Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Che Guevara


 Thema: Viren und Juristen ( Live aus dem Home Office - was tun? )
[1] 2 3 4 5 nächste »
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
-rantanplan-

-rantanplan-
Live aus dem Home Office - was tun?
Liebe Leute,

eine rechtliche Anlaufstelle im pOT soll das hier sein, natürlich nicht individuell, aber für Infos, und zwar verlässliche Infos.

Viele hier werden jetzt Kurzarbeit, Entlassungen, Insolvenzen und andere üble Dinge erleben. Oder ihre eigene berufliche Existenz nicht erhalten können. Oder, oder, ...

Nicht nur medizinisch ist gerade die Büchse der Pandora geöffnet worden. Im Startpost wird es eine Linksammlung geben (PM mit Beschreibung/Begründung an mich bitte).

Erstmal das, was ihr (fast) alle wissen wollt:

Meine Situation als Arbeitnehmer

Worum geht es in diesem Thread?

  • Home Office (oder kein Home Office) - Was tun?
  • Kurzarbeit, was bedeutet das? Dürfen die das?
  • Welche anderen Förderungen kann man jetzt vielleicht erlangen?
  • Jaja Großunternehmen, was ist mit meinem Kleinbetrieb?

  • Ich/meine Katze/ein lieber Mensch wurde eingesperrt, was darf oder soll ich tun?


Worum geht es nicht?
  • Individuelle Rechtsberatung. Sorry.
    Kann ich ... muss ich soll ich, agnz persönlich... all das müsst ihr woanders beraten, hier geht's um die Entscheidungsgrundlagen
  • Rechtspolitik, Bewertungen, Vorschläge dazu und Bullshit. Wir wollen hier dokumentieren, was wichtig ist, nicht was du wichtig findest
  • Das pOT und andere persönliche Dinge


---- Linklist ----

Kug
Die Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld, mit Rechner und so

Home Office
Was man bei Home Office beachten sollte

Das Wichtigste rund um den Job für die Menschen aus Österreich:

Arbeitsrecht - besonders für AN und BR

Die neue "Corona-Kurzarbeit" - besonders für AG und BR

*** stay tuned for more ***
[Dieser Beitrag wurde 5 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 18.03.2020 18:48]
18.03.2020 18:34:03  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]


Arctic
18.03.2020 18:43:53  Zum letzten Beitrag
(Inhalt versteckt) [ pm ] [ diesen post melden ]


Arctic
18.03.2020 18:52:14  Zum letzten Beitrag
(Inhalt versteckt) [ pm ] [ diesen post melden ]
Sharku

AUP Sharku 12.12.2010
Ich denke das ist der richtige Ort für die Frage:
Wie läuft das eigentlich mit der Schließung von Geschäften? Bekommt jeder Laden ne Aufforderung von irgendeiner offiziellen Stelle? IHK? Oder fällt das unter eigene Informationspflicht?
18.03.2020 20:28:21  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Feelgood Managerin

xmas female arctic
In den Bundesländern wohl so: Landessozialminiserium schreibt eine fachaufsichtliche Weisung an die Landkreise, eie verkünden dann eine Allgemeinverfügung.
Bestimmt gibt es auch Varianten mit Mittelbehörden wie Bezirksregierungen.
Die Allgemeinverfügungen werden öffentlich bekannt gegeben.
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28.html
[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von Feelgood Managerin am 18.03.2020 22:06]
18.03.2020 21:59:03  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Arkhobal

AUP Arkhobal 25.07.2008
Übersicht für Arbeitnehmer, laufend aktualisiert:

Coronakrise und Arbeit
18.03.2020 22:50:12  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Sharku

Ich denke das ist der richtige Ort für die Frage:
Wie läuft das eigentlich mit der Schließung von Geschäften? Bekommt jeder Laden ne Aufforderung von irgendeiner offiziellen Stelle? IHK? Oder fällt das unter eigene Informationspflicht?


Per öffentlicher Bekanntmachung (Allgemeinverfügung). Keine individuelle Nachricht.
19.03.2020 10:55:34  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Chino

Chino
Bei uns wurde vom Konzern für alle bei denen es möglich ist, das Arbeiten von Zuhause vorgeschrieben. Kann man da jetzt was kostenmäßig geltend machen?

Infrastruktur wie Büromöbel oder DSL-Anschluss. Getränke die normalerweise in der Firma kostenlos sind (Kaffee, Tee, Wasser) und Zuschuss zum Mittagessen (in der Kantine ist das Essen zu 50% subventioniert).

Betriebsvereinbarung für den Normalfall sieht 5 Tage Teleheimarbeit vor.

Frage für 1 Freund.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Chino am 19.03.2020 16:45]
19.03.2020 16:43:47  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Wickeda

wickeda
verschmitzt lachen
Bitte stell die Frage deinem AG. Du erwartest eine Lohnerhöhung, weil dir das subventionierte Essen fehlt.

