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| Zitat von zapedusa
Anständig, Mann.
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<3
Da gehts mir gleich besser.
| Zitat von Shooter
Aber die Hunde können doch nichts dafür (die vierbeinigen, nicht die ohne Maske).
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Hundehaare an neuen Klamotten ist echt mies. Nachdem mir mal wieder einer in den Laden gekackt hatte, und der Besitzer sammt Hund ohne ein Wort zusagen verpisst hatten, ging es keine 5min und es gab da ne neue Info an der Tür.
Der einzige Hunde der ab und an erlaubt ist, ist der alte, klapprige 14jährige eines Mitarbeiters. Der pennt den ganzen Tag und liegt nur Hinten, weit ab vom Ladengeschäft.
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Wallah, wenn ihr mehrmals pro Woche so eine Kiste am Sack habt, läuft das immer so entspannt oder was?
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| Zitat von steamed
Hundehaare an neuen Klamotten ist echt mies. Nachdem mir mal wieder einer in den Laden gekackt hatte, und der Besitzer sammt Hund ohne ein Wort zusagen verpisst hatten, ging es keine 5min und es gab da ne neue Info an der Tür.
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Ah,.....Shit?
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| Zitat von zapedusa
Wallah, wenn ihr mehrmals pro Woche so eine Kiste am Sack habt, läuft das immer so entspannt oder was?
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Wenn ich mir darum kümmere i.d.R. ja. Den Mitarbeiter*innen hab ich auch gesagt, falls sie grad keinen Bock darauf haben, sollen sie nach mir rufen.
Gab aber natürlich auch schon etliche die Aggro wurden in den letzten zwei Jahren. Oder dann einfach Diskutieren wollten, um mich zu überzeugen. Nein Danke.
Ein, mittlerweile Deutschland weit bekannter Arzt und Leerdenker, welcher hier falsche Bescheinigungen austellte, und mittlerweile zu hoher Geldstrafe verdonnert wurde, war ebenfalls langjähriger Kunde. Als der mir damals sowas anboht, hatte ich doch mal krasser reagiert als sonst.
Der Mann liegt jetzt seit Weihnachten auf der Intensiv und muss beatmet werden.
/
| Zitat von Shooter
| Zitat von steamed
Hundehaare an neuen Klamotten ist echt mies. Nachdem mir mal wieder einer in den Laden gekackt hatte, und der Besitzer sammt Hund ohne ein Wort zusagen verpisst hatten, ging es keine 5min und es gab da ne neue Info an der Tür.
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Ah,.....Shit?
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Exakt.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von steamed am 27.01.2022 22:22]
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Scheiße du hast ihn verhauen?????
Auf die intensiv?????
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Guter Typ und damit meine ich keine Zwipos oder Arschloch-Ärzte.
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| Zitat von steamed
Als der mir damals sowas anboht, hatte ich doch mal krasser reagiert als sonst.
Der Mann liegt jetzt seit Weihnachten auf der Intensiv und muss beatmet werden. | |
So übel hättest du ihn jetzt auch nicht zurichten müssen
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| Zitat von steamed
...keine Hunde und kein Essen.
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Das ist wirklich Lobenswert und freut mich als möglichen Kunden
Fehlt nur noch, dass ihr komplett eskaliert und autistenfreundliches Einkaufen ohne Blinklichter und Musikgeduddel bietet? Es ist auch beliebt bei normalen Menschen.
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Schulen sind ja so sicher, da braucht man weder Wechsel- oder Distanzunterricht, geschweige denn Luftfilter.
Aber wehe, ältere Politiker sind gefährdet. Dann kann man ganz plötzlich Dinge umsetzen.
Und bevor hier gleich wieder die Brigade der Durchseucher einfällt: nein, ich bin nicht für bedingungslose Schließung aller Schulen und KiTas.
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So, zum erstenmal hat die App bei mir angeschlagen.
War am Mittwoch. Sicher Abends als ich dank Streckensperrung für eine Stunde statt 15min im Zug rum saß.
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Jetz erst? Krass hast du nicht nen Beruf wo jeden Tag xy Leute bei dir vorbeilaufen? Zugegeben, die Dauer wird ja auch berücksichtigt
Related: Soeben hier auch ne Warnung reingekommen, das war 100% der Ikea Besuch letztes Wochenende. Joa, nehm ich mal zur Kenntnis.
