Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Erklärbär ( Wissen rettet Leben )
« erste « vorherige 1 ... 31 32 33 34 [35] 36 37 38 39 ... 51 nächste » letzte »
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
Parax

AUP Parax 26.11.2007
 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von Abso

Entscheidend ist der Gefahrenübergang, das dürfte in dem Fall die tatsächliche Übergabe, "schlimmstenfalls" die Meldung "abholbereit!" sein. Also 16 %, imho. Ob jetzt allerdings der Brutto- oder der Nettopreis angepasst wird, tjaaaaa... Breites Grinsen


Entscheidend für die Steuerpflicht des Verkäufers ist natürlich der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, nicht der Gefahrübergang.



Nee, entscheidend bei einer Abhollieferung ist der Tag der tatsächlichen Abholung. Wann bezahlt oder wann der Vertrag unterschrieben worde ist egal.

Heißt bei black velvet also 16%.


/E: Hat der Hund jetzt einfach selber korrigiert.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 29.06.2020 13:15]
29.06.2020 13:15:30  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Melusine

AUP nekojin 24.05.2010
Hat einer ne Ahnung von Paypal und Business-Überweisungen? Der Empfänger zahlt ja was drauf für den Service. Wenn das Geld jetzt wieder zurück geht, bekommt der Sender dann auch die Servicegebühren wieder oder sind die dann weg?
29.06.2020 16:32:39  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Parax

AUP Parax 26.11.2007
 
Zitat von Melusine

Hat einer ne Ahnung von Paypal und Business-Überweisungen? Der Empfänger zahlt ja was drauf für den Service. Wenn das Geld jetzt wieder zurück geht, bekommt der Sender dann auch die Servicegebühren wieder oder sind die dann weg?



Die prozentuale Gebühr wird erstatt, die fixe Transaktionsgebühr (0,35¤) nicht.
29.06.2020 16:53:25  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Melusine

AUP nekojin 24.05.2010
Danke
29.06.2020 17:01:23  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-Xantos-

Phoenix
Moin,

Ich sehe beim shoppen bei Amazon zuletzt sehr viele Artikel die nicht verfügbar/lieferbar sind wenn ich die Produktsuche verwenden. Ich suche nach Produkt A, bekomme dann Produkt b, c , d angezeigt, alle nicht lieferbar oder nicht verfügbar. Das geht mir etwas auf den keks, vor allem wenn ich dann nach langer Suche das Produkt finde und es ist sogar lieferbar und heißt genau so wie das wonach ich gesucht hab.

Mir ist schon klar, dass der Algorithmus so funktioniert um alternative Produkte anzupreisen, ich frage mich aber ob es zumindest eine Funktion gibt nach Verfügbarkeit zu filtern o.ä.
Zumindest am Handy finde ich so eine Funktion nicht. Gibts ein how to amazon für dummies? peinlich/erstaunt

Das trifft mittlerweile ja auf mehrere shops zu, amazon ist nur am auffälligsten.
30.06.2020 11:18:24  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
kRush*

kRush*
Beispiel? Exakte Produkte wären mir da noch nie als schwierig zu finden vorgekommen (außer es versteckt sich hinter einer Variante), Typensuche ist immer die Ramschfilteraktion sondergleichen.

Sonst halt, und generell sowieso: https://keepa.com/#!search/
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von kRush* am 30.06.2020 11:46]
30.06.2020 11:42:32  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-Xantos-

Phoenix
Ich habs jetzt mal versucht nachzustellen mit den letzten Produkten wo es mir aufgefallen ist, klappt leider nicht weil ich die halt gekauft habe, die werden mir jetzt als "erneut bestellen" angezeigt.

Zuletzt ist mir das bei dem Klebstoff Sikaflex aufgefallen. Ich hatte vor Monaten Sika 221 gekauft und brauchte jetzt Sika 521, der wird sogar als "Amazon Choice" verkauft. Bei der Suche danach habe ich erstmal durch 1-2 Seiten Sika 221 angebote klicken müssen bis ich 521 gefunden habe. Liegt also vermutlich nicht an der Suche selbst, sondern daran das ich ähnliche Produkte gekauft hab. Keepa sieht aber nach einer sehr guten Hilfe aus, wird angeschaut!
01.07.2020 10:20:22  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
h3llfir3

