Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Hausbauthread XIII ( wir akzeptieren auch Mieter )
« vorherige 1 2 3 4 5 6 7 8 [9] 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 nächste »
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
~


23.06.2020 12:52:37  Zum letzten Beitrag
(Inhalt versteckt) [ pm ] [ diesen post melden ]
Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
...
 
Zitat von Mobius

Ist ja nichts direkt persönliches daran gekoppelt, daher kann ich ja einfach direkt zeigen, was ich weiß.

Seite vom Kreis hält diese Infos für mich bereit:
https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Kreisverwaltung/%C3%84mter/Bauamt/Aufgaben%20und%20Dienstleistungen/Bauen/Bauvoranfrage/

" Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen. Zudem werden ein Lageplan oder ein Auszug aus der Flurkarte, eine Beschreibung des Vorhabens sowie die Bauvorlagen benötigt. "

Und die gehen im Bauantrag eben schon von einem konkreten Bauvorhaben aus, was ich einfach nicht habe, weil ich ja nicht mal weiß, in welcher Richtung ich hier bauen kann. Ich kann denen ein paar Ideen auf dem Collegeblock zusammenficken, aber ich weiß nicht, ob das die Schöpfungshöhe hat, die eine Bauvoranfrage benötigt.




Jonge, hab dir doch geschrieben dass ein zunächst informelles Gespräch mit der Bauaufsicht nicht schadet. Wenn du Glück hast sagt man dir klar was geht und was nicht.

Ein positiv bescheidene Bauvoranfrage ist quasi schon eine grundsätzliche Baugenehmigung, die dir keiner erstmal wieder nehmen kann.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kung Schu am 23.06.2020 13:00]
23.06.2020 12:56:12  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Mobius

AUP Mobius 30.12.2023
Ah, ich dachte du meintest mit "was die Bauaufsicht sagt" schon die konkrete Bauvoranfrage.

Grundsätzlich ist meine Erfahrung mit Behörden und Ämtern immer, dass man grundsätzlich alles direkt da haben sollte, und dass man sich nicht auf dem falschen Fuß erwischen lassen sollte. Sonst ist man der Typ, der schon mal da war, und dann guckt man doch nochmal genauer hin, ob das denn so alles richtig ist.
Ich lasse mich hier gerne vom Gegenteil überzeugen.

Also haue ich einfach an den zuständigen Ansprechpartner der baurechtlichen Prüfung eine E-Mail raus, mit meinem Grundstück, und dass ich mal nachfragen wollte, welche Möglichkeiten mir nach dem Baurecht zustehen? Ich kann mir kaum vorstellen, dass ich da irgendwas bekomme, außer "lol gar nix".
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mobius am 23.06.2020 13:05]
23.06.2020 13:04:18  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
ZzGash

Arctic
Achso, dann ist die Bauvoranfrage vielleicht doch nicht das Medium der Wahl. Die Unterlagen müssen schon wesentlichen Fragen zum Bauvorhaben beantworten können. Wenn aber z.B. der Baukörper in seinen Dimensionen noch nicht gefasst ist, wird das schwierig.
Dann doch erstmal informell checken, ob überhaupt was ginge.
23.06.2020 13:05:32  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
 
Zitat von Mobius



Also haue ich einfach an den zuständigen Ansprechpartner der baurechtlichen Prüfung eine E-Mail raus, mit meinem Grundstück, und dass ich mal nachfragen wollte, welche Möglichkeiten mir nach dem Baurecht zustehen? Ich kann mir kaum vorstellen, dass ich da irgendwas bekomme, außer "lol gar nix".



Nicht so fordernd fragen. Schick ihm die Angaben und frag ob ihr dazu mal telefonieren könnt. Dann erzählst du ihm die Hintergründe und dass du ja weißt dass blablub Außenbereich, aber der Bestandsschutz, Familie etc. pp.

Hängt dann ganz vom Sachbearbeiter ab, wie er reagiert. Aber sei einfach freundlich und nicht voreingenommen.