Bei mir ist es übrigens genauso. Jetzt muss ich immer statt Filterkaffee 0815 gratis meine schönen Bio Bohnen aus der Jura verköstigen. Wird direkt als außerordentliche Aufwendungen angegeben.
20.03.2020 21:17:52  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-=Q=- 8-BaLL

-=Q=- 8-BaLL
Schonmal neispeichern als MPE, rückblickend auch unter besonderer Berücksichtigung des Datums. Es waren erst 10k Infizierte und 20 Tote, aber die Ansage, dass Geld keine Rolle mehr spielt, gabs schon. Insofern nur logisch, sich seine 3,50 vom Kuchen zu holen.
20.03.2020 21:21:56  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
FIST

Leet
Darf man hier auch Fragen zu Urlaubsreisen stellen?

Ich hatte im April eine Flugreise geplant, die jetzt natürlich ausfällt. So gut wie alle Airlines scheinen momentan den Weg einzuschlagen, sich entweder einen Voucher ausstellen zu lassen oder den Flug auf ein anderes Datum umzubuchen.

Rückzahlungen werden scheinbar nicht angeboten bzw. wird darauf nicht eingegangen.

Mir ist klar, dass jede Airline sofort pleite wäre, wenn sie jedes Ticket komplett erstatten müssten und die Option deshalb verschwiegen wird, aber wie sieht es rechtlich für den Verbraucher aus?
Kann ich auf eine Rückzahlung bestehen, wenn der gebuchte Flug nicht wie geplant stattfindet?
23.03.2020 20:55:35  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Sie erbringen ihre Leistung nicht.
Also den Teil des Vertrages, würde weiterhin auf das Geld bestehen.
23.03.2020 21:05:58  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Jellybaby

Arctic
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/weltweite-coronareisewarnung-pauschalreisen-kostenlos-stornierbar-43991

peinlich/erstaunt
23.03.2020 21:47:32  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
FIST

Leet
Danke, habe zusätzlich noch das hier gefunden, das mindestens genauso deutlich ist.
https://travel-dealz.de/news/coronavirus-eu-fluggastrechten/#bei-annullierung-muss-erstattung-angeboten-werden

Werde morgen mal bei der airline anrufen, drölf Stunden in der Warteschleife verbringen und dann auf meine Kohle bestehen
23.03.2020 22:29:12  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
RushHour

rushhour
Pfeil
Ich suche Informationen zur Frage von Arbeitsrecht in Institutionen, die durch Zuwendungen der öffentlichen Hand ihre Existenz bestreiten.


Ein typisches Beispiel wären z.B. diverse Beratungsstellen (Schwangerschaft, Schulden, Erziehungsfragen etc.). Die öffentliche Hand hat ein Interesse am Bestehen eines Angebotes, weil sie einen Bedarf vermutet. Träger X, meist ein e.V. oder eine gGmbH, erhält dann eine meist jährliche Zuwendung, um diese Beratung anzubieten. IdR sind Mengenangaben Teil der Zuwendungsvereinbarung, aber die Zuwendung selber ist nicht an einzelne Geschäftsvorfälle gebunden (etwa wie im Krankenhaus, in der Kita oder Pflege etc.), sondern pauschal für einen Zweck. Die Klienten, Kunden etc. zahlen auch nix, wirtschaftlich läuft nur was zwischen Zuwendungsgeber und -empfänger: Antrag, Bewilligung, Zuwendung, Abrechnung.

Nun kommt die Tätigkeit mit den Kunden/Klienten coronabedingt zu 80-90% zum erliegen. Eigentlich ist nix operativ zu tun, aber der Arbeitnehmer hält im HomeOffice die Stellung, bloß ruft keiner an / kommt vorbei.

Kann der Arbeitgeber sich gegenüber dem Arbeitnehmer darauf berufen, dass dieser nix zu tun hätte und ihn anweisen z.B. auf dem Jahresübergreifenden Zeitkonto Minusstunden zu schreiben? Oder Urlaub zu nehmen etc.? Oder erfüllt der AN seine Pflichten, wenn er 8h/Tag im angewiesenen HO zur Verfügung steht, auch wenn kein Kunde/Klient/Abnehmer sich meldet?

Kurzarbeit scheidet für den AG ja aus (oder?), da ein Mangel an Klienten nicht zu einer Kürzung der Zuwendungen (Einnahmen des AG) führt. Einzige denkbare Konsequenz könnte Vergabe an Konkurrenten in Folgejahren sein, aber ein Arbeitsausfall (keine Aufträge), der unmittelbar zu Entgeltausfall (kein Geld beim AG auf Konto, keine Möglichkeit AN vertraglich zu bezahlen) führen könnte, ist hier eher nicht gegeben, die Zuwendungen fließ0en ja weiter. Die BA sagt zwar gemeinnützige Vereine und Träger können Kurzarbeitsgeld beziehen, aber unter Zuwendungsrecht ... hm. Ja? Nope? Not sure?


