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 Thema: Hausbauthread XIII ( wir akzeptieren auch Mieter )
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Admiral Bohm

tf2_spy.png
Kommst du mit dem Anhänger dahin? Wenn ihr eine Beton-Tankstelle in der Nähe habt, kannst du fertig gemischten Beton holen und in die Löcher kippen. So kaufst du einfach 250 Liter fertigen Beton.
24.06.2020 11:10:50  Zum letzten Beitrag
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Lauchi

AUP Lauchi 26.11.2007
Reduzieren nicht aber die Balken oder Pfostenträger wieder das Volumen des Lochs? Dann sind es ja keine 200l mehr.
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Lauchi am 24.06.2020 11:14]
24.06.2020 11:12:00  Zum letzten Beitrag
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punkd

AUP punkd 17.03.2010
Habe leider keine Anhänger Kupplung, daher fällt das raus.

Der Träger der Pfosten ist so ein Metallding, das nimmt nicht so viel Volumen weg denke ich (ist so Lamellen artig). Ein bisschen aber sicherlich.
24.06.2020 11:15:18  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
 
Zitat von Lauchi

Reduzieren nicht aber die Balken oder Pfostenträger wieder das Volumen des Lochs? Dann sind es ja keine 200l mehr.



Pfostenträger kannst du eigentlich vernachlässigen, das sind ja nur solche Teile:

https://www.obi.de/pfostentraeger-bodenhuelsen/h-pfostentraeger-feuerverzinkt-600-mm/p/2280287
oder
https://www.obi.de/pfostentraeger-bodenhuelsen/u-pfostentraeger-mit-beton-anker-zum-einbetonieren-feuerverzinkt-riffelstahl/p/1368927
24.06.2020 11:24:39  Zum letzten Beitrag
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Lauchi

AUP Lauchi 26.11.2007
 
Zitat von gwc

 
Zitat von Lauchi

Reduzieren nicht aber die Balken oder Pfostenträger wieder das Volumen des Lochs? Dann sind es ja keine 200l mehr.



Pfostenträger kannst du eigentlich vernachlässigen, das sind ja nur solche Teile:

https://www.obi.de/pfostentraeger-bodenhuelsen/h-pfostentraeger-feuerverzinkt-600-mm/p/2280287
oder
https://www.obi.de/pfostentraeger-bodenhuelsen/u-pfostentraeger-mit-beton-anker-zum-einbetonieren-feuerverzinkt-riffelstahl/p/1368927


Danke, hab ich dann auch festgestellt, nachdem ich nach den Dingern gegoogelt hatte. Da punkd am Anfang nur von Balken einbetonieren sprach, dachte ich, er wollte die direkt einbetonieren. Da wäre dann ja schon deutlich Volumen reduziert worden.
Aber sollte man ja eher nicht so machen.
24.06.2020 11:27:27  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
 
Zitat von Kung Schu

Für eine Voranfrage musst du nicht bauvorlageberechtigt sein.





Naaajaaaa.

"Betreffen die Fragen nach Absatz 1 die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes, müssen die dem Antrag auf Vorbescheid beizufügenden Bauvorlagen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser, die oder der bauvorlageberechtigt ist, unterschrieben sein"
24.06.2020 11:44:18  Zum letzten Beitrag
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Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
Welches Bundesland? Es geht um NRW, da geht der Absatz noch weiter.

Betreffen die Fragen nach Absatz 1 die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes, müssen die dem Antrag auf Vorbescheid beizufügenden Bauvorlagen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser, die oder der bauvorlageberechtigt ist, unterschrieben sein. § 67 gilt entsprechend. Dies gilt nicht für einen Antrag auf Vorbescheid, mit dem nur über die Vereinbarkeit mit den planungsrechtlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche entschieden werden soll.

