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Solche Handwerker liebe ich.
Beim Umzug damals auch. Chef persönlich innerhalb 2 Tagen da gewesen, fairer Kostenvorschlag und leck mich am Arsch waren die kompetent und fix.
Geile Sache.
Preis war dann am Ende billiger als die anderen drei 0815 Kostenvorschläge.
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| Zitat von Crosshead
Ja, Zeit hilft definitiv. Sind am Schluss dann auch von 1,94%(?) über Interhyp mit Finanzberater auf 1,24% bei der Deutschen Bank gekommen. Wären auf die komplette Laufzeit gerechnet halt mal schlappe 80.000€.
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was muss man für solch einen Finanzberater invetsieren?
Hat der ein festes Honorar oder anteilsmäßig von Irgendwas, was er einspart oder so?
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von Crosshead
Ja, Zeit hilft definitiv. Sind am Schluss dann auch von 1,94%(?) über Interhyp mit Finanzberater auf 1,24% bei der Deutschen Bank gekommen. Wären auf die komplette Laufzeit gerechnet halt mal schlappe 80.000€.
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was muss man für solch einen Finanzberater invetsieren?
Hat der ein festes Honorar oder anteilsmäßig von Irgendwas, was er einspart oder so?
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Für dich kostenlos. Die kriegen irgendeine Vermittlungsgebühr von der Bank. Also zahlst du nur mittelbar.
E-Street... No retreat, no surrender
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Nach VOB sind fünf Jahre.
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Ich möchte an ein bestehendes Haus direkt anbauen, um nicht drei Meter Abstand zwischen dem alten und dem neuen Haus einhalten zu müssen.
Darf die Verbindung des Mauerwerks auch durch eine gemauerte Durchgangstür und dann einem Meter Abstand zwischen beiden Häusern erfolgen?
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....#< Tür
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statt
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Du hast Recht, wurde bei uns dann im Werkvertrag auf fünf Jahre festgesetzt. Zu deiner Frage: würde auch sagen, dass die VOB-Frist zählt, bin aber kein Anwalt
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| Zitat von gwc
Nach VOB sind fünf Jahre.
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4 Jahre. Der Planer haftet jedoch 5 Jahre.
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| Zitat von Real_Futti
| Zitat von gwc
Nach VOB sind fünf Jahre.
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Ich kenne es mit 4 Jahren.
Aber unabhängig davon, was greift denn nun?
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"Ist für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, nichts anderes vereinbart, beträgt für diese Anlagenteile die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abweichend von Nummer 1 zwei Jahre, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen; dies gilt auch, wenn für weitere Leistungen eine andere Verjährungsfrist vereinbart ist."
/Wollte nur die 5 Jahre von gwc korrigieren.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von tim aka coltvirtuose am 30.06.2020 17:23]
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Hat er dir denn damals einen Wartungsvertrag angeboten? Die Antwort ist vermutlich nein und er will sich einfach nur vor kosten drücken, so wie es viele erst mal versuchen.
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| Zitat von E-Street
| Zitat von Icefeldt
| Zitat von Crosshead
Ja, Zeit hilft definitiv. Sind am Schluss dann auch von 1,94%(?) über Interhyp mit Finanzberater auf 1,24% bei der Deutschen Bank gekommen. Wären auf die komplette Laufzeit gerechnet halt mal schlappe 80.000€.
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was muss man für solch einen Finanzberater invetsieren?
Hat der ein festes Honorar oder anteilsmäßig von Irgendwas, was er einspart oder so?
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Für dich kostenlos. Die kriegen irgendeine Vermittlungsgebühr von der Bank. Also zahlst du nur mittelbar.
E-Street... No retreat, no surrender
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thx
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Herrje, gwc.
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Klär uns auf. Ist doch sehr naheliegend, dass der Elektriker nichts zahlen und sich stattdessen rausreden will. Futti geht's um die Mängelbeseitigung. Also was spricht gegen ein Schreiben mit Fristsetzung zur Behebung?
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Keine Wartung beauftragt, also 2 Jahre nach VOB/B. Da gibt es nix zu diskutieren. Und der Verteiler ist samt der gesamten Installation eine elektrotechnische Anlage.
Und eben diese sollten auch regelmäßig gewartet werden, um die Betriebssicherheit und Funktion zu gewährleisten (Test der RCD, Überprüfung der Anzugsmomente an LS-Schaltern, Sichtkontrolle von Verschraubungen/Adern/Kabeln/Klemmen, etc.).
Die Diskussion, ob man den Vertrag anbieten oder als AG im Zweifel einfordern muss, ist so alt wie die Diskussion ob die Henne oder das Ei zuerst da waren. Wenn ich was nach VOB abschließe, sollte ich wissen, worauf man achten muss. Und dann fordere ich einen Wartungsvertrag im Zweifel ein, wobei die meisten Firmen eigentlich gerne Wartungen machen, weil das leichtverdientes Geld ist.
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Wenn das so zutrifft, interessant, danke! Vor allem, da ich auch keine Wartungsverträge habe.