Hat jemand Ideen hierzu, um sich eine klarere Meinung bilden zu können? Oder Input?
24.03.2020 22:28:34  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
black_velvet

AUP black_velvet 01.07.2011
Wie sieht es aus, wenn ein Arbeitgeber jetzt anbietet: Entscheide dich zwischen ruhendem Arbeitsverhältnis für einen Monat oder Kündigung.

Ist man da als Arbeitnehmer einfach in den Arsch gekniffen und muss halt zusehen wie man den einen Monat ohne Geld überbrückt?
25.03.2020 15:05:29  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
 
Zitat von black_velvet

Wie sieht es aus, wenn ein Arbeitgeber jetzt anbietet: Entscheide dich zwischen ruhendem Arbeitsverhältnis für einen Monat oder Kündigung.

Ist man da als Arbeitnehmer einfach in den Arsch gekniffen und muss halt zusehen wie man den einen Monat ohne Geld überbrückt?


Vermutung: Ruhendes Verhältnis, wenn du überbrücken kannst, andernfalls Kündigung und ALG.
25.03.2020 15:14:34  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
 
Zitat von black_velvet

Wie sieht es aus, wenn ein Arbeitgeber jetzt anbietet: Entscheide dich zwischen ruhendem Arbeitsverhältnis für einen Monat oder Kündigung.

Ist man da als Arbeitnehmer einfach in den Arsch gekniffen und muss halt zusehen wie man den einen Monat ohne Geld überbrückt?



Welche Optionen der Kündigung hat der AG?
Also sprich wie sehen die Fristen für ihn aus?
Du musst erstmal nichts annehmen und eine Kündigung müsste auch erstmal rechtsgültig sein. Arbeitsrechtschutz vorhanden?
25.03.2020 15:19:09  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
black_velvet

AUP black_velvet 01.07.2011
 
Zitat von Che Guevara

 
Zitat von black_velvet

Wie sieht es aus, wenn ein Arbeitgeber jetzt anbietet: Entscheide dich zwischen ruhendem Arbeitsverhältnis für einen Monat oder Kündigung.

Ist man da als Arbeitnehmer einfach in den Arsch gekniffen und muss halt zusehen wie man den einen Monat ohne Geld überbrückt?



Welche Optionen der Kündigung hat der AG?
Also sprich wie sehen die Fristen für ihn aus?
Du musst erstmal nichts annehmen und eine Kündigung müsste auch erstmal rechtsgültig sein. Arbeitsrechtschutz vorhanden?


Betrifft glücklicherweise nicht mich selbst. Mein Job läuft auch trotz Krise einfach weiter. Ich erkundige mich aber mal!

e: "Gesetzliche Kündigungsfrist, also vier Wochen."
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von black_velvet am 25.03.2020 16:15]
25.03.2020 15:23:05  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
Wirft halt schon 1-26 Fragen auf. Warum keine Kurzarbeit? Ist die Kündigungsfrist wirklich vier Wochen (verlängert sich grundsätzlich mit der Betriebszugehörigkeit)? Greift das Kündigungsschutzgesetz? Gibt es einen BR?
25.03.2020 20:55:57  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Jellybaby

Arctic
mein Arbetgeber verlangt gerade von der kompleten Belegschaft rückwirkend für Januar 2 Tage Urlaub einzureichen. Mata halt... Außer einem "wegen der aktuellen Situation" kam keine Begründung. Kann der das? Mata halt...

Ich gehe mal von neein aus. Prinzipiell wäre ich dazu zwar sogar bereit, weil ich eh nicht weiß wohin mit dem Urlaub dieses Jahr, aber seltsam ist das schon. Sowas hat der in den 10 Jahren die ich da bin noch nie gebracht. verwirrt
27.03.2020 10:19:46  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Nein darf er nicht verlangen. Würde ich auch nicht tun. In diesen Zeiten zeigt sich welche HuSos manche AG sind.
27.03.2020 10:33:22  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Jellybaby

Arctic
war er in anderen Punkten vorher schon.
27.03.2020 10:52:29  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
HrHuss

AUP HrHuss 11.01.2019
...
An der Stelle sei auch nochmal ganz allgemein der Hinweis, dass es in Deutschland zig Gewerkschaften gibt, die sich über eure Mitgliedschaft freuen würden. Erwägt doch daher an der Stelle einfach mal beizutreten.