Phoenix
Das reine verlinken auf (frei zugängliche) online Artikel von Zeitungen auf privaten oder Vereins Webseiten ist doch urheberrechtlich unbedenklich oder?
Gibt es dazu eine gute Übersicht was erlaubt und nicht erlaubt ist?
01.07.2020 12:16:08  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
RushHour

rushhour
 
Zitat von Abso

 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von Abso

Entscheidend ist der Gefahrenübergang, das dürfte in dem Fall die tatsächliche Übergabe, "schlimmstenfalls" die Meldung "abholbereit!" sein. Also 16 %, imho. Ob jetzt allerdings der Brutto- oder der Nettopreis angepasst wird, tjaaaaa... Breites Grinsen


Entscheidend für die Steuerpflicht des Verkäufers ist natürlich der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, nicht der Gefahrübergang.


ô.o Umsatzrealisierung bei Gefahrübergang, die zuvor geleistete Anzahlung z.B. ist dafür völlig irrelevant.


Hm, ich hab vor nem Jahr Wein für ein paar Hundert ¤ auf Subskription gekauft und bezahlt. Ware kommt jetzt im Herbst. Krieg ich Geld zurück???
01.07.2020 18:40:55  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Parax

AUP Parax 26.11.2007
Ja. im Rahmen einer Online Bestellung im Versandhandel gilt i.d.R. der Tag der Übergabe der Ware an den Lieferdienst als Ausführungstag und somit als Tag zur Bestimmung des anzuwendenden Steuersatzes.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 01.07.2020 18:46]
01.07.2020 18:42:22  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von RushHour

 
Zitat von Abso

 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von Abso

Entscheidend ist der Gefahrenübergang, das dürfte in dem Fall die tatsächliche Übergabe, "schlimmstenfalls" die Meldung "abholbereit!" sein. Also 16 %, imho. Ob jetzt allerdings der Brutto- oder der Nettopreis angepasst wird, tjaaaaa... Breites Grinsen


Entscheidend für die Steuerpflicht des Verkäufers ist natürlich der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, nicht der Gefahrübergang.


ô.o Umsatzrealisierung bei Gefahrübergang, die zuvor geleistete Anzahlung z.B. ist dafür völlig irrelevant.


Hm, ich hab vor nem Jahr Wein für ein paar Hundert ¤ auf Subskription gekauft und bezahlt. Ware kommt jetzt im Herbst. Krieg ich Geld zurück???


Kommt drauf an.
01.07.2020 19:33:18  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
RushHour

rushhour
Worauf? Sprich!

/also ich will nix, wüsste es aber gerne.
01.07.2020 19:38:23  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Abso

AUP Absonoob 20.11.2013
1) Wann der Gefahrenübergang war und
2) ob der Vertrag über den Bruttopreis geschlossen wurde und falls ja
3) wie viel Bock der Händler hat, die Ersparnis weiterzugeben
01.07.2020 21:53:38  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Wampenseppl

Wampenseppl
Fuckin' licenses, how do they work?

Angenommen, ich habe in einem open access-Journal publiziert, der Artikel sei dort unter CC BY-NC 3.0-Lizenz verfügbar. Inhalte wie Abbildungen und experimentelle Daten sollen in einer Dissertation Verwendung finden. Die Forschungsdaten besitzen m. E. keine Schöpfungshöhe, die Abbildungen wohl aber schon. Lt. Verlag ist reproduced material in der Form '[Original citation] - Published by The Royal Society of Chemistry.' anzugeben.

Ist es korrekt, dass ich - angenommen, ich möchte die Dissertation unter CC BY-SA 4.0-Lizenz veröffentlichen - die übernommenen Inhalte mit '[Original citation] - Published by The Royal Society of Chemistry. Licensed under CC BY-NC 3.0.' versehen könnte, während der Rest des Dokuments unter CC BY-SA 4.0 stünde? Sieht so aus, als handelte es sich um mixed-version content.
02.07.2020 10:02:47  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Zwiebelgerd

Ball
Da habe ich bei der Niederschrift meiner Dissertation komplett nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter" gearbeitet. Mein Chef meinte, es sei nicht mal nötig, die Rechte beim Verlag einzuholen, wenn ich Abbildungen 1:1 übernehme, von wegen "das hätten wir noch nie so gemacht", obwohl es dafür ein bequemes Online-Formular gibt.

