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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Hausbauthread XIII ( wir akzeptieren auch Mieter )
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Solche Handwerker liebe ich.
Beim Umzug damals auch. Chef persönlich innerhalb 2 Tagen da gewesen, fairer Kostenvorschlag und leck mich am Arsch waren die kompetent und fix.
Geile Sache.

Preis war dann am Ende billiger als die anderen drei 0815 Kostenvorschläge.
29.06.2020 21:25:28  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von Crosshead

Ja, Zeit hilft definitiv. Sind am Schluss dann auch von 1,94%(?) über Interhyp mit Finanzberater auf 1,24% bei der Deutschen Bank gekommen. Wären auf die komplette Laufzeit gerechnet halt mal schlappe 80.000€.



was muss man für solch einen Finanzberater invetsieren?
Hat der ein festes Honorar oder anteilsmäßig von Irgendwas, was er einspart oder so?
29.06.2020 21:53:11  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
 
Zitat von Icefeldt

 
Zitat von Crosshead

Ja, Zeit hilft definitiv. Sind am Schluss dann auch von 1,94%(?) über Interhyp mit Finanzberater auf 1,24% bei der Deutschen Bank gekommen. Wären auf die komplette Laufzeit gerechnet halt mal schlappe 80.000€.



was muss man für solch einen Finanzberater invetsieren?
Hat der ein festes Honorar oder anteilsmäßig von Irgendwas, was er einspart oder so?



Für dich kostenlos. Die kriegen irgendeine Vermittlungsgebühr von der Bank. Also zahlst du nur mittelbar. Augenzwinkern


E-Street... No retreat, no surrender
29.06.2020 22:18:07  Zum letzten Beitrag
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~


30.06.2020 13:38:35  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
Nach VOB sind fünf Jahre.
30.06.2020 16:51:55  Zum letzten Beitrag
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Gecko

Deutscher BF
Ich möchte an ein bestehendes Haus direkt anbauen, um nicht drei Meter Abstand zwischen dem alten und dem neuen Haus einhalten zu müssen.

Darf die Verbindung des Mauerwerks auch durch eine gemauerte Durchgangstür und dann einem Meter Abstand zwischen beiden Häusern erfolgen?

....######
....######
....######
....#< Tür
#####
#####
#####

statt

...######
...######
...######
#####
#####
#####
30.06.2020 16:56:38  Zum letzten Beitrag
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~


30.06.2020 17:07:56  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
Du hast Recht, wurde bei uns dann im Werkvertrag auf fünf Jahre festgesetzt. Zu deiner Frage: würde auch sagen, dass die VOB-Frist zählt, bin aber kein Anwalt
30.06.2020 17:18:25  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
 
Zitat von gwc

Nach VOB sind fünf Jahre.




4 Jahre. Der Planer haftet jedoch 5 Jahre.
30.06.2020 17:19:08  Zum letzten Beitrag
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30.06.2020 17:19:46  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
 
Zitat von Real_Futti

 
Zitat von gwc

Nach VOB sind fünf Jahre.


Ich kenne es mit 4 Jahren.
Aber unabhängig davon, was greift denn nun?




"Ist für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, nichts anderes vereinbart, beträgt für diese Anlagenteile die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abweichend von Nummer 1 zwei Jahre, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen; dies gilt auch, wenn für weitere Leistungen eine andere Verjährungsfrist vereinbart ist."

/Wollte nur die 5 Jahre von gwc korrigieren.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von tim aka coltvirtuose am 30.06.2020 17:23]
30.06.2020 17:22:31  Zum letzten Beitrag
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30.06.2020 17:27:25  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
Hat er dir denn damals einen Wartungsvertrag angeboten? Die Antwort ist vermutlich nein und er will sich einfach nur vor kosten drücken, so wie es viele erst mal versuchen.
30.06.2020 17:29:24  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von E-Street

 
Zitat von Icefeldt

 
Zitat von Crosshead

Ja, Zeit hilft definitiv. Sind am Schluss dann auch von 1,94%(?) über Interhyp mit Finanzberater auf 1,24% bei der Deutschen Bank gekommen. Wären auf die komplette Laufzeit gerechnet halt mal schlappe 80.000€.



was muss man für solch einen Finanzberater invetsieren?
Hat der ein festes Honorar oder anteilsmäßig von Irgendwas, was er einspart oder so?