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Erste Warnung hatte ich auch das erste mal am 27.12.2021 ... der Tag an dem ich zur Boosterimpfung angestanden und danach in der Apotheke war
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Bin auch überrascht, dass das heute erst passiert ist
Auf Arbeit wird sie auch kaum auslösen … Handy meistens im Büro weil sonst kein Empfang, zwar viele Patientenkontakte, aber zu 99% unter fünf Minuten und ich denk, dass ein Großteil der überwiegend alten Patienten kein Smartphone und/oder die App nicht haben.
Ich sitz geboostert mit FFP2 im Zug, mach mir gerade wenig Sorgen, auch wenn mir im ersten Moment schon heiß geworden ist als ich die Meldung gesehen hab.
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Gebimmel und gedudel hats hier eh nicht. Hasse das selbst.
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| Zitat von Shooter
Aber die Hunde können doch nichts dafür (die vierbeinigen, nicht die ohne Maske).
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Hunde nur mit FFP2. Alle.
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| Zitat von Tobit
So, zum erstenmal hat die App bei mir angeschlagen.
War am Mittwoch. Sicher Abends als ich dank Streckensperrung für eine Stunde statt 15min im Zug rum saß.
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Ein Hoch auf die Psyche, ich fühl mich kränklich....
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Behörden
Positives PCR Ergebnis letzte Nacht um 01:00 Uhr per Mail erhalten. Angeblich muss man meldepflichtige Erkrankungen nach Infektionsschutzgesetz binnen 24 Stunden melden.
Wollten nicht nur wegen der Meldepflicht, sondern unter anderem auch deshalb das Gesundheitsamt Informieren weil wir keine Ahnung haben, wie es mit Quarantäne & ggf. später Entschädigung bei Verdienstausfall von Selbstständigen ist).
Ergebnis nach einem kompletten Tag in Telefonwarteschlangen: Niemanden erreicht.
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E-Mail wegen Meldepflicht und halt später nochmal anrufen.
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Während ich gerade für eine befreundete Familie Lebensmittel einkaufe (haben alle Corona aus der Kita), kommt mir ne Querdenkerdemo entgegen.
Wichser.
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| Zitat von *Morphy*
Während ich gerade für eine befreundete Familie Lebensmittel einkaufe (haben alle Corona aus der Kita), kommt mir ne Querdenkerdemo entgegen.
Wichser.
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Teile davon waren grad vor dem großen Edeka inkl. diverser Kastenwagen der Polizei. Mittendrin natürlich schön nen Block voller vermummter Faschos. Elendes Pack...
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Die Meldepflicht hat doch das Labor/der Arzt und nicht du selbst, Tiger
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von niffeldi am 29.01.2022 20:01]
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| Zitat von *Morphy*
Während ich gerade für eine befreundete Familie Lebensmittel einkaufe (haben alle Corona aus der Kita), kommt mir ne Querdenkerdemo entgegen.
Wichser.
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Kein Kantholz dabei gehabt?
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| Zitat von niffeldi
Die Meldepflicht hat doch das Labor/der Arzt und nicht du selbst, Tiger
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So? Da kam nur ein Wisch mit der Info, dass man das gem § xy melden muss. Dazu ein QR Code, der explizit nicht für die WarnApp ist. Das wars.
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Unser Gesundheitsamt hat ein Onlineformular für die Meldung.
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| Zitat von Tiger2022
| Zitat von niffeldi
Die Meldepflicht hat doch das Labor/der Arzt und nicht du selbst, Tiger
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So? Da kam nur ein Wisch mit der Info, dass man das gem § xy melden muss. Dazu ein QR Code, der explizit nicht für die WarnApp ist. Das wars.
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https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/coronavirus-sars-cov-2/meldepflicht-gesundheitsamt/
| Für Ärzte gilt eine Meldepflicht zu COVID-19 bzw. SARS-CoV-2, die im Infektionsschutzgesetz verankert ist. Der Arzt, der bei einem Patienten den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus stellt, muss dem Gesundheitsamt die erforderlichen Angaben unverzüglich melden. Auch das Labor, das das Coronavirus bei einem Menschen nachweist oder ausschließt, ist zur Meldung verpflichtet | |
Die meisten Menschen sind dazu doch kaum in der Lage, das richtet sich üblicherweise an den Arzt. Unter unseren patho-befunden steht bei Krebsdiagnosen auch immer eine Klausel wegen Meldung ans Krebsregister für den Doc. Die Dokumente sind üblicherweise nicht dazu gedacht, dass der Patient die zu Gesicht bekommt.