Aber gut, du bist ja auch Architekt. Würde ich dann auch so meinen Kunden erzählen. Breites Grinsen

Im Bayern darf es grundsätzlich der Bauherr:

1Vor Einreichung des Bauantrags ist auf Antrag des Bauherrn zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid zu erteilen. 2Der Vorbescheid gilt drei Jahre, soweit in ihm keine andere Frist bestimmt ist. 3Die Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu zwei Jahre verlängert werden. 4 Art. 64 bis 67, Art. 68 Abs. 1 bis 4 und Art. 69 Abs. 2 Satz 2 gelten entsprechend; die Bauaufsichtsbehörde kann von der Anwendung des Art. 66 absehen, wenn der Bauherr dies beantragt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kung Schu am 24.06.2020 12:42]
24.06.2020 12:38:33  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
Die planungsrechtlichen Vorschriften sind meiner Meinung nach im Außenbereich ziemlich eindeutig. Was will man da fragen, was nicht schon mit dem entsprechenden § im BauGB beantwortet wurde?
24.06.2020 12:41:58  Zum letzten Beitrag
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Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
 
Zitat von tim aka coltvirtuose

Die planungsrechtlichen Vorschriften sind meiner Meinung nach im Außenbereich ziemlich eindeutig. Was will man da fragen, was nicht schon mit dem entsprechenden § im BauGB beantwortet wurde?



Na z. B. ob § 35 (4) Nr. 2 als Grundlage in Frage kommt?
24.06.2020 12:43:54  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
Aber das kann doch die Behörde nicht beantworten. Entweder du erfüllst die Vorgaben aus diesem Absatz oder eben nicht.

Fangen wir doch mal an:

a) Schwarzbau? Ja, nein, in Teilen? -> Muss Bauherr klären
b) Mängel? Nachweis durch Bauherrn bzw. Sachverständigen erforderlich
c) Nutzung des Bestands durch Eigentümer? Kann nur der Bauherr/Eigentümer klären
d) Neubau für Eigenbedarf? Auch hier kann nur der Bauherr/Eigentümer Klärung bringen.

Kann man hier 4x "JA" sagen würde ich gleich mit dem Bauantrag weitermachen.
24.06.2020 12:51:47  Zum letzten Beitrag
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Mobius

AUP Mobius 30.12.2023
verschmitzt lachen
Bei einem Schwarzbau würdest du direkt einen Bauantrag stellen?

Bauakte ist beim Kumpel, werd sie morgen digitalisieren und mal durchgehen, was denn eigentlich jetzt alles genehmigt ist. Es ist definitiv das eigentliche Wohnhaus genehmigt, das kann ich aber nur durch einen späteren Ausbau nachvollziehen. Die ursprüngliche Genehmigung müsste in der Bauakte sein.

Das wird noch interessant, was ich so über Opa raus finde. Die ersten Schriftstücke sind von '33.
24.06.2020 13:02:25  Zum letzten Beitrag
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Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
Es ist meiner Ansicht nach besser, die Sachen in einem Vorbescheid zu klären, bevor man drauf los plant. Insbesondere geht es ja im vorliegenden Fall darum, ob er auch nebenan neu bauen darf. Das BauGB sieht ja nur "an gleicher Stelle" vor.

Und in Behörden sind die Ansichten ganz schön unterschiedlich. Gerade im ländlichen Bereich ist man eventuell kompromissbereiter.

Natürlich muss die Behörde das beantworten, das ist ihr Job. Die wird als erstes schauen wie die Genehmigungslage ist.

E:

Zu den Begriffen Missstände und Mängel kann auf die Begriffsbestimmungen über
Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote nach § 177 verwiesen werden.
Danach liegen
Missstände insbesondere vor, wenn die bauliche Anlage nicht den allgemeinen
Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht (§ 177
Abs. 2). Mängel
liegen insbesondere vor, wenn durch Abnutzung, Alterung,
Witterungseinflüsse oder
Einwirkungen Dritter die bestimmungsgemäße Nutzung der baulichen Anlage
nicht nur
unerheblich beeinträchtigt wird, die bauliche Anlage nach ihrer äußeren
Beschaffenheit das
Straßen- oder Ortsbild nicht nur unerheblich beeinträchtigt oder die
bauliche Anlage
erneuerungsbedürftig ist und wegen ihrer städtebaulichen, insbesondere
geschichtlichen
oder künstlerischen Bedeutung erhalten bleiben soll (§ 177 Abs. 3).