Für dich kostenlos. Die kriegen irgendeine Vermittlungsgebühr von der Bank. Also zahlst du nur mittelbar. Augenzwinkern


E-Street... No retreat, no surrender



thx
30.06.2020 17:30:05  Zum letzten Beitrag
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~


30.06.2020 17:31:09  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
Punkt 3.3: "Dies setzt nach überwiegender Meinung voraus, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber,
die Wartung so rechtzeitig vor Abnahme angeboten hat, damit der Auftraggeber sich noch
entscheiden kann, ob er diese beauftragt oder nicht beauftragt."

Was sowieso nur zur Geltung kommt, wenn dein Verteiler eine Elektrotechnische Anlage im Sinne des VOB ist.

Quelle: http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/files/Newsletter/2011/12-2011%20Das%20Wechselspiel%20zwischen%20Wartung%20und%20Verjaehrung%20-%20Baurecht.pdf

Setz ihm doch mal eine Frist
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von gwc am 30.06.2020 17:45]
30.06.2020 17:44:20  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
etwas für sehr schlecht befinden
Herrje, gwc.
30.06.2020 18:46:57  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
Klär uns auf. Ist doch sehr naheliegend, dass der Elektriker nichts zahlen und sich stattdessen rausreden will. Futti geht's um die Mängelbeseitigung. Also was spricht gegen ein Schreiben mit Fristsetzung zur Behebung?
30.06.2020 18:53:13  Zum letzten Beitrag
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Kabelage

AUP Kabelage 22.03.2015
Keine Wartung beauftragt, also 2 Jahre nach VOB/B. Da gibt es nix zu diskutieren. Und der Verteiler ist samt der gesamten Installation eine elektrotechnische Anlage.

Und eben diese sollten auch regelmäßig gewartet werden, um die Betriebssicherheit und Funktion zu gewährleisten (Test der RCD, Überprüfung der Anzugsmomente an LS-Schaltern, Sichtkontrolle von Verschraubungen/Adern/Kabeln/Klemmen, etc.).

Die Diskussion, ob man den Vertrag anbieten oder als AG im Zweifel einfordern muss, ist so alt wie die Diskussion ob die Henne oder das Ei zuerst da waren. Wenn ich was nach VOB abschließe, sollte ich wissen, worauf man achten muss. Und dann fordere ich einen Wartungsvertrag im Zweifel ein, wobei die meisten Firmen eigentlich gerne Wartungen machen, weil das leichtverdientes Geld ist.
30.06.2020 19:23:24  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
...
Wenn das so zutrifft, interessant, danke! Vor allem, da ich auch keine Wartungsverträge habe.
30.06.2020 19:41:26  Zum letzten Beitrag
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Swot

swot
Frage
Ist das hier der Immobilienthread?

Folgendes Szenario: Möchte mit Freundin zusammen ziehen (in ihre Wohnung). Freundin wohnt zur Miete. Aus Spaß haben wir den Vermieter gefragt (übliche Frage ob es ok sei, wenn ich einziehe bla blubb), ob er die ETW auch verkaufen würde. Verkäufer: Machst du Angebot! Preisvorstellung deckt sich und wir ziehen zumindest in Betracht die Wohnung zu kaufen. Wie geht man als unverheiratetes Paar am besten vor? Das EK von uns beiden ist nicht gleich und man muss ja leider auch immer alle Fälle (Tod, Trennung..) mit berücksichtigen. Berücksichtigt man den unterschiedlichen Anteil vom Eigenkapital am besten im Grundbucheintrag?

Theoretisches Zahlenbeispiel:

Kaufpreis inkl NK: 250.000 EUR
EK Person1: 10.000 EUR -> 4% vom Kaufpreis
EK Person2: 60.000 EUR -> 24% vom Kaufpreis
Gemeinsames Darlehen: 180.000 EUR
-> Grundbuch: Person1 besitzt 30% Anteil, Person2 70% (+Bank steht ja auch noch drin)
-> Monatl. Rate wird 50:50 aufgeteilt

Nur beim Thema Sondertilgung würde es dann wieder kompliziert..
Ist es besser das Darlehen von vornherein zu splitten?

Darlehen1: Kaufpreis/2 - EK = 115.000 EUR -> Person1, Rate&Sondertilgung nach Belieben
Darlehen2: Kaufpreis/2 - EK = 65.000 EUR -> Person2, Rate&Sondertilgung nach Belieben
Ob das die Banken sowas überhaupt mit machen weiß ich (noch) nicht.