Mit anderen Worten: Keine Ahnung Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Zwiebelgerd am 02.07.2020 10:30]
02.07.2020 10:08:02  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Wampenseppl

Wampenseppl
 
Zitat von Zwiebelgerd

Da habe ich bei der Niederschrift meiner Dissertation komplet nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter" gearbeitet. Mein Chef meinte, es sei nicht mal nötig, die Rechte beim Verlag einzuholen, wenn ich Abbildungen 1:1 übernehme, von wegen "das hätten wir noch nie so gemacht", obwohl es dafür ein bequemes Online-Formular gibt.

Mit anderen Worten: Keine Ahnung Breites Grinsen


Die gastroösophageale Refluxkrankheit und extraösophageale Erkrankungen - eine Langzeitbeobachtung im Rahmen der ProGERD-Studie

Diese?

Die Basis dieser Pyramide bildet die erosive Gastritis mit einer GERD-Prävalenz von 100%.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Wampenseppl am 02.07.2020 10:47]
02.07.2020 10:23:19  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Zwiebelgerd

Ball
Nein, es ging um eine Machbarkeitsstudie für den Grand Ethiopian Renaissance Dam (GERD)
02.07.2020 10:30:37  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Lefko

Deutscher BF
 
Zitat von Wampenseppl

Fuckin' licenses, how do they work?

Angenommen, ich habe in einem open access-Journal publiziert, der Artikel sei dort unter CC BY-NC 3.0-Lizenz verfügbar. Inhalte wie Abbildungen und experimentelle Daten sollen in einer Dissertation Verwendung finden. Die Forschungsdaten besitzen m. E. keine Schöpfungshöhe, die Abbildungen wohl aber schon. Lt. Verlag ist reproduced material in der Form '[Original citation] - Published by The Royal Society of Chemistry.' anzugeben.

Ist es korrekt, dass ich - angenommen, ich möchte die Dissertation unter CC BY-SA 4.0-Lizenz veröffentlichen - die übernommenen Inhalte mit '[Original citation] - Published by The Royal Society of Chemistry. Licensed under CC BY-NC 3.0.' versehen könnte, während der Rest des Dokuments unter CC BY-SA 4.0 stünde? Sieht so aus, als handelte es sich um mixed-version content.


Ich hab zu meinen Publikationen in meiner Diss immer am Anfang des Kapitels das hingeschrieben, was das jeweilige Journal vorgegeben hat, das war ein kurzer Copy&Paste Text und einfach auf der Website zu finden (zumindest bei JACS, Nature Chemistry, Chem Comm).
Meine Unibibliothek, in der ich die Diss dann veröffentlicht habe, hat mir geraten, das Ding unter "in copyright" zu veröffentlichen, da ein Kapitel komplett aus einem Artikel bestand. Ansonsten wäre es die CC-BY-SA 4.0 Lizenz gewesen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lefko am 02.07.2020 12:39]
02.07.2020 12:38:31  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Wampenseppl

Wampenseppl
verschmitzt lachen
 
Zitat von Lefko

(zumindest bei JACS, Nature Chemistry, Chem Comm).


Chem. Commun., so unprätentiös hast du publiziert?

Wer nicht mit Müh und Not einen einzigen Zusammenschrieb in einem Journal mit Impact Factor ~ 3 platziert bekommen hat, hat nicht richtig gelitten!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Wampenseppl am 02.07.2020 13:09]
02.07.2020 13:09:24  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
verschmitzt lachen
Ich sehe hier schon Dissertationen auf *plag rauffliegen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 02.07.2020 13:19]
02.07.2020 13:18:55  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[Muh!]Shadow

AUP [Muh!]Shadow 10.03.2015
Ich werde auf sozialen Medien von Empfehlungen von irgendwelchen Selbstverbesserungsdudes wie Sjard Roscher und Jasper Caven (was auch immer das für Namen sind) zugeballert.
Beide sagen dass sie den Schlüssel zur totalen Körperkontrolle haben und man mit ihnen komplett abgehen kann.