Aus der Kommentierung. Dürfte schwierig werden. (also Neubau)
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Kung Schu am 24.06.2020 13:08]
24.06.2020 13:02:26  Zum letzten Beitrag
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Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
 
Zitat von Mobius


Das wird noch interessant, was ich so über Opa raus finde. Die ersten Schriftstücke sind von '33.



Schriftverkehr in alten Bauakten ist durchaus interessant. Breites Grinsen Damals waren hatten die Behörden auch noch Ansehen.
24.06.2020 13:34:58  Zum letzten Beitrag
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Klappfallscheibe

Arctic
 
Zitat von tim aka coltvirtuose

Die planungsrechtlichen Vorschriften sind meiner Meinung nach im Außenbereich ziemlich eindeutig. Was will man da fragen, was nicht schon mit dem entsprechenden § im BauGB beantwortet wurde?


Wie sieht das aus, wenn es einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gibt, in dem das Haus als Wohngebäude ausgewiesen ist? Wäre in dem Fall ein Abriss und Neubau auch im Außenbereich möglich?
24.06.2020 14:21:26  Zum letzten Beitrag
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Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
 
Zitat von Klappfallscheibe

 
Zitat von tim aka coltvirtuose

Die planungsrechtlichen Vorschriften sind meiner Meinung nach im Außenbereich ziemlich eindeutig. Was will man da fragen, was nicht schon mit dem entsprechenden § im BauGB beantwortet wurde?


Wie sieht das aus, wenn es einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gibt, in dem das Haus als Wohngebäude ausgewiesen ist? Wäre in dem Fall ein Abriss und Neubau auch im Außenbereich möglich?



Ist es wirklich ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach §12 BauGB?

Wenn es weiterhin ein qualifizierter Bebauungsplan ist hat man in jedem Fall keinen Außenbereich mehr.
24.06.2020 14:49:48  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
 
Zitat von Kung Schu

Es ist meiner Ansicht nach besser, die Sachen in einem Vorbescheid zu klären, bevor man drauf los plant. Insbesondere geht es ja im vorliegenden Fall darum, ob er auch nebenan neu bauen darf. Das BauGB sieht ja nur "an gleicher Stelle" vor.

Und in Behörden sind die Ansichten ganz schön unterschiedlich. Gerade im ländlichen Bereich ist man eventuell kompromissbereiter.

Natürlich muss die Behörde das beantworten, das ist ihr Job. Die wird als erstes schauen wie die Genehmigungslage ist.





Wenn ich ein weiteres Wohngebäude errichten wollte würde ich auch über den Vorbescheid gehen. Auch wenn ich da wenig Aussichten auf Erfolg sehe, weil das ja exakt dem Sinn eines Außenbereichs (u.a. Verhinderung der Entstehung von Splittersiedlungen) entgegensteht.

Und zur Genehmigungslage: Natürlich schaut sie in die Akte, aber das was da drin ist muss ja nicht dem entsprechen was draußen tatsächlich gebaut wurde oder später umgebaut oder angebaut wurde. Deshalb sollte der Bauherr sich vorab informieren, was tatsächlich genehmigt ist und was nicht. Beispielsweise könnte ein Anbau errichtet worden sein (als Schwarzbau), auf den du dann bei einem Neubau an gleicher Stelle verzichten müsstest. Oder der Klassiker: Nutzungsänderung ohne Genehmigung. Ein altes Stallgebäude wird seit 60 Jahren als Wohnraum genutzt. Weiß nur niemand mehr, dass das mal ein Stall war, dass das nie zulässig war und es auch keine Genehmigung für die Wohnnutzung gibt. Jetzt stellst du einen Vorbescheids- oder Bauantrag im Glauben, dass das ein genehmigtes Wohnhaus ist und *zack* hast du die Behörde über einen Schwarzbau informiert.
24.06.2020 14:58:41  Zum letzten Beitrag
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Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
...
 