Du könntest dir auch mal die Bauakte besorgen. Die brauchst du eh.

Wenn das Haus so genehmigt ist habt ihr auch ein recht das so zu nutzen.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Kung Schu am 23.06.2020 13:12]
23.06.2020 13:10:15  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
skinni

skinni
Vorausgesetzt das ist alles so genehmigt Breites Grinsen
23.06.2020 13:16:02  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Mobius

AUP Mobius 30.12.2023
Naja, es ist viel genehmigt. peinlich/erstaunt Vieles wurde früher noch genehmigungsfrei als landwirtschaftliche Nutzgebäude hochgezogen, für die gibt es also auch keine Genehmigungen. Das Ganze ist BJ 58, das einzige, was ich da an Unterlagen habe, ist der Bauplan mit einem angehefteten DIN A6-Zettel mit Unterschrift vom Kreisbaurat, der "die Nachgenehmigung über das anhängende Bauvorhaben bestätigt". Breites Grinsen

Ich besorge mal die Bauakte, da lohnt sich dann doch der Kumpel beim Bauamt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mobius am 23.06.2020 13:21]
23.06.2020 13:20:34  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
Wenn der Kreis zuständige untere Bauaufsicht ist, dann liegt die Akte auch da rum. B
23.06.2020 13:24:30  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Mobius

AUP Mobius 30.12.2023
Hm. Das verwirrt mich. Kumpel sagt, die liegen bei denen. Dann bin ich ganz besonders gespannt!
23.06.2020 13:25:40  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
skinni

skinni
Wenn sie weg ist, hast du ein Problem, das Amt muss die nämlich nicht aufbewahren sondern du musst den Nachweis führen, dass alles genehmigt ist. Aber sollte dir dein Kumpel aufm Amt nicht alles beantworten können, oder einen (kompetenten) Ansprechpartner nennen können?
23.06.2020 13:29:36  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Mobius

AUP Mobius 30.12.2023
Naja, ich habe die reine Genehmigung für die Unterlagen, wie das Haus auf dem Bauplan realisiert ist. Das, was darüber hinaus zu einer Bauakte gehört, habe ich nicht. Ich lass mich da jetzt einfach mal überraschen.

Der sagt im Prinzip, dass für mich der Kreis zuständig ist, und er da nicht viel machen kann. Hat mich eben auf die Seite verwiesen, die ich hier geschrieben habe. Bzw. hat mir auch die konkrete Nummer des AP gegeben, aber weil es eben Bauen im Außenbereich ist, kann er da nichts mehr zu sagen. Hätte mich ja gefreut, wenn er zuständig gewesen wäre.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mobius am 23.06.2020 13:33]
23.06.2020 13:32:40  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
ZzGash

Arctic
Gerade habe ich nochmal nen Kollegen angehauen, der einen höheren IQ in solchen Sachen hat als ich.
Sein Vorschlag ist es tatsächlich mit einer Bauvoranfrage zu arbeiten. Das mit den Dimensionen ist wohl auch nicht so genau. Seine Worten waren: "Er soll einfach ein Rechtecke in die ungefähre Lage malen. Mehr können die zu dem Zeitpunkt ohnehin nicht beurteilen." In deine Anfrage stellst du zusätzlich die Frage, ob das Vorhaben baurechtlich zulässig wäre. Dies dürfte dann in einer belastbaren Antwort münden.
Allerdings hat er, wie viele Vorredner hier, deine Chance als gering eingestuft, weil nicht bspw. eine landwirtschaftliche Nutzung damit verbunden ist.
Es kann aber sein, dass euer Kreis eine Außenbereichssatzung hat, die sowas zulässt. Dann darf das Vorhaben theoretisch sogar den Festsetzungen des Flächennutzungsplans (z.b. "Landwirtschaft") widersprechen. Dies alles wird aber durch deine Voranfrage beleuchtet.
Einen Bonustipp gab es außerdem: Mit negativem Bescheid bedeutet dies nicht das Ende deines Vorhabens. Bist du gut in dem Kreise vernetzt und hast das nötige Kleingeld, kannst auch "einfach" ein Planungsbüro engagieren, das die notwendige Satzung aufstellt (erfolgreiches Verfahren vorausgesetzt). Soll es wohl alles schon gegeben haben.
23.06.2020 13:32:59  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
...
 
