im Finanzbereich nicht so unüblich.
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Danke!
Dass es das grundsätzlich gibt, kann ich mir gut vorstellen, aber ich dachte da eher an die erste Riege der DAX Manager...
Hätte nicht gedacht, dass das schon so klein anfängt. Wie gesagt, heißen Dank für die Infos!
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Das kann legal ausgeformt sein, und ist auch nicht einmal unbedingt anstößig.
Bei Mitarbeitern mit variabler Vergütung wird nämlich oft festgelegt, dass sie im laufenden Jahr einen (monatlichen oder punktuellen) Vorschuss darauf bekommen, gern basierend auf den Zahlen der Vorjahre. Wenn sich dann das Geschäftsergebnis nicht entsprechend darstellt gibt es eben Rückforderungen.
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Wo ich gerade wieder von "Kindern als Schutzschilden" auf illegalen (und auch legalen) Demos las: Wo liegt die Grenze von "angemessenen Zwangsmaßnahmen"?
Also Situationen in denen Reizgas eingesetzt wird, es Bissattacken gibt, Sperren durchbrochen werden, etc.
Mir gehts hier nicht so sehr um eine Beurteilung der aktuellen Demos, sondern eher um die fachlich-juristische Frage. Normalerweise würde man sicherlich Wasserwerfer einsetzen, ich frage mich aber ob das überhaupt zu rechtfertigen ist, wenn Kinder (gegen ihren Willen?) dabei sind. Das Kind kann ja gar nichts dafür. Auf der anderen Seite darf der Rechtsstaat natürlich auch nicht alles akzeptieren.
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Prüfungsschema Verhältnismäßigkeit: [...]
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| Zitat von Armag3ddon
Prüfungsschema Verhältnismäßigkeit: [...]
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Ich hatte gehofft ihr bekennt Farbe!
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Ja und wofür haben wir alle studiert?
Ich würde sagen (-). Kindswohl ist wichtiger.
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Ich würde sagen (+), gib ihm und wehret den Anfängen!
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In einer Klausur, in der man das Zeitmanagement völlig verkackt hat, hieße es einfach:
„Der Einsatz des Wasserwerfers war zudem verhältnismäßig.“
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Wissen wir, Jimmy, nur was kommt am Ende raus, wie wird was wann gewichtet?
Aus meiner Sicht besteht das nur aus einer Art Rechtmäßigkeitsprüfung, in der abgefragt wird, ob die Behörde alle Aspekte berücksichtigt hat ("auch im Lichte der zunehmenden *blablubb*"), nicht irgendwas völlig unvertretbar eingestellt hat ("die Aufrufe zum gewaltsamen Umsturz des Staates sind an dieser Stelle nicht das reelle Ziel, sondern Mittel des demokratischen Diskurses"), und nicht dann noch Logikfehler veranstaltet hat. Objektiv prüfbar? Nö. [/zivilrechtler]
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Hey alles gut. Dr. smoo weiß ja selbst genau wovon er redet und ist nur frustriert.
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Frustriert trifft es vielleicht nicht, aber ich sehe hier öfter die Demos und hab es mich schon öfter gefragt. Ein milderes Mittel, insb. bei illegalen Demos ist ja oft schwer (Zugangskontrollen gehen zB kaum, da die Demo ja gerade nicht angekündigt ist).
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Warum sollte "mit Wasserwerfer durchnässen" (die 10000 können ja auch Sprühnebel) nicht verhältnismäßig sein? Geht ja erstmal nur aufs Wohlbefinden.
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Ich finde nicht, dass solche Menschen sich fortpflanzen sollten. Go Team Verhältnismäßigkeit!
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Das waren Wawe 9000 im direkten Richten gegen (weitgehend) friedliche und iirc (weitgehend) regelkonforme Proteste gegen ein völlig zu Recht umstrittenes Projekt.
Wawe 10000 indirekt (können die 9000 so nicht) gegen "Spaziergänger" istwäre eine völlig andere Sachlage.
¤: Kann es sein, dass du keine Ahnung hast, was der Wawe 10000 alles kann außer direktem Strahl? Man kann damit auch einfach zehn Minuten Platzregen simulieren. Verletzungsrisiko? Es könnte wer ausrutschen, ja.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 05.01.2022 18:49]
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Na ja, smoo fragt (auch) das hier: | Zitat von smoo
Normalerweise würde man sicherlich Wasserwerfer einsetzen, ich frage mich aber ob das überhaupt zu rechtfertigen ist, wenn Kinder (gegen ihren Willen?) dabei sind.
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Und da sag ich: Warum sollte diese bestimmte Art von Wasserwerfereinsatz nicht zu rechtfertigen sein? Mir fällt nix ein.
¤: "ungefährlich" sind die aktuellen nicht. Sie sind deutlich flexibler/dosierbarer als die alten, insbesondere Richtung weniger gewalttätiger Wirkung beim Empfänger.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 05.01.2022 18:58]
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Nicht zu vergessen die Mengendynamik, die ein WaWe-Einsatz (jedenfalls wenn's nicht nur Beregnung ist) auslöst, das ist echt nicht nur für Kinder gefährlich.
Wer jemals vorne war weiß: Kinder haben dort absolut NICHTS verloren, und zwar spätestens ab der ersten Warnung.
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Ich sehe drei Möglichkeiten: Du missverstehst mich komplett, ich missverstehe etwas komplett, oder eine Kombination daraus. Für mich steht im Mittelpunkt smoos Teilfrage "Kann Wasserwerfereinsatz in irgendeiner Form überhaupt zu rechtfertigen sein?", worauf ich entgegne "Wieso denn in der speziellen Form X unter der Nebenbedingung Y nicht (was afaik mittlerweile alle Landespolizeien abbilden könnten)?" Und dann kommst du und bemängelst was eigentlich? Dass ich nur einen Aspekt seiner Fragestellung aufgreife? Fite me! Was anderes? Educate me!
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Sprichst du mit mir?
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| Zitat von Gottes_Sohn666
"das geht doch so nicht" Strafrechtsstudenten 1. Semester und Parteien in Mietstreitigkeiten.
Klar muss man sich nicht alles gefallen lassen, aber wenn man langfristig nicht wegen jedem Scheiß einen Kleinkrieg führen möchte, sollte man es sich mindestens zwei mal überlegen, ob man sich so einen Stress antut. Meins wäre es ja nicht.
Und dann, ganz plötzlich, brauch das Kind des Vermieters unbedingt eine Wohnung.
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VM zeigt übrigens 0 Verständnis für Verwunderung des Mieters und sieht den Mieter auch in der Pflicht, sich um nicht genutzte Tonnen zu kümmern.
O-Ton auf den Hinweis, dass neben der Absurdität der Forderung an sich auch der Mietvertrag keine Pflicht hergibt: "Dann ändern wir halt die Hausordnung".
Kthx (byeleidervorerstnicht).
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Ganz ehrlich, Kungschu - der Tag, an dem ich mich mit meinen Nachbarn wegen Müllentsorgung länger als für "habt ihr noch ne Karte für XY übrig?" unterhalte wird nicht dämmern. Und alle da bei euch Beteiligten sollten einfach aufhören, Zinnober zu veranstalten. Sry.
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Thema: Juristenthread, § 19 ( Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters ) |