Zitat von tim aka coltvirtuose

 
Zitat von Kung Schu

Es ist meiner Ansicht nach besser, die Sachen in einem Vorbescheid zu klären, bevor man drauf los plant. Insbesondere geht es ja im vorliegenden Fall darum, ob er auch nebenan neu bauen darf. Das BauGB sieht ja nur "an gleicher Stelle" vor.

Und in Behörden sind die Ansichten ganz schön unterschiedlich. Gerade im ländlichen Bereich ist man eventuell kompromissbereiter.

Natürlich muss die Behörde das beantworten, das ist ihr Job. Die wird als erstes schauen wie die Genehmigungslage ist.





Wenn ich ein weiteres Wohngebäude errichten wollte würde ich auch über den Vorbescheid gehen. Auch wenn ich da wenig Aussichten auf Erfolg sehe, weil das ja exakt dem Sinn eines Außenbereichs (u.a. Verhinderung der Entstehung von Splittersiedlungen) entgegensteht.

Und zur Genehmigungslage: Natürlich schaut sie in die Akte, aber das was da drin ist muss ja nicht dem entsprechen was draußen tatsächlich gebaut wurde oder später umgebaut oder angebaut wurde. Deshalb sollte der Bauherr sich vorab informieren, was tatsächlich genehmigt ist und was nicht. Beispielsweise könnte ein Anbau errichtet worden sein (als Schwarzbau), auf den du dann bei einem Neubau an gleicher Stelle verzichten müsstest. Oder der Klassiker: Nutzungsänderung ohne Genehmigung. Ein altes Stallgebäude wird seit 60 Jahren als Wohnraum genutzt. Weiß nur niemand mehr, dass das mal ein Stall war, dass das nie zulässig war und es auch keine Genehmigung für die Wohnnutzung gibt. Jetzt stellst du einen Vorbescheids- oder Bauantrag im Glauben, dass das ein genehmigtes Wohnhaus ist und *zack* hast du die Behörde über einen Schwarzbau informiert.



Jo. Genau den Hinweis hatte ich Mobius per PM gegeben.
24.06.2020 15:01:35  Zum letzten Beitrag
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Klappfallscheibe

Arctic
 
Zitat von Kung Schu

 
Zitat von Klappfallscheibe

 
Zitat von tim aka coltvirtuose

Die planungsrechtlichen Vorschriften sind meiner Meinung nach im Außenbereich ziemlich eindeutig. Was will man da fragen, was nicht schon mit dem entsprechenden § im BauGB beantwortet wurde?


Wie sieht das aus, wenn es einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gibt, in dem das Haus als Wohngebäude ausgewiesen ist? Wäre in dem Fall ein Abriss und Neubau auch im Außenbereich möglich?



Ist es wirklich ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach §12 BauGB?

Wenn es weiterhin ein qualifizierter Bebauungsplan ist hat man in jedem Fall keinen Außenbereich mehr.


Ah, also ist es auf einmal kein Außenbereich mehr. §12 wird zwar nirgends erwähnt, aber es steht groß und breit "VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN" drüber. Danke.
24.06.2020 15:22:45  Zum letzten Beitrag
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Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
 
Zitat von Klappfallscheibe

 
Zitat von Kung Schu

 
Zitat von Klappfallscheibe

 
Zitat von tim aka coltvirtuose

Die planungsrechtlichen Vorschriften sind meiner Meinung nach im Außenbereich ziemlich eindeutig. Was will man da fragen, was nicht schon mit dem entsprechenden § im BauGB beantwortet wurde?


Wie sieht das aus, wenn es einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gibt, in dem das Haus als Wohngebäude ausgewiesen ist? Wäre in dem Fall ein Abriss und Neubau auch im Außenbereich möglich?



Ist es wirklich ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach §12 BauGB?

Wenn es weiterhin ein qualifizierter Bebauungsplan ist hat man in jedem Fall keinen Außenbereich mehr.


Ah, also ist es auf einmal kein Außenbereich mehr. §12 wird zwar nirgends erwähnt, aber es steht groß und breit "VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN" drüber. Danke.