Zitat von Mobius

Hm. Das verwirrt mich. Kumpel sagt, die liegen bei denen. Dann bin ich ganz besonders gespannt!



Möglich dass es in dem Kreis so geregelt ist, dass Kopien/originale bei der Kommune verbleiben.
23.06.2020 13:35:45  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Mobius

AUP Mobius 30.12.2023
 
Zitat von ZzGash

Gerade habe ich nochmal nen Kollegen angehauen, der einen höheren IQ in solchen Sachen hat als ich.
Sein Vorschlag ist es tatsächlich mit einer Bauvoranfrage zu arbeiten. Das mit den Dimensionen ist wohl auch nicht so genau. Seine Worten waren: "Er soll einfach ein Rechtecke in die ungefähre Lage malen. Mehr können die zu dem Zeitpunkt ohnehin nicht beurteilen." In deine Anfrage stellst du zusätzlich die Frage, ob das Vorhaben baurechtlich zulässig wäre. Dies dürfte dann in einer belastbaren Antwort münden.
Allerdings hat er, wie viele Vorredner hier, deine Chance als gering eingestuft, weil nicht bspw. eine landwirtschaftliche Nutzung damit verbunden ist.



Danke - ich denke, dass ein kompletter Neubau nur eine geringe Chance einer Genehmigung hätte. Anders sähe es meines laienhaften Verständnis aus, wenn ich anbaue, oder das Haus komplett saniere. Das sind allerdings natürlich Kompromisse, die ich gar nicht erst eingehen würde, wenn ich doch einen Neubau genehmigt bekommen würde.


 

Es kann aber sein, dass euer Kreis eine Außenbereichssatzung hat, die sowas zulässt. Dann darf das Vorhaben theoretisch sogar den Festsetzungen des Flächennutzungsplans (z.b. "Landwirtschaft") widersprechen. Dies alles wird aber durch deine Voranfrage beleuchtet.
Einen Bonustipp gab es außerdem: Mit negativem Bescheid bedeutet dies nicht das Ende deines Vorhabens. Bist du gut in dem Kreise vernetzt und hast das nötige Kleingeld, kannst auch "einfach" ein Planungsbüro engagieren, das die notwendige Satzung aufstellt (erfolgreiches Verfahren vorausgesetzt). Soll es wohl alles schon gegeben haben.



Eine Außenbereichssatzung habe ich jetzt nicht gefunden, wohl aber kleinere, die wohl auf die gleiche Art entstanden sind. Ist dann immer eine Frage von Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit, die ich nach einem negativen Ausgang des Genehmigungsverfahrens abhängig machen würde. Ich denke aber, dann wäre das Ende der Fahnenstange für mich erreicht. Dann kann ich mal überlegen, was ich noch mit dem Beton mache, der zu Schade zum Abriss, aber nicht wirtschaftlich über die nächsten 30 Jahre zu unterhalten ist.
23.06.2020 13:42:30  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
tim aka coltvirtuose

Arctic
Vielleicht sollten wir erst einmal klären, was eine Bauvoranfrage ist und wozu man sie braucht.

Das ganze ist ein formelles Instrument um grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit eines noch vergleichsweise unbestimmten Bauvorhabens abzuklären. Üblicherweise möchte die Behörde neben PLänen auch konkrete Fragen hören, die konkret beantowrtet werden können. Im Falle des Außenbereichs könnte das z.B. sein, ob "das Vorhaben mit den Außenmaßen des Bestandsgebäudes, jedoch 3 statt 2-geschossig zulässig wäre". (beispielhafte Frage). Oder ob "eine Nutzungsänderung des bislang landwirtschaftlich genutzten Baukörpers hin zu einer Wohnnutzung baurechtlich zulässig wäre".

Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass du die großen Unbekannten vergleichsweise wenig Aufwand klären kannst und dich später auch auf diesen Bescheid (wenn es um die eigentliche Baugenehmigung geht) berufen kannst. Der Nachteil ist, dass du diese Anfrage nicht selbst stellen kannst, sondern jemanden benötigst, der bauvorlageberechtigt ist (wer das ist, steht in der für dich zuständigen Bauordnung, üblicherweise aber Architekten, Maurer- und Zimmerermeister, Bauingenieure).

Für diesen sog. "Vorbescheid" werden natürlich Gebühren erhoben, genauso wie der Planverfasser sein Honorar haben möchte. Das hält sich in diesem Stadium jedoch alles in Grenzen.

Das informelle Gespräch kann man immer suchen, die Gefahr ist jedoch, dass später ein anderer Sachbearbeiter für die Genehmigung zuständig ist, der den Sachverhalt anders bewertet.
Was ich schon einige Male erlebt habe ist, dass man im Verlauf des Genehmigungsprozesses gemeinsam mit der Behörde einen Weg findet, der zu einer Genehmigung führt. Hierzu muss natürlich das Grundsätzliche passen - diskutiert werden da nur noch Details.
23.06.2020 14:08:18  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Mobius

AUP Mobius 30.12.2023
Also sind wir wieder beim Anfang - ich kann formlos beim Kreis anfragen, ob die Errichtung eines weiteren Wohnhauses möglich wäre, und für die Bauvoranfrage müsste ich mich an einen Architekten wenden, da ich nicht bauvorlageberechtigt bin nach § 67 BauO NRW.
23.06.2020 14:13:29  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
~


23.06.2020 14:18:39  Zum letzten Beitrag
(Inhalt versteckt) [ pm ] [ diesen post melden ]
Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
Für eine Voranfrage musst du nicht bauvorlageberechtigt sein.

Zieh dir meine PMs rein und bitte per Mail um ein Telefonat. Wenn es heißt, jo ist möglich (also Neubau nebenan), könntest du, wie gesagt, das ganze erstmal per Voranfrage festnageln. Dann suchst du dir einen Architekten. Bei Neubau an gleicher Stelle macht eine Voranfrage auch Sinn als zweiten Schritt.

Neubau nebenan ist theoretisch möglich. Wie gesagt, müsstest du dich da zum Abriss verpflichten. Die Behörden ticken aber überall anders.

Wenn es heißt du kannst nur renovieren, dann kannst du wohl direkt zum Architekten.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kung Schu am 23.06.2020 14:21]
23.06.2020 14:19:28  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
ZzGash

Arctic
 
Zitat von Kung Schu

Für eine Voranfrage musst du nicht bauvorlageberechtigt sein.



Dies. Zumindest bei uns (S-H) kann das jedermann machen.
23.06.2020 14:30:46  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Mobius

AUP Mobius 30.12.2023
Ok, ich stelle erstmal eine formlose Anfrage per E-Mail und frage ggf. nach einem Gespräch.

Aber dieses Formular ist doch für die Bauvoranfrage maßgeblich, und da muss ein Bauvorlageberechtigter unterzeichnen?

Oder wäre dieses Formular richtig? Da habe ich aber auch keinerlei Möglichkeiten, detaillierte Angaben zum Bauvorhaben zu machen.

Ich will halt so gut wie möglich vorbereitet sein, bis ich in die Gespräche mit den offiziellen Stellen gehe. Weil ich eben keinerlei Ahnung davon habe.
23.06.2020 14:36:09  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Kung Schu

AUP Kung Schu 26.11.2007
Ja das erste Formular. Das zweite wäre eine Anlage für einen normalen Antrag.