PS: Gewerkschaftsbeiträge sind steuerlich absetzbar
28.03.2020 9:03:33  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]


Arctic
28.03.2020 13:13:02  Zum letzten Beitrag
(Inhalt versteckt) [ pm ] [ diesen post melden ]


Arctic
28.03.2020 13:19:04  Zum letzten Beitrag
(Inhalt versteckt) [ pm ] [ diesen post melden ]
Nose

Leet
Ich bin mit meiner Freundin im Auto unterwegs. Wir haben grundsätzlich zwei verschiedene Wohnungen, faktisch leb ich aber bei ihr.

Die Polizei hält uns auf. Kann das Ärger geben?
Wir leben in Bayern.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Nose am 28.03.2020 13:22]
28.03.2020 13:22:29  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Jellybaby

Arctic
 
Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht

Bei euch ist das ja je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, wenn man dieser taz-Grafik (geklaut aus dem Allgemeinen Diskussions-Thread) glauben darf:

https://taz.de/picture/4059294/948/Bundeslaender_-_neu-2.jpeg


Aber hat das mal jemand nachgeprüft, ob es dafür auch wirklich Rechtsgrundlagen gibt? Die Medien behaupten bei uns ja, wie oben geschildert, Ähnliches. Es ist nur Humbug.



für NRW: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-03-22_coronaschvo_nrw.pdf

für bawü: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/200322_Zweite_VO_der_LReg_zur_Aenderung_der_CoronaVO.pdf

Die Geburtstagspartys dürften unter Veranstaltungen fallen, auch wenn sie privat sind. Damit werden später aber wohl tatsächlich noch die Gerichte Spaß bekommen. Wobei NRW nicht so streng ist, während bawü mehr als 5 Personen auch außerhalb des öffentlichen Raums verboten hat. Die anderen Länder müsst ihr selbst raussuchen...
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 28.03.2020 13:39]
28.03.2020 13:30:45  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
black_velvet

AUP black_velvet 01.07.2011
 
Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht

Bei euch ist das ja je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, wenn man dieser taz-Grafik (geklaut aus dem Allgemeinen Diskussions-Thread) glauben darf:

https://taz.de/picture/4059294/948/Bundeslaender_-_neu-2.jpeg


Aber hat das mal jemand nachgeprüft, ob es dafür auch wirklich Rechtsgrundlagen gibt? Die Medien behaupten bei uns ja, wie oben geschildert, Ähnliches. Es ist nur Humbug.


Die Grafik ist so verallgemeinert leider einfach Bullshit. Allein der Punkt "Privat im Baumarkt einkaufen" trifft für NRW so nicht zu. Es ist halt nur dann erlaubt, wenn "zum Schutz vor Infektionen geeignete Vorkehrungen getroffen sind". Generell verboten ist es halt nicht. Ebenso wie das Grillen und Picknicken. Das mag auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Anlagen zutreffen, aber halt z.B. nicht für den eigenen Garten.
28.03.2020 14:49:22  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
RushHour

rushhour
...
 
Zitat von HrHuss

An der Stelle sei auch nochmal ganz allgemein der Hinweis, dass es in Deutschland zig Gewerkschaften gibt, die sich über eure Mitgliedschaft freuen würden. Erwägt doch daher an der Stelle einfach mal beizutreten.
PS: Gewerkschaftsbeiträge sind steuerlich absetzbar




Bin seit Jahrzehnten Gewerkschaftler, Kollege.

Meine Gewerkschaft hat inzwischen gemeldet: Ja, wenn die Firma aus öff. Mitteln finanziert wird, und diese Weiterlaufen, kann die Firma rechtlich gesehen keine Kurzarbeit anmelden, weil es eben an der Minderung der Einnahmen mangelt. Einige Länder haben das bezüglich etlicher Förderlinien auch schon so angekündigt, sie zahlen weiter, auch wenn sie wissen, dass am Ende wenig bis nix laufen kann.

Wenn ich dann nichts zu tun habe kommt der Arbeitgeber in den "Annahmeverzug", d.h. er hat das Problem, die von mir im HO "angebotene" Arbeitskraft nicht "annehmen" zu können - sein Problem, zahlen muß er mir das volle Entgelt, ich hab ja an PC/Telefon/Cam gesessen und abgewartet.

Wie ich das aufschreibe und ob der AG hier zumindest zeitweise doch Minusstunden wünschen/anordnen kann hängt stark von der bisherigen Praxis und betrieblichen Vereinbarungen zum Arbeitszeitkonto ab, die dürften weiterhin gelten.

Aber ganz sauber geregelt ist der Bereich nicht, und derzeit weiß keine Sau, in welche Richtung evtl. Gesetze und Bestimmungen mal großzügig ausgelegt werden, weil Krise ist.
29.03.2020 16:41:42  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Viren und Juristen ( Live aus dem Home Office - was tun? )
[1] 2 3 4 5 nächste »

mods.de - Forum » COVID-19 Forum » 

Hop to:  

| tech | impressum