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Ist das hier der Immobilienthread?
Folgendes Szenario: Möchte mit Freundin zusammen ziehen (in ihre Wohnung). Freundin wohnt zur Miete. Aus Spaß haben wir den Vermieter gefragt (übliche Frage ob es ok sei, wenn ich einziehe bla blubb), ob er die ETW auch verkaufen würde. Verkäufer: Machst du Angebot! Preisvorstellung deckt sich und wir ziehen zumindest in Betracht die Wohnung zu kaufen. Wie geht man als unverheiratetes Paar am besten vor? Das EK von uns beiden ist nicht gleich und man muss ja leider auch immer alle Fälle (Tod, Trennung..) mit berücksichtigen. Berücksichtigt man den unterschiedlichen Anteil vom Eigenkapital am besten im Grundbucheintrag?
Theoretisches Zahlenbeispiel:
Kaufpreis inkl NK: 250.000 EUR
EK Person1: 10.000 EUR -> 4% vom Kaufpreis
EK Person2: 60.000 EUR -> 24% vom Kaufpreis
Gemeinsames Darlehen: 180.000 EUR
-> Grundbuch: Person1 besitzt 30% Anteil, Person2 70% (+Bank steht ja auch noch drin)
-> Monatl. Rate wird 50:50 aufgeteilt
Nur beim Thema Sondertilgung würde es dann wieder kompliziert..
Ist es besser das Darlehen von vornherein zu splitten?
Darlehen1: Kaufpreis/2 - EK = 115.000 EUR -> Person1, Rate&Sondertilgung nach Belieben
Darlehen2: Kaufpreis/2 - EK = 65.000 EUR -> Person2, Rate&Sondertilgung nach Belieben
Ob das die Banken sowas überhaupt mit machen weiß ich (noch) nicht.
Ansonsten habe ich gelesen man könne beim Notar/Anwalt einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen, wo genau geregelt ist wer was mit reinbringt und was im Falle XY passiert..
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Heiratet doch einfach.
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Statt der Wohnung?
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Rate in dem Fall auch zu Notar. Kost ne Runde, aber da haste im Zweifel Fachmann und alles passend geregelt.
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| Zitat von Oli
Statt der Wohnung?
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Quasi.
Davon aber mal ab, würde ich mir die Anschaffung einer ETW immer gut überlegen. Wenn am Haus was gemacht werden muss, sind Streitigkeiten mit den anderen Parteien vorprogrammiert. Grund, weshalb ich meine beiden ETW verkauft habe. Die Fassadensanierung in dem einen Objekt zog sich zu dem Zeitpunkt schon über drei Jahre und ist, so mein Stand, immer noch nicht abgeschlossen. Und in dem zweiten Objekt soll wohl die Heizung saniert werden, das dürfte genauso ein Drama werden.
Wenn man sich davon nicht abhalten lässt, ab zum Notar oder mal zur Bank, die sind da meist auch ganz pfiffig was solche Aufteilungen angeht.
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Wir haben heute die erste (mögliche) Sondertilgung geleistet. Wenn das so weiter geht, dann ist der Palast hier in 10 Jahren abbezahlt.
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Beglaubigte Vorsorgevollmacht ist auch wichtig.
Kostete bei uns im Gesundheitsamt sogar nix.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KBKlöpse am 01.07.2020 21:32]
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| Zitat von Che Guevara
Rate in dem Fall auch zu Notar. Kost ne Runde, aber da haste im Zweifel Fachmann und alles passend geregelt.
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Dann machen wir das so.
@Kabelage: Da hast du natürlich Recht. Traum wäre "irgendwann" ein Haus natürlich, wo man alles selbst in der Hand hat. Diese ETW ist nicht so teuer. Der Plan ist sie als Kapitalanlage (in der man selbst für ein paar Jahre wohnt) zu nehmen. Wenn alles klappt wie gedacht kann man während man das Ding abbezahlt parallel weiter Kapital aufbauen um sich dann irgendwann etwas richtiges zu leisten.
Heiraten... schickt mich doch gleich in den WkdgFb
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| Zitat von Swot
@Kabelage: Da hast du natürlich Recht. Traum wäre "irgendwann" ein Haus natürlich, wo man alles selbst in der Hand hat. Diese ETW ist nicht so teuer. Der Plan ist sie als Kapitalanlage (in der man selbst für ein paar Jahre wohnt) zu nehmen. Wenn alles klappt wie gedacht kann man während man das Ding abbezahlt parallel weiter Kapital aufbauen um sich dann irgendwann etwas richtiges zu leisten.
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Ich hab ähnlich angefangen, was den Kapitalaufbau angeht. Daher alles gut. Grundsätzlich ist erst mal jedes Eigentum besser als Miete zu zahlen.
Ich hab nächste Woche auch noch einen Besichtigungstermin bei einem Bekannten, der ne Immobilie loswerden will. Das riecht wieder nach Arbeit. \o/
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Thema: Hausbauthread XIII ( wir akzeptieren auch Mieter ) |