Es ist kein Außenbereich mehr wenn der Bebauungsplan Festsetzungen enthält zu Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen sowie Verkehrsflächen.

Wenn davon etwas fehlt ist es ein einfacher Bebauungsplan, bei dem sich das, was nicht geregelt wird, nach § 34 oder 35 richtet.

Wenn es ein Vorhabenbezogener ist kommt noch ein Durchführungevertrag ins Spiel sowie ein Vorhaben- und Erschließungsplan.
24.06.2020 15:27:59  Zum letzten Beitrag
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Klappfallscheibe

Arctic
Ist alles da, aber mir fällt jetzt auf, dass das Gebäude in einem Waldschutzstreifen steht und nur Bestandsschutz hat. Neubauten sind nicht zulässig.
24.06.2020 15:39:37  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
...
 
Zitat von Kung Schu



Jo. Genau den Hinweis hatte ich Mobius per PM gegeben.



Breites Grinsen Das ist oft ein seeeehhhhr wichtiger Hinweis!
24.06.2020 18:35:13  Zum letzten Beitrag
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Lunovis

AUP Lunovis 27.11.2007
 
Zitat von punkd

Servus liebe Häuslebauer und Heimwerker.
Ich muss für eine Schaukel zwei Balken (bzw. den Unterbau dafür) einzementieren.
Ich Buddel also zwei 0,1 Kubikmeter Löcher (40cm x 40cm x 60cm)...wie viel Sack Zement brauche ich dafür?
peinlich/erstaunt


Wird die Schaukel aus Munster angeliefert oder warum so ein grosses Fundament?
24.06.2020 18:39:16  Zum letzten Beitrag
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Mobius

AUP Mobius 30.12.2023
 
Zitat von tim aka coltvirtuose

 
Zitat von Kung Schu



Jo. Genau den Hinweis hatte ich Mobius per PM gegeben.



Breites Grinsen Das ist oft ein seeeehhhhr wichtiger Hinweis!



Deswegen halte ich mich ja so bedeckt, bis ich weiß, was hier wirklich genehmigt ist. peinlich/erstaunt
24.06.2020 19:38:21  Zum letzten Beitrag
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asnu

tf2_spy.png
So beidseitige mündliche Zusage für den Immobilienkauf steht. Da wir den Eigentümer über Connections kennen ist es solange bei der Finanzierung alles klappt ne sichere Sache.

Eigentlich wollten wir ursprünglich mal kein Haus das erst saniert werden muss. Eigentlich. Aber Haus, Grundstück und Lage hatten einfach zu viel Charme. Und der Preis war für Großraum Frankfurt auch so attraktiv das wir letztlich zugeschlagen haben. Ich werd hier also künftig bestimmt öfter mal doofe Fragen Stellen Breites Grinsen
25.06.2020 19:30:37  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
Hallo. Wir sind auf dem besten Weg uns zu entscheiden, dauerhaft in der norddeutschen Großstadt zu bleiben, in der wir jetzt seit ca. 1,5 Jahren leben. Mit der Entscheidung verbunden wäre dann auch, möglichst bald auf die Suche nach Wohneigentum zu gehen.

Ich stelle mal ein paar dumme Fragen, die mir so im Kopf herumschwirren.

- Wo sucht man überall nach Angeboten? Ich denke mal, es landet nicht alles bei immobilienscout o.ä. - was würdet ihr bei einer aktiven Suche noch durchforsten? Kleinanzeigen in der lokalen Zeitung und bei ebay, und sonst?

- Sollte man von Zeit zu Zeit selbst Suchanfragen in die Kleinanzeigen stellen, oder ist die Wahrscheinlichkeit für eine Antwort zu vernachlässigen, oder man wird nur mit Mist vollgemüllt?

- Lohnt es sich, sich bei allen Maklern der Stadt auf eine Liste schreiben zu lassen, oder suchen die nur über Annoncen im Internet etc.?