Der Sachbearbeiter unterstützt dich da schon in der Regel.
23.06.2020 14:41:56  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
wiseacre

tf2_soldier.png
Wir haben hier ja quasi derzeit genau da selbe am Hut.
Wir haben den alten Resthof meiner Schwiegereltern bekommen und wollten auf dem über 1ha Land großen Hof ein neues Haus bauen. Da wir nicht im Bebauungsplan sind gab es dafür keine Chance.
Wir haben das jetzt mit einem "Anbau" geregelt. Ich wollte ja eigentlich auch Mal Fotos posten, weil der Bau ja Recht komplex war. Sorry- folgen noch. peinlich/erstaunt
Im Prinzip haben wir jetzt das alte Haus verdoppelt und wohnen dann ab November (hopefully) Tür an Tür mit den Schwiegereltern. Die haben jetzt eine Einliegerwohnung ins Haus bekommen.
Anders war es nicht möglich.
23.06.2020 18:29:07  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Mobius

AUP Mobius 30.12.2023
Ja, das wäre auch so mein Hirngespinst, das zu erweitern und den "Altenteil" zu sanieren. So schaffe ich auch hoffentlich zwei förderungsfähige Wohnungen. peinlich/erstaunt
23.06.2020 18:33:30  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
punkd

AUP punkd 17.03.2010
Servus liebe Häuslebauer und Heimwerker.
Ich muss für eine Schaukel zwei Balken (bzw. den Unterbau dafür) einzementieren.
Ich Buddel also zwei 0,1 Kubikmeter Löcher (40cm x 40cm x 60cm)...wie viel Sack Zement brauche ich dafür?
peinlich/erstaunt
24.06.2020 10:35:53  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
~


24.06.2020 10:38:33  Zum letzten Beitrag
(Inhalt versteckt) [ pm ] [ diesen post melden ]
gwc

Arctic
 
Zitat von punkd

Servus liebe Häuslebauer und Heimwerker.
Ich muss für eine Schaukel zwei Balken (bzw. den Unterbau dafür) einzementieren.
Ich Buddel also zwei 0,1 Kubikmeter Löcher (40cm x 40cm x 60cm)...wie viel Sack Zement brauche ich dafür?
peinlich/erstaunt



Die Ergiebkigkeit steht auf den Säcken drauf. Normal bekommst du pro 40 kg Fertigzement ca. 20 l fertigen Beton (so ises zumindest beim billigsten Betonestrich (https://www.bauhaus.info/beton-estrich/betonestrich/p/13878318)). Pro Loch brauchst du (bei deinen 0,1 Kubikmeter) also 100 l = 200 l. Also brauchst du 10 Säcke Zement a 40 kg.
24.06.2020 10:43:07  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
~


24.06.2020 10:45:19  Zum letzten Beitrag
(Inhalt versteckt) [ pm ] [ diesen post melden ]
gwc

Arctic
Rein rechnerisch braucht er so viel, wenn er die Fundamente voll machen möchte. Wenn ers flüssiger anmischt, nur wenige Säcke weniger.
24.06.2020 10:51:31  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
punkd

AUP punkd 17.03.2010
Das ist mal ne ordentliche Spanne Breites Grinsen zwischen 3 und 10 Säcken?
Boden ist bei uns auch eher Lehmig...ich frage noch mal im Baumarkt, aber immerhin habe ich schon mal einen Anhaltspunkt, danke!
24.06.2020 11:04:53  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
gwc

Arctic
Naja, eigentlich ist es ganz einfach. Orientier dich an der Ergiebigkeit in Litern und dann weißt du doch, was du für deine 200 l Fundamente benötigst Breites Grinsen
24.06.2020 11:09:12  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Hausbauthread XIII ( wir akzeptieren auch Mieter )
« vorherige 1 2 3 4 5 6 7 8 [9] 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 nächste »

mods.de - Forum » Public Offtopic » 

Hop to:  

Mod-Aktionen:
05.11.2020 23:56:09 Maestro hat diesen Thread geschlossen.

| tech | impressum