/¤ dass das im p0t jeder hinbekommt ist mir klar.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von niffeldi am 29.01.2022 21:45]
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Paragraph 6 und 7 des IfSG verweisen auf Paragraph 8
| § 8 Zur Meldung verpflichtete Personen
(1) Zur Meldung sind verpflichtet:
1.
im Falle des § 6 der feststellende Arzt sowie bei der Anwendung patientennaher Schnelltests bei Dritten die feststellende Person, wenn sie nach § 24 Satz 2 oder aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 24 Satz 3 Nummer 1 zu solchen Schnelltests befugt ist; in Einrichtungen nach § 23 Absatz 5 Satz 1 ist für die Einhaltung der Meldepflicht neben dem feststellenden Arzt auch der leitende Arzt, in Krankenhäusern mit mehreren selbständigen Abteilungen der leitende Abteilungsarzt, in Einrichtungen ohne leitenden Arzt der behandelnde Arzt verantwortlich,
2.
im Falle des § 7 die Leiter von Medizinaluntersuchungsämtern und sonstigen privaten oder öffentlichen Untersuchungsstellen einschließlich von Arztpraxen mit Infektionserregerdiagnostik und Krankenhauslaboratorien sowie Zahnärzte und Tierärzte, wenn sie aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 24 Satz 3 Nummer 2 befugt sind, im Rahmen einer Labordiagnostik den direkten oder indirekten Nachweis eines Krankheitserregers zu führen,
3.
im Falle der §§ 6 und 7 die Leiter von Einrichtungen der pathologisch-anatomischen Diagnostik,
4.
im Falle des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 und im Falle des § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 38 bei Tieren, mit denen Menschen Kontakt gehabt haben, auch der Tierarzt,
5.
im Falle des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5 und Abs. 3 Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung oder Anerkennung erfordert,
6.
(weggefallen)
7.
im Fall des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 5 die Leiter von den in § 36 Absatz 1 Nummer 1 bis 7 genannten Einrichtungen und Unternehmen,
8.
im Falle des § 6 Absatz 1 Satz 1 der Heilpraktiker.
(2) Die Meldepflicht besteht nicht für Personen des Not- und Rettungsdienstes, wenn der Patient unverzüglich in eine ärztlich geleitete Einrichtung gebracht wurde. Die Meldepflicht besteht für die in Absatz 1 Nr. 5 bis 7 bezeichneten Personen nur, wenn ein Arzt nicht hinzugezogen wurde.
(3) Die Meldepflicht besteht nicht, wenn dem Meldepflichtigen ein Nachweis vorliegt, dass die Meldung bereits erfolgte und andere als die bereits gemeldeten Angaben nicht erhoben wurden. Eine Meldepflicht besteht ebenfalls nicht für Erkrankungen, bei denen der Verdacht bereits gemeldet wurde und andere als die bereits gemeldeten Angaben nicht erhoben wurden.
(4) Absatz 1 Nr. 2 gilt entsprechend für Personen, die die Untersuchung zum Nachweis von Krankheitserregern außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes durchführen lassen.
(5) (weggefallen) | |
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__8.html
Wäre ja noch schöner wenn das Patient:Innen selbst machen müssten, wenn die tw aufgrund von Vorerkrankungen bei hochkontagiösen Erregern nicht meldefähig bis abgängig sind
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| Zitat von Tobit
Unser Gesundheitsamt hat ein Onlineformular für die Meldung.
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Das RKI verweist fürs Onlineformular auf die Gesundheitsbehörden der Länder. Und listet praktischerweise auch alle. Für Hessen kam dann: "Die angeforderte Webseite ist nicht erreichbar".
Aber okay, wenn die Labore verpflichtet sind, dann ist ja fein.
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Fünf infizierte Kinder im Kindergarten, daher müssen alle anderen in Absonderung.
Außer sie sind doppelt geimpft und die Impfung ist mehr als 14 Tage alt. Wie es scheint ist die Impfung meiner Tochter am Kontakttermin genau 14 Tage alt, also muss sie in Absonderung
Schnelltests sind alle negativ und Symptome hat sie auch keine.
Edith:
Von wegen, die Absonderungspflicht gilt laut Gesundheitsamt ab dem Tag an dem das fünfte Kind positiv getestet wurde. Das war zwei Tage nach dem ersten positiven Kind, daher gilt meine Tochter doch als geimpft.
Da blickt doch keine Mensch mehr durch
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von the_qa_guy am 31.01.2022 9:18]
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So ein Mist ey. Eine Freundin hatte kurz vor Weihnachten Corona, letzte Woche hatte ihr Sohn es und nun hat sie es auch wieder. Beide mit Vorerkrankungen. Hmpf. Eine andere Freundin liegt auch mit Corona flach und leidet sehr.
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Thema: COVID-19 Hass ( Von Kampfjoggern und Abstandskantenfürsten ) |