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 Moderiert von: Atti Atterkopp, Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Racism, Riots and (Police) Violence ( Is this the real life or is this civil war? )
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DerKetzer

derketzer
Er meint damit reiche weiße Schweizer?


e: Raths wird er nicht meinen, denn lange Haare sind kein Verbrechen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DerKetzer am 23.05.2024 13:49]
23.05.2024 13:48:43  Zum letzten Beitrag
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Atti Atterkopp

AttiKartoffelkopp
 
Zitat von KarlsonvomDach




Ich hab das jetzt erst gesehen, vielen Dank!
Das wird mal an meine Schwester weitergeleitet, die kann da safe relaten.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Atti Atterkopp am 24.05.2024 22:28]
24.05.2024 22:27:45  Zum letzten Beitrag
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Nacktmull

AUP Nacktmull 01.12.2014
https://www.sbsun.com/2024/05/23/fontana-pays-nearly-900000-for-psychological-torture-inflicted-by-police-to-get-false-confession/

Das ganze Revier gehört aufgelöst, die betreffenden Wichser lebenslang hinter Gitter. Was wird passieren? Nix.
24.05.2024 22:54:04  Zum letzten Beitrag
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loliger_rofler

AUP loliger_rofler 26.04.2021
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1183900.g-prozess-spitzel-bei-g-in-hamburg-kein-aufklaerungsinteresse.html

 
während des G20-Gipfels 2017 in Hamburg im Einsatz. Das bestätigte Marc-Alexander Schindelar am 19. Juli vor dem Hamburger Landgericht. Weitere konkrete Angaben blieb der Leiter des Referats 52 (Linksextremismus/ Linksterrorismus) im niedersächsischen Innenministerium jedoch schuldig. Seine Aussagegenehmigung lasse nicht zu, über den Einsatz dieser V-Personen zu sprechen, so der Geheimdienstmitarbeiter.

Seit Januar wird in Hamburg im sogenannten Rondenbarg-Prozess verhandelt. Zwei Angeklagten wird vorgeworfen, sich an einem Demonstrationszug – auch »Finger« genannt – beteiligt zu haben. Gekleidet in verschiedenen Farben waren mehrere dieser Finger am frühen Morgen des 7. Juli 2017 vom Protestcamp im Volkspark Altona gestartet, um in der Innenstadt die anreisenden Staatschefs zu blockieren.

Die beiden Angeklagten waren Teil der überwiegend schwarz gekleideten Gruppe mit etwa 250 Teilnehmenden, der in der Straße Rondenbarg unverhältnismäßig brutal von der Polizei gestoppt wurde. Obwohl ihnen individuell keine Tat vorgeworfen wird, sind sie wegen schweren Landfriedensbruchs angeklagt.

Am Freitag, dem 20. Prozesstag, teilte die Vorsitzende Richterin mit, dass eine Verurteilung wegen Beihilfe unter anderem zu Sachbeschädigung infrage komme. Beim Tatbestand des Landfriedensbruchs sei »auch in Betracht zu ziehen, dass die Angeklagten sich (…Augenzwinkern lediglich als Teilnehmer und nicht als Täter beteiligt haben könnten«. Damit deutet das Gericht eine Verurteilung an, die nicht so hart ausfallen dürfte, wie in der Anklage gefordert.



Der Interessantere Teil:

 
der Schnackenburgallee zwischen Protestcamp und Rondenbarg sind am Morgen des 7. Juli 2017 nur wenige geringfügige Vergehen nachzuweisen: Vermummung, eine zerschlagene Gehwegplatte, zwei kurzzeitig auf die Straße gelegte Baustellenzäune. All dies ist unbedeutend im Vergleich zu anderen Orten, wo an diesem Tag über Stunden Barrikaden errichtet und in Brand gesetzt, Autos abgefackelt oder Geschäfte geplündert wurden.

Es kommt hinzu, dass sämtliche dieser kleinen Vergehen auch eine V-Person hätte ausführen können, wie Geheimdienstmitarbeiter Schindelar die Rechtslage seines Bundeslandes referierte: Die eingesetzten Spitzel dürfen sich vermummen und »niedrigschwellige« Straftaten begehen. Davon geht auch Rechtsanwalt Sven Richwin im aktuellen Fall aus: »Der Verfassungsschutz beschränkte sich offenbar nicht auf eine Beobachterrolle, sondern gestaltete als Akteur das Geschehen mit, bis hin zu Straftaten – wofür jetzt die Angeklagten in Mithaftung genommen werden sollen«, erklärte er gegenüber »nd«.

Deshalb besteht bei einer Verurteilung ein verfassungsrechtliches Problem: Wenige V-Leute könnten innerhalb von Minuten die Strafbarkeit aller anderen Demo-Teilnehmer*innen erzeugt haben. Allein aufgrund ihrer Teilnahme würden Protestierende verurteilt werden. Eine solche Rechtsprechung würde eine im deutschen Strafrecht nicht vorgesehene Kollektivschuld einführen und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einschränken.



Kann man leider nix machen:

 
Die Vorsitzende Richterin resümierte das weitgehende Schweigen Schindelars ernüchtert: »Wir haben keinerlei Handhabe.« Ihre Auffassung, dass eine weitere Aufklärung nicht möglich ist, überzeugt jedoch nicht. Nach sieben Jahren gibt es keine schlüssigen Gründe für eine so umfassende Aussagebeschränkung. Es wäre denkbar, die Aussagegenehmigung des Geheimdienstes auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Sollte sie so bestehen bleiben, ist Aufklärung nicht möglich. Das Gericht könnte sich aber darum bemühen, den enttarnten Spitzel zu laden. Einer entsprechenden Anregung der Verteidigung folgte die Vorsitzende indes nicht. Obwohl es ihre ureigenste Aufgabe ist, zeigt sie kein Aufklärungsinteresse.



Hupsi.
22.07.2024 16:50:10  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Racism, Riots and (Police) Violence ( Is this the real life or is this civil war? )
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