Ansonsten habe ich gelesen man könne beim Notar/Anwalt einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen, wo genau geregelt ist wer was mit reinbringt und was im Falle XY passiert..
01.07.2020 19:59:49  Zum letzten Beitrag
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Kabelage

AUP Kabelage 22.03.2015
verschmitzt lachen
Heiratet doch einfach.
01.07.2020 20:59:51  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
verschmitzt lachen
Statt der Wohnung?
01.07.2020 21:00:46  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Rate in dem Fall auch zu Notar. Kost ne Runde, aber da haste im Zweifel Fachmann und alles passend geregelt.
01.07.2020 21:01:12  Zum letzten Beitrag
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Kabelage

AUP Kabelage 22.03.2015
 
Zitat von Oli

Statt der Wohnung?


Quasi.
Davon aber mal ab, würde ich mir die Anschaffung einer ETW immer gut überlegen. Wenn am Haus was gemacht werden muss, sind Streitigkeiten mit den anderen Parteien vorprogrammiert. Grund, weshalb ich meine beiden ETW verkauft habe. Die Fassadensanierung in dem einen Objekt zog sich zu dem Zeitpunkt schon über drei Jahre und ist, so mein Stand, immer noch nicht abgeschlossen. Und in dem zweiten Objekt soll wohl die Heizung saniert werden, das dürfte genauso ein Drama werden.
Wenn man sich davon nicht abhalten lässt, ab zum Notar oder mal zur Bank, die sind da meist auch ganz pfiffig was solche Aufteilungen angeht.
01.07.2020 21:04:31  Zum letzten Beitrag
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Müsli_Män

AUP Müsli_Män 20.07.2013
amuesiert gucken
Wir haben heute die erste (mögliche) Sondertilgung geleistet. Wenn das so weiter geht, dann ist der Palast hier in 10 Jahren abbezahlt. fröhlich
01.07.2020 21:05:48  Zum letzten Beitrag
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KBKlöpse

AUP KBKlöpse 04.08.2015
Beglaubigte Vorsorgevollmacht ist auch wichtig.
Kostete bei uns im Gesundheitsamt sogar nix.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KBKlöpse am 01.07.2020 21:32]
01.07.2020 21:31:38  Zum letzten Beitrag
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Swot

swot
 
Zitat von Che Guevara

Rate in dem Fall auch zu Notar. Kost ne Runde, aber da haste im Zweifel Fachmann und alles passend geregelt.



Dann machen wir das so.

@Kabelage: Da hast du natürlich Recht. Traum wäre "irgendwann" ein Haus natürlich, wo man alles selbst in der Hand hat. Diese ETW ist nicht so teuer. Der Plan ist sie als Kapitalanlage (in der man selbst für ein paar Jahre wohnt) zu nehmen. Wenn alles klappt wie gedacht kann man während man das Ding abbezahlt parallel weiter Kapital aufbauen um sich dann irgendwann etwas richtiges zu leisten.

Heiraten... schickt mich doch gleich in den WkdgFb Breites Grinsen
01.07.2020 22:52:21  Zum letzten Beitrag
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01.07.2020 22:54:44  Zum letzten Beitrag
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Kabelage

AUP Kabelage 22.03.2015
...
 
Zitat von Swot

@Kabelage: Da hast du natürlich Recht. Traum wäre "irgendwann" ein Haus natürlich, wo man alles selbst in der Hand hat. Diese ETW ist nicht so teuer. Der Plan ist sie als Kapitalanlage (in der man selbst für ein paar Jahre wohnt) zu nehmen. Wenn alles klappt wie gedacht kann man während man das Ding abbezahlt parallel weiter Kapital aufbauen um sich dann irgendwann etwas richtiges zu leisten.


Ich hab ähnlich angefangen, was den Kapitalaufbau angeht. Daher alles gut. Grundsätzlich ist erst mal jedes Eigentum besser als Miete zu zahlen.

Ich hab nächste Woche auch noch einen Besichtigungstermin bei einem Bekannten, der ne Immobilie loswerden will. Das riecht wieder nach Arbeit. \o/
01.07.2020 23:14:36  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Hausbauthread XIII ( wir akzeptieren auch Mieter )
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