Ob das klappt mal ganz abgesehen, aber was ist das für ein Geschäftsmodell dass die beiden ein Buch für 7€ (Selbstkostenpreis) anbieten und seit Jahren auf die Verknappung hinweisen - ist das son Vertriebskack oder was steckt dahinter? Ich check das nicht.
05.07.2020 23:57:29  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
derSenner

AUP derSenner 08.04.2020
Leute dum
Leute sehen "wow geil waschbrettbauch in 5 Minuten"
Scammer so: "loide nur noch 1 Buch da, macht hinne"
?
Profit

Künstliche Verknappung ist ein gängiges Geschäftsmodell. Besonders wirksam bei einfältigen, gelangweilten Deppen. Und yolgen
[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von derSenner am 06.07.2020 0:07]
06.07.2020 0:05:10  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Joggl²

AUP Joggl² 22.07.2016
WO BEKOMME ICH DAS BUCH HER
06.07.2020 0:06:27  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[Muh!]Shadow

AUP [Muh!]Shadow 10.03.2015
Ja, wenn das Buch 49€ kosten würde, würde ich es ja verstehen, aber ist das irgendwie ein Anfixprogramm oder was? Google konnte mir auch kein großartig kriminellen Hintergrund ausspucken.


Ich bin verwirrt, vor allem mit welchem Nachdruck da "günstige" Sachen einem angeboten werden, wo ist da der Mehrwert?
06.07.2020 0:07:07  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Joggl²

AUP Joggl² 22.07.2016
Tatsächlich glaube ich eher, dass der Markt ziemlich krass umkämpft ist.

/zumindest kenne ich das so aus der achtsamer Leben Selbstoptimierung auf Instagram.
Da machen Freunde von mir als Blogger mit und haben auch schon ebooks verkauft. Da steckt dann halt nicht viel drin, außer, dass es "hübsch" aussieht und man als Käufer das Gefühl hat a) den ersten Schritt Richtung besseres Leben gemacht zu haben und b) denkt, es sei ein guter Deal (da günstig)
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Joggl² am 06.07.2020 0:11]
06.07.2020 0:08:23  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
derSenner

AUP derSenner 08.04.2020
Ich glaube, da spielt auch so ein bisschen der Sekteneffekt mit. Da werden so Mikrokosmen geschaffen, wie Tupperware oder der Dreck Thermomix. Wenn du da mal die Leute rein drängst, kaufen die wsl. Mehr.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von derSenner am 06.07.2020 0:09]
06.07.2020 0:09:08  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[Muh!]Shadow

AUP [Muh!]Shadow 10.03.2015
Ja ok Mikrokosmos kann ich verstehen aber wer trägt das denn? Sjard und Jasper (was sind das eigentlich für Namen?) posten unter fast jedem Kommentar "das Buch ist echt voll gut für dich, mach mal lol", sitzen die Goofys da alleine herum und klicken Like wenn sie nicht irgendwelche Selfies machen? Ich versteh das Gesamtkonstrukt einfach nicht, da muss doch jemand die Grundkosten tragen können.
06.07.2020 0:12:59  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Joggl²

AUP Joggl² 22.07.2016
Ja vermutlich product Placement und gesponserte Artikel.
Wenn du den richtigen Status hast, kannst du das so machen.
06.07.2020 0:15:28  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Parax

AUP Parax 26.11.2007
Bei Japser Caven kommt der Umsatz dann über die Zusatzverkäufe.


Der hat auch n gratis Buch mit irgendwelchen supertollen Abnehmtricks und bei den Tipps und den Ernährungsplänen sind dann alles Lebensmittel mit drin, die man ziemlich teuer in nem Online Shop kaufen kann der ihm mitgehört.


Bei anderen läuft dann auch viel über Seminare. Das Gratis Buch ist dann immer absichtlich sehr vage geschrieben und am Ende erhält man eine Empfehlung, doch mal so ein super tolles Seminar von ihm zu besuchen dass das auch richtig teuer ist.

Gutes Beispiel dafür Dirk Kreuter.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 06.07.2020 9:02]
06.07.2020 9:00:26  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Danzelot

AUP Danzelot 28.02.2014
Macht so ein Regolit-Lampenschirm das abgestrahlte Licht merklich schwächer im Vergleich zu einer nackten Glühbirne? Wenn ja, eine wie viel Lumen stärkere Lampe bräuchte man für eine gleiche Helligkeit im Raum?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Danzelot am 06.07.2020 18:46]
06.07.2020 18:45:55  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Erklärbär ( Wissen rettet Leben )
« erste « vorherige 1 ... 31 32 33 34 [35] 36 37 38 39 ... 51 nächste » letzte »

mods.de - Forum » Public Offtopic » 

Hop to:  

Mod-Aktionen:
07.08.2020 22:31:41 Atomsk hat diesen Thread geschlossen.
08.04.2020 16:15:29 Atomsk hat diesem Thread das ModTag 'erklärbär' angehängt.

| tech | impressum