- Lohnt es sich, zu einem unabhängigen Finanzberater zu gehen (der auch was kosten darf) um mal eine realistische Einschätzung zu kriegen, was man sich leisten kann? Oder weiß man sowas einfach? peinlich/erstaunt

- Eure persönliche Meinung: Wir kennen die Stadt hier noch nicht so gut. Ich denke manchmal, man sollte nochmal 1-2 Jahre zur Miete leben um die ganzen Stadtviertel mal kennen zu lernen - denn wir wissen eigentlich gar nicht, wo man überall wohnen will. Was denkt ihr?

---

Ansonsten nur so zur Info: Ob Haus oder Wohnung hängt davon ab, was wir für unser Budget kriegen. Wichtig ist uns, dass die Innenstadt und wichtigen Knotenpunkte mit dem Fahrrad und ÖPNV gut erreichbar sind, deshalb sind unsere Möglichkeiten wohl sehr beschränkt. Erdgeschoss- oder Etagenwohnung mit Garten wäre genau so gut wie ein Haus (RH, DHH egal).


Ich bin gespannt was die nächsten Jahre so bringen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Oli am 28.06.2020 19:52]
28.06.2020 19:51:44  Zum letzten Beitrag
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Spangenkopf

Arctic
welche stadt denn, wohne ja auch in s-h?

mit immoscout ist das wie mit google, es gibt alternativen, aber immoscout ist halt der platzhirsch, da landet halt fast alles.

bei kleinanzeigen landen manchmal explizit sachen von privat, weil die keinen bock auf makler etc haben, da kann man schon mal glück haben.

maklerlisten... naja, 99% aller makler sind wichser, ob da mehr bei rumkommt, als wenn du selbst suchst, bezweifel ich.

das mit dem finanzberater würde ich mal machen, dann weißt du ja eher, wonach du preislich suchen kannst.
28.06.2020 20:37:49  Zum letzten Beitrag
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Do'Urden

AUP Do
Bezüglich was man sich leisten kann: Ihr könnt ja mal alle eure Fixkosten aufschreiben und dann gucken was so das verschmerzbare als Rate wäre, bei der ihr euch nicht furchtbar einschränken müsstet. (Zu beachten: man muss immer auch Geld für Reparaturen und Instandhaltung zurücklegen).

Dann mal drei Monate wirklich die Differenz aus Miete und dieser Rate weglegen. Dann habt ihr ein Gefühl dafür ob das zu viel / zu wenig / genau richtig ist.

Mit HH kenne ich mich nicht aus, aber abseits von alle Portale absuchen hat Dorftratsch durch bekannte / beim Metzger / Bäcker etc. immer gute Erfolgsquoten.
Wenn man eine vermutlich leerstehende Immobilie sieht hilft manchmal auch einen Zettel mit dem Kaufwunsch und Kontaktdaten in den Briefkasten zu werfen (Anscheinend verschleppen vor allem Erben das mit dem verkaufen gerne bis einer mal aktiv was anbietet). Hat bei meinem Schwager geklappt, so doof es auch klingt.

Finanzberater war bei uns ganz gut, weil er gute Konditionen rausgeholt hat. Allerdings haben die ohne Honorarbasis im Normallfall eine Hand voll Banken zu denen die einen guten Draht haben, deshalb lohnt es sich auch mit mehreren Finanzberatern zu reden und zu vergleichen.
28.06.2020 20:53:50  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
Danke an euch beiden. Wegen immoscout habe ich auch schon die gegenteilige Aussage gehört, dass die guten Objekte da gar nicht erst landen.
28.06.2020 21:45:00  Zum letzten Beitrag
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Hackerschrecker

haeggis
Was die Finanzierung betrifft kann ich das folgende Buch empfehlen, kostet auch nicht viel:



Hat mir sehr geholfen, unter anderem auch bei der Planung des Budgets. Es hilft auch wenn man sich das schonmal durchgerechnet hat und die Fachbegriffe kennt, bevor man mit dem Finanzberater/Bank redet.
28.06.2020 21:54:42  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
Wird gelesen, danke sehr!
28.06.2020 21:59:27  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Hausbauthread XIII ( wir akzeptieren auch